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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 14.08.2008 | OLG Naumburg, 02.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.07.2008 - 1 U 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22025
OLG Rostock, 01.07.2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,22025)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,22025)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,22025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einordnung eines Schuldverhältnisses als Auftrag oder Maklervertrag

  • Judicialis

    ZPO § 225 Abs. 2; ; ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; BGB § 157; ; BGB § 133; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB §§ 662-674; ; BGB § 812

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611; BGB § 652
    Abgrenzung eines Maklervertrages vom Dienstvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maklerprovision bei Leistung ohne Rechtsgrund?

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Einordnung eines Schuldverhältnisses als Auftrag oder Maklervertrag, Abgrenzung Maklervertrag / Dienstvertrag, Verpflichtung zum Tätigwerden, erfolgsunabhängige Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Maklerprovision; Erfolgsabhängigkeit eines Vergütungsanspruchs bei Vermittlung eines Finanzierungsvertrages zur Anschaffung einer Grundstücksimmobilie; Abgrenzung von Maklervertrag und Dienstvertrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 01.07.2008 - 1 U 27/08
    Von einem Maklervertrag ist in der Regel auszugehen, wenn und soweit dessen wesentliche Elemente (erfolgsabhängige Vergütung; Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, Abschlussfreiheit des Auftraggebers) vorliegen (vgl. BGH, NJW 1985, 2477;… Palandt/Sprau, a.a.O., Einf v § 652 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21782
OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,21782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.08.2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,21782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. August 2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,21782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UKlaG, § 5 UKlaG, § 12 Abs 2 UWG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Zuwarten mit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; maßgebliche Zeitspanne für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

  • Judicialis

    UKlaG § 1; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de

    UKlaG § 1; ZPO § 935; ZPO § 940
    Fehlen des Verfügungsgrundes bei zu langer Zeitspanne zwischen Kenntnis von einem Wettbewerbsverstoß und Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Zuwarten mit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; maßgebliche Zeitspanne für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 12.02.2007 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Beurteilung einer Selbstwiderlegung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08
    Vielmehr ist bei der Beurteilung einer etwaigen Selbstwiderlegung stets auf die maßgeblichen Umstände des Einzelfalls abzustellen, bei der die Ausnutzung bestimmter Fristen ein wesentlicher Gesichtspunkt sein kann, aber nicht stets sein muss (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 302 [juris Rn. 12]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - 13 B 2014/07

    Neufassung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen zwecks Transparenz; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08
    Insoweit sind das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot schon generell keine Instrumente, um letztlich jede, an sich zivilgerichtlicher Kontrolle unterliegende Rechtsfrage oder Frage der Auslegung und/oder der Wirksamkeit vertraglicher Regelungen zum Gegenstand eines Widerspruchs nach § 14e AEG zu machen (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 28.01.2008 - 13 B 2014/07 - [juris Rn. 13]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 13 B 2592/06

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Güterverkehrs auf für den Personenverkehr …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 U 27/08
    Spätestens nachdem das OVG Münster im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 26.03.2007 - 13 B 2592/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Verfügungsbeklagten gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 20.11.2006 angeordnet hatte, musste der Verfügungskläger zudem damit rechnen, dass das Anreizsystem auch nach Ablauf der behördlichen Anordnung am 09.04.2007 angewandt werden würde, zumal das OVG Münster das Anreizsystem als mit den Vorgaben des § 21 EIBV vereinbar angesehen und im einzelnen dargelegt hatte, dass eine Diskriminierung der Eisenbahngüterverkehrsunternehmen durch das allein an die Pünktlichkeit anknüpfende Anreizsystem nicht erkennbar sei.
  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Es entspricht zwar allgemeiner Auffassung, dass das Untätigbleiben über eine gewisse Zeitspanne zur sog. Selbstwiderlegung der Dringlichkeit und damit zur Verneinung der Eilbedürftigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung führen kann (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 7. Jan. 2010 - 9 TaBV 104/09 - nicht veröffentl.; OLG Frankfurt Urteil vom 14. Aug. 2008 - 1 U 27/08 - Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur …

    Wer in Kenntnis der maßgeblichen Umstände und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile ohne überzeugenden Grund längere Zeit untätig geblieben ist und dadurch die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs verzögert, hat damit zu erkennen gegeben, dass die Sache für ihn nicht so eilig ist (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 U 1138/18 - GRUR-RR 2019, 131 - juris-Rn. 5; KG…, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 - juris-Rn. 4; OLG Hamm…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 U 183/10 - juris-Rn. 52; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2008 - 1 U 27/08 - juris-Rn. 3; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.12.2008 - 1 U 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21045
OLG Naumburg, 02.12.2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,21045)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,21045)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 U 27/08 (https://dejure.org/2008,21045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; ZPO § 520 Abs. 3; ZPO § 529 Abs. 1
    Haftung eines Arztes bei Fortsetzung einer ambulanten medikativen Thrombosebehandlung trotz subkutaner Blutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines Arztes bei Fortsetzung einer ambulanten medikativen Thrombosebehandlung trotz subkutaner Blutung

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