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   LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15   

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https://dejure.org/2016,24431
LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.05.2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigung, Diskriminierung, Benachteiligung, Bewerbung, Stellenausschreibung, Unternehmen (junges dynamisches), Selbstbeschreibung

  • IWW

    § 15 AGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 193 BGB, § 233 ZPO, § 233 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 6 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 7 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 1 AGG, § 22 AGG, § 11 AGG, § 7 Abs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Entschädigungsklage wegen altersgemäßer Benachteiligung durch Stellenausschreibung und Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" und fehlenden Hinweis auf die Eignung des Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Junges, dynamisches Unternehmen" - Keine Diskriminierung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Junges, dynamisches Unternehmen" - Keine Diskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung; Diskriminierung; Benachteiligung; Bewerbung; Stellenausschreibung; junges dynamisches Unternehmen; Selbstbeschreibung

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 7 Abs. 1
    Unbegründete Entschädigungsklage wegen altersgemäßer Benachteiligung durch Stellenausschreibung und Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" und fehlenden Hinweis auf die Eignung des Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Junges dynamisches Unternehmen" als Indiz für Altersdiskriminierung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Erforderlich ist allein, dass die Klägerin Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

    Die Benachteiligung liegt schon in der Versagung einer Chance auf Einstellung (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Der Arbeitgeber darf danach grundsätzlich über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich entscheiden, er darf aber nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Das Fehlen einer solchen würde allenfalls zum Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers führen (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Da § 15 Abs. 2 AGG nur eine Rechtsfolgenregelung enthält, ist für die Anspruchsvoraussetzungen auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Eine Bewerberin befindet sich nur dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie für die zu besetzende Stelle nicht bereits objektiv ungeeignet ist (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    a) Die Klägerin ist als Bewerberin "Beschäftigte" im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG und fällt damit in den persönlichen Anwendungsbereich des AGG (BAG 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

  • LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10

    Ein Team darf kein Alter haben

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 27/13

    Stellenausschreibung - Junior Consultant - Keine Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13

    Ausschreibung einer Stelle für "junges, engagiertes Team" - Widerlegung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Maßgeblich für die objektive Eignung ist nicht das formelle Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitgebers; entscheidend sind die Anforderungen, welche an die ausgeschriebene Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. zur Presseberichterstattung Senat, Urteile vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. 22; vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 12 jeweils mwN; vgl. etwa zu Stellenausschreibungen LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15, juris Rn. 75; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. September 2011 - 17 U 99/10, NZA-RR 2011, 1147 Rn. 32; LAG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2001 - 13 Sa 393/01, juris Rn. 27; Bettinghausen, BB 2018, 372; MüKo-BGB/Thüsing, 7. Aufl., § 11 AGG Rn. 5; Beck-OGK/Block [November 2017], § 3 AGG Rn. 49.2; Staudinger/Serr [2018], § 11 AGG Rn. 13).

    Der allgemein übliche Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15, juris Rn. 75; Beck-OGK/Block [November 2017], § 3 AGG Rn. 49.2).

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 - wird zurückgewiesen.
  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Hinzu tritt, dass bei der Verwendung des generischen Maskulinums nicht ohne Weiteres diskriminierende Absicht unterstellt werden kann (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 -, juris [Rn 75]).
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