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   OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98   

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https://dejure.org/2001,3150
OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98 (https://dejure.org/2001,3150)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 U 117/98 (https://dejure.org/2001,3150)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 U 117/98 (https://dejure.org/2001,3150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 53; BNotO § 15 Abs. 2
    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Gemeinde; Verschulden beim Vertragsschluss; Unrichtige Behauptung des Bürgermeisters; Eforderliche Zustimmung; Kommunalaufsicht; Bürgschaft einer Gemeinde

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 765 Abs. 1; ; BGB § 151; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 3; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 183 Satz 1; ; BGB § 182 Abs. 2; ; KV M-V § 58 Abs. 1 Satz 1; ; KV M-V § 58 Abs. 3 Satz 1; ; KV M-V § 58 Abs. 3; ; KV M-V § 58 Abs. 1; ; KV M-V § 38 Abs. 6; ; GmbHG § 51 a; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; GesO § 17 Abs. 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim Vertragsschluss (hier: unrichtige Behauptung des Bürgermeisters, die erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsicht zu einer Bürgschaft der Gemeinde liege vor)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim Vertragsschluss durch falsche Behauptung des Bürgermeisters

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 241 Abs. 2 n. F., 839; KV M-V § 58
    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (hier: unrichtige Behauptung, die erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsicht liege vor)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 151, 276, 242
    Haftung einer Gemeinde wegen Verschuldens bei Vertragsschluss

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 526
  • WM 2002, 1124
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dies hat der BGH in einem Grundsatzurteil aus dem Jahre 1999, dem zu folgen ist, nochmals ausdrücklich klargestellt (NJW 1999, 3335, 3337 f.).

    Für diese Gültigkeit trifft die Beklagte nach den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 10.6.1999 eine eigene rechtliche Verantwortung (NJW 1999, 3335, 3338 f.).

    Der vom Landgericht N eingenommene Rechtsstandpunkt, dass die Beklagte gemäß §§ 31, 89 BGB bzw. nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht hafte, weil andernfalls die Vorschriften über die beschränkte Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters umgangen würden (Bl. 65 d. A.), ist zwischenzeitlich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.6.1999 (NJW 1999, 3335, 3338; vgl. dazu Singer, JZ 2000, 153, 154 unter II 1) überholt.

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Einer Beweiserhebung bedurfte es insoweit nicht, weil es sich bei der Valutierung des Darlehens um einen Vorgang handelt, der jedenfalls bis zur Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 3199, 3201; BGHZ 109, 205, 209) auch in den eigenen Geschäfts- und Verantwortungsbereich der Beklagten fiel.

    Anders als im Fall BGHZ 109, 205 (210) hat die Beklagte auch nicht vorgetragen, dass sie sich um Informationen bei der Gemeinschuldnerin bzw. dessen Geschäftsführer vergeblich bemüht habe.

  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 18/85

    Täuschung über die rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer vom Bürgermeister

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dazu gehört insbesondere, dass bei dem Partner keine falschen Vorstellungen über Wirksamkeitshindernisse wie z. B. die Genehmigung eines Vertrages (BGHZ 18, 248, 252; BGH NJW 1986, 2939, 2940; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 276 Rn. 73 und 77) hervorgerufen werden.

    Für die Verletzung von Sorgfaltspflichten aus Sonderrechtsbeziehungen wie dem Verschulden bei Vertragsschluss muß die Gemeinde daher einstehen (vgl. auch schon BGH NJW 1986, 2939, 2940 unter II 2 b aa).

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Die zunächst geltend gemachte Zinsforderung in Höhe von 8 %, die als Erfüllungsinteresse nicht ersatzfähig wäre (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607; Palandt/Heinrichs, § 276 Rn. 100 m.w.N.), verfolgt der Kläger nach seiner Klageerweiterung nicht mehr.
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dort wurde der Mitverschuldensvorwurf darauf gestützt, dass auch der Bürgschaftsgläubiger im eigenen Interesse gehalten sei, "sich mit den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Körperschaften des öffentlichen Rechts Bürgschaften für Private übernehmen können, vertraut zu machen und deren Einhaltung im Einzelfall zu kontrollieren" (NJW 1999, 3339).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Die erforderliche Manifestation des Annahmewillens kam bereits darin zum Ausdruck, dass der Bürgschaftsgläubiger die ihm ausgehändigte Urkunde behielt (BGH NJW 2000, 1563).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Im Übrigen wären etwaige Mängel der kommunalverfassungsrechtlichen Förmlichkeiten, wie die Beklagte selbst einräumt, durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.04.1995 (Bl. 30 d. A.) geheilt (vgl. BGH NJW 1973, 1494, 1495; BGHZ 92, 165, 174; offen BGH NJW 1980, 117, 118).
  • BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54

    Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dazu gehört insbesondere, dass bei dem Partner keine falschen Vorstellungen über Wirksamkeitshindernisse wie z. B. die Genehmigung eines Vertrages (BGHZ 18, 248, 252; BGH NJW 1986, 2939, 2940; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 276 Rn. 73 und 77) hervorgerufen werden.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 19/85

    Formularmäßige Vereinbarung des Auszahlungsfortschritts bei einem

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Einer Beweiserhebung bedurfte es insoweit nicht, weil es sich bei der Valutierung des Darlehens um einen Vorgang handelt, der jedenfalls bis zur Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 3199, 3201; BGHZ 109, 205, 209) auch in den eigenen Geschäfts- und Verantwortungsbereich der Beklagten fiel.
  • BGH, 08.06.1973 - V ZR 72/72

    Erstattung der entstehenden Kosten durch eine Betriebsverlagerung - Zusicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Im Übrigen wären etwaige Mängel der kommunalverfassungsrechtlichen Förmlichkeiten, wie die Beklagte selbst einräumt, durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.04.1995 (Bl. 30 d. A.) geheilt (vgl. BGH NJW 1973, 1494, 1495; BGHZ 92, 165, 174; offen BGH NJW 1980, 117, 118).
  • OLG Jena, 23.01.2013 - 7 U 336/12

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz; Kommunalaufsichtliche

    Die herrschende Meinung folgt ihr nicht, weil das Recht der Kommunalaufsicht diese Unterscheidung zwischen Genehmigung und Einwilligung nicht trifft, vielmehr beide Möglichkeiten als Genehmigung bezeichnet (BGH Urt. v. 19.03.1998, NJW 1998, 2138 ff.; OLG Rostock, NVwZ-RR 2002, 526 ff.; Schlempp/ Seeger, Kommunalverfassungsrecht Sachsen, SächsGemO § 120 Anm. 1.2).
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