Rechtsprechung
   LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24863
LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22 (https://dejure.org/2022,24863)
LAG München, Entscheidung vom 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22 (https://dejure.org/2022,24863)
LAG München, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - 4 TaBV 9/22 (https://dejure.org/2022,24863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 80; BetrVG § 29
    Auskunftsanspruch des örtlichen Betriebsrats über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern - Gesamtbetriebsvereinbarung

  • IWW

    § 16 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § ... 3 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 5 Absatz 1 BetrVG, § 5 Absatz 3 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 7 Abs. 1 Nr. 3 AZG, § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG, § 259 ZPO, §§ 5, 8 GBV, § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 89 Abs. 2, 87 Abs. 2 S. 1, 66 Abs. 1 S. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 5 ArbGG, 525, 222 ZPO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 80 BetrVG, § 29 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 33 Abs. 2 BetrVG, § 34 BetrVG, § 80 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ 5 Abs. 1, 7 ArbZG, § 5 Abs. 1 ArbZG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 50 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 16 AZG, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 2 Abs. II GKG, §§ 92 Abs. I S. 1, 2, 72 Abs. II ArbGG, § 92 a ArbGG

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit, Ladung zur BR-Sitzung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG § 80, BetrVG § 29
    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur BR-Sitzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 ; BetrVG § 29
    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit, Ladung zur BR-Sitzung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 80 ; BetrVG § 29
    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit, Ladung zur BR-Sitzung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht des Betriebsrats über Arbeitszeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit - Betriebsrat darf Auskunft verlangen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    (a) Ein auf die Vornahme einer künftigen Leistung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG v. 20.03.2018, 1 ABR 66/16 Rn. 15 - zitiert nach juris; 06.05.2003, 1 ABR 13/02 Rn. 456 - zitiert nach juris).

    Die Überwachungsaufgabe des § 80 Abs. 1 BetrVG ist allein an das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen, namentlich an die Eröffnung des Aufgabenbereichs, geknüpft; vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte ist sie - anders, als es das Arbeitsgericht entschieden hat - unabhängig (BAG v. 06.05.2003, 1 ABR 13/02 Rn. 47- zitiert nach juris; Fitting § 80 Rn. 4).

    Dies gilt umso mehr, als die Informationen jedenfalls bei den Arbeitnehmern liegen und vom Arbeitgeber unschwer beschafft werden können (BAG v. 06.05.2003, 1 ABR 13/02 Rn. 63 ff.- zitiert nach juris; Fitting § 80 Rn. 59; ErfK-Kania BetrVG § 80 Rn. 24).

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Ist dies unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris).

    Dazu muss er mit der Antragstellung nicht völlig übereinstimmen oder wortlautidentisch sein; es ist ausreichend, wenn darin der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis erkennbar sind (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 15 - zitiert nach juris).

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag als unzulässig abgewiesen wird, möglich (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris; ErfKKoch § 80 Rn. 3).

  • ArbG München, 18.10.2021 - 29 BV 61/21

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats betreffend Arbeitszeiten bei

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 18.10.2021, Az: 29 BV 61/21, unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Mit Beschluss vom 18.10.2021, auf den ergänzend Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht München unter dem Aktenzeichen 29 BV 61/21 die Anträge abgewiesen.

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 04.02.2022 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 18.10.2021 - 29 BV 61/21 abgeändert.

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Ist dies unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris).

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag als unzulässig abgewiesen wird, möglich (BAG v. 29.09.2020, 1 ABR 23/19 Rn. 13 - zitiert nach juris; BAG v. 06.11.2013, 7 ABR 84/11 Rn. 50 - zitiert nach juris; ErfKKoch § 80 Rn. 3).

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Ein anderweitiger gesetzgeberischer Wille ist nicht erkennbar: zwar ist der deutsche Gesetzgeber bisher nach dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C-55/18), wonach Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet seien, bisher noch nicht regelnd tätig geworden.
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Die gesetzliche Aufgabenzuweisung an den Betriebsrat bleibt bestehen, wenn der Gesamtbetriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Betriebsvereinbarung abschließt (BAG v. 16.08.2011, 1 ABR 22/10 Rn. 30 f.- zitiert nach juris; BAG v. 16.11.2011, 7 ABR 28/10 Rn. 22 - zitiert nach juris; Fitting § 80 Rn. 12).
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Die gesetzliche Aufgabenzuweisung an den Betriebsrat bleibt bestehen, wenn der Gesamtbetriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Betriebsvereinbarung abschließt (BAG v. 16.08.2011, 1 ABR 22/10 Rn. 30 f.- zitiert nach juris; BAG v. 16.11.2011, 7 ABR 28/10 Rn. 22 - zitiert nach juris; Fitting § 80 Rn. 12).
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch handhabbaren Regelung führt (BAG 19.04.2005, 3 AZR 469/04 Rn. 21 - zitiert nach juris; BAG v. 17.11.1998, 1 AZR 221/982 RN. 20 - zitiert nach juris; Fitting § 77 Rn. 15 ff).
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    (a) Ein auf die Vornahme einer künftigen Leistung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG v. 20.03.2018, 1 ABR 66/16 Rn. 15 - zitiert nach juris; 06.05.2003, 1 ABR 13/02 Rn. 456 - zitiert nach juris).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Auszug aus LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22
    So ist auch die von der Beteiligten zu 2) zitierte Entscheidung des BAG (vom 28.07.2020, 1 ABR 5/19) zu verstehen: Das Gericht moniert darin nicht, dass der Vorsitzende nicht eigenhändig tätig geworden sei, sondern dass die Zuordnung an ihn nicht möglich und er zudem wegen Arbeitsunfähigkeit unzuständig gewesen sei (Rn.37 - zitiert nach juris).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht