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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 (https://dejure.org/2015,22463)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 (https://dejure.org/2015,22463)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 2 Sa 403/14 (https://dejure.org/2015,22463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässiger Herausgabeantrag der Arbeitgeberin bei fehlender Bestimmtheit; unzulässige Stufenklage bei fehlendem Zusammenhang des Auskunftsbegehrens mit dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch; Umdeutung unzulässiger Stufenklage in zulässige Klagehäufung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Herausgabeantrag der Arbeitgeberin bei fehlender Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Er kann bis zu den durch § 1 UWG, §§ 823 und 826 BGB gesteckten Grenzen zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten (einschließlich der Kenntnis von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbeitgebers eindringen ( BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - NZA 1994, 502; BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - NZA 1999, 200 ).

    Auch wenn der Beklagte bereits während seines Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin Projektpläne für einen Datenlogger erstellt und eine künftige Wettbewerbstätigkeit vorbereitet hat, war er nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum 31. März 2009 mangels nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht gehindert, wie jeder Dritte zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten und hierbei seinem Arbeitsverhältnis erworbenes Erfahrungswissen einschließlich der Kenntnis von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen einzusetzen und in den Kundenkreis der Klägerin einzudringen ( BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - Rn. 51, NZA 1999, 200 ).

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll ( BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 8, NJW 2011, 1815; BGH 18. April 2002 - VII ZR 260/01 - Rn. 16, NJW 2002, 2952; BGH 02. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 18, NJW 2000, 1645; Zöller ZPO 30. Aufl. § 254 Rn. 2 ).

    Die Frage, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskünfte tatsächlich zusteht, ist danach nicht eine solche der Zulässigkeit des Auskunftsanspruchs, sondern der Begründetheit ( BGH 18. April 2002 - VII ZR 260/01 - Rn. 21, NJW 2002, 2952; BGH 02. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 22 und 23, NJW 2000, 1645 ).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll ( BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 8, NJW 2011, 1815; BGH 18. April 2002 - VII ZR 260/01 - Rn. 16, NJW 2002, 2952; BGH 02. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 18, NJW 2000, 1645; Zöller ZPO 30. Aufl. § 254 Rn. 2 ).

    Die Frage, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskünfte tatsächlich zusteht, ist danach nicht eine solche der Zulässigkeit des Auskunftsanspruchs, sondern der Begründetheit ( BGH 18. April 2002 - VII ZR 260/01 - Rn. 21, NJW 2002, 2952; BGH 02. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 22 und 23, NJW 2000, 1645 ).

  • LG Düsseldorf, 16.03.1994 - 5 O 4/94
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Hierdurch soll erreicht werden, dass der mit der Vollstreckung des titulierten Anspruches nach §§ 883, 884 ZPO beauftragte Gerichtsvollzieher die Wegnahme beim Schuldner vornehmen kann ( LG Düsseldorf 16. März 1994 - 5 O 4/94 - CR 1995, 220; Zöller ZPO 30. Aufl. § 253 Rn. 13 c ).

    Weiterhin hat die Klägerin auch keine bestimmten Datenträger konkret bezeichnet, die vom Beklagten herauszugeben sein sollen ( vgl. hierzu LG Düsseldorf 16. März 1994 - 5 O 4/94 - CR 1995, 220 ).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Er kann bis zu den durch § 1 UWG, §§ 823 und 826 BGB gesteckten Grenzen zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten (einschließlich der Kenntnis von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbeitgebers eindringen ( BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - NZA 1994, 502; BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - NZA 1999, 200 ).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Der Auskunftsanspruch kann nach Treu und Glauben nur da ergänzend eingreifen, wo auch die grundsätzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast einer entsprechenden Korrektur bedarf ( BAG 07. September 1995 - 8 AZR 828/93 - Rn. 30, NZA 1996, 637; LAG Rheinland-Pfalz 09. August 2012 - 11 Sa 731/11 - Rn. 78, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17. September 2008 - 9 Ta 169/08 - Rn. 11, juris ).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Ein aus § 242 BGB abgeleiteter unselbständiger Anspruch auf Auskunft zur Vorbereitung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs setzt voraus, dass zumindest der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung besteht und dass ein daraus resultierender Schaden des Anspruchstellers wahrscheinlich ist ( BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12 - Rn. 14, NJW 2014, 381 ).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll ( BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 8, NJW 2011, 1815; BGH 18. April 2002 - VII ZR 260/01 - Rn. 16, NJW 2002, 2952; BGH 02. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 18, NJW 2000, 1645; Zöller ZPO 30. Aufl. § 254 Rn. 2 ).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Nachdem der Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Februar 2015 die in erster Instanz erhobene Rüge hinsichtlich der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten hat, ist die Bindungswirkung nach § 65 ArbGG mit der Folge eingetreten, dass die Zulässigkeit des Rechtswegs von der Berufungskammer nicht zu prüfen ist ( vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 21, NZA 1998, 595; OLG Hamm 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 - Rn. 24, OLGR Hamm 2008, 103; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Koch § 48 ArbGG Rn. 10 ).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14
    Soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, ist eine bestimmte Bezeichnung des zum Ersatz verpflichtenden Ereignisses erforderlich ( BGH 10. Januar 1983 - VIII ZR 231/81 - Rn. 39, NJW 1983, 2247 ).
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

    Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 11 Sa 731/11

    Mobbing - Auskunft - Entschädigung - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 9 Ta 169/08

    PKH - hinreichende Erfolgsaussichten - Auskunftsanspruch - Darlegungs- und

  • ArbG Oberhausen, 06.09.2018 - 4 Ca 488/18
    Der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitenden Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 - zitiert nach juris m.w.N.).

    Deshalb sind die Voraussetzungen für eine Stufenklage gemäß § 254 ZPO nicht erfüllt, so dass eine Stufung der Klageanträge im Sinne des § 254 ZPO nicht in Betracht kommt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 - zitiert nach juris).

    Die Frage, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskünfte tatsächlich zusteht, ist danach nicht eine solche der Zulässigkeit des Auskunftsanspruchs, sondern eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 - zitiert nach juris m.w.N.).

    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hingegen grundsätzlich nicht daran hindern, seine rechtmäßig erlangten beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen zu verwerten und zu seinem früheren Arbeitgeber auch in Wettbewerb zu treten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 - zitiert nach juris m.w.N.).

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

    Vielmehr wäre die als solche unzulässige Stufenklage in eine - zulässige - Klagehäufung iSd. § 260 ZPO umzudeuten ( LAG Rheinland-Pfalz 4. Mai 2015 - 2 Sa 403/14 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Anders als in dem vom Arbeitsgericht zitierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.05.2015 - 2 Sa 403/14 - Juris) ist der Antrag der Klägerin auf Auskünfte beschränkt, die unmittelbar zur Begründung der von ihr geltend gemachten Leistungsansprüche dienen.
  • ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2016 - 21 Ca 9185/14

    Festsetzung eines Bonus nach § 315 Abs. 3 BGB. Unzulässigkeit einer Stufenklage.

    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Mai 2015, 2 Sa 403/14, juris m. w. N.).
  • ArbG Münster, 08.05.2019 - 1 Ca 9/18

    Informationsanspruch in Form des Anspruches auf Erteilung monatlicher

    Denn anders als ein Auskunftsanspruch, der im Arbeitsverhältnis allgemein aus § 242 BGB hergeleitet werden kann (vgl. hierzu z.B. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.05.2015, 2 Sa 403/14 mit weiteren Nachweisen), besteht der vertragliche Auskunftsanspruch unabhängig von der Frage, ob der Kläger als Anspruchsberechtigter in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist.
  • ArbG Münster, 08.05.2019 - 1 Ca 17/18

    Auskunftsanspruch und Informationsanspruch auf Erteilung monatlicher

    Denn anders als ein Auskunftsanspruch, der im Arbeitsverhältnis allgemein aus § 242 BGB hergeleitet werden kann (vgl. hierzu z.B. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.05.2015, 2 Sa 403/14 mit weiteren Nachweisen), besteht der vertragliche Auskunftsanspruch unabhängig von der Frage, ob die Klägerin als Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist.
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