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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32255
BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22 (https://dejure.org/2022,32255)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2022 - 1 StR 14/22 (https://dejure.org/2022,32255)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 (https://dejure.org/2022,32255)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 299 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB § 73e Abs. 1 StGB; § 426 BGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren Vorteilsgewährungen aufgrund einer vorangegangenen Unrechtsabrede: Einräumung einer Gesellschafterstellung mit fortlaufenden Ausschüttungsansprüchen; Einziehung: Ausschluss der Einziehung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr u.a.: Einziehung eines einem Gesellschafter als Bestechungslohn eingeräumten Gesellschaftsanteils; Vermögenbetreuungspflicht des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH gegenüber der KG; Wirksamkeit der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73c StGB, § 73e Abs 1 S 1 StGB, § 266 StGB, § 299 StGB
    Strafverurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr u.a.: Einziehung eines einem Gesellschafter als Bestechungslohn eingeräumten Gesellschaftsanteils; Vermögenbetreuungspflicht des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH gegenüber der KG; Wirksamkeit der ...

  • IWW

    § 299 Abs. 1 StGB, § ... 117 BGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 13 Abs. 1 GmbHG, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 73 Satz 1 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 266 Abs. 1, § 26 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 134 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1, § 818 Abs. 2 BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 817 BGB, § 73e StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 300 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB, § 300 Satz 1 StGB, § 343 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Einziehung des Wertes von Taterträgen; Begründung einer Einziehungsanordnung gegen den für eine Gesellschaft handelnden Täter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 299 Abs. 1
    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Einziehung des Wertes von Taterträgen; Begründung einer Einziehungsanordnung gegen den für eine Gesellschaft handelnden Täter

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es zur Begründung einer Einziehungsanordnung gegen den für eine Gesellschaft handelnden Täter einer über die faktische Verfügungsgewalt hinausgehenden Feststellung, ob dieser selbst etwas erlangte, was zu einer Änderung seiner Vermögensbilanz führte (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9 und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 11).

    Eine tatsächliche oder rechtliche Vermutung spricht dafür nicht (BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 aaO).

    Sie können etwa darin liegen, dass der Täter die Gesellschaft lediglich als formalen Mantel seiner Tat nutzte, insbesondere eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft nicht vornahm, oder dass der aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wurde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9; vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 11 …und vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 26 Rn. 26; vgl. zudem BGH…, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 26 ff.).

    Dass sich der Angeklagte R. der Einziehungsbeteiligten nur als formalen Mantel bedient hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21; vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 …und vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, jeweils aaO), lässt sich den Urteilsgründen weder ausdrücklich noch nach ihrem Gesamtzusammenhang entnehmen.

  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Daneben bleibt die Abrede als selbständige Tat bestehen, denn auch sie hat eigenständiges Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20 Rn. 41 mwN).

    Liegt der geforderte Vorteil in der Einräumung einer Gesellschafterstellung, an die fortlaufende Gewinn- bzw. Ausschüttungsansprüche geknüpft sind, und wird dem Bestochenen in der Folge diese Rechtsposition eingeräumt, werden das Fordern der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und die Einräumung der Gesellschafterstellung zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit verknüpft (BGH, Urteil vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20 Rn. 46).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Strafsenats sind auch die späteren vertragsgemäßen, als solche ernsthaft gewollten Ausschüttungen regelmäßig kein selbständiger tatbestandsmäßiger Vorteil, weil die Ausschüttungen in einem solchen Fall lediglich Folge und Ausfluss der eingeräumten Beteiligung an der Gesellschaft sind (BGH, Urteil vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20 Rn. 48).

  • BGH, 25.01.2022 - 6 StR 426/21

    Betrug (Abrechnungsbetrug, Medizinische Versorgungszentren

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es zur Begründung einer Einziehungsanordnung gegen den für eine Gesellschaft handelnden Täter einer über die faktische Verfügungsgewalt hinausgehenden Feststellung, ob dieser selbst etwas erlangte, was zu einer Änderung seiner Vermögensbilanz führte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9 …und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 11).

    Sie können etwa darin liegen, dass der Täter die Gesellschaft lediglich als formalen Mantel seiner Tat nutzte, insbesondere eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft nicht vornahm, oder dass der aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9;… vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 11 …und vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 26 Rn. 26; vgl. zudem BGH…, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 26 ff.).

    Dass sich der Angeklagte R. der Einziehungsbeteiligten nur als formalen Mantel bedient hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21; vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 …und vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, jeweils aaO), lässt sich den Urteilsgründen weder ausdrücklich noch nach ihrem Gesamtzusammenhang entnehmen.

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Sie können etwa darin liegen, dass der Täter die Gesellschaft lediglich als formalen Mantel seiner Tat nutzte, insbesondere eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft nicht vornahm, oder dass der aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wurde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9;… vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 11 und vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 26 Rn. 26; vgl. zudem BGH…, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 26 ff.).

    Dass sich der Angeklagte R. der Einziehungsbeteiligten nur als formalen Mantel bedient hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21; vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 und vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, jeweils aaO), lässt sich den Urteilsgründen weder ausdrücklich noch nach ihrem Gesamtzusammenhang entnehmen.

  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 30;… vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 …und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31;… vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28;… vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16;… vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 …und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 …und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (…BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28;… vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16;… vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 …und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Da der Eintritt der Rechtskraft eines Urteils durch eine eingelegte Revision nur gehemmt wird, soweit das Urteil angefochten ist (§ 343 Abs. 1 StPO), und für jeden Verurteilten Rechtssicherheit über den Eintritt der Rechtskraft bestehen muss, muss bereits aus der Rechtsmittelschrift der Staatsanwaltschaft eindeutig hervorgehen, hinsichtlich welches Verurteilten das Urteil angegriffen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 2 ff.; andererseits aber Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12

    Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit; Bande); …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    In den Fällen C.I.4.b) (1) bis (17) der Urteilsgründe kommt hinzu, dass eine ausreichende Einbindung des Angeklagten Re. auch deswegen als fraglich erscheint, weil dieser den anderen Beteiligten grundsätzlich selbständig auf Auftragnehmerseite gegenüberstand und damit ein eigenes Risiko trug (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 StR 522/12).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 49/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Da der Eintritt der Rechtskraft eines Urteils durch eine eingelegte Revision nur gehemmt wird, soweit das Urteil angefochten ist (§ 343 Abs. 1 StPO), und für jeden Verurteilten Rechtssicherheit über den Eintritt der Rechtskraft bestehen muss, muss bereits aus der Rechtsmittelschrift der Staatsanwaltschaft eindeutig hervorgehen, hinsichtlich welches Verurteilten das Urteil angegriffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 2 ff.;… andererseits aber Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (…BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31;… vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28;… vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16;… vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht: …

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes; …

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 395/19

    Untreue zum Nachteil einer Kommanditgesellschaft (Unmittelbarkeit zwischen …

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden …

  • BGH, 25.04.2022 - 5 StR 100/22

    Geldwäschetatbestand: "Herrühren" eines Gegenstandes aus einer rechtswidrigen …

  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14

    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung (Strafaussetzung zur Bewährung; …

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von …

  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

  • BGH, 09.07.2026 - 3 StR 202/25

    Gelder aus Russland - Als Tatobjekte der Vortaten nicht geldwäschetauglich

    Rn. 22 ee) Anderes ergibt sich nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung eine Geldwäsche in Bezug auf solche Gelder möglich sein soll, die im Rahmen einer Bestechung der Bestechende gezahlt hat (s. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09, BGHSt 53, 205; Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22, NZWiSt 2023, 112 Rn. 36).

    Soweit nach der Gesetzesänderung noch die frühere Rechtsprechung herangezogen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22, NZWiSt 2023, 112 Rn. 36), betraf dies vor der Gesetzesänderung liegende Tatzeiträume.

  • BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24

    Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …

    Rn. 36 Ob, wie vom Landgericht angenommen, der Grundsatz der Vermögenstrennung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hier ohnehin nicht entgegenstünde, weil der - allerdings gerade nicht als Täter der Erwerbstaten beschuldigte - Einziehungsbeteiligte die Gesellschaften der Trust-Struktur als bloßen formalen Mantel nutzte (…vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 16 und vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 28; jeweils mwN), kann deshalb dahinstehen.

    Ausgleichszahlungen auf den "quasibereicherungsrechtlichen" Anspruch des Fiskus auf Rückgewähr des "durch" die Tat Erlangten oder auf Ersatz von dessen Wert führen danach nicht zum Ausschluss der Einziehung des Tatlohns gegen andere Tatbeteiligte gemäß § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20;… vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 39 …und vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 Rn. 141; Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c); vom 29. Juli 2021 - 4 StR 156/20 Rn. 14; vom 24. Juni 2020 - 3 StR 100/20 Rn. 2; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 364/19, BGHSt 65, 28 Rn. 17 und vom 7. Juni 2018 - 4 StR 639/17 Rn. 3).

  • BGH, 07.08.2025 - 6 StR 239/24

    Betrug (Abrechnung von erbrachten Pflegeleistungen gegenüber Pflege- und …

    Vielmehr bedarf es zur Begründung einer Einziehungsanordnung gegen den für eine Gesellschaft handelnden Täter einer über die faktische Verfügungsgewalt hinausgehenden Feststellung, ob dieser selbst etwas erlangte, das zu einer Änderung seiner Vermögensbilanz führte ( vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22, Rn. 28;… Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21, Rn. 9;… vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27, Rn. 11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24

    Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …

    Zwar kann u.U. auch eine Einziehungsanordnung gegen den für eine Gesellschaft handelnden Täter begründet werden, etwa wenn der Täter die Gesellschaft lediglich als formalen Mantel seiner Tat nutzte, insbesondere eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft nicht vornahm, oder dass der aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21; BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19; BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17).
  • BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24

    Einziehung von für die Tat Erlangtem (Einziehung beim Gesellschafter einer …

    Dies ist der Fall, wenn der Täter die Gesellschaft nur als einen formalen Mantel seiner Tat nutzte, zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft aber nicht trennte, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft an den Täter weitergeleitet wird (zum Ganzen BGH, Urteile vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 28;… vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 44;… vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 87 f. …und vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 22 f.;… Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9;… vom 19. Mai 2021 - 1 StR 139/21, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Erlangtes 4 Rn. 9 f. …und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 10 f.; überwiegend mwN).
  • BGH, 08.07.2024 - 1 StR 66/24

    Insolvenzverschleppung (Zeitpunkt der Beendigung)

    Nach den bisherigen Feststellungen dürfte insbesondere die D. GmbH davon ausgegangen sein, mit der E. GmbH zu kontrahieren (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 10, 13, 16; zur möglichen Einziehung gegen eine als "Mantel" genutzte juristische Person vgl. auch BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 39).
  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen …

    Rn. 123 Ausnahmsweise erlangt der Vertreter einer Gesellschaft in eigener Person unmittelbar durch die Vermögensmehrung der Gesellschaft etwas (vgl. Gericke, StraFo 21, 274, 279), wenn er über die faktische Verfügungsgewalt hinausgehend selbst etwas erhält, was zu einer Änderung seiner persönlichen Vermögensbilanz führt (BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 -, juris, Rn. 9; BGH, Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 -, juris, Rn. 28).
  • BGH, 26.06.2025 - 6 StR 668/24

    Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich (Höhe der materiellen Schäden; erhebliche …

    Denn ausweislich der Rechtsmitteleinlegungsschrift hat die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision ausdrücklich nur "bezüglich der Angeklagten" eingelegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22, Rn. 63).
  • BayObLG, 17.04.2024 - 203 StRR 141/24

    Voraussetzungen der Beihilfe zu Untreue und Bankrott durch einen Rechtsanwalt

    Aufgrund der tatsächlichen Übernahme der Geschäftsführerposition in der K. GmbH & Co KG (KG) und der Führung der Geschäfte des Krematoriums (Urteil S. 3) hatte er eine Vermögensbetreuungspflicht sowohl gegenüber der KG als auch gegenüber der Komplementär-GmbH und deren Gesellschaftsvermögen inne (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 -, juris Rn. 49 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 395/19 -, juris Rn. 10, 11).
  • OLG Oldenburg, 20.07.2026 - 1 Ws 159/26

    Auskehrung des Verwertungserlöses aus einer angeordneten Einziehung; …

    Für die - der vorliegenden Konstellation vergleichbare - Frage, ob eine Einziehung wegen der Erfüllung von Ansprüchen des Verletzten nach § 73e Abs. 1 StGB vornherein zu unterbleiben hat, hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. September 2022 (1 StR 14/22, bei juris) dem ausdrücklich angeschlossen.
  • LG Münster, 11.12.2024 - 8 KLs 8/24

    Ex-Bürgermeisters von Ostbeverns wegen Bestechlichkeit verurteilt

  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 394/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

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