Rechtsprechung
| EuGH, 29.03.2012 - C-7/10, C-9/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers - Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit - Datum der Einbürgerung
- Europäischer Gerichtshof
Kahveci und Inan
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers - Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit - Datum der Einbürgerung
- EU-Kommission
Kahveci
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers - Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit - Datum der Einbürgerung“
- Wolters Kluwer
Gewährung sozialer Vergünstigungen an Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers mit doppelter Staatsangehörigkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
ARB 1/80 Art. 7
Familienangehörige, Türkischer Arbeitnehmer, Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarkt, tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soziale Vergünstigungen von Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers mit doppelter Staatsangehörigkeit; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 8. Januar 2010 - Staatssecretaris van Justitie, anderer Verfahrensbeteiligter T. Kahveci
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Auslegung von Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, erlassen vom Assoziationsrat, der durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen ...
Verfahrensgang
- EuGH, 29.11.2007 - C-7/06
- EuGH, 09.02.2010 - C-7/10
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-7/10
- EuGH, 29.03.2012 - C-7/10, C-9/10
Papierfundstellen
- NVwZ 2012, 1022
- DB 2011, 2069
- DÖV 2012, 526
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 24 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 unmittelbare Wirkung hat, so dass türkische Staatsangehörige, für die diese Vorschrift gilt, sich vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf diese Vorschrift unmittelbar berufen können, um die Anwendung entgegenstehender inländischer Rechtsvorschriften auszuschließen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28, vom 22. Dezember 2010, Bozkurt, C-303/08, Slg. 2010, I-13445, Randnr. 31, und vom 16. Juni 2011, Pehlivan, C-484/07, Slg. 2011, I-5203, Randnr. 39).Rn. 26 Wie sich bereits aus dem Wortlaut des genannten Art. 7 Abs. 1 ergibt, hängt der Erwerb der in dieser Vorschrift vorgesehenen Rechte von zwei kumulativen Voraussetzungen ab: Zum einen muss die betreffende Person Familienangehöriger eines bereits dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers sein und zum anderen muss sie von den zuständigen Behörden dieses Staates die Genehmigung erhalten haben, zu diesem Arbeitnehmer zu ziehen (vgl. Urteil Bozkurt, Randnr. 26).
Rn. 32 Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis zum Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 26, vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25, und Bozkurt, Randnr. 33).
50 und 71, und Bozkurt, Randnr. 34).
28 und 29, und Bozkurt, Randnr. 39) und dass ein Mitgliedstaat keine andere Regelung erlassen oder andere Bedingungen aufstellen darf als die, die im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehen sind (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 56).
Rn. 39 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass in Bezug auf türkische Staatsangehörige wie Herrn Kahveci und Herrn Inan Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der angemessene Rechtsrahmen für die Beurteilung ist, inwieweit einem wegen Straftaten verurteilten türkischen Staatsangehörigen durch Ausweisung aus dem Aufnahmemitgliedstaat die Rechte, die ihm unmittelbar aus diesem Beschluss erwachsen, genommen werden können (vgl. u. a. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 54).
Insbesondere kann eine auf Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 gestützte Ausweisung nur dann beschlossen werden, wenn das individuelle Verhalten des Betroffenen auf die konkrete Gefahr weiterer schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung hindeutet (vgl. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 60).
- EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 24 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 unmittelbare Wirkung hat, so dass türkische Staatsangehörige, für die diese Vorschrift gilt, sich vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf diese Vorschrift unmittelbar berufen können, um die Anwendung entgegenstehender inländischer Rechtsvorschriften auszuschließen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28, vom 22. Dezember 2010, Bozkurt, C-303/08, Slg. 2010, I-13445, Randnr. 31, und vom 16. Juni 2011, Pehlivan, C-484/07, Slg. 2011, I-5203, Randnr. 39).26 und 27 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt, im genannten Staat zwangsläufig ein unmittelbar auf Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 beruhendes Aufenthaltsrecht besitzt (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 43).
Rn. 34 Im Hinblick auf den mit dem Beschluss Nr. 1/80 verfolgten allgemeinen Zweck, der im Gegensatz zu einem Kooperationsabkommen wie dem am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und vom Rat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 vom 26. September 1978 (…ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko darin besteht, die im sozialen Bereich bestehende Regelung für die türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit herzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36, und vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 43), soll das insbesondere durch Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 eingeführte System also für Voraussetzungen sorgen, die die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat erleichtern (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 45).
28 und 29, und Bozkurt, Randnr. 39) und dass ein Mitgliedstaat keine andere Regelung erlassen oder andere Bedingungen aufstellen darf als die, die im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehen sind (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 56).
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt nämlich sowohl aus dem Vorrang des Unionsrechts als auch aus der unmittelbaren Wirkung einer Bestimmung wie Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80, dass es den Mitgliedstaaten nicht gestattet ist, den Inhalt des Systems zur schrittweisen Integration türkischer Staatsangehöriger im Aufnahmemitgliedstaat einseitig zu verändern, so dass sie keine Maßnahmen ergreifen können, die den Rechtsstatus beeinträchtigen könnten, der solchen Staatsangehörigen nach dem Recht des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei ausdrücklich zuerkannt wird (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.Rn. 39 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass in Bezug auf türkische Staatsangehörige wie Herrn Kahveci und Herrn Inan Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der angemessene Rechtsrahmen für die Beurteilung ist, inwieweit einem wegen Straftaten verurteilten türkischen Staatsangehörigen durch Ausweisung aus dem Aufnahmemitgliedstaat die Rechte, die ihm unmittelbar aus diesem Beschluss erwachsen, genommen werden können (vgl. u. a. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 54).
Insbesondere kann eine auf Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 gestützte Ausweisung nur dann beschlossen werden, wenn das individuelle Verhalten des Betroffenen auf die konkrete Gefahr weiterer schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung hindeutet (vgl. Urteile Derin, Randnr. 74, und Bozkurt, Randnr. 60).
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 32 Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis zum Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 26, vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25, und Bozkurt, Randnr. 33).Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 27 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 noch zu prüfen, ob der betroffene türkische Staatsangehörige seit einer bestimmten Zeit im Aufnahmemitgliedstaat seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz bei dem Arbeitnehmer hat, von dem er seine Rechte ableitet (vgl. u. a. Urteil vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnr. 29).Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.
- EuGH, 22.06.2000 - C-65/98
Eyüp - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 32 Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis zum Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 26, vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25, und Bozkurt, Randnr. 33).Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnrn.
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 36 Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen einer der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllen, damit in den Genuss der darin vorgesehenen Rechte kommen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-10323, Randnrn. - EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 34 Im Hinblick auf den mit dem Beschluss Nr. 1/80 verfolgten allgemeinen Zweck, der im Gegensatz zu einem Kooperationsabkommen wie dem am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und vom Rat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 vom 26. September 1978 (…ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko darin besteht, die im sozialen Bereich bestehende Regelung für die türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit herzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36, und vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 43), soll das insbesondere durch Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 eingeführte System also für Voraussetzungen sorgen, die die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat erleichtern (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 45). - EuGH, 11.11.1999 - C-179/98
Belgischer Staat / Mesbah - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - Artikel 41 Absatz …
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 34 Im Hinblick auf den mit dem Beschluss Nr. 1/80 verfolgten allgemeinen Zweck, der im Gegensatz zu einem Kooperationsabkommen wie dem am 27. April 1976 in Rabat unterzeichneten und vom Rat mit der Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 vom 26. September 1978 (…ABl. L 264, S. 1) im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko darin besteht, die im sozialen Bereich bestehende Regelung für die türkischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit herzustellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 36, und vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 43), soll das insbesondere durch Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 eingeführte System also für Voraussetzungen sorgen, die die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat erleichtern (vgl. Urteil Pehlivan, Randnr. 45). - EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Rn. 23 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 einen integrierenden Bestandteil des Unionsrechts bildet (vgl. Urteil vom 20. September 1990, Sevince, C-192/89, Slg. 1990, I-3461, Randnrn. - EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
- EuGH, 23.03.2006 - C-465/04
Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie …
- EuGH, 28.06.2018 - C-203/16
Andres (faillite Heitkamp BauHolding)/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Dirk Andres als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding GmbH (im Folgenden: HBH) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:60), soweit das Gericht darin die Klage von HBH auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: streitgegenständlicher Beschluss) als unbegründet abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses.Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" wird für nichtig erklärt..
- BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; …
Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 in der Sache Kahveci und Inan (Rs. C-7/10 und Rs. C-9/10 - InfAuslR 2012, 201) entschieden, dass sich die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, weiterhin auf ihre Rechtsstellung nach Art. 7 des Assoziationsratsbeschlusses EWG/Türkei 1/80 - ARB 1/80 - berufen können, wenn dieser Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner türkischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erhalten hat. - EuG, 04.02.2016 - T-287/11
Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
wegen Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. L 235, S. 26).Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 (…ABl. C 90, S. 8, im Folgenden: Eröffnungsbeschluss) eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV wegen der staatlichen Beihilfe C 7/10 (ex NN 5/10).
Rn. 28 Am 26. Januar 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/527/EU über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. L 235, S. 26, im Folgenden: angefochtener Beschluss).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der …
{FN:11} - Vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp (…C-65/98, EU:C:2000:336, Rn. 25), vom 18. Juli 2007, Derin (…C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 47), vom 25. September 2008, Er (…C-453/07, EU:C:2008:524, Rn. 25), vom 18. Dezember 2008, Altun (…C-337/07, EU:C:2008:744, Rn. 20), vom 8. Dezember 2011, Ziebell (…C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 48), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:13} - Vgl. Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 31).
{FN:14} - Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:15} - Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:17} - Vgl. Urteile vom 16. Juni 2011, Pehlivan (…C-484/07, EU:C:2011:395, Rn. 56), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 36).
{FN:18} - Vgl. Urteile vom 16. Juni 2011, Pehlivan (…C-484/07, EU:C:2011:395, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 37).
{FN:19} - Urteil vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 26 und 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:20} - Vgl. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman (…C-351/95, EU:C:1997:205, Rn. 32 und 33), vom 21. Januar 2010, Bekleyen (…C-462/08, EU:C:2010:30, Rn. 36), vom 16. Juni 2011, Pehlivan (…C-484/07, EU:C:2011:395, Rn. 45, 51 und 55), vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 32), und vom 19. Juli 2012, Dülger (…C-451/11, EU:C:2012:504, Rn. 39).
- EuG, 04.02.2016 - T-620/11
SinnLeffers / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche steuerrechtliche …
wegen Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. L 235, S. 26).Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 (…ABl. C 90, S. 8, im Folgenden: Eröffnungsbeschluss) eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV wegen der staatlichen Beihilfe C 7/10 (ex NN 5/10).
Rn. 24 Am 26. Januar 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/527/EU über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. L 235, S. 26, im Folgenden: angefochtener Beschluss).
- BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14
Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung; …
Zwar folgt aus dieser Rechtsstellung auch ein Aufenthaltsrecht, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-7/10 und C-9/10 [ECLI:EU:C:2012:180], Kahveci und Inan - Rn. 28). - EuGH, 14.01.2015 - C-171/13
Demirci u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
Rn. 66 Dieses Ergebnis wird durch die sich aus dem Urteil Kahveci und Inan (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180) ergebenden Grundsätze in Anbetracht der speziellen tatsächlichen Umstände der Rechtssache, in der jenes Urteil ergangen ist, die sich von denen des Ausgangsverfahrens unterscheiden, nicht in Frage gestellt.Rn. 67 So soll Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80, der die Familienzusammenführung betrifft, um die es in jenem Urteil ging, zum einen Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers ermöglichen, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (Urteil Kahveci und Inan, EU:C:2012:180, Rn. 32).
Zum anderen soll diese Vorschrift eine dauerhafte Eingliederung der Familie des türkischen Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat fördern, indem dem betroffenen Familienangehörigen nach drei Jahren ordnungsgemäßen Wohnsitzes selbst der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird (Urteil Kahveci und Inan, EU:C:2012:180, Rn. 33).
Rn. 68 Im Hinblick auf diesen Zweck hat der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils Kahveci und Inan (EU:C:2012:180) entschieden, dass der Umstand, dass ein türkischer Arbeitnehmer die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats besitzt, diesen nicht zwingen kann, auf die im Beschluss Nr. 1/80 vorgesehenen günstigen Voraussetzungen für die Familienzusammenführung zu verzichten.
Rn. 70 Zum anderen wollten die Kläger des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache Kahveci und Inan (EU:C:2012:180) die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 zugunsten ihrer Familienangehörigen mit türkischer Staatsangehörigkeit in Anspruch nehmen.
Rn. 71 Selbst wenn die Grundsätze, die sich aus dem Urteil Kahveci und Inan (EU:C:2012:180) ergeben und auf die in Rn. 68 des vorliegenden Urteils hingewiesen worden ist, auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden könnten und die Rechtsmittelgegner des Ausgangsverfahrens, die unter Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erworben haben, somit einen Anspruch auf die Gewährung der Zusatzleistung haben könnten, bliebe das Wohnsitzerfordernis, von dem die nationalen Rechtsvorschriften diese Zahlung abhängig machen, in ihrem Fall anwendbar.
- BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …
Rn. 17 Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28). - EuGH, 28.06.2018 - C-208/16
Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:60), soweit das Gericht darin die Klage der Heitkamp BauHolding GmbH, nunmehr vertreten durch Herrn Dirk Andres, ihren Insolvenzverwalter (im Folgenden: HBH), auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: streitgegenständlicher Beschluss) als unbegründet abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses.Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" wird für nichtig erklärt..
- EuGH, 28.06.2018 - C-219/16
Lowell Financial Services/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Lowell Financial Services GmbH, vormals GFKL Financial Services GmbH, davor GFKL Financial Services AG (im Folgenden: GFKL), die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Februar 2016, GFKL Financial Services/Kommission (T-620/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:59), soweit das Gericht darin die Klage von GFKL auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (…ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: streitgegenständlicher Beschluss) als unbegründet abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses.Der Beschluss 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" wird für nichtig erklärt..
- EuGH, 21.12.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- EuGH, 28.06.2018 - C-209/16
Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
- EuGH, 19.07.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- EuG, 18.12.2012 - T-205/11
Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16
Andres (faillite Heitkamp BauHolding)/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-171/13
Demirci u.a. - Assoziierung zwischen der EWG und der Türkei - Beschluss Nr. 3/80 …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17
Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss …
- EuGH, 03.07.2014 - C-102/13
Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - …
- VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer …
- VG Düsseldorf, 24.07.2026 - 7 K 5715/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 18 B 1684/19
Ablehnung einestweiligen Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis …
- VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer …
- VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung
- VG Düsseldorf, 29.11.2019 - 22 L 2745/19
Doppelte Staatsangehörigkeit Freizügigkeitsrecht Familienangehöriger
- VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22
Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines …
- EuG, 25.10.2018 - T-586/11
Oppenheim/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur …
- EuG, 25.10.2018 - T-585/11
Cheverny Investments/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
- VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen …
- EuG, 25.10.2018 - T-627/11
ATMvision/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur …
- EuG, 25.10.2018 - T-612/11
Treofan Holdings und Treofan Germany/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 25.10.2018 - T-629/11
Biogas Nord Anlagenbau/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
- EuG, 25.10.2018 - T-621/11
SiNN/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur …
- VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung
- EuG, 25.10.2018 - T-610/11
Wagon Automotive Nagold/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
- EuG, 25.10.2018 - T-628/11
Biogas Nord/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur …
- EuG, 25.10.2018 - T-626/11
Sky Deutschland und Sky Deutschland Fernsehen/ Kommission - Staatliche Beihilfen …
- VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 15.16
Assoziierungsrecht: Erteilung eines Visums; Ehegattennachzug eines türkischen …
- VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Auslegung des Beschlusses Nr. 1/80 …
- EuG, 25.10.2018 - T-619/11
CB/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur …
- EuG, 25.10.2018 - T-613/11
VMS Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften …
- VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14
Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen …
- VG Düsseldorf, 30.10.2015 - 7 K 8047/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 18 A 1151/14
Qualifizierung der Aufenthaltserlaubnis als feststellender Verwaltungsakt; …
- VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14
Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Düsseldorf, 24.09.2019 - 7 K 15133/17
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Einbürgerung, Familienangehörige, …
- VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a. …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-6/12
P - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen - Bestehende oder neue Beihilfe …
- VG Düsseldorf, 23.06.2016 - 7 K 7892/15
Ausreiseaufforderung nach dem Ende einer befristeten Niederlassungserlaubnis …
- VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 11 N 104.16
Visum; Ehegattennachzug; Bemühungen um einfache deutsche Sprachkenntnisse; …
- VGH Bayern, 28.07.2014 - 19 C 13.2517
Es spricht viel dafür, dass die Assoziationsberechtigung eines türkischen …
- VGH Bayern, 21.05.2015 - 19 ZB 14.1181
Ausweisung
- VG München, 28.10.2021 - M 24 K 21.130
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nach § 53 …
- VG München, 06.05.2021 - M 24 K 20.2377
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Berechtigung wegen …
- EuG, 27.02.2020 - T-586/11
Oppenheim/ Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
- EuG, 27.04.2016 - T-614/11
GDC Engineering / Kommission - Streichung
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Rechtsprechung
| KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz, 2 Ws 8-9/10 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vollzugsplanfortschreibung, Bindungswirkung, Entscheidung, Rechtmittelgericht
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 2 StVollzG, § 159 StVollzG, Art 19 Abs 4 GG
Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung einer gerichtlichen Entscheidung; Versagung von Lockerungen und der Verlegung in den offenen Vollzug wegen mangelnder Vereinbarungsfähigkeit
- rechtsportal.de
GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 7; StVollzG § 159
Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Berücksichtigung der mit Bindungswirkung versehenen Rechtsprechung bei der Vollzugsplanfortschreibung - Wolters Kluwer
Übernahme von Überlegungen des entscheidenden Gerichts im Vollzugsplan der Vollzugsbehörde; Erwecken des Eindrucks einer Opposition einer Vollzugsbehörde gegen die Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung; Schlechtere Beurteilung eines Gefangenen durch die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übernahme von Überlegungen des entscheidenden Gerichts im Vollzugsplan der Vollzugsbehörde; Erwecken des Eindrucks einer Opposition einer Vollzugsbehörde gegen die Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung; Schlechtere Beurteilung eines Gefangenen durch die ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.09.2008 - 596/545 StVK (Vollz) 1195/07
- KG, 19.02.2009 - 2 Ws 531/08
- LG Berlin, 30.11.2009 - 593 StVK 112/09
- LG Berlin, 30.11.2009 - 593 StVK 354/09
- KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz, 2 Ws 8-9/10 Voll
Papierfundstellen
- StV 2011, 230
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (22)
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Rn. 30 bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BGHSt 30, 320, 327; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 21. Februar 2002, 5 Ws 1/02 Vollz; 10. Februar 1999, 5 Ws 52/99 Vollz und 26. November 1996, 5 Ws 607/96 Vollz), ob er seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Saarbrücken ZfStrVo 2001, 246) und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07 und vom 7. März 2007, 2 Ws 95/07 Vollz).
- OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08
Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Die Vollzugsbehörde darf Vollzugslockerungen nicht mit pauschalen Wertungen oder abstrakten Hinweisen auf Flucht- oder Mißbrauchsgefahr versagen, sondern sie muß Anhaltspunkte darlegen, die Mißbrauchsbefürchtungen konkretisieren (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 223 Ls -juris).Rn. 46 ff) Widersprüchlich und beliebig wirken auch die zwischen den Fortschreibungen jeweils wechselnden Ausführungen zur Notwendigkeit einer vorherigen Aufnahme in die sozialtherapeutische Anstalt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595).
- KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06
Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Rn. 30 bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.).Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BGHSt 30, 320, 327; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 21. Februar 2002, 5 Ws 1/02 Vollz; 10. Februar 1999, 5 Ws 52/99 Vollz und 26. November 1996, 5 Ws 607/96 Vollz), ob er seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Saarbrücken ZfStrVo 2001, 246) und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07 und vom 7. März 2007, 2 Ws 95/07 Vollz).
- KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05
Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Dazu gehört auch eine innere Widerspruchsfreiheit der von der Vollzugsbehörde getroffenen Feststellungen und Beurteilungen (vgl. Senat StraFo 2006, 171 = ZfStrVo 2006, 307 = StV 2007, 198).Der Vollzugsplan hat die Funktion, dem Gefangenen und den Vollzugsbediensteten als Orientierungsrahmen für den (weiteren) Ablauf des Vollzuges und die Ausgestaltung der einzelnen Behandlungsmaßnahmen zu dienen (vgl. Senat StraFo 2006, 171; std. Rspr.); er ist daher für die Erreichung des Vollzugsziels, aber auch für die Schaffung der Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft von zentraler Bedeutung.
- OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Rn. 7 Die Kammer rügte in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Beschlüsse vom 27. August 2009, 2 Ws 279/09 Vollz und 8. Juni 2009, 2 Ws 20/09 Vollz), daß der Anstaltsleiter die Mißbrauchsgefahr nicht als konkret vorliegend festgestellt und begründet habe und daß er nicht auf das jahrelange beanstandungsfreie Vollzugsverhalten des Gefangenen eingegangen sei.Dabei hat sie als maßgeblichen Anhaltspunkt nicht der Frage nachzugehen, ob von dem Antragsteller überhaupt Straftaten drohen, sondern ob zu erwarten ist, daß er gerade die Lockerung dafür oder für eine Flucht nutzen wird (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Forum Strafvollzug 2008, 42).
- OLG Bremen, 30.03.2006 - Ws 35/06
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Angesichts der zum Zeitpunkt des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Jahre 2009 vor dem Gefangenen liegenden Dauer der Haft von noch etwa drei Jahren hält der Senat die Festsetzung auf 1500 Euro für angemessen (vgl. Senat, Beschluß vom 27. September 2006, 5 Ws 35/06 Vollz;… Kamann/ Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 11). - BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Handelt es sich bei dem Verurteilten um einen Gefangenen, bei dem die Aussetzung der Vollstreckung - so wie hier wegen des Erreichens der Zwei-Drittel-Grenze der Strafvollstreckung - nur noch von einer günstigen Kriminalprognose abhängt, dienen Vollzugslockerungen auch dem Zweck, die den Vollstreckungsgerichten vorbehaltene Prognoseentscheidung vorzubereiten und die Grundlage der prognostischen Beurteilung zu verbreitern (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; NJW 1998, 1133). - BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Handelt es sich bei dem Verurteilten um einen Gefangenen, bei dem die Aussetzung der Vollstreckung - so wie hier wegen des Erreichens der Zwei-Drittel-Grenze der Strafvollstreckung - nur noch von einer günstigen Kriminalprognose abhängt, dienen Vollzugslockerungen auch dem Zweck, die den Vollstreckungsgerichten vorbehaltene Prognoseentscheidung vorzubereiten und die Grundlage der prognostischen Beurteilung zu verbreitern (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; NJW 1998, 1133). - OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05
Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Rn. 30 bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris; HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.). - OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07
Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Rn. 30 bb) Ferner ist geklärt, daß der Vollzugsbehörde bei der Einschätzung, ob im Einzelfall Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 11 Abs. 2 StVollzG), ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Karlsruhe StRR 2008, 76 Ls - juris; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 2008, 1 Vollz (Ws) 904/07, 1 Vollz (Ws) 77/08, juris;… HansOLG Hamburg StV 2005, 564 - juris Rdn. 23 - NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; Senat NStZ 2006, 695; Beschlüsse vom 2. Februar 2009, 2 Ws 51/09 Vollz; 18. August 2008, 2 Ws 407/08 Vollz; 19. Dezember 2007, 2 Ws 11/07; 8. März 2007, 2 Ws 128/07 Vollz; 20. Oktober 2006, 5 Ws 521-523/06 Vollz und vom 30. April 2002, 5 Ws 238/02 Vollz;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 Rdn. 15 ff.). - OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04
Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung; …
- OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und …
- OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08
Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder …
- OLG Zweibrücken, 09.07.1997 - 1 Ws 364/97
- KG, 25.06.2001 - 5 Ws 296/01
Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - …
- OLG Hamburg, 29.08.1990 - 3 Vollz (Ws) 45/90
- OLG Nürnberg, 24.05.1985 - Ws 1072/84
- BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
- BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
- OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07
Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans …
- KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09
Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw. …
- OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 4 Ws 275/97
- KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11
Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an …
Deren Beachtung erfordert es, daß sich die gerichtlichen Überlegungen in der neuen Entscheidung wiederfinden und daß die Vollzugsbehörde nicht den Eindruck erweckt, gegen die Bindungswirkung zu opponieren (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230;… Feest/Lesting, "Contempt of Court", Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörden in Festschrift für Eisenberg S. 675; dieselben ZRP 1987, 391 ff.).Die Ausführungen bleiben erneut pauschal und unsubstantiiert; sie stellen fast ausschließlich auf das Legalverhalten in der vollkommenen Freiheit außerhalb jeglicher Vollzugsbeziehungen ab; sie lassen erneut besorgen (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230), die Vollzugsbehörde verwechsele die - im Streitfall zweifelsfrei zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung ungünstige - Legalprognose (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) mit der für die Eignung für den offenen Vollzug erforderlichen Fähigkeit zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht, loyaler Bereitschaft zu eigenem Bemühen und Einordnungsbereitschaft (vgl. OLG Zweibrücken ZfStrVO 1990, 373; OLG Koblenz NStZ 1981, 275 = ZfStrVO 1981, 319) und der Mißbrauchsgefahr (vgl. HansOLG Hamburg StraFO 2007, 390).
- KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
Datenschutz im Strafvollzug: Aufnahme eines im Vollstreckungsverfahren …
Sie wirft datenschutzrechtliche Rechtsfragen auf, die der Senat zwar bereits teilweise erörtert hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz - und 24. März 2010 - 2 Ws 24 und 81/10 Vollz -), die jedoch wegen ergänzender Überlegungen des Beschwerdeführers zur Nutzung von im Vollstreckungsverfahren erstatteter Gutachten für vollzugliche Zwecke, insbesondere zur Zweckbestimmung von Daten, einer Vertiefung bedürfen.Daß es der Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt ist, kriminalprognostische Instrumente ergänzend für die Beurteilung der Mißbrauchsgefahr heranzuziehen, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz -, 15. Oktober 2009 - 2 Ws 464/09 Vollz - und 30. Oktober 2008 - 2 Ws 539/08 Vollz - jeweils mit weit. Nachw.).
Rn. 30 c) Damit korrespondierend folgt aus § 479 Abs. 2 Satz 2 StPO das Recht der Strafvollstreckungskammer, der Übersendungsanforderung zu entsprechen (oder das Gutachten von sich aus zu übersenden, wenn sie es für erforderlich hält) (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz - und 24. März 2010 - 2 Ws 24 und 81/10 Vollz -).
- KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11
Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere …
Dies folgt aus der rechtskräftigen, für den Leiter der Justizvollzugsanstalt Moabit bindenden (vgl. Senat StV 2011, 230) Entscheidung des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 5. Oktober 2010, die ihrerseits den gesetzlichen Vorgaben entspricht. - KG, 22.02.2022 - 2 Ws 101/21
Streitwert bei Anfechtung des Vollzugplans
Für den Gefangenen erschließt sich die hervorgehobene Bedeutung der Angelegenheit daraus, dass er Lockerungen begehrt, die letztendlich seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft dienen sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - 2 Ws 8/10 Vollz -, juris). - KG, 16.03.2021 - 5 Ws 227/20
Melderechtliche Erfassung eines Gefangenen am Standort der Justizvollzugsanstalt
Dabei konnte im konkreten Fall dahinstehen, ob die in § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG normierte Änderungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts die Zulässigkeit des in der Hauptsache erhobenen Rechtsmittels voraussetzt (…bejahend: Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 50. Aufl., § 63 GKG Rn 77 mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… Meyer, GKG/FamGKG 17. Aufl., § 63 GKG Rn. 42; KG [jeweils lediglich feststellend in Fällen zulässiger Rechtsbeschwerden], Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz -, 7. September 2009 - 2 Ws 364/09 Vollz - und 8. Juni 2009 - 2 Ws 20/09 Vollz - verneinend: Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, GKG § 63 Rn. 95 und Dorndörfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG 4. Aufl., GKG § 63 Rn. 10, beide zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
| SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 879/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 106a Abs 2 S 1 SGB 5, Nr. 1 der Präambel zu Teil II Kapitel 1.4 EBM 2005
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Abrechenbarkeit von Besuchen eines Arztes mit einer Praxis in einem Heim als Besuche innerhalb einer Arbeitsstelle; Beurteilung der Besuchsleistung eines Artzes unter Berücksichtigung der Ermächtigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 879/10
- LSG Hessen, 25.06.2012 - L 4 KA 1/12
- LSG Hessen - L 4 KA 1/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (1)
- LSG Sachsen, 19.05.2010 - L 1 KA 14/09
Absetzung des Ansatzes von Wegepauschalen bei der Honorarberechnung für …
Auszug aus SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 879/10
Das Landessozialgericht in Sachsen habe in seinem Urteil vom 19.05.2010 - L 1 KA 14/09 - hierzu klargestellt, dass mit "anderem Ort" Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gemeint sind, bei denen der Arzt selbst vertragsärztlich oder angestellt tätig ist.
- BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R
Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - …
- BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94
Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der …
Das richterliche Handeln war auch dann gesetzwidrig, wenn die Rechtsanwendung in einem offensichtlichen und unerträglichen Widerspruch zu elementaren Geboten der Gerechtigkeit und zu völkerrechtlich geschützten Menschenrechten stand (…vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, UA S. 9/10, 14 - zum Abdruck in BGHSt 40, 272 bestimmt = NJW 1995, 64, 65;… ferner BGH, Urt. v. 20. März 1995 - 5 StR 111/94 UA S. 15/16 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen, jeweils m.w.N.).Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist dem der Sache nach gefolgt (…BGH, Urt. v. 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, UA S. 9/10 - zum Abdruck in BGHSt 40, 272 vorgesehen = NJW 1995, 64).
- OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
Wolf-Dieter Narr
Auszug aus "SAK" Nr. 9/10 aus 1973 - ein Artikel von Prof. ... über "Allmacht der Bürokratie und Ohnmacht der Linken" - mit einer Selbstdarstellung der SAK.Zu dem Abdruck des Artikels "Allmacht der Bürokratie und Ohnmacht der Linken" in "SAK" Nr. 9/10 aus 1973 erklärte Prof. N.:.
Der von dem Kläger verfaßte Artikel "Allmacht der Bürokratie und Ohnmacht der Linken", der in dem Publikationsorgan eines "Sozialistischen Assistenten-Kollektivs" (SAK, Nr. 9/10/1973) -ohne Wissen des Klägers, wie dieser in seiner Anhörung unter RdN.
- LG Erfurt, 15.11.2021 - 8 O 610/21
Klimawandel: Wenn Flüsse und Frösche vor Gericht klagen können
Das Recht der Europäischen Union ist hierfür offen, wie die deutsche Rechtsordnung (zu Deutschland s. Schimmöller, Transnational Environmental Law 2020, 569 ff. sowie - zu einem aktuellen Volksbegehren in Bayern - Ewering/Gutmann, VerfBlog, 2021/9/10). - EuGH, 01.02.1977 - 51/76
Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen
Er beruft sich hierfür auf die Urteile des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/10 (Grad/Finanzamt Traunstein, Slg. 1970, 825) und vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 (Sp.a. SACE/Finanzministerium der Italienischen Republik, Slg. 1970, 1213). - OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
Patentrecht: Schaltung von Werbung noch vor Schutzrechtsablauf trotz …
Ebenso wenig kann im Fall des Anbietens in Form eines Prospektes - entsprechendes gilt für andere schriftliche Werbeunterlagen wie Zeitungsinserate - verlangt werden, dass gerade im Werbemittel die patentgemäßen Merkmale so zum Ausdruck kommen, dass ihr Vorhandensein für einen Fachmann allein aufgrund der Befassung mit diesem Werbemittel offenkundig ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1031 ff. - Kupplung für optische Geräte, Anlage GL 3, S. 9/10). - VG München, 15.04.2015 - M 25 K 13.3629
Rechtmäßige Ausweisung eines Drogendealers
- BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58
Rechtsmittel
1953, Protokoll Nr. 185 S 9/10; Niese ZStW 70, 337; a.A. Friesenhahn, Festschrift für Thoma 31, 45; Hartung bei Hübschmann usw. AbgO vor §§ 421-460, 2 und NJW 1958, 809; Haver NJW 1957, 88 [BayObLG 29.03.1957 - 2 RReg St 864/56]; Mattern ZStW 67, 363, 402 ff; Goßrau NJW 1958, 929; BJM in der Schriftlichen Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Arndt - Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 3. Wahlp., Sten.Ber. - OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 6 U 63/99
Urheberrecht an Computerprogrammen: Verletzung des Verbreitungsrechts durch den …
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerinnen 1 /l 0 und der Beklagten 9/10 zu tragen. - LG Bückeburg, 08.09.2011 - 4 Ns 23/11
Überholvorgang mit Beschleunigung des Überholten Fahrzeugs - …
- OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14
Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer …
- VG Chemnitz, 22.06.2018 - 3 L 97/18
Irak; Abschiebungsanordnung nach Bulgarien: Aufschiebende Wirkung der Klage …
- VG Dresden, 20.07.2021 - 5 K 5645/17
Afghanistan: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs.1 AsylG für …
- VG Dresden, 07.07.2021 - 5 K 3382/17
Afghanistan: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 Abs. 1 …
- VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931
Asyl - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der …
- EGMR, 13.09.2011 - 24318/04
[FRE]
- VG Bayreuth, 06.07.2017 - B 1 S 17.32315
Kein Abschiebungsverbot wegen einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung
- BPatG, 26.04.2007 - 17 W (pat) 83/04
- VG Ansbach, 26.07.2006 - AN 18 K 05.31527
Iran, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, häusliche Gewalt, …
- LAG Hamm, 11.08.1997 - 16 Sa 213/96
Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Umgruppierung aus einem …
- VG Greifswald, 17.01.2023 - 6 A 855/20
Irak: Zuerkennung des subsidiären Schutzes nach § 4 Abs. 1 Asylgesetz für …
- VG Stuttgart, 17.02.2014 - A 11 K 2211/13
Iran: § 3 AsylVfG, § 4 AsylVfG, "Grüne Bewegung"
- EGMR, 18.01.2011 - 51734/08
[FRE]
- EGMR - 61636/10 (anhängig)
ARKHANGELSKIY v. RUSSIA
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1979 - 130/78
Salumificio di Cornuda SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9/10 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.12.2010 - W 9/10 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| KAG Mainz, 30.04.2010 - M 9/10 Mz (Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bistummainz.de
Auswertung von Internetdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- zmv-online.de
Auswertung von Internetdaten der Mitarbeiter/innen
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