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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8415
Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05 P (https://dejure.org/2006,8415)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.09.2006 - C-229/05 P (https://dejure.org/2006,8415)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. September 2006 - C-229/05 P (https://dejure.org/2006,8415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus - Zulässigkeit der Klage - Existenz der klagenden Vereinigung - Vertretung der klagenden Vereinigung - Verfälschung von Beweismitteln - Individuelle Betroffenheit der klagenden Vereinigung

  • EU-Kommission PDF

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus - Zulässigkeit der Klage - Existenz der klagenden Vereinigung - Vertretung der klagenden Vereinigung - Verfälschung von Beweismitteln - Individuelle Betroffenheit der klagenden Vereinigung

  • EU-Kommission

    PKK und KNK / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN OCALAN IM NAMEN DER PKK KLAGE ERHEBEN DARF

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (43)

  • EuG, 15.02.2005 - T-229/02

    PKK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
    Das Gericht stellt die Vorgeschichte und den rechtlichen Rahmen des Rechtsstreits in den Randnummern 1 bis 9 des angefochtenen Beschlusses vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache T-229/02{FN-VERWEIS:2} wie folgt dar:.

    Der KNK erhob zunächst die Klage in der Rechtssache T-206/02{FN-VERWEIS:3} gegen den Beschluss 2002/334 und anschließend gemeinsam mit Herrn Ocalan, der im Namen der PKK auftrat, die Klage in der Rechtssache T-229/02 gegen die Beschlüsse 2002/334 und 2002/460.

    Die Nummern 1 und 2 des Tenors des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache T-229/02 (PKK und KNK/Rat) werden aufgehoben, soweit sie die Klage von Herrn O. Ocalan namens der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) gegen den Beschluss 2002/460/EG zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/334/EG betreffen.

    {FN:2} - PKK und KNK/Rat, Slg. 2005, II-539.

  • EuG, 15.02.2005 - T-206/02

    KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
    8 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    Der KNK erhob zunächst die Klage in der Rechtssache T-206/02{FN-VERWEIS:3} gegen den Beschluss 2002/334 und anschließend gemeinsam mit Herrn Ocalan, der im Namen der PKK auftrat, die Klage in der Rechtssache T-229/02 gegen die Beschlüsse 2002/334 und 2002/460.

    {FN:2} - PKK und KNK/Rat, Slg. 2005, II-539.

    {FN:3} - Siehe den Beschluss vom 15. Februar 2005 (KNK/Rat, Slg. 2005, II-523).

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
    {FN:16} - Urteile vom 14. Juli 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-65/02 P und C-73/02 P (ThyssenKrupp/Kommission, Slg. 2005, I-6773, Randnrn. 83 ff.), vom 6. Januar 2004 in den verbundenen Rechtssachen C-2/01 P und C-3/01 P (BAI/Bayer und Kommission, Slg. 2004, I-23, Randnrn.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Nichtaufnahme von …

    Rn. 60 Im Rahmen der Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass eine Verfälschung von Beweisen gegeben ist, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweismittel offensichtlich unzutreffend ist (Urteil PKK und KNK/Rat, Randnr. 37, in diesem Sinne vgl. ebenfalls Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-662/19

    NRW. Bank/ SRB - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher …

    {FN:27} Vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 103).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 91).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission …

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14

    Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Zuständigkeit des …

    Generalanwältin Kokott erläutert in ihren Schlussanträgen in dieser Rechtssache (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 42) den Unterschied zwischen den beiden Formulierungen in der Weise, dass "auch die Feststellung der Verfälschung von Beweismitteln ein Mindestmaß der Würdigung voraussetzt.
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