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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4616
BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22 (https://dejure.org/2023,4616)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2023 - VII ZR 94/22 (https://dejure.org/2023,4616)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 (https://dejure.org/2023,4616)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrags; Stellung einer Bauhandwerkersicherheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312 Abs 2 Nr 3 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 631 Abs 2 BGB, § 650a BGB, § 650f Abs 1 BGB
    Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrags; Stellung einer Bauhandwerkersicherheit

  • IWW

    § 650f Abs. 1 BGB, § ... 650f Abs. 1 Satz 3 und 4 BGB, § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB, § 650f BGB, § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 BGB, § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB, § 650i BGB, § 631 Abs. 2 Fall 1 BGB, § 650a BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, §§ 650a, 650i BGB, § 650j BGB, Art. 249 EGBGB, Art. 249 § 2 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 249 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 650k Abs. 1 BGB, Richtlinie 2011/83/EU, Richtlinie 93/13/EWG, Richtlinie 1999/44/EG, Richtlinie 85/577/EWG, Richtlinie 97/7/EG, Art. 3 Abs. 3 Buchst. f der Verbraucherrechterichtlinie, § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB, §§ 312 bis 312h BGB, § 312a Abs. 1, 3, 4, 6 BGB, § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 357e BGB, § 312g BGB, § 650l BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 648a a.F. BGB, § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 650a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 650f Abs. 2 BGB, §§ 232 ff. BGB, § 242 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Bauherrn zur Stellung einer Sicherheit für eine Werklohnforderung; Annahme eines Verbraucherbauvertrags bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 312 Abs. 2 Nr. 3, 650a, 650 f. Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, § 650i Abs. 1
    Kein Verbrauchervertrag bei Herstellung einzelner Gewerke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Bauherrn zur Stellung einer Sicherheit für eine Werklohnforderung; Annahme eines Verbraucherbauvertrags bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrags; Stellung einer Bauhandwerkersicherheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung eines Neubaus: Kein Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkvergabe!

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkevergabe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei nur einzelnen Gewerken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherbauvertrag - über ein einzelnes Gewerk eines Neubaus?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Herstellung eines einzelnen Gewerks - als Verbraucherbauvertrag?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vertrag über einzelnes Gewerk kein Verbraucherbauvertrag - Vertrag über einzelnes Gewerk kein Verbraucherbauvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Bauherrn zur Stellung einer Sicherheit für eine Werklohnforderung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Bauvertrag über ein einzelnes Gewerk

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 650 a, 650 f, 650 i BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung eines Neubauvorhabens: Einzelgewerkvergabe ≠ Verbraucherbauvertrag! (IBR 2023, 238)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 236, 347
  • NJW 2023, 2640
  • MDR 2023, 696
  • NZBau 2023, 375
  • WM 2023, 1973
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.2018 - VII ZR 243/17

    Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen; …

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Diese Ausnahme wurde von der Rechtsprechung im Sinne des Verbraucherschutzes eng ausgelegt und umfasste beispielsweise nur Verträge über Maßnahmen, die das Grundstück wesentlich umgestalteten und daher den klassischen Immobiliengeschäften gleichgestellt werden konnten (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 Rn. 16, BauR 2019, 107 = NZBau 2018, 666;… BT-Drucks. 18/8486, S. 61).
  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20

    Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit; Gefahr einander …

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Rn. 25 dd) Soweit die Auffassung vertreten wird, der Gedanke des Verbraucherschutzes erfordere es, auch die gewerkeweise vergebenen Leistungen im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes denselben Vorschriften zu unterwerfen wie die Verpflichtung zum Neubau eines Gebäudes (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. April 2021 - 24 U 198/20, BauR 2022, 485 = NZBau 2021, 664, insbes. juris Rn. 75 ff.;… BeckOK BGB/Voit, Stand: 1. November 2022, § 650i Rn. 4;… Messerschmidt/Voit/Lenkeit, Privates Baurecht, 4. Aufl., § 650i BGB Rn. 23 ff.;… Segger-Piening in jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 650i Rn. 20;… Stretz in Festschrift für Pause, 2022, S. 383, 399), hat dies - wie dargelegt - keine Umsetzung im Gesetz gefunden.
  • OLG Köln, 23.03.2017 - 16 U 153/16

    Honoraransprüche des Architekten

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Es wurde dementsprechend auch nicht bezweifelt, dass unter § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F. keine Verträge fielen, mit denen ein Unternehmer lediglich mit einem einzelnen Gewerk im Rahmen der Errichtung eines Bauwerks beauftragt wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2017 - 16 U 153/16, BauR 2018, 142, juris Rn. 5;… Berger in FBS, HOAI, 1. Aufl. 2016, Syst A I Rn. 25; Glöckner, BauR 2014, 411, 415;… Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl. 2017, § 312 Rn. 11; Pause, BauR 2017, 430, 431).
  • KG, 16.11.2021 - 21 U 41/21

    Rückabwicklung eines widerrufenen Verbrauchervertrags über Bauleistungen; …

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Dafür genügt es nicht, dass der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubaus eines Gebäudes übernimmt (vgl. OLG München…, Urteil vom 9. Juni 2022 - 20 U 8299/21, NZBau 2023, 19, juris Rn. 52 ff. m.w.N.; KG, Urteil vom 16. November 2021 - 21 U 41/21, BauR 2022, 656 = NZBau 2022, 401, juris Rn. 28 ff. m.w.N.;… BeckOK Bauvertragsrecht/Langjahr, Stand: 31. Juli 2022, § 650i BGB Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG München, 09.06.2022 - 20 U 8299/21

    Vergabe von Einzelgewerken zur Errichtung eines Gebäudes ist kein …

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Dafür genügt es nicht, dass der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubaus eines Gebäudes übernimmt (vgl. OLG München, Urteil vom 9. Juni 2022 - 20 U 8299/21, NZBau 2023, 19, juris Rn. 52 ff. m.w.N.; KG…, Urteil vom 16. November 2021 - 21 U 41/21, BauR 2022, 656 = NZBau 2022, 401, juris Rn. 28 ff. m.w.N.;… BeckOK Bauvertragsrecht/Langjahr, Stand: 31. Juli 2022, § 650i BGB Rn. 14 m.w.N.).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-208/19

    NK (Planung eines Einfamilienhauses) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
    Rn. 28 Zum einen ist die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegende Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 3 Buchst. f der Verbraucherrechterichtlinie (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - C-208/19 Tz. 41, ZfBR 2020, 749, 753) aufgrund ihres Wortlauts und des Erwägungsgrundes 26 der Verbraucherrechterichtlinie eindeutig dahin auszulegen, dass von ihr keine Verträge über ein einzelnes Gewerk umfasst sind (acte clair).
  • BGH, 26.10.2023 - VII ZR 25/23

    Einordnung eines Vertrages als Verbraucherbauvertrag bei mehreren Verträgen im …

    Rn. 25 a) aa) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbraucherbauvertrags nach der gesetzlichen Definition in § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB ("Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird") nicht genügt, dass der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubaus eines Gebäudes übernimmt (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Die von dem Unternehmer als Erfolg geschuldete Herstellung des versprochenen Werkes (§ 631 Abs. 1 BGB) in der Form der Herstellung einer Sache (§ 631 Abs. 2 Fall 1 BGB) muss vielmehr in dem Bau eines neuen Gebäudes bestehen, wofür es nicht ausreicht, einen Erfolg zu versprechen, der auf einen Teil des Baus eines neuen Gebäudes beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 17-29, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375).

    Diese Voraussetzungen gelten aufgrund des Verweises auch im Rahmen von § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 16, 30, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375).

    Im Gegenteil ist der mit den §§ 650i ff. BGB maßgeblich verfolgte Zweck, den Verbraucher durch vorvertragliche Unterrichtungs- und Informationspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 20, BauR 2023, 1243 = NZBau 2023, 375) zu schützen, im Wesentlichen nicht mehr erreichbar.

  • OLG Stuttgart, 23.05.2023 - 10 U 33/23

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherbau- sowie eines Planungsvertrags

    Diese Ausnahmevorschrift ist im Sinne des Verbraucherschutzes eng auszulegen (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 -, juris Rn. 16) und kann daher gerade dann nicht zugunsten des Unternehmers angewendet werden, wenn er neben einem Verbraucherbauvertrag einen separaten Vertrag mit dem Verbraucher abschließt, der Leistungen enthält, die schon Gegenstand des Verbraucherbauvertrags sind und daher nur für den Fall abgeschlossen wird, dass der Verbraucherbauvertrag nicht durchgeführt wird.
  • OLG Schleswig, 17.12.2025 - 12 U 35/25

    Verbraucherbauvertrag bei Herausnahme wesentlicher Gewerke eines Wohnanbaus

    Es reiche nicht aus, einen Erfolg zu versprechen, der auf einen Teil des Baus eines neuen Gebäudes beschränkt sei (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22, juris Rn. 18).

    Es reiche nicht aus, einen Erfolg zu versprechen, der auf einen Teil des Baus eines neuen Gebäudes beschränkt sei (BGH, Urteil vom 16.03.2023 - VII ZR 94/22, juris Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2023 - 22 U 135/23

    Widerruf eines Vertrages zur schlüsselfertigen Sanierung eines Einfamilienhauses …

    Der BGH hat der Ansicht, §§ 650i BGB auch auf gewerkeweise vergebene Leistungen zur Anwendung zu bringen, u. a. entgegen gehalten, dass die Verbraucherschutzvorschriften bei einem Verbraucherbauvertrag nicht ausschließlich und umfassend günstiger sind als die Verbraucherschutzvorschriften; er hat hierzu auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen gemäß § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB und § 357e BGB Bezug genommen (BGH, Urt. v. 16.03.2023 - VII ZR 94/22, NZBau 2023, 375 Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 09.12.2025 - 2 U 21/25

    Verbraucherbauvertrag - Anwendbarkeit der Vorschriften über den …

    Rn. 38 bb) Sowohl im Rahmen der teleologischen, also an dem Gesetzeszweck orientierten Gesetzesauslegung als auch im Rahmen der systematischen, also am Gesetzesaufbau orientierten Auslegung folgt aus der vorbeschriebenen Gesetzesgenese unmittelbar, dass der deutsche Gesetzgeber gerade keine verbraucherschützende Regelung mit einem eigenständig definierten sachlichen Anwendungsbereich erlassen wollte, sondern lediglich für die als Schutzlücke empfundene Bereichsausnahme von §§ 312 ff. BGB, welche aus der VRRL in § 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB a.F. (jetzt § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB) übernommen worden war, einen Verbraucherrechtsschutz schaffen wollte (so auch BGH, Urteil v. 16.03.2023 - VII ZR 94/22 - BGHZ 236, 347, in juris Rz. 21-24; vgl. auch Jurgeleit in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 6. Aufl. 2025, 2.
  • OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 5 U 116/22

    Beweislastverteilung für einen Werklohnanspruch im Rahmen eines …

    Rn. 64 Soweit sich der Beklagte in seinem Schriftsatz vom 02.03.2023 auf die Regelung des § 650 k Abs. 2 BGB beruft, ist festzustellen, dass kein Verbraucherbauvertrag i.S.d. § 650 i BGB vorliegt, da die Klägerin nicht zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet war (BGH Urteil vom 16.03.2023, Az.: VII ZR 94/22).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 10 U 33/23

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherbau- sowie eines Planungsvertrags

    Damit reicht es nicht aus, einen Erfolg zu versprechen, der auf einen Teil des Baus eines neuen Gebäudes beschränkt ist, wie dies bei der Verpflichtung zur Herstellung eines einzelnen Gewerks (BGH, Urteil vom 16. März 2023 - VII ZR 94/22 Rn. 17 f.), aber auch bei der Verpflichtung zur Erstellung der Genehmigungsplanung der Fall ist.
  • LG Ulm, 11.07.2025 - 5 O 87/25

    Kein Schlüsselfertigbau, kein Verbraucherbauvertrag!

    Im übrigen wird zur Begründung dessen auf die nachfolgenden höchstrichterlichen Ausführungen verwiesen (BGH, Urteil v. 16.03.2023 - VII ZR 94/22, NJW 2023, 2640):.
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