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   EuGH, 18.01.2007 - C-229/05 P   

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https://dejure.org/2007,439
EuGH, 18.01.2007 - C-229/05 P (https://dejure.org/2007,439)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - C-229/05 P (https://dejure.org/2007,439)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - C-229/05 P (https://dejure.org/2007,439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    PKK und KNK / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer

    Verfälschung von Beweisen durch das Gericht; Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus; Prüfung der Beschwerdebefugnis der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK); Wahrung der Grundrechte als integraler Bestandteil der allgemeinen Rechtsgrundsätze durch den ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 3; ; Beschluss 2002/334/EG; ; Beschluss 2001/927/EG; ; Beschluss 2002/460/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN EINE LISTE TERRORISTISCHER ORGANISATIONEN ERNEUT ZU PRÜFEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.1.2007)

    Europagericht muss über PKK-Klage gegen Terrorliste entscheiden // Klage von Öcalan-Bruder ist zulässig und gültig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Osman Ocalan als Bevollmächtigter der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und des Serif Vanly als Bevollmächtigter des Kurdischen Nationalkongresses (KNK) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 15. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache T-229/02, Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und Kurdischer Nationalkongress (KNK) gegen Rat der Europäischen Union, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 796
  • EuZW 2007, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 15.02.2005 - T-229/02

    PKK und KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Herr Osman Ocalan im Namen der Kurdistan Workers' Party (PKK) (Kurdische Arbeiterpartei) und Herr Serif Vanly im Namen des Kurdistan National Congress (KNK) (Kurdischer Nationalkongress) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Februar 2005, PKK und KNK/Rat (T-229/02, Slg. 2005, II-539, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Beschlüsse 2002/334/EG des Rates vom 2. Mai 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/927/EG (ABl. L 116, S. 33) sowie 2002/460/EG des Rates vom 17. Juni 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/334/EG (ABl. L 160, S. 26) als unzulässig abgewiesen hat.

    Diese Klage wurde unter der Nummer T-229/02 in das Register eingetragen.

    Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Februar 2005, PKK und KNK/Rat (T-229/02), wird aufgehoben, soweit damit die von Herrn Osman Ocalan im Namen der Kurdistan Workers' Party (PKK) erhobene Klage abgewiesen wird.

  • EuG, 15.02.2005 - T-206/02

    KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    12 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    "43 ... der KNK [hat] bereits mit seiner unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragenen Klage den Beschluss 2002/334 angefochten ... Wegen der Identität von Gegenstand, Grund und Parteien ist daher die vorliegende Klage, soweit sie der KNK gegen den Beschluss 2002/334 richtet, aufgrund der Einrede der Rechtshängigkeit unzulässig.

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Hierbei kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71, und vom 27. Juni 2006, Europäisches Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 35).
  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Wie durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Mai 2005 (Abdullah Ocalan/Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, noch nicht veröffentlicht) bestätigt wird, vertritt Herr Muller vor dem Gerichtshof für Menschenrechte Herrn Abdullah Ocalan, der Chef der PKK war und seit 1999 in der Türkei inhaftiert ist.
  • EGMR, 06.09.1978 - 5029/71

    Klass u.a. ./. Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    80 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte macht Art. 34 EMRK die Einstufung eines Beschwerdeführers als Opfer im Sinne dieses Artikels in der Regel davon abhängig, dass der Beschwerdeführer behauptet, durch einen bereits erfolgten Verstoß gegen die EMRK verletzt zu sein (vgl. EGMR, Urteil Klass u. a./Deutschland vom 6. September 1978, Série A Nr. 28, § 33).
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Hierbei kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71, und vom 27. Juni 2006, Europäisches Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 35).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    72 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person nur dann geltend machen, von einer Handlung mit allgemeiner Geltung individuell betroffen zu sein, wenn sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 238, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    35 Hinsichtlich des Vorbringens des Rates, der vierte Rechtsmittelgrund sei unzulässig, weil er eine Tatsachenfeststellung des Gerichts betreffe, ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit einem Rechtsmittel die Feststellung und die Würdigung von Tatsachen in der angefochtenen Entscheidung angegriffen werden können, soweit der Rechtsmittelführer geltend macht, dass das Gericht Feststellungen getroffen habe, deren Unrichtigkeit sich aus den Akten ergebe, oder die ihm vorgelegten Beweise verfälscht habe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 56).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Wie die Generalanwältin in Nr. 42 ihrer Schlussanträge erläutert hat, ist eine solche Verfälschung gegeben, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweismittel offensichtlich unzutreffend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Im Rahmen eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof daher nur überprüfen, wie das Gericht die vor ihm erörterten Angriffs- und Verteidigungsmittel gewürdigt hat (vgl. Urteil vom 29. April 2004, 1PK-München/Kommission, C-199/01 P und C-200/01 P, Slg. 2004, I-4627, Randnr. 52).
  • EKMR, 04.12.1995 - 28204/95

    TAUIRA ET 18 AUTRES contre la FRANCE

  • EGMR, 23.05.2002 - 6422/02

    SEGI ET AUTRES & GESTORAS PRO-AMNISTIA ET AUTRES c. 15 ÉTATS DE L'UNION

  • EuGH, 05.11.1986 - 117/86

    UFADE / Rat und Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.12.1962 - 19/62

    Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes

  • EuGH, 14.12.1962 - 22/62
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Im Rahmen eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof daher nur überprüfen, wie das Gericht die vor ihm erörterten Angriffs- und Verteidigungsmittel gewürdigt hat (vgl. u. a. Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

    Gleichwohl erkannte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32), an, dass die Kurdische Arbeiterpartei (im Folgenden: PKK), eine Organisation, die keine Rechtspersönlichkeit besaß, zur Anfechtung der gegen sie verhängten restriktiven Maßnahmen befugt sein muss.

    Dieser Ansatz ist insbesondere angesichts der Neuartigkeit der vorliegenden Rechtssache gerechtfertigt, in der erstmals ein Drittstaat die Nichtigerklärung restriktiver Maßnahmen beantragt, und steht im Einklang mit der Ratio der Rn. 114 des Urteils PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32), in der der Gerichtshof festgestellt hat, dass es gilt, " einen übertriebenen Formalismus zu vermeiden, der darauf hinausliefe, dass jede Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage ausgeschlossen wäre, auch wenn die betreffende Körperschaft Gegenstand restriktiver Gemeinschaftsmaßnahmen war"(77).

    30 Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32).

    71 Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 114).

    72 C-229/05 P, EU:C:2007:32.

    Dass, wie vom Rat vorgetragen, das Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32), konkret die Frage der Klagebefugnis einer Organisation ohne Rechtspersönlichkeit betraf, ändert nichts an der Notwendigkeit, auch in anderen Fällen einen übertriebenen Formalismus zu vermeiden.

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Denn es ist ein Gebot der Kohärenz und der Gerechtigkeit, einer solchen Entität die Parteifähigkeit zuzuerkennen, damit sie die ihre Rechte beschränkenden Maßnahmen der Organe oder die von diesen ihr gegenüber erlassenen nachteiligen Entscheidungen anfechten kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Groupement des Agences de voyages/Kommission, 135/81, EU:C:1982:371, Rn. 9 bis 11, vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 107 bis 112, und vom 15. Juni 2017, Al-Faqih u. a./Kommission, C-19/16 P, EU:C:2017:466, Rn. 40).

    In dieser Situation sind die Verfahrensvorschriften über die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bei ihrer Anwendung soweit erforderlich den Umständen des konkreten Falles anzupassen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 114).

    Zudem ist die Natur dieser Organisation zu berücksichtigen, die nicht nach den gewöhnlich für juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts geltenden Rechtsvorschriften gebildet ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn.121).

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Anwalt des Klägers, der Mitglied der Anwaltschaft eines Mitgliedstaats ist und als solches einer Standesordnung unterliegt, in der Antwort vom 25. Januar 2021 auf die Fragen des Gerichts erklärt hat, dass der Kläger "sehr wohl die Absicht [hatte], Klage zu erheben", und dass er "rückhaltlos entschlossen [ist], die tatsächliche Beachtung der Urteile des Gerichtshofs durchzusetzen", was er in der Sitzung bekräftigt hat (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn.119).

    Zweitens geht die Bezugnahme der Kommission und der Französischen Republik auf die Rechtsprechung zur individuellen Betroffenheit von Vereinigungen (vgl. Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn.70 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 3. April 2014, ADEAS/Kommission, T-7/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:221, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung) im vorliegenden Fall fehl.

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