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   EuGH, 19.09.1985 - 63/84, 147/84   

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https://dejure.org/1985,3125
EuGH, 19.09.1985 - 63/84, 147/84 (https://dejure.org/1985,3125)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.1985 - 63/84, 147/84 (https://dejure.org/1985,3125)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 1985 - 63/84, 147/84 (https://dejure.org/1985,3125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Finsider / Kommission

    1 . EGKS - INVESTITIONEN UND FINANZIELLE HILFEN - EINZELINVESTITIONSPROGRAMME - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME DER KOMMISSION - WIRKUNGEN

  • EU-Kommission

    Finsider / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Investitionen und finanzielle Hilfen; Mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission nach Art. 54 Abs. 4 EGKS-Vertrag; Gewährung von Investitionsbeihilfen; Wirkung einer positiven Stellungnahme der Kommission; System von Erzeugungsquoten für Stahl; Keine ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33 Abs. 2; ; EGKS-Vertrag Art. 54 Abs. 4; ; EGKS-Vertrag Art. 58; ; Allgemeine Entscheidung Nr. 234/84/EGKS; ; Allgemeine Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS Art. 4 Nr.... 4; ; Allgemeine Entscheidung Nr. 1831/81/EGKS Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EGKS - INVESTITIONEN UND FINANZIELLE HILFEN - EINZELINVESTITIONSPROGRAMME - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME DER KOMMISSION - WIRKUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EGKS - Erzeugungsquoten für Stahl - Umstrukturierungsprogramme - Einzelstaatliche Beihilfen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.09.1985 - 147/84

    Investitionen und finanzielle Hilfen; Mit Gründen versehene Stellungnahme der

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 63/84
    19. September 1985 * In den verbundenen Rechtssachen 63 und 147/84 Finsider, Società finanziaria siderurgica per azioni, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. M. Carbone, Genua, und R. Barabino, sowie N. Schaeffer, Luxemburg, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Schaeffer, 12, avenue de la Porte-Neuve, Luxemburg,.

    Die Klägerin hat daraufhin eine weitere Klage (Rechtssache 147/84) erhoben, die gegen diese Einzelfallentscheidung gerichtet ist; einredeweise macht sie geltend, die Entscheidung Nr. 234/84 sei rechtswidrig.

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 63/84
    Wie der Gerichtshof schon ín Seinem Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749) entschieden hat, kann Vernünftigerweise nicht bestritten werden, daß die Entscheidung der Kommission füt dieses Kriterium angemessen im Sinne von Artikel 58 sein kann, da es eine objektive Beurtei- IungsgrUrtdläge darstellt ürtd eine Verminderung der Gesamtproduktion ermöglicht, ohne damit die Stellung der einzelnen Unternehmen auf dem Märkt zu verändern.
  • EuGH, 10.12.1957 - 1/57

    Société des usines à tubes de la Sarre gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 63/84
    9 In seinem Urteil vom 10. Dezember 1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 (Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde, Sig. 1957, 213) hat der.
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Nach einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts seien die Organe an ihre Erklärungen zu dem von ihnen in Zukunft beabsichtigten Verhalten gebunden, sofern diese Erklärungen bei den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern ein berechtigtes Vertrauen wecken könnten (Urteile des Gerichtshofs vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72, Kommission/Rat, Slg. 1973, 575, Randnr. 10, und vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 63/84 und 147/84, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 2857, Randnrn.
  • EuG, 24.10.1997 - T-244/94

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

    Vorliegend reflektiere der Fünfte Beihilfenkodex zwar die Ansicht der Kommission und des Rates zum Zeitpunkt seiner Annahme, doch schließe er nicht aus, daß wirtschaftliche Gegebenheiten eine andere Sichtweise gebieten könnten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 63/84 und 147/84, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 2857).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung vor, wenn vergleichbare Sachverhalte in unterschiedlicher Weise behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne daß diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

    7 - Vgl. u. a. hinsichtlich der unterschiedlichen Formulierungen Urteile Nold/Kommission (C-4/73, EU:C:1974:51, Rn. 14), Hauer (C-44/79, EU:C:1979:290, Rn. 32), Eridania (C-230/78, EU:C:1979:216, Rn. 21), Biovilac/EWG (C-59/83, EU:C:1984:380, Rn. 21), Keller (C-234/85, EU:C:1986:377, Rn. 8), Finsider/Kommission (C-63/84 und C-147/84, EU:C:1985:358, Rn. 24), Rau Lebensmittelwerke u. a. (C-133/85 bis C-136/85, EU:C:1987:244, Rn. 19), Schräder HS Kraftfutter (C-265/87, EU:C:1989:303, Rn. 15), Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest (C-143/88 und C-92/89, EU:C:1991:65, Rn. 76), Kühn (C-177/90, EU:C:1992:2, Rn. 16), Deutschland/Rat (C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 81) und Bosphorus (C-84/95, EU:C:1996:312, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der

    20 ff.), sowie Urteil vom 19. September 1985, Finsider/Kommission (63/84 und 147/84, Slg. 1985, 2857, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi SA und Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der

    129. In diesem Sinne erläutert die Klägerin Fabrique de fer ihre Beweisführung durch einen Vergleich der Entwicklung ihrer eigenen Produktion von Blechen mit der Produktion der Firma DDS sowie durch einen Hinweis auf die positive Entwicklung der 23 - Siehe z. B. das Urteil vom 19. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 63 und 147/84, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 2857, 2873, Randnr. 31.24 - Siehe das Urteil, Compagnie des hauts fourneaux de Chasse, bereits zitiert, Slg. 1958, 151, und Urteil vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 13/57, Wirlschaftsvereinigung/Hohe Behörde, Slg. 1958, 302.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-220/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Stahlwerke Peine-Salzgitter AG.

    Dieses Urteil wurde mit Urteil vom 19. September 1985, verbundene Rechtssachen 63/84 und 147/84 (Finsider/Kommission, Slg. 1985, 2857), in dem der Gerichtshof insbesondere eine angemessene Verteilung der Erzeugungs- und Lieferquoten auf die einzelnen Unternehmen der Gemeinschaft gefordert hat, ferner mit Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984, verbundene Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82 (Walzstahl-Vereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951), und schließlich mit Urteil vom 6. Juli 1988, Rechtssache 236/86 (Dillinger Hüttenwerke AG/Kommission, Slg. 1988, 3761) bestätigt, wo der Gerichtshof ausdrücklich ausgeführt hat, daß der Zweck des Quotensystems darin bestehe, die durch die Stahlkrise erforderlich gewordenen Produktionsbeschränkungen möglichst angemessen auf sämtliche Unternehmen zu verteilen .
  • EuGH, 22.04.1986 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

    20 Die Kommission führt noch aus, sie teile zwar die Ansicht des Gerichtshofes zu dem Grundsatz, den er in Randnummer 32 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 19. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 63 und 147/84 (Finsider/Kommission, Slg. 1985, 2857) aufgestellt habe und wonach es nicht ihre Sache sei, "Anpassungen dieser Quoten allein entsprechend der Situation auf dem Inlandsmarkt des fraglichen Unternehmens vorzunehmen und zu versuchen, diesem Unternehmen die Produktion der auf diesem Markt verbrauchten Erzeugnisse vorzubehalten".
  • EuGH, 22.04.1986 - 360/85

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

    Die Antragsgegnerin führt weiter aus, sie teile zwar vollständig die Auffassung des Gerichtshofes, was den von ihm in der Randnummer 32 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 19. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 63 und 147/84 (Finsider/Kommission, Slg. 1985, 2857) aufgestellten Grundsatz angehe, wonach sie nicht befugt sei, "Anpassungen dieser Quoten allein entsprechend der Situation auf dem Inlandsmarkt des fraglichen Unternehmens vorzunehmen und.
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