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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2684
BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23 (https://dejure.org/2024,2684)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2024 - KVB 69/23 (https://dejure.org/2024,2684)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - KVB 69/23 (https://dejure.org/2024,2684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • bundesgerichtshof.de PDF

    Google - Offenlegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Offenlegung von Informationen durch das Bundeskartellamt gegenüber zu einem Kartellverwaltungsverfahren beigeladenen Wettbewerbern - Google-Offenlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Google-Offenlegung

    Art 12 Abs 1 GG, § 19a Abs 1 S 1 GWB, § 54 Abs 1 S 3 GWB, § 54 Abs 2 Nr 3 GWB, § 56 Abs 1 GWB
    Offenlegung von Informationen durch das Bundeskartellamt gegenüber zu einem Kartellverwaltungsverfahren beigeladenen Wettbewerbern - Google-Offenlegung

  • Betriebs-Berater

    Google - Offenlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offenlegung von Informationen des Google-Konzerns gegenüber den zu einem Kartellverwaltungsverfahren beigeladenen Wettbewerbern; Erlaubnis der Kartellbehörde zur Offenlegung der Betriebsgeheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse des von den Ermittlungen betroffenen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Google - Offenlegung

  • datenbank.nwb.de

    Google-Offenlegung

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Google (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Google Automotive Services - Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt in einem Kartellverwaltungsverfahren

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  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bundeskartellamt darf im Kartellverfahren gegen Google bestimmte von Google als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse klassifizierte Informationen an Verfahrensbeteilige weiterleiten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kartellbehörde darf Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens nur bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit gegenüber Beigeladen zur Stellungnahme nach § 56 Abs. 1 GWB offenlegen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Google scheitert vorm BGH-Kartellsenat: Kartellamt darf Interna an Konkurrenten weitergeben

  • lto.de (Pressebericht, 01.03.2024)

    Google und das Bundeskartellamt: "Geschäftsgeheimnisse sind unser Treibstoff"

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    BKartA darf Google-Interna an Wettbewerber weitergeben - BKartA darf Google-Interna an Wettbewerber weitergeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bundeskartellamt und die Geschäftsgeheimnisse - der Fall "Google"

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Google: Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Google: Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Google: Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkung auch ungeschriebener Offenbarungsbefugnisse durch Geheimnisschutz nach § 30 VwVfG

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von Wettbewerbern durch das Bundeskartellamt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Google will Betriebsgeheimnisse im Kartellverfahren schützen

Papierfundstellen

  • BGHZ 240, 1
  • NJW 2024, 2917
  • GRUR 2024, 1348
  • WM 2024, 2148
  • BB 2024, 1666 (Ls.)
  • K&R 2024, 584
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (38)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 21/02

    Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des Kartellverwaltungsrechts mit …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Auch bei der Ankündigung der Offenlegung des Anhörungsschreibens mit E-Mail vom 21. Juli 2023 handelte es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine verfahrensleitende Maßnahme ohne Regelungscharakter, die dazu diente, den Beschwerdeführerinnen Gelegenheit zu geben, vorbeugenden Rechtsschutz zu beantragen (…vgl. Engelsing in MünchKommWettbR, 4. Aufl., § 56 GWB Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29).

    Rn. 19 2. Die Beschwerdeführerinnen verfügen auch über das notwendige qualifizierte, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtete Interesse (…vgl. BGHZ 117, 209 [juris Rn. 8] - Unterlassungsbeschwerde; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29;… vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 16 f.).

    Hingegen ist für einen vorbeugenden Rechtsschutz kein Raum, wenn und solange der Beschwerdeführer zumutbar auf den grundsätzlich als angemessen und ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (…BGHZ 117, 209 [juris Rn. 10] - Unterlassungsbeschwerde; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29;… vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 16 f.; vom 13. März 2019 - VI-Kart 7/18 (V), WuW 2019, 266 [juris Rn. 109]).

    Da eine einmal erlangte Kenntnis der Beigeladenen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Googles nicht rückgängig zu machen wäre, besteht die Gefahr, dass Google durch eine unterstellt ungerechtfertigte Mitteilung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an die Beigeladenen irreparabel in seinen Rechten verletzt würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29; vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 6 Kart 1/17, RdE 2017, 547 Rn. 36).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Rn. 35 (a) Dabei kann sowohl zugunsten der in Deutschland ansässigen Beschwerdeführerin zu 2 als auch der weiteren in der Europäischen Union ansässigen Konzerngesellschaften in die Abwägung eingestellt werden, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den Schutz sowohl der deutschen Verfassung (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, BVerfGE 115, 205 [juris Rn. 81 bis 85] - Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in-camera-Verfahren;… Urteile vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05, BVerfGE 128, 1 [juris Rn. 202] - Gentechnikgesetz;… vom 7. November 2017 - 2 BvE, BVerfGE 147, 50 Rn. 234) als auch den damit und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) übereinstimmenden Schutz der Unionsgrundrechte (Art. 17 Abs. 2 GrCh, Art. 16 GrCh; EuGH…, Urteil vom 29. März 2012 - C-1/11, NVwZ 2012, 615 Rn. 43 f. - Interseroh Scrap and Metals Trading) genießen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78 [juris Rn. 79] - Le Corbusier, Designermöbel Urheberrecht;… vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14, BVerfGE 158, 1 Rn. 52, 75 f.; EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-617/10, NJW 2013, 1415 Rn. 29 - Akerberg Fransson).

    Steht das Geschäftsgeheimnis allerdings in engem Zusammenhang mit einem Wettbewerbsverhalten, das die Funktionsbedingungen des Wettbewerbs beeinträchtigt und daher (nach Einschätzung der Kartellbehörden) gesetzlich verboten oder untersagungsfähig ist, muss in den Blick genommen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Reichweite des Freiheitsschutzes nach Art. 12 Abs. 1 GG auch durch die rechtlichen Regeln mitbestimmt wird, die den Wettbewerb ermöglichen und begrenzen (BVerfGE 115, 205 [juris Rn. 82] - Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in-camera-Verfahren).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (BVerfGE 115, 205 [juris Rn. 87] - Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in-camera-Verfahren;… BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 76 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 11. Dezember 2018 - EnVR 1/18, WuW 2019, 156 Rn. 32 - Veröffentlichung von Daten I;… vom 8. Oktober 2019 - EnVR 12/18, RdE 2020, 182 Rn. 20 - Veröffentlichung von Daten II;… vgl. auch § 2 Nr. 1 GeschGehG und dazu Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 4. Oktober 2018, BT-Drucks. 19/4724, S. 24; BVerwG…, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715 Rn. 11;… Fuhlrott/Hiéramente in BeckOK GeschGehG, 19. Ed., § 2 vor Rn. 1 und Rn. 1).

  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Rn. 18 1. Allgemeine Leistungsbeschwerden in Form der (vorbeugenden) Unterlassungsbeschwerde sind im kartellgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft, wenn und soweit nur durch sie ein lückenloser effektiver Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet ist (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - KVR 4/91, BGHZ 117, 209 [juris Rn. 7] - Unterlassungsbeschwerde).

    Rn. 19 2. Die Beschwerdeführerinnen verfügen auch über das notwendige qualifizierte, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtete Interesse (vgl. BGHZ 117, 209 [juris Rn. 8] - Unterlassungsbeschwerde;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29;… vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 16 f.).

    Hingegen ist für einen vorbeugenden Rechtsschutz kein Raum, wenn und solange der Beschwerdeführer zumutbar auf den grundsätzlich als angemessen und ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BGHZ 117, 209 [juris Rn. 10] - Unterlassungsbeschwerde;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29;… vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 16 f.;… vom 13. März 2019 - VI-Kart 7/18 (V), WuW 2019, 266 [juris Rn. 109]).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 2 Kart 5/08

    Vorbeugende Unterlassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Rn. 19 2. Die Beschwerdeführerinnen verfügen auch über das notwendige qualifizierte, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtete Interesse (…vgl. BGHZ 117, 209 [juris Rn. 8] - Unterlassungsbeschwerde;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29; vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 16 f.).

    Hingegen ist für einen vorbeugenden Rechtsschutz kein Raum, wenn und solange der Beschwerdeführer zumutbar auf den grundsätzlich als angemessen und ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (…BGHZ 117, 209 [juris Rn. 10] - Unterlassungsbeschwerde;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29; vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 16 f.;… vom 13. März 2019 - VI-Kart 7/18 (V), WuW 2019, 266 [juris Rn. 109]).

    Da eine einmal erlangte Kenntnis der Beigeladenen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Googles nicht rückgängig zu machen wäre, besteht die Gefahr, dass Google durch eine unterstellt ungerechtfertigte Mitteilung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an die Beigeladenen irreparabel in seinen Rechten verletzt würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - Kart 21/02 (V), juris Rn. 29; vom 2. Juni 2009 - VI-2 Kart 5/08 (V), juris Rn. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 6 Kart 1/17, RdE 2017, 547 Rn. 36).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Rn. 37 (c) Danach sind Beeinträchtigungen des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Googles nur bei Vorliegen hinreichend gewichtiger Rechtfertigungsgründe hinnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 20 F 2/07, BVerwGE 130, 236 Rn. 25).

    Nur wenn sich bei der Einzelabwägung ergibt, dass die öffentlichen Interessen und die insoweit gleichgerichteten Interessen der Beigeladenen an der Preisgabe der geheimen Information ein größeres Gewicht haben als das private Geheimhaltungsinteresse, kommt ihnen Vorrang zu (vgl. BVerwGE 130, 236 Rn. 26).

  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 1/18

    Anreizregulierung: Einschränkende Auslegung der Ermächtigung zur Veröffentlichung …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Rn. 34 (3) Ist die Offenlegung eines bestimmten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses gegenüber einem Beigeladenen nach diesen Maßstäben zur Förderung des Verfahrens geeignet und erforderlich, ist ihre Angemessenheit durch eine Abwägung zwischen den von der Offenlegung betroffenen Rechtsgütern festzustellen, die auf einen bestmöglichen Ausgleich der widerstreitenden Interessen gerichtet sein muss (…vgl. BGH, Urteile vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 47;… vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, RdE 2010, 385 Rn. 35 - Stromnetznutzungsentgelt IV; Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - EnVR 1/18, RdE 2019, 116 Rn. 34 - Veröffentlichung von Daten I;… vom 8. Oktober 2019 - EnVR 12/18, RdE 2020, 182 Rn. 27 - Veröffentlichung von Daten II, jeweils mwN).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (…BVerfGE 115, 205 [juris Rn. 87] - Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in-camera-Verfahren;… BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 76 - Stadtwerke Konstanz GmbH; vom 11. Dezember 2018 - EnVR 1/18, WuW 2019, 156 Rn. 32 - Veröffentlichung von Daten I;… vom 8. Oktober 2019 - EnVR 12/18, RdE 2020, 182 Rn. 20 - Veröffentlichung von Daten II;… vgl. auch § 2 Nr. 1 GeschGehG und dazu Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 4. Oktober 2018, BT-Drucks. 19/4724, S. 24; BVerwG…, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715 Rn. 11;… Fuhlrott/Hiéramente in BeckOK GeschGehG, 19. Ed., § 2 vor Rn. 1 und Rn. 1).

  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 12/18

    Veröffentlichung von Daten II - Befugnis der Regulierungsbehörde zur Offenlegung …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Rn. 34 (3) Ist die Offenlegung eines bestimmten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses gegenüber einem Beigeladenen nach diesen Maßstäben zur Förderung des Verfahrens geeignet und erforderlich, ist ihre Angemessenheit durch eine Abwägung zwischen den von der Offenlegung betroffenen Rechtsgütern festzustellen, die auf einen bestmöglichen Ausgleich der widerstreitenden Interessen gerichtet sein muss (…vgl. BGH, Urteile vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 47;… vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, RdE 2010, 385 Rn. 35 - Stromnetznutzungsentgelt IV;… Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - EnVR 1/18, RdE 2019, 116 Rn. 34 - Veröffentlichung von Daten I; vom 8. Oktober 2019 - EnVR 12/18, RdE 2020, 182 Rn. 27 - Veröffentlichung von Daten II, jeweils mwN).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (…BVerfGE 115, 205 [juris Rn. 87] - Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in-camera-Verfahren;… BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 76 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 11. Dezember 2018 - EnVR 1/18, WuW 2019, 156 Rn. 32 - Veröffentlichung von Daten I; vom 8. Oktober 2019 - EnVR 12/18, RdE 2020, 182 Rn. 20 - Veröffentlichung von Daten II;… vgl. auch § 2 Nr. 1 GeschGehG und dazu Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 4. Oktober 2018, BT-Drucks. 19/4724, S. 24; BVerwG…, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715 Rn. 11;… Fuhlrott/Hiéramente in BeckOK GeschGehG, 19. Ed., § 2 vor Rn. 1 und Rn. 1).

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Zu den Ermittlungsmaßnahmen zählt neben den förmlichen Beweismitteln gemäß § 57 Abs. 2, §§ 58 bis 59b GWB auch die in § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB geregelte Beiladung von Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die zu treffende Entscheidung erheblich berührt werden, wobei erhebliche wirtschaftliche Interessen ausreichen (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 11 - pepcom).

    Rn. 26 a) Die Beteiligung von Wettbewerbern oder anderen Marktteilnehmern, die in ihren (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen durch die das Verfahren abschließende Verfügung betroffen werden, soll der Kartellbehörde ermöglichen, ihre Entscheidung auf eine breitere, den Interessen der anderen Marktbeteiligten Rechnung tragende Grundlage zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 12 - pepcom;… vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 [juris Rn. 10] - Versicherergemeinschaft;… vom 7. April 2009 - KVR 58/08, WuW/E DE-R 2725, [juris Rn. 8]).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Ob sie sich vor dem Hintergrund, dass das vorliegende Verfahren auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen Art. 102 AEUV geführt wird, zudem auf den mit dem grundrechtlichen Schutz übereinstimmenden Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) und der auch für juristische Personen aus einem Drittstaat geltenden Unionsgrundrechte (Art. 17 Abs. 2 GrCh, Art. 16 GrCh) berufen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13, BVerfGE 152, 152 Rn. 48, 63 ff. - Recht auf Vergessen I;… vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17, BVerfGE 152, 216 Rn. 104 - Recht auf Vergessen II), kann hier dahinstehen, weil zu ihren Gunsten ein durch die (Unions-)grundrechte vermitteltes besonderes Gewicht des Geheimnisschutzes unterstellt werden kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die vorzunehmende Abwägung hat (…siehe unten Rn. 45 bis 69).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23
    Ob sie sich vor dem Hintergrund, dass das vorliegende Verfahren auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen Art. 102 AEUV geführt wird, zudem auf den mit dem grundrechtlichen Schutz übereinstimmenden Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) und der auch für juristische Personen aus einem Drittstaat geltenden Unionsgrundrechte (Art. 17 Abs. 2 GrCh, Art. 16 GrCh) berufen können (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13, BVerfGE 152, 152 Rn. 48, 63 ff. - Recht auf Vergessen I; vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17, BVerfGE 152, 216 Rn. 104 - Recht auf Vergessen II), kann hier dahinstehen, weil zu ihren Gunsten ein durch die (Unions-)grundrechte vermitteltes besonderes Gewicht des Geheimnisschutzes unterstellt werden kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die vorzunehmende Abwägung hat (…siehe unten Rn. 45 bis 69).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1287/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer international tätigen US-amerikanischen …

  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; …

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19

    Bauartzulassungsverfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Dateiendungen; …

  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: …

  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel; …

  • EuGH, 20.01.2016 - C-428/14

    Auf dem Gebiet des Wettbewerbs existieren die Kronzeugenregelungen der Union und …

  • EuGH, 29.03.2012 - C-1/11

    Interseroh Scrap and Metals Trading - Umwelt - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - …

  • BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - Kart 3/16

    Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA: Ministererlaubnis gestoppt

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Statthaftigkeit isolierten …

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen - Kartellverstoß: Ermessen der Kartellbehörde bezüglich …

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19

    Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im …

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

  • BGH, 18.07.2017 - KVZ 5/16

    Fusionskontrolle: Befugnisse des Bundeskartellamts bei Verstoß gegen das …

  • OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren gegen die Regulierungsbehörde: Anspruch eines …

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 58/08

    Zulässigkeit eines Beiladungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2008 - 3 Kart 38/08

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Beweisanordnung im …

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 7/25

    Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Presseunternehmens gegen …

    Nur wenn sich bei der Einzelabwägung ergibt, dass die öffentlichen Interessen an der Ermittlungsmaßnahme ein größeres Gewicht haben als das private Interesse des Adressaten, kommt ihnen Vorrang zu (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 34-39 - Google-Offenlegung).

    Da auch die Besonderheiten der in Rede stehenden Eingriffsnorm bei der Abwägung in den Blick zu nehmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 38 - Google-Offenlegung), ist im Streitfall auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Feststellungsverfahren nach § 32f Abs. 3 S. 1 GWB aF oder bei dem nunmehr einstufigen Verfahren nach § 32f Abs. 3 S. 1 GWB neu nicht um ein Verfahren zur Ermittlung eines Kartellrechtsverstoßes im Sinne der § 1 GWB, Art. 101 AEUV oder der § 19 GWB, Art. 102 AEUV handelt, sondern um ein subsidiäres Verfahren, mit dem dem Instrument der Sektoruntersuchung zu einer höheren Wirksamkeit verholfen werden soll, indem das Bundeskartellamt unterhalb der Schwelle der genannten Kartellrechtsverstöße liegende Wettbewerbsstörungen durch ein oder mehrere Unternehmen feststellen kann (BT-Drs. 20/6824 S. 2).

    Rn. 114 Rn. 115 Die Beschwerdeführerin kann sich vorliegend nicht darauf berufen, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse generell und ungeachtet der Art der Tätigkeit des auf Auskunft in Anspruch genommenen Unternehmens den Schutz sowohl der deutschen Verfassung (Art. 12 Abs. 1 GG) als auch den damit und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) übereinstimmenden Schutz der Unionsgrundrechte (Art. 17 Abs. 2 GrCh, Art. 16 GrCh) genießen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 35 m.w.N. - Google-Offenlegung).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2026 - Kart 5/25
    Nur wenn sich bei der Einzelabwägung ergibt, dass die öffentlichen Interessen an der Ermittlungsmaßnahme ein größeres Gewicht haben als das private Interesse des Adressaten, kommt ihnen Vorrang zu (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 34 bis 39 - Google-Offenlegung).

    Da auch die Besonderheiten der in Rede stehenden Eingriffsnorm bei der Abwägung in den Blick zu nehmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 38 - Google-Offenlegung), ist im Streitfall auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Feststellungsverfahren nach § 32f Abs. 3 S. 1 GWB aF oder bei dem nunmehr einstufigen Verfahren nach § 32f Abs. 3 S. 1 GWB neu nicht um ein Verfahren zur Ermittlung eines Kartellrechtsverstoßes im Sinne der § 1 GWB, Art. 101 AEUV oder der § 19 GWB, Art. 102 AEUV handelt, sondern um ein subsidiäres Verfahren, mit dem dem Instrument der Sektoruntersuchung zu einer höheren Wirksamkeit verholfen werden soll, indem das Bundeskartellamt unterhalb der Schwelle der genannten Kartellrechtsverstöße liegende Wettbewerbsstörungen durch ein oder mehrere Unternehmen feststellen kann (BT-Drs. 20/6824 S. 2).

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 8/25

    Teilweise Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des …

    Nur wenn sich bei der Einzelabwägung ergibt, dass die öffentlichen Interessen an der Ermittlungsmaßnahme ein größeres Gewicht haben als das private Interesse des Adressaten, kommt ihnen Vorrang zu (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 34 bis 39 - Google-Offenlegung).

    Da auch die Besonderheiten der in Rede stehenden Eingriffsnorm bei der Abwägung in den Blick zu nehmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - KVB 69/23, juris Rn. 38 - Google-Offenlegung), ist im Streitfall auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Feststellungsverfahren nach § 32f Abs. 3 S. 1 GWB aF oder bei dem nunmehr einstufigen Verfahren nach § 32f Abs. 3 S. 1 GWB neu nicht um ein Verfahren zur Ermittlung eines Kartellrechtsverstoßes im Sinne der § 1 GWB, Art. 101 AEUV oder der § 19 GWB, Art. 102 AEUV handelt, sondern um ein subsidiäres Verfahren, mit dem dem Instrument der Sektoruntersuchung zu einer höheren Wirksamkeit verholfen werden soll, indem das Bundeskartellamt unterhalb der Schwelle der genannten Kartellrechtsverstöße liegende Wettbewerbsstörungen durch ein oder mehrere Unternehmen feststellen kann (BT-Drs. 20/6824 S. 2).

  • BGH, 17.06.2025 - EnVR 10/24

    Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

    Insoweit kann offenbleiben, in welchen Fällen es sich bei dem Tenor einer Untersagungsverfügung in Verbindung mit der Unternehmensbezeichnung um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (…vgl. Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfg, 10. Aufl., § 30 Rn. 13), also um Tatsachen, Umstände und Vorgänge handelt, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - KVB 69/23, BGHZ 240, 1 Rn. 47 - Google-Offenlegung).
  • BGH, 17.06.2025 - KVZ 35/06

    Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

    Insoweit kann offenbleiben, in welchen Fällen es sich bei dem Tenor einer Untersagungsverfügung in Verbindung mit der Unternehmensbezeichnung um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (…vgl. Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfg, 10. Aufl., § 30 Rn. 13), also um Tatsachen, Umstände und Vorgänge handelt, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - KVB 69/23, BGHZ 240, 1 Rn. 47 - Google-Offenlegung).
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