Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14, 1 C 27.14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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AEUV Art. 78 Abs. 2; AsylVfG §§ ... 27a, 31 Abs. 6, § 34a Abs. 1; AufenthG § 11; Dublin II-VO Art. 10 Abs. 1, Art. 13, 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 7, Art. 19 Abs. 2, 3 und 4, Art. 20 Abs. 1 und 2; Dublin III-VO Art. 26 Abs. 2, Art. 29 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2; Dublin-DVO Art. 7 Abs. 1; GR-Charta EU Art. 6, 52 Abs. 1 Satz 2; LVwVG BaWü § 19 Abs. 2; Richtlinie 2008/115/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel; Begleitung; Belehrung; Dublin-Regelungen; durchführbar; eigene Initiative; freiwillige Ausreise; Rangfolge; Rückführung; Sperrfrist; Überstellung; unmittelbarer Zwang; Unzulässigkeit; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
AEUV Art. 78 Abs. 2
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel; Begleitung; Belehrung; Dublin-Regelungen; Rangfolge; Rückführung; Sperrfrist; Unzulässigkeit; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungszwang; Vollstreckungsbehörde; Wiederaufnahme; Zuständigkeit; ... - rechtsinformationen.bund.de
Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 78 Abs 2 AEUV, § 27a AsylVfG, § 31 Abs 6 AsylVfG, § 34a Abs 1 AsylVfG, § 11 AufenthG
Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren - rechtsprechung-im-internet.de
Art 78 Abs 2 AEUV, § 27a AsylVfG, § 31 Abs 6 AsylVfG, § 34a Abs 1 AsylVfG, § 11 AufenthG
Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Anordnung der Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat mit Unionsrecht; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der mit dem Vollzug der Abschiebung ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VO 1560/2003 Art. 7 Abs. 1, AsyllVfG § 34a Abs. 1, AsylVfG § 34a, AufenthG § 11
Dublinverfahren, Überstellung, Abschiebung, freiwillige Ausreise, Verwaltungszwang, Abschiebungsanordnung, Unionsrecht, Zwang - doev.de
Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren
- ra.de
- milo.bamf.de
AsylVfG 1992, § 27a; AsylVfG 1992, § 31 Abs 6; AsylVfG 1992, § 34a Abs 1; AufenthG 2004, § 11; EGV 343/2003, Art 10 Abs 1; EGV 343/2003, Art 13; EGV 343/2003, Art 16 Abs 1; EGV 343... /2003, Art 18 Abs 7; EGV 343/2003, Art 19; EGV 343/2003, Art 20; EUV 604/2013, Art 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 49; EGV 1560/2003; EUGrdRCh, Art 6; EUGrdRCh, Art 52 Abs 1; EGRL 115/2008
Pakistan: Revision zurückgewiesen, Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren - Informationsverbund Asyl und Migration
Abschiebungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Anordnung der Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat mit Unionsrecht; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der mit dem Vollzug der Abschiebung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform
- zeit.de (Pressebericht, 17.09.2015)
Dublin-Verfahren: Bamf darf Abschiebungen in andere EU-Länder anordnen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung
- boorberg.de (Kurzinformation)
Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Dublin-Bestimmungen - Wer freiwillig geht, wird nicht abgeschoben
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Regelmäßig keine selbstorganisierte Ausreise eines im Dublin-Verfahren in den zuständigen Mitgliedstaat abzuschiebenden Ausländers
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.05.2014 - A 4 K 1410/14
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1285/14
- BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14, 1 C 27.14
Papierfundstellen
- BVerwGE 153, 24
- NVwZ 2016, 67
- DÖV 2015, 1075
Wird zitiert von ... (93) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
Dies ist ein Gemeinwohlziel im Sinne von Art. 78 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. - Rn. 79 ff.). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19). - BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
Darüber hinaus gilt die Dublin III-VO zwar ab dem 1. Januar 2014 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme von Antragstellern - ungeachtet des Zeitpunkts der Antragstellung -, dies aber nur dann, wenn sie nicht bereits vor dem 1. Januar 2014 gestellt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 27). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
Dabei handelt es sich - ungeachtet der gewählten Formulierung des Bundesamts ("Der Asylantrag ist unzulässig") - nicht um eine Feststellung, sondern um eine rechtsgestaltende Entscheidung über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, wie das § 31 Abs. 6 AsylVfG verlangt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 - DVBl 2015, 118, 123). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 3 S 2273/90
Zur Rechtmäßigkeit einer Auflage, Stellplätze aus Rasengittersteinen …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel (Austauschmittel) anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 3 S 2273/90 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2019 - 12 S 430/19
Dublin-Verfahren; Heranzuziehung zu den Kosten der Überstellung eines Flüchtlings …
Soweit der Beklagte meine, das Bundesverwaltungsgericht habe sich im Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - dafür ausgesprochen, dass der Ausländer die Kosten einer freiwilligen Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat selbst zu tragen habe, sei dieses Urteil auf der Grundlage der Dublin II-Verordnung ergangen, welche eine Regelung wie Art. 30 Abs. 3 Dublin III-VO nicht gekannt habe.Rn. 31 a.) Bei der Abschiebungsanordnung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG handelt es sich um die Anordnung einer Überstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 02.09.2003 (ABl. L 222, Seite 3 - i.F. Dublin-DVO 2003), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 der Kommission vom 30.01.2014 (ABl. L 39 Seite 1, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 11 ff. …und Beschluss vom 27.04.2016 - 1 C 22.15 - juris Rn. 12).
Die Unterwerfung der Aufenthaltsbeendigung unter das Regime der Abschiebungsanordnung und damit die Abschiebung, d.h. die Anwendung unmittelbaren Zwangs, ist europarechtskonform (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 19 ff).
Die Vollstreckung der Abschiebungsanordnung obliegt im Bundesgebiet zulässig den hierfür zuständigen Ausländerbehörden der Länder (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 26).
Ferner gilt auch bei einer Abschiebungsanordnung das Einreise- und Aufenthaltsverbot des § 11 AufenthG, welches an eine Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung anknüpft (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 27 zu § 11 in der bis zum 20.08.2019 gültigen Fassung;… siehe auch Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 29 AsylG Rn. 51).
Sie verfolgen - ebenso wie die Regelung des § 34a AsylG, wonach vom Bundesamt die Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats angeordnet werden kann - den Zweck, dass der Asylbewerber im Rahmen eines behördlich überwachten Verfahrens den Behörden des für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats übergeben wird oder sich selbst bei diesen meldet (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 18) und dienen damit dem Funktionieren des einheitlichen europäischen Asylsystems (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 20).
Mit dem Unterlassen seiner freiwilligen Ausreise in den für ihn zuständige Mitgliedstaat, welche nach der Dublin III-Verordnung dem Asylbewerber bei entsprechender Initiative aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in Form einer selbst organisierten Überstellung ermöglicht werden kann und muss (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 18 und Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 121 ), setzt der Asylbewerber zudem einen weiteren Beitrag für die Entstehung der Kosten der Überstellung in Form der Abschiebung.
Die Dublin-Verordnungen geben keine Rangfolge hinsichtlich der drei vorgesehenen Überstellungsmodalitäten vor (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 15).
Rn. 55 c.) Zwar hat der deutsche Gesetzgeber in europarechtskonformer Weise (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 19) in § 34a Abs. 1 AsylG geregelt, dass im Bundesgebiet nur die Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat angeordnet werden kann.
Dagegen spricht, dass das Überstellungsverfahren im Sinne von Art. 29 ff Dublin III-VO als eigenständiger Verfahrensabschnitt bereits mit Erlass der Abschiebungsanordnung gem. § 34a Abs. 1 AsylG eingeleitet wird (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 14), mithin auch die Kosten, die ab Einleitung der Überstellung anfallen, zu den Kosten der Überstellungskosten gehören.
Rn. 57 d.) Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2015 (aaO) schließlich geltend macht, dass sich ein Asylbewerber grundsätzlich auch die finanziellen Mittel für seine freiwillige Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat selbst zu beschaffen habe, gilt dies lediglich vorbehaltlich einer entgegenstehenden Regelung, vgl. etwa Art. 30 Abs. 3 Dublin III-VO (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …
Rn. 121 3. Bis zum heutigen Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist die - nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des EuGH drittschützende (vgl. EuGH, Urteil vom 07.06.2016, Rs. C-63/15 ; a.A. noch Urteil vom 10.12.2013, Rs. C-394/12 ;… hierzu Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 29 AsylG Rn. 30 ff.) - Rücküberstellungsfrist nicht abgelaufen, sodass im Sinne des § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG weiterhin feststeht, dass die Abschiebung nach Italien durchgeführt werden kann, wenn der Kläger seiner Ausreisepflicht nicht, was ihm gegebenenfalls zu ermöglichen ist (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, Juris Rn. 24), auf eigene Initiative innerhalb einer vorgegebenen Frist gemäß Art. 7 Abs. 1a Dublin-DVO 1560/2003/EG (in der Fassung der VO 118/2014/EU) nachkommt. - BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Ungeachtet der gewählten Formulierung des Bundesamts ("Die Asylanträge sind unzulässig") liegt nicht lediglich eine Feststellung vor, sondern eine rechtsgestaltende Entscheidung über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, wie das § 31 Abs. 6 AsylG verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 12).Diese Vorschrift ist mit den unionsrechtlichen Bestimmungen des Dublin-Regelungswerks vereinbar, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - näher ausgeführt hat.
- BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 26.20
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …
Auch bei einer Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a Dublin-DVO handelt es sich um eine staatlich überwachte Ausreise, die hinsichtlich der Orts- und Terminabstimmung der behördlichen Organisation bedarf (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:170915U1C26.14.0] - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 f.).In welcher Variante die Überstellung erfolgt, obliegt der Regelungskompetenz des ersuchenden Mitgliedstaats (vgl. Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO; s.a. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 15).
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde dadurch Rechnung zu tragen, dass die Überstellung zwar regelmäßig in Gestalt der Abschiebung vollzogen wird, im Ausnahmefall aber auch eine Überstellung ohne Verwaltungszwang möglich ist (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 ff.).
Sie ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 19 ff.).
- BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter …
Das Bundesamt hat in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheids - ungeachtet der Formulierung ("Der Asylantrag ist unzulässig") - eine rechtsgestaltende Entscheidung im Sinne des § 31 Abs. 6 AsylG über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig getroffen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 12). - BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz; …
Bei der Abschiebungsanordnung handelt es sich um die Anordnung einer Überstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 (ABl. L 222 S. 3), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 der Kommission vom 30. Januar 2014 (ABl. L 39 S. 1) (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 11 ff.). - BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 55.20
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …
Auch bei einer Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a Dublin-DVO handelt es sich um eine staatlich überwachte Ausreise, die hinsichtlich der Orts- und Terminabstimmung der behördlichen Organisation bedarf (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 f.).In welcher Variante die Überstellung erfolgt, obliegt der Regelungskompetenz des ersuchenden Mitgliedstaats (vgl. Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO; s.a. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 15).
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde dadurch Rechnung zu tragen, dass die Überstellung zwar regelmäßig in Gestalt der Abschiebung vollzogen wird, im Ausnahmefall aber auch eine Überstellung ohne Verwaltungszwang möglich ist (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 ff.).
Sie ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 19 ff.).
- BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen; …
Es besteht insbesondere kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Asylantragstellers (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 ).Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde Rechnung zu tragen (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 ).
Eine Überstellung ohne Verwaltungszwang ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 ).
Eine Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung und führt folglich nicht zu einem gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 ).
Der Senat hat das in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom heutigen Tag in der Parallelsache BVerwG 1 C 26.14 ausführlich begründet (…Rn. 15 - 18); darauf wird Bezug genommen.
Rn. 16 3. § 34a AsylVfG steht in der vom Senat vorgenommenen Auslegung auch mit dem unionsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit in Einklang; auch insoweit wird auf die ausführliche Begründung in dem Urteil BVerwG 1 C 26.14 (…Rn. 20 - 27) verwiesen.
- VG Weimar, 28.03.2023 - 7 K 601/22
Kostenentscheidung und -quote nach einer Hauptsacheerledigung im Dublin-Verfahren
Erklären die Beteiligten nach Aufhebung eines Dublin-Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen Ablaufs der Überstellungsfrist (Art. 29 Abs. 1 Dublin III-Verordnung (juris: EUV 604/2013)) die Hauptsache übereinstimmend für erledigt, so ist bei der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S 1 VwGO gleichermaßen zu berücksichtigen, wer bei Fortsetzung der Streitsache voraussichtlich unterlegen wäre (hier: die beklagte Bundesrepublik Deutschland) und ob der betroffene Ausländer - aufgrund seiner Ausreisepflicht - von der Möglichkeit der staatlich überwachten freiwilligen Ausreise nach Art. 7 Abs. 1 Buchst a Dublin-DVO (juris: EUV 118/2014), Art. 26 Abs. 2 S 1 Dublin III-VO (juris: EUV 604/2013) (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 15, 18) Gebrauch machen wollte.Rn. 16 Mit unanfechtbarem Beschluss vom 17.08.2022 (Az.: 7 E 602/22 We) hat das Gericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in der Hauptsache erhobenen hiesigen Klage gegen die im Bescheid der Beklagten enthaltene Abschiebungsanordnung abgelehnt, sodass der Kläger vollziehbar ausreisepflichtig wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 18 - Fundstelle: beck-online).
Der daraus folgenden Ausreisepflicht im Wege der staatlich überwachten Ausreise im Rahmen des Dublin-Systems (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 18 - Fundstelle: beck-online) ist der Kläger jedoch nicht nachgekommen.
Möglich ist danach eine Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers innerhalb einer vorgegebenen Frist (Art. 7 Abs. 1 lit. a) Dublin-DVO, Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO), eine bis zum Besteigen des Beförderungsmittels im Inland von einem Bediensteten des ersuchenden Staates begleitete Überstellung (Art. 7 Abs. 1 lit. b) Dublin-DVO, Art. 29 Abs. 1 UAbs. 2 Dublin III-VO) und eine bis zur Übergabe an die Behörden des zuständigen Staates eskortierte Überstellung (Art. 7 Abs. 1 lit. c) Dublin-DVO, Art. 29 Abs. 1 UAbs. 2 Dublin III-VO; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 15 - Fundstelle: beck-online).
Einer Überstellung auf freiwilliger Basis - mithin ohne Verwaltungszwang - (vgl. hierzu auch den 24. Erwägungsgrund der Dublin III-VO) geht zwar einer zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, LS 1, Rn. 15 - Fundstelle: beck-online).
Sie stellt aber eine gleichrangige Möglichkeit der Überstellung dar, welche auf Initiative des Ausreisepflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Verwaltungsbehörde zu ermöglichen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, LS 3 und 4 - Fundstelle: beck-online).
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1772
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
Rn. 31 1.1.6 Die Abschiebungsanordnung als Überstellungsentscheidung im Sinne der Dublin-III-Verordnung ist auch keine Rückkehrentscheidung i.S.d. Art. 3 Nr. 4, Art. 6 Rückführungs-RL, mit der die Illegalität des Aufenthaltes festgestellt wird, weshalb diese Richtlinie nicht auf Dublin-Fälle anwendbar ist (…OVG SH, U.v. 25.1.2024 - 4 LB 4/23 - juris Rn. 117; hinsichtlich der Modalitäten der Überstellung: BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 17 a.E.; Hörich, ZAR 2011, 281/284; Wittmann, ZAR 2019, 45/53 m.w.N.;… offenlassend: Bender/Bethke/Dorn in Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2013, § 67 AsylG Rn. 82).Auch bei einer Überstellung auf Initiative des Antragstellers nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 vom 2. September 2003 (Dublin-Durchführungsverordnung, ABl EG Nr. L 222 S. 3) handelt es sich um eine staatlich überwachte Ausreise, die hinsichtlich der Orts- und Terminabstimmung der behördlichen Organisation bedarf (…BVerwG, U.v. 17.8.2021 - 1 C 26.20 - juris Rn. 22; U.v. 17.9.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 17 f.).
Im Ausnahmefall ist zwar aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Überstellung ohne Verwaltungszwang zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass der Antragsteller sich freiwillig in den zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der zuständigen Behörde meldet (BVerwG, U.v. 17.9.2015 a.a.O., Rn. 17 ff.;… U.v. 17.8.2021 a.a.O., Rn. 22).
Eine freiwillige Ausreise im Sinne des Art. 7 Rückführungs-RL vermag auch den von den Dublin-Regelungen erstrebten Übergang der Verantwortlichkeit auf den zuständigen Mitgliedstaat nicht zu begründen (BVerwG, U.v. 17.9.2015 a.a.O., Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14
Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig
- BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 38.20
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1765
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1863
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 25.199
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 1.21
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …
- BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 51.20
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20
Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 1896/14
Zuständigkeit Italiens zur Durchführung des Asylverfahrens eines Asylsuchenden …
- VG Freiburg, 20.12.2018 - 8 K 10705/17
Heranziehung eines Asylbewerbers zu den Kosten seiner Überstellung im Rahmen des …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 PA 39/18
Verpflichtung der Ausländerbehörde auf Mitteilung des Überstellungstermins bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 13 A 2132/15
Klage gegen die Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit …
- VG Regensburg, 07.08.2023 - RN 9 K 23.571
Prozeßkostenhilfeverfahren, Dublin-III-Verordnung, Überstellungsentscheidung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 990/13
Anerkennung eines Staatsangehörigen Eritreas als Asylberechtigter; Durchführung …
- VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 B 15.50130
Überstellung nach Polen im Dublin-Verfahren
- OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren
- BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 33.14
Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend
- VG Stade, 30.03.2020 - 4 A 415/19
Überstellungsfrist, Überstellung
- VG Magdeburg, 22.12.2015 - 4 A 15/15
Abschiebungsanordnung: Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 34.14
Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu …
- VG Hamburg, 16.11.2018 - 7 E 4941/18
Asylbewerber; Erreichbarkeit; Überstellung; Abschiebungsanordnung; Unterkunft; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 569/16
Anfechtungsklage eines Asylbewerbers gegen die Aufhebung einer Entscheidung über …
- VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
- VG Münster, 11.03.2016 - 8 L 225/16
Einreise- und Aufenthaltsverbot nach einer Abschiebungsanordnung
- VG Köln, 27.02.2023 - 12 L 233/23
- VG Hamburg, 19.09.2019 - 16 A 6012/18
Rückführung von Flüchtlingen nach Bulgarien
- VG Düsseldorf, 22.01.2019 - 29 L 3642/18
Dublin III-VO Belgien systemische Mängel Rechtsbehelf wirksam EuGH aufschiebende …
- VG Köln, 27.02.2023 - 12 K 5770/22
- VG Weimar, 26.07.2016 - 5 E 20469/16
Irak: § 80 Abs. 5 VwGO, Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit aufschiebender …
- VG Weimar, 25.05.2016 - 5 E 20311/11
Irak: Abschiebungsanordnung nach Bulgarien rechtmäßig. Eilantrag nach § 80 Abs. 5 …
- VG Düsseldorf, 27.01.2020 - 22 K 13275/17
Dublin Italien systemische Mängel Aufnahmebedingungen Abschiebungsanordnung …
- VG Stuttgart, 21.06.2018 - 4 K 6710/18
Zuständigkeit des Bundesamtes für die Prüfung zielstaatsbezogene Abschiebungs- …
- VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine asylverfahrensrechtliche …
- VG Düsseldorf, 17.04.2019 - 22 L 240/19
Dublin Wiederaufnahme systemische Mängel Italien
- VG Düsseldorf, 21.01.2019 - 22 L 3215/18
Eilverfahren Dublin Schweiz subsidiärer Schutz systemische Mängel
- VG Düsseldorf, 30.01.2017 - 22 L 4285/16
Ersuchensfrist Wiederaufnahme Wiederaufnahmegesuch förmlich Formblatt …
- VG Leipzig, 06.12.2022 - 6 L 678/22
Kamerun: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 40.18
Afghanistan: Dublin: Nichtfolgeleistung der Aufforderung zur Selbstgestellung …
- VG Münster, 22.10.2015 - 8 K 436/15
Abschiebungsandrohung Abschiebungsandrohung sicherer Drittstaat Bulgarien …
- VG Berlin, 26.02.2019 - 31 K 230.18
Zulässigkeit des Asylantrags nach Ablauf der Überstellungsfrist in einen …
- VG Aachen, 25.07.2016 - 9 K 1184/16
Dublin-Bescheid; Erledigung; Überstellung; Überstellungsfrist; fingierte Annahme …
- VG Düsseldorf, 13.07.2018 - 22 L 1823/18
Dublin-Verfahren Dänemark; offene Erfolgsaussichten; Remonstration; …
- VG Hamburg, 06.03.2019 - 19 E 792/19
Anordnung von "Hausarrest" für Ausländer; Freiheitsentziehung
- VG Düsseldorf, 15.01.2018 - 22 L 5913/17
- VG Leipzig, 19.06.2017 - 6 K 2589/16
Keine Außerkraftsetzung der Dublin-Verordnung
- VG Düsseldorf, 14.12.2015 - 22 L 3629/15
- VG Trier, 25.06.2021 - 7 K 4017/20
Pakistan: Dublin Italien; Überstellung eines Dublin-Rückkehrenden rechtmäßig; …
- VG Berlin, 27.02.2019 - 31 K 646.17
Guinea: Dublin; Italien: Verpflichtung wegen Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Regensburg, 16.11.2015 - RN 5 K 15.50405
Nigeria; Rückführung nach Italien: Ablehnung des Asylantrags als unzulässig …
- VG Stuttgart, 16.10.2023 - A 4 K 429/23
Dublin-Verfahren; Rückschiebung nach Italien; Aufnahmestopp
- VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 17.34450
Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation
- VG Berlin, 11.03.2019 - 31 K 335.18
Guinea: Dublin, Spanien, Überstellungsfrist abgelaufen
- VG Stuttgart, 05.10.2023 - A 4 K 429/23
Dublin Italien: Derzeit keine Übernahmebereitschaft
- VG München, 15.01.2020 - M 9 S7 19.50622
Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei nur stundenweiser Abwesenheit des …
- VG Freiburg, 04.02.2019 - A 1 K 189/19
Zu den Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung von vulnerablen …
- VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
- VG Leipzig, 13.11.2019 - 6 L 149/19
Nigeria, Abschiebungsanordnung nach Malta: Eilantrag abgelehnt. Keine …
- VG Gelsenkirchen, 07.03.2018 - 15a L 435/18
Familienangehörige, Asylverfahren, Zuständigkeit, Zuständigkeitserklärung, …
- VG München, 19.02.2016 - M 12 K 15.50471
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien
- VG Würzburg, 03.01.2020 - W 8 E 19.1631
Kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Betreuung eines erkrankten …
- VG Stuttgart, 21.12.2023 - A 4 K 414/23
Dublin-Verfahren; Italien; keine Aufnahme von Dublin-Rückkehrern; …
- VG München, 05.09.2022 - M 30 S 22.50330
Dublin-Verfahren, Zielstaat Belgien, Systemische Mängel (verneint), Freiwillige …
- VG Trier, 08.07.2019 - 7 K 3017/18
Flüchtigsein eines Asylbewerbers nach EUV 604/2013
- OVG Sachsen, 10.05.2016 - 5 A 380/15
Zulassungsverfahren, Dublin, EURODAC, Abgleich von Fingerabdrücken, systemische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 13 A 1794/15
Geltungsbereich der Verfahrensvorschriften der Art. 4 und 5 Dublin III-VO bei …
- VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22
Ablauf der Überstellungsfrist und Erledigung der Hauptsache
- VG Bayreuth, 14.07.2023 - B 7 K 23.50115
Hauptsacheerledigung nach Aufhebung eines Dublin-Bescheids durch das Bundesamt, …
- VG Halle, 09.02.2023 - 1 A 316/22
Duldung
- VG Münster, 04.09.2019 - 8 L 752/19
Abschiebungsanordnung Vollstreckung Flucht flüchtig
- VG München, 13.06.2016 - M 7 K 15.50723
Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach Ablauf der sechsmonatigen …
- VG Halle, 18.05.2016 - 5 A 115/16
- BVerwG, 29.04.2015 - 1 VR 1.15
Pakistan: Ablehnung des Antrags des Antragstellers, den Beschluss des VG …
- VG Stuttgart, 04.04.2025 - A 4 K 1361/25
- VG Bayreuth, 06.07.2023 - B 7 K 23.50057
Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist durch das …
- VG München, 22.05.2023 - M 10 K 18.51022
Dublin-Verfahren (Italien)
- VG Darmstadt, 22.07.2022 - L 1418/22
Syrien: Dublin Schweiz: Keine systemischen Mängel, auch wenn kein subsidiärer …
- VG Berlin, 28.02.2019 - 32 K 71.18
Pflicht zur Aufnahme eines Asylbewerbers nach Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Trier, 17.05.2022 - 7 L 7352/22
Pakistan: Dublin Slowenien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; Keine …
- VG Ansbach, 28.09.2016 - AN 5 K 16.01870
Iran: Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie deren Befristung rechtskonform; keine …
- VG Bayreuth, 25.09.2024 - B 6 K 23.50165
Ablauf Überstellungsfrist bei streitigem Flüchtigsein bzw. Untertauchen, …
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
ROG § § 4, 7 Abs. 2; BauG § 35 Abs. 3 Satz 2; BBergG § 48 Abs. 2 Satz 1, UmwRG § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; § 2 Abs. 1; SächsLPIG § § 5, 7
Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis; Umsiedlungsbetroffener; anerkannte Umweltschutzvereinigung; Rahmenbetriebsplan, Raumordnungsklausel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen den Braunkohlenplan Tagebau Nochten unzulässig
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 314 - 316) habe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt und unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes verfassungsrechtlich konkretisiert.Bei dieser Beurteilung verkennt der Senat nicht, dass namentlich die von der angegriffenen Fortschreibung des Braunkohlenplans 1994 umfasste, zielförmig festgelegte Erweiterung des Abbaugebiets Nochten für den großflächigen Tagebau im Fall einer Erteilung der erforderlichen bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen mit nachfolgendem Abbaubetrieb der Beigeladenen (oder eines Rechtsnachfolgers) mit erheblichen Auswirkungen sowohl auf das von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG und Art. 31 SächsVerf umfasste Wohneigentum des umsiedlungsbetroffenen Antragstellers zu 2 - mit seinen eigentumsrechtlich geschützten sozialen Bezügen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, juris Rn. 268) - als auch mit gravierenden Umweltauswirkungen verbunden ist, gegen die sich beide Antragsteller wenden.
Rn. 62 Diese Auswirkungen sind mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Betriebsplanverfahrens nach dem Bundesberggesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsschutz Dritter gegen großflächige Tagebauvorhaben, wie er insbesondere in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Kammerbeschl. v. 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - ["Garzweiler-Urteil"], jeweils juris) anerkannt ist, jedoch nicht zur Begründung der von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzten Möglichkeit geeignet, dass die Antragsteller bereits durch die angegriffenen regionalplanerischen Festlegungen oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt werden können.
Rn. 68 Entscheidend dafür ist nicht die u. a. vom Antragsgegner angesprochene Erwägung, dass es zur Vermeidung einer sog. Popularklage geboten sei, nicht jedem Grundeigentümer oder anderweitig eigentumsrechtlich Betroffenen (zu diesem auch Wohnungsmieter umfassenden Personenkreis: BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 268) eine Antragsbefugnis i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zuzugestehen.
Rn. 70 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 29. Juni 2006, BVerwGE 126, 205, Rn. 21) geht der Normenkontrollsenat davon aus, dass nicht durch landesrechtlich geregelte Braunkohlenpläne, sondern "erst mit der Zulassung von Betriebsplänen … verbindlich festgelegt (wird), ob und in welchem Umfang ein Abbau zugelassen werden kann und damit verwirklicht werden darf." Da der Bergbautreibende wegen der im Bundesbergesetz abschließend geregelten Zulassungsvoraussetzungen für Betriebspläne und aus kompetenzrechtlichen Gründen "nicht an die Ziele der Raumordnung gebunden (ist), die in einem Braunkohlenplan aufgestellt sind" (…BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 a. a. O.; bestätigt durch BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 302), kann eine Umsetzung raumordnerischer Festlegungen nur über die sog. Öffnungsklausel des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG erfolgen.
Für öffentlichen Interessen, die in einem landesplanerischen Braunkohlenplan ermittelt worden und in die Darstellung von Zielen der Raumordnung eingegangen sind, ist § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG die bundesrechtliche Norm, über die Betriebspläne der in den Braunkohlenplangebieten gelegenen Bergbauunternehmen und Sanierungsvorhaben mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen sind, wie es § 5 Abs. 2 SächsLPlG vorsieht (vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 302 m. w. N.).
Rn. 71 Ausgehend von der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 17. Dezember 2013 (a. a. O. Rn. 302) zum Braunkohlenplan nach nordrheinwestfälischem Landesrecht, dass eine "landesrechtliche Regelung aus kompetenzrechtlichen Gründen unmittelbar keine Bindung im bundesrechtlich geregelten Zulassungsverfahren begründen" kann, ist der Erlass eines (wirksamen) Braunkohlenplans keine notwendige Genehmigungsvoraussetzung für einen Rahmenbetriebsplan, dessen Zulassung, auch soweit sie gem. § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung erfolgt, als gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde ergeht (…BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 259, 263 und Leitsatz 1;… SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008, SächsVBl. 2009, 61).
Dies gilt auch mit Blick auf die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang zur Stützung ihrer Rechtsauffassung zitierte Formulierung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 277), nach der "spätestens" mit der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans eine nachhaltige Beeinträchtigung des Eigentums eintritt, weil das Bundesverfassungsgericht mit den dortigen Ausführungen zum "Abwanderungsprozess von Menschen, Betrieben und sonstigen öffentlichen und privaten Stellen" nur die bergrechtliche Zulassungsentscheidung selbst als "ein einem direkten rechtlichen Eingriff vergleichbares funktionales Äquivalent" definiert.
Dass auch eine verfassungsrechtlich gebotene sog. Gesamtabwägung für großflächige Tagebauvorhaben, auf die die Antragsteller verweisen, erst bei der Entscheidung über die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans erfolgen muss, ist dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (a. a. O. Rn. 311 ff.) ebenfalls klar zu entnehmen.
- BVerwG, 14.05.2014 - 4 BN 10.14
Antragsbefugnis bei Recht auf gerechte Abwägung
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Jedenfalls nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - und v. 30. Juli 2014 - 4 BN 1.14 -, jeweils juris) zur Anfechtbarkeit von Raumordnungsplänen ergebe sich eine Antragsbefugnis des Antragstellers zu 2 auch aus einer möglichen Verletzung seines Rechts auf eine gerechte Abwägung gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG i. V. m. § 5 SächsLPlG, ohne dass es eines ergänzenden Rückgriffs auf die hier einschlägigen Raumordnungsklauseln des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB und des § 48 Abs. 2 BBergG (…OVG MV, NK-Urt. v. 7. September 2009 - 4 K 28/99 -, juris) bedürfe.Rn. 66 Darüber hinausgehend entnimmt die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Beschl. v. 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 -, juris Rn. 7), auf die die Antragsteller verweisen, dem regionalplanerischen Abwägungsgebot (§ 7 Abs. 2 ROG) im Kontext gestufter Planungen, bei denen Planungsentscheidungen oder nachfolgende Genehmigungen auf Entscheidungen der höheren Planungsstufe "angewiesen" sind (Külpmann, jurisPR-BVerwG 16/2014 Anm. 6 unter D), eine Antragsbefugnis gegen Regionalpläne, "wenn und soweit das Interesse des Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört.".
Rn. 67 Selbst wenn die vom Antragsteller zu 1 mit Schreiben vom 19. Januar 2012 im Planverfahren geltend gemachten Umweltbelange ihm als "eigene", letztlich unionsrechtlich fundierte Rechte zum Schutz von Umwelt und Natur zugerechnet werden (…etwa in Fortführung von BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 18.11 -, juris Rn. 12;… Urt. v. 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 45 und VGH BW, Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) und das - im Beteiligungsverfahren vom Antragsteller zu 2 nicht schriftlich geltend gemachte - Interesse als umsiedlungsbetroffener Hauseigentümer und Einwohner von R...., von einer Devastierung des Dorfgebiets verschont zu bleiben, zum notwendigen Abwägungsmaterial für den angegriffenen Braunkohlenplan mit seinem begrenzten, eher dem - gem. § 16 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbaren - Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens (§ 15 Abs. 1 ROG) vergleichbaren Regelungsgehalt gehörte, ist eine dem Abwägungsgebot (§ 7 Abs. 2 ROG) zu entnehmende Antragsbefugnis der Antragsteller nach Überzeugung des Normenkontrollsenats selbst in Anwendung der in der "rechtsschutzfreundlicheren" neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14. Mai 2014 a. a. O.) entwickelten Maßstäbe zu verneinen.
Grundsätzliche Bedeutung kommt auch der Frage zu, ob die in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Beschl. v. 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 -, juris) im Kontext gestufter Planungen aus dem regionalplanerischen Abwägungsgebot (§ 7 Abs. 2 ROG) abgeleitete Antragsbefugnis auf Braunkohlenpläne übertragbar ist.
- BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Dies werde durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, juris Rn. 21).Rn. 70 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. Juni 2006, BVerwGE 126, 205, Rn. 21) geht der Normenkontrollsenat davon aus, dass nicht durch landesrechtlich geregelte Braunkohlenpläne, sondern "erst mit der Zulassung von Betriebsplänen … verbindlich festgelegt (wird), ob und in welchem Umfang ein Abbau zugelassen werden kann und damit verwirklicht werden darf." Da der Bergbautreibende wegen der im Bundesbergesetz abschließend geregelten Zulassungsvoraussetzungen für Betriebspläne und aus kompetenzrechtlichen Gründen "nicht an die Ziele der Raumordnung gebunden (ist), die in einem Braunkohlenplan aufgestellt sind" (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 a. a. O.;… bestätigt durch BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 302), kann eine Umsetzung raumordnerischer Festlegungen nur über die sog. Öffnungsklausel des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG erfolgen.
Ein den Anforderungen auch des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG entsprechender Individualrechtsschutz von natürlichen und juristischen Personen ist danach bei verfassungskonformer Auslegung der Gemeinwohlklausel des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG für größere Tagebauvorhaben nicht erst im bergrechtlichen Grundabtretungsverfahren (§§ 77 ff. BBergG) gewährleistet, wie es dem hergebrachten Verständnis entsprach, sondern - in Fortführung des vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205, 210 ff.) entwickelten abgestuften Rechtsschutzes von Grundeigentümern - bereits im Betriebsplanverfahren.
- BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12
Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Rn. 21 Sollte der Normenkontrollsenat das Umweltrechtsbehelfsgesetz und die UVP-RL nicht als einschlägig erachten, ergebe sich die Antragsbefugnis - insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 8. März 2011 - C-240/09 - "Slowakischer Braunbär") sowie des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5. September 2013 - 7 C 21.12 - "Luftreinhalteplan") aus Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention in völkerrechtsfreundlicher Auslegung von § 47 Abs. 2 VwGO.Der Braunkohlenplan betreffe in erheblichem Maße die Umsetzung europäischen Umweltrechts (u. a. der FFH-Richtlinie, der Wasserentnahme- und der Luftqualitätsrichtlinie), weshalb die Vorschriften des nationalen Rechts im Sinne der Gewährleistung eines möglichst weiten Zugangs von Umweltverbänden zu den Gerichten auszulegen und auch juristische Personen als befugt anzusehen seien, sich "fremde Interessen" im gerichtlichen Verfahren "zum eigenen Anliegen" zu machen (BVerwG, Urt. v. 5. September 2013 a. a. O. Rn. 45).
Rn. 67 Selbst wenn die vom Antragsteller zu 1 mit Schreiben vom 19. Januar 2012 im Planverfahren geltend gemachten Umweltbelange ihm als "eigene", letztlich unionsrechtlich fundierte Rechte zum Schutz von Umwelt und Natur zugerechnet werden (…etwa in Fortführung von BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 18.11 -, juris Rn. 12; Urt. v. 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 45 und VGH BW, Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) und das - im Beteiligungsverfahren vom Antragsteller zu 2 nicht schriftlich geltend gemachte - Interesse als umsiedlungsbetroffener Hauseigentümer und Einwohner von R...., von einer Devastierung des Dorfgebiets verschont zu bleiben, zum notwendigen Abwägungsmaterial für den angegriffenen Braunkohlenplan mit seinem begrenzten, eher dem - gem. § 16 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbaren - Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens (§ 15 Abs. 1 ROG) vergleichbaren Regelungsgehalt gehörte, ist eine dem Abwägungsgebot (§ 7 Abs. 2 ROG) zu entnehmende Antragsbefugnis der Antragsteller nach Überzeugung des Normenkontrollsenats selbst in Anwendung der in der "rechtsschutzfreundlicheren" neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 14. Mai 2014 a. a. O.) entwickelten Maßstäbe zu verneinen.
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Rn. 67 Selbst wenn die vom Antragsteller zu 1 mit Schreiben vom 19. Januar 2012 im Planverfahren geltend gemachten Umweltbelange ihm als "eigene", letztlich unionsrechtlich fundierte Rechte zum Schutz von Umwelt und Natur zugerechnet werden (…etwa in Fortführung von BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 18.11 -, juris Rn. 12; Urt. v. 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 45 und VGH BW, Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) und das - im Beteiligungsverfahren vom Antragsteller zu 2 nicht schriftlich geltend gemachte - Interesse als umsiedlungsbetroffener Hauseigentümer und Einwohner von R...., von einer Devastierung des Dorfgebiets verschont zu bleiben, zum notwendigen Abwägungsmaterial für den angegriffenen Braunkohlenplan mit seinem begrenzten, eher dem - gem. § 16 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbaren - Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens (§ 15 Abs. 1 ROG) vergleichbaren Regelungsgehalt gehörte, ist eine dem Abwägungsgebot (§ 7 Abs. 2 ROG) zu entnehmende Antragsbefugnis der Antragsteller nach Überzeugung des Normenkontrollsenats selbst in Anwendung der in der "rechtsschutzfreundlicheren" neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 14. Mai 2014 a. a. O.) entwickelten Maßstäbe zu verneinen.Dies gilt - wie oben bereits ausgeführt - auch dann, wenn ihm im Rahmen des raumordnerischen Abwägungsgebots als Umweltvereinigung ein eigenes, unionsrechtlich fundiertes Recht ("Umweltschutzrecht") außerhalb des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zugestanden wird, wie es der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einer "aus Unionsrecht und Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (…Urt. v. 8 März 2011 - C 240/09 -,Slowakischer Braunbär')" abgeleiteten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) einer Umweltschutzvereinigung gegen einen Bebauungsplan (NK-Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) entspricht.
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 8 S 3024/11
Normenkontrollantrag gegen Regionalplan; Antragsbefugnis privater …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht zur (fehlenden) Antragsbefugnis eines Grundeigentümers hinsichtlich einer raumordnerisch festgelegten Trassenführung einer Straße entschieden, dass "Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei ihren Planungen zu beachten" sind, "der private Eigentümer … durch sie aber unmittelbar weder verpflichtet noch berechtigt" wird; eine "andere Rechtsauffassung könnte mit Art. 14 GG allenfalls dann vereinbar sein, wenn die privaten Belange der Grundeigentümer im Bereich der Trasse bereits bei der Zielfestlegung ausreichend berücksichtigt worden wären" (…BVerwG, Urt. v. 16. Januar 2003 - 4 CN 8./01 -, juris Rn. 30; darauf verweisend VGH BW, Urt. v. 12. Dezember 2013 - 8 S 3024/11 - [nicht rechtskräftig], juris Rn. 35).Im Übrigen lassen die Darlegungen des Antragstellers zu 2 zu den von ihm beabsichtigten weiteren Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an seinem "Familiensitz" nicht erkennen, dass es sich dabei um raumbedeutsame Vorhaben i. S. v. § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB handelt (vgl. auch VGH BW, NK-Urt. v. 12. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 37 [nicht rechtskäftig]).
- OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 300/12
Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Rn. 83 Da Rechtsbehelfe von Umweltvereinigungen gegen die Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen, für die das insoweit maßgebliche Bundes- und Landesrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern eine Strategische Umweltprüfung vorschreibt, vom Verbandsantragsverfahren nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz nicht erfasst sind (so auch NdsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2013 - 12 MN 300/12 -, juris Rn. 12;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 1 UmwRG Rn. 23), wie sich mittelbar aus § 2 Abs. 5 Satz 2 UmwRG ergibt, ist der angegriffene Braunkohlenplan kein tauglicher Verfahrensgegenstand für ein Verbandsantragsverfahren nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG.Rn. 84 Da ein nach sächsischem Landesrecht erlassener und genehmigter Braunkohlenplan weder eine Grundlagenentscheidung noch eine Teilentscheidung in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren darstellt und eine unmittelbare Bindungswirkung für Dritte erst im Verfahren der Betriebsplanzulassung über die Öffnungsklausel des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG entstehen kann, ist ein solcher Plan entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers zu 1 auch nicht als Genehmigung eines Projekts i. S. d. UVP-RL anzusehen, zumal er dem Vorhabenträger nicht das Recht zur Durchführung des (Tagebau-)Projekts verleiht (…vgl. EuGH, Urt. v. 11. September 2012 - C 43/10 -, juris Rn. 80, 82 m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2013 a. a. O. Rn. 15).
- BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Braunkohleplan in …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Rn. 62 Diese Auswirkungen sind mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Betriebsplanverfahrens nach dem Bundesberggesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsschutz Dritter gegen großflächige Tagebauvorhaben, wie er insbesondere in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Kammerbeschl. v. 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - ["Garzweiler-Urteil"], jeweils juris) anerkannt ist, jedoch nicht zur Begründung der von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzten Möglichkeit geeignet, dass die Antragsteller bereits durch die angegriffenen regionalplanerischen Festlegungen oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt werden können.Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - (…juris Rn. 2 f.) die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung Umsiedlungsbetroffener durch einen Braunkohlenplan nach nordrhein-westfälischem Landesrecht ausdrücklich mit der Begründung verneint, der Braunkohlenplan greife "nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein".
- EuGH, 08.03.2011 - C-240/09
Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Rn. 21 Sollte der Normenkontrollsenat das Umweltrechtsbehelfsgesetz und die UVP-RL nicht als einschlägig erachten, ergebe sich die Antragsbefugnis - insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 8. März 2011 - C-240/09 - "Slowakischer Braunbär") sowie des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 5. September 2013 - 7 C 21.12 - "Luftreinhalteplan") aus Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention in völkerrechtsfreundlicher Auslegung von § 47 Abs. 2 VwGO.Dies gilt - wie oben bereits ausgeführt - auch dann, wenn ihm im Rahmen des raumordnerischen Abwägungsgebots als Umweltvereinigung ein eigenes, unionsrechtlich fundiertes Recht ("Umweltschutzrecht") außerhalb des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zugestanden wird, wie es der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einer "aus Unionsrecht und Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 8 März 2011 - C 240/09 -,Slowakischer Braunbär')" abgeleiteten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) einer Umweltschutzvereinigung gegen einen Bebauungsplan (…NK-Urt. v. 4. Februar 2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 49) entspricht.
- BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Mit der jüngsten "Flugrouten"- Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12. November 2014 - 4 C 34.13 -) sei davon auszugehen, dass dem Antragsteller zu 1 ein Verbandsklagerecht nur zustehen könne, soweit eine "Entscheidung" mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der UVP-RL vorliege.Rn. 85 Für eine erweiternde oder analoge Anwendung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sieht der erkennende Senat mit dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12. November 2014 - 4 C 34.13 -, juris Rn. 18) mangels planwidriger Regelungslücke für Fälle dieser Art keine rechtliche Grundlage.
- EuGH, 11.09.2012 - C-43/10
Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche …
- BVerwG, 30.07.2014 - 4 BN 1.14
Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans; Gebietsschutz und …
- BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …
- BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12
Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet; …
- BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige …
- BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11
Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz; …
- OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01
Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge; …
- OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend …
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 CN 1.12
Antragsbefugnis; abstrakte Normenkontrolle; Eigentumsgarantie und …
- EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
Kraaijeveld u.a.
- EuGH, 17.03.2011 - C-275/09
Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - …
- EuGH, 16.02.2012 - C-182/10
Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff …
- OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 12/12
Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Berufsfreiheit, allgemeiner Gleichheitssatz, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2000 - 4 K 28/99
Anforderungen an die Abwägung bei raumordnungsrechtlichen Festlegungen; …
- OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
Braunkohlenplan, Regionalplan, Verfahrensfehler, Abwägung, Planerhaltung
- OVG Sachsen, 23.06.2014 - 1 A 529/11
Klagebefugnis, Drittschutz, Verpflichtungsklage, Widerruf einer bergrechtlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10717/16
Klage gegen Zielabweichungsbescheid für Erkundungsbohrungen in Otterstadt …
Erst mit der Zulassung des Betriebsplanes wird für den Bergbautreibenden verbindlich festgelegt, ob und in welchem Umfang ein Abbau zugelassen und damit verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, BVerwGE 126, 205 und juris, Rn. 21; Sächsisches OVG, Urteil vom 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, ZfBR 2015, 244 und juris, Rn. 70, 73). - OVG Sachsen, 09.02.2023 - 1 C 27/22
Zielabweichungsentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis; …
Ob es sich bei angefochtenen Entscheidung um eine für den von der Beigeladenen beim Sächsischen Oberbergamt beantragten Rahmenbetriebsplan (§ 52 Abs. 2a BBergG) erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis i. S. v. § 48 Abs. 1 Satz 2 VwGO handelt, wofür nach dem Normzweck dieser Regelung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2023 - 9 AV 1.23 -, juris Rn. 16) mit Blick auf die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesberggesetz (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 VwGO) Einiges spricht, auch wenn dieses Gesetz keine ausdrückliche Regelung ("Raumordnungsklausel") enthält, die bei der Zulassung von Betriebsplänen unmittelbar die Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung verlangt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 69;… von Mäßenhausen, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl., Anhang § 48 Rn. 131 ff.), kann dahinstehen.Erst mit einer Zulassung des zwingend erforderlichen (Haupt-)Betriebsplans wird für den Bergbautreibenden verbindlich festgelegt, ob und in welchem - auch räumlichen - Umfang ein Abbau des Bodenschatzes zugelassen wird (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 a. a. O., Rn. 73;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15. Februar 2017 a. a. O., Rn. 59).
Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Raumordnungsgesetz (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3) und spezieller Raumordnungsklauseln (etwa in § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB), die hier keine Anwendung finden, werden Privatpersonen (auch als Grundeigentümer) durch Ziele der Raumordnung weder unmittelbar berechtigt noch verpflichtet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Januar 2003 - 4 CN 8.01 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 a. a. O., Rn. 65;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15. Februar 2017 a. a. O., Rn. 45).
- OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche …
Da dem Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz nach wie vor ein enumerativ abschließender Katalog von rechtsbehelfsfähigen Verwaltungsentscheidungen zugrunde liegt, der mangels planwidriger Regelungslücke selbst dann nicht im Wege der Analogie erweitert werden kann, wenn dies erforderlich erscheinen sollte, um (möglichen) weitergehenden Vorgaben aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention - AK) zu genügen (…so BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 2013, BVerwGE 149, 17 Rn. 20; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 85 jeweils zum UmwRG a. F.;… BayVGH, Beschl. v. 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, juris Rn. 11), hängt das Bestehen eines Aufhebungsanspruchs der Klägerin nach § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG davon ab, dass die angefochtene Zulassung des Hauptbetriebsplans vom Anwendungsbereich des abschließenden Katalogs in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 UmwRG erfasst und die Klägerin insoweit auch rügeberechtigt ist.Rn. 65 Für die Zulassungsentscheidung (i. S. v. § 2 Abs. 6 UVPG) über den Hauptbetriebsplan "kann" eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG bestehen (…sog. potentielle UVP-Pflicht vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 6. Februar 2013 - 1 B 11266/12 -, juris Rn. 33; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 80;… VG Darmstadt, Beschl. v. 21. November 2017 - 7 L 4343/17.DA -, juris Rn. 69 ff.), weil für betriebsplanpflichtige bergbauliche Vorhaben, für die nach § 57c BBergG i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) eine UVP durchzuführen ist, gemäß § 52 Abs. 2a Satz 1 BBergG die Aufstellung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans zu verlangen und für dessen Durchführung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen ist.
- OVG Sachsen, 10.12.2025 - 1 B 60/25
Vorzeitige Besitzeinweisung; Grundabtretung; großflächiger Braunkohletage; …
Ein Normenkontrollantrag Dritter gegen den fortgeschriebenen Braunkohlenplan blieb ohne Erfolg (SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2014 - 1 C 26/14 -, ZfB 2015, 244); die vom beschließenden Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision wurde beim Bundesverwaltungsgericht vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.Über Letzteren wurde im Normenkontrollverfahren des Senats (Verfahren 1 C 26/14) nicht in der Sache entschieden, weil der Normenkontrollantrag der dortigen Antragsteller unzulässig war.
- OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14
Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes …
Für die Antragsbefugnis reicht eine potenzielle UVP-Pflicht der in Rede stehenden Entscheidung (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 80;… OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14 -, juris Rn. 37). - OVG Sachsen, 02.03.2017 - 1 C 7/14
Normenkontrolle; Verbandsklage; Streitwert; Urteilsergänzung
Auch bei dieser Streitwerthöhe halten sich die Verfahrenskosten noch im Rahmen von Art. 9 Abs. 4 Satz 1 der Aarhus Konvention (nicht "übermäßig teuer"/"not prohibitively expensive"), den der Senat bei Verbandsklagen von Umweltverbänden berücksichtigt (vgl. Senatsbeschl. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris). - VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
Berg- und Energierecht
Sie greifen aber nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, juris; OVG Sachsen, Urteil vom 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris, Rn. 73f). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 10 A 21.15
Ruhen des Verfahrens; Normenkontrolle; Verordnung über den Braunkohleplan Tagebau …
Rn. 3 Es ist zu erwarten, dass in dem derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahren zur Weiterführung des Braunkohletagebaus Nochten (Az.: 7 CN 2.15; vgl. dazu näher Sächsisches OVG, Urteil vom 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, SächsVBl 2015, 247, juris) vorgreifliche Rechtsfragen zur Zulässigkeit von Normenkontrollanträgen von nach dem Umweltrechtsbehelfs- und Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Vereinigungen und Privatpersonen gegen Braunkohlenpläne geklärt werden, die auch im hiesigen Normenkontrollverfahren der Antragsteller entscheidungserheblich sein können.
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