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   BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18   

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BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18 (https://dejure.org/2020,3129)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2020 - 1 ABR 39/18 (https://dejure.org/2020,3129)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 (https://dejure.org/2020,3129)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 613a Abs. 1 BGB, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, §§ 17, 18 AktG, § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 613a BGB, § 77 Abs. 5 BetrVG, Art. 20 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Normative Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung im ausscheidenden Unternehmen als Einzel- oder Gesamtbetriebsvereinbarung; Keine Weitergeltung von normativen Regelungen bei zwingendem Konzernbezug oder Konzernzugehörigkeit; Fortgeltung einer ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal - Weitergeltung nach Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Konzern - normative Fortgeltung

  • Betriebs-Berater

    Weitergeltung von Konzernbetriebsvereinbarung nach Share Deal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normative Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung im ausscheidenden Unternehmen als Einzel- oder Gesamtbetriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal - Weitergeltung nach Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Konzern - normative Fortgeltung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens aus dem Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung - und ihre Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - bei der Übernahme einzelner Betriebsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzernbetriebsvereinbarung - und der Share Deal

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens aus dem Konzern - Betriebsübergang - normative Fortgeltung einer Einzelbetriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1475
  • NZA 2020, 875
  • BB 2020, 1914
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Selbst der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - Rn. 34; 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 102, 356) .

    aa) Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 8. Mai 2019 - C-194/18  - [Dodic] Rn.  30, 33 mwN; BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - Rn. 29 mwN) .

    Entscheidend ist, dass der Übergang eine wirtschaftliche Einheit im genannten Sinn betrifft (BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - aaO) .

    Kommt es nicht im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft an, da die Tätigkeit beispielsweise in erheblichem Umfang materielle Betriebsmittel erfordert, ist bei der Würdigung vor allem zu berücksichtigen, ob diese vom alten auf den neuen Inhaber übergegangen sind (vgl. EuGH 25. Januar 2001 - C-172/99 - [Liikenne] Rn. 39; BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (vgl. EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 60 mwN; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 17 mwN) .

    cc) Für die Annahme eines identitätswahrenden Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit reicht es, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 20 mwN) .

    In tatsächlicher Hinsicht kommt den Tatsacheninstanzen hierbei ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Auch inhaltlich regelt eine Konzernbetriebsvereinbarung - obwohl für sämtliche oder zumindest mehrere Unternehmen eines Konzerns abgeschlossen - ebenso wie eine Gesamtbetriebsvereinbarung (vgl. dazu ausf. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 102, 356) ausschließlich betriebliche Angelegenheiten.

    Selbst der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - Rn. 34; 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 102, 356) .

    Die Betriebsvereinbarungen gelten damit weiterhin für solche Belegschaften, für die sie schon zuvor galten; auf diese Weise behalten sie ihre demokratische Legitimation (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b dd der Gründe, BAGE 102, 356; vgl. auch BAG 13. August 2019 - 1 AZR 213/18 - Rn. 32) .

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    cc) Für die Annahme eines identitätswahrenden Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit reicht es, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 20 mwN) .

    Nicht erforderlich ist, dass der Erwerber die konkrete Organisation der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren beibehält (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 47) .

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    bb) Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt dabei je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (näher EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 ua. - [Güney-Görres ua.] Rn. 35 mwN; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 ff. mwN) .

    dd) Bei der Frage des Vorliegens eines Betriebs(teil)übergangs ist die Bewertung der maßgeblichen Tatsachen nach Unionsrecht Sache der nationalen Gerichte (vgl. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 ua. - [Güney-Görres ua.] Rn. 35, 44) .

  • EuGH, 08.05.2019 - C-194/18

    Dodic

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    a) Wird ein Betriebsteil - im Sinne einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit iSv. § 613a Abs. 1 BGB (vgl. etwa EuGH 8. Mai 2019 - C-194/18 - [Dodic] Rn.  30, 33 mwN)  - durch Betriebsübergang von einem neuen Rechtsträger übernommen und von diesem als eigenständiger Betrieb fortgeführt, gelten die vor dem Betriebsübergang im ursprünglichen Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung weiter.

    aa) Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 8. Mai 2019 - C-194/18  - [Dodic] Rn.  30, 33 mwN; BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Allerdings ist die Wirkung der Kündigung hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas beschränkt (vgl. dazu ausf. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 45/09 - Rn. 61 ff.; zum dreistufigen Prüfungsschema sh. etwa BAG 19. März 2019 - 3 AZR 393/17 - Rn. 23 mwN) .

    Die Betriebsvereinbarung bleibt im Umfang dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit auch nach ihrer Kündigung als normativ fortgeltende Grundlage für die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer erhalten, die bis zum Kündigungstermin beim Arbeitgeber eingetreten sind (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 45/09 - Rn. 65) .

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG erfasst auch Versorgungszusagen, die auf einer kollektivrechtlichen Regelung beruhen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 33, BAGE 133, 289) .
  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Unerheblich ist, ob es sich bei der genannten Einheit um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch im Sinne des jeweiligen nationalen Rechts - handelt (vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30) .
  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
    Unerheblich ist, ob es sich bei der genannten Einheit um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch im Sinne des jeweiligen nationalen Rechts - handelt (vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30) .
  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • EuGH, 13.06.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia

  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Erforderlich ist zwangsläufig eine ausreichende funktionelle Autonomie, wobei sich der Begriff Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der zur Einheit gehörenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 32 mwN; vgl. auch EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 62 f.; BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 37; 13. August 2019 - 8 AZN 171/19 - Rn. 10) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Dass sich aus der Betriebsverfassung die normative Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsübergang ergeben kann (dazu BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 34 ff.) , ändert daran nichts.
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Das ist der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 170, 41) .
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