Rechtsprechung
| EuGH, 30.05.2002 - C-323/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/101/EG - Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren
- Judicialis
Richtlinie 98/101/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/101/EG - Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren"
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Artikel 226 EG
Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Italiens wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/101/EG zur Anpassung der Richtlinie 91/157/EWG über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren an den technischen Fortschritt; Vorliegen einer Vertragsverletzung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 98/101/EWG
Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Italien
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 98/101/EG der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 91/157/EWG des Rates über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren an den technischen Fortschritt fristgemäß umzusetzen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-323/01
- EuGH, 30.05.2002 - C-323/01
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 30.01.2002 - C-103/00
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 30.05.2002 - C-323/01
Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (insbesondere Urteil vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 23).
- EuGH, 20.10.2005 - C-6/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
49 Denn nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und können später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8). - EuGH, 12.07.2007 - C-507/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …
Rn. 79 Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; spätere Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Mai 2002, Kommission/Italien, C-323/01, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, Slg. 2005, I-9535, Randnr. 9).Rn. 193 Allein ein solches Verständnis wird nämlich dem Ziel des Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie gerecht, das, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, darin besteht, für die Zeiträume, in denen das Überleben der wildlebenden Vogelarten besonders gefährdet ist, einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 17. Januar 1991, Kommission/Italien, Randnr. 14, und vom 19. Januar 1994, Association pour la protection des animaux sauvages u. a., C-435/92, Slg. 1994, I-67, Randnr. 9).
- EuGH, 10.05.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 50 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist bestehenden Situation zu beurteilen; spätere Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Mai 2002, Kommission/Italien, C-323/01, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, Slg. 2005, I-9535, Randnr. 9).
- EuGH, 06.04.2006 - C-428/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
38 Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Mai 2002 in der RechtssacheC-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8, und vom 9. Juni 2005 in der Rechtssache C-510/04, Kommission/Belgien, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).In seinem Absatz 3 sieht er die Verpflichtung vor, außerbetriebliche Fachleute hinzuzuziehen (vgl. Urteil vom 15. November 2001 in der Rechtssache C-49/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8575, Randnr. 23).
- EuGH, 26.01.2006 - C-514/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung aber anhand der Lage in dem Mitgliedstaat zu beurteilen, wie sie sich bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, darstellte; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8). - EuGH, 28.04.2005 - C-329/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
7 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8). - EuGH, 30.01.2003 - C-226/01
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität der …
Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-220/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-5831, Randnr. 33, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8).Wie der Gerichtshof jedoch für Recht erkannt hat (vgl. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-209/02
Kommission / Österreich
{FN:9} - Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13) und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8).{FN:10} - Vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717, Randnr. 6), vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-287/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-125, Randnr. 9), vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-263/88 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-4611, Randnr. 9), vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 35), vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-280/89 (Kommission/Irland, Slg. 1992, I-6185, Randnr. 7) und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/01 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2002, I-5899, Randnr. 11).
- EuGH, 15.09.2005 - C-372/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
51 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8). - EuGH, 20.11.2003 - C-296/01
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8). - EuGH, 27.10.2005 - C-23/05
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 05.07.2007 - C-340/06
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 14.12.2006 - C-252/06
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 12.06.2003 - C-97/01
Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 27.10.2005 - C-166/04
Kommission / Griechenland
- EuGH, 14.11.2002 - C-316/00
Kommission / Irland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 24.10.2002 - C-455/00
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 9 …
- EuGH, 17.11.2005 - C-378/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz der …
- EuGH, 30.09.2004 - C-359/03
Kommission / Österreich
- EuGH, 08.09.2005 - C-278/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-135/01
Kommission / Deutschland
- EuGH, 27.10.2005 - C-377/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 15.12.2005 - C-253/04
Kommission / Griechenland
- EuGH, 17.11.2005 - C-22/05
Kommission / Belgien
- EuGH, 20.10.2005 - C-505/04
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 06.10.2005 - C-502/03
Kommission / Griechenland
- EuGH, 08.09.2005 - C-448/04
Kommission / Luxemburg
- EuGH, 14.07.2005 - C-31/05
Kommission / Frankreich
- EuGH, 16.12.2004 - C-516/03
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-122/02
Kommission / Belgien
- EuGH, 25.11.2004 - C-447/03
Kommission / Italien
- EuGH, 15.12.2005 - C-144/05
Kommission / Belgien
- EuGH, 17.11.2005 - C-131/05
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 09.06.2005 - C-510/04
Kommission / Belgien
- EuGH, 02.06.2005 - C-68/04
Kommission / Griechenland
- EuGH, 13.01.2005 - C-32/04
Kommission / Frankreich
- EuGH, 16.12.2004 - C-528/03
Kommission / Niederlande
- EuGH, 08.09.2005 - C-462/04
Kommission / Italien
- EuGH, 08.09.2005 - C-427/04
Kommission / Griechenland
- EuGH, 02.06.2005 - C-454/04
Kommission / Luxemburg
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