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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10571
LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07 (https://dejure.org/2007,10571)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.2007 - 11 Sa 78/07 (https://dejure.org/2007,10571)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 (https://dejure.org/2007,10571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EStG § 6 a; ; BetrVG § ... 77 Abs. 4; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrAVG § 3; ; BetrAVG § 3 Abs. 2; ; BetrAVG § 5; ; BetrAVG § 16; ; BGB § 134; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 308 Nr. 8; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 315; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 324; ; BGB § 326 Abs. 5; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalisierung von Rentenleistungen aufgrund Vorbehalt in Versorgungsordnung - keine Mitbestimmung bei der Kapitalisierung - Wirksamkeit der Vorbehaltsklausel in Altfällen - Ausübung des Kapitalisierungsvorbehalts nach billigem Ermessen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablösung eines Anspruchs der Klägerin auf betriebliche Altersversorgung durch eine Kapitalzahlung ; Unwirksamkeit der individualrechtlichen Erklärungen und Maßnahmen des Arbeitgebers durch die Verletzung von Mitbestimmungsrechten; Sicherung der Angemessenheit und ...

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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Mit Urteil vom 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 - habe das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarung des Widerrufsrechts gemäß § 308 Nr. 4 BGB für zumutbar gehalten, wenn der Widerruf nicht grundlos erfolgen, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sei.

    Dabei sind Rechtsvorschriften im Sinne des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht nur die Gesetzesbestimmungen selbst, sondern die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein erkannten Rechtsgrundsätze, d. h. auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzende Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 -, AP Nr. 6 zu § 308 BGB).

    Eine Vertragspartei kann grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag Abstand nehmen, z. B. § 323 Abs. 1, § 324, § 326 Abs. 5 BGB (vgl. BAG vom 11.10.2006, a.a.O.; BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP Nr. 1 zu § 308 BGB).

    Ferner sind nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 11.10.2006, a.a.O.;… 12.01.2005, a.a.O.).

    Es muss sich aus der Regelung selbst ergeben, dass der Widerruf nicht ohne Grund erfolgen darf (vgl. BAG 11.10.2006, a.a.O.;… BAG 12.01.2005, a.a.O.).

    Wenn der Verwender hierauf abstellen will, muss auch der Grad der Störung (wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, negatives wirtschaftliches Ergebnis der Betriebsabteilung, nicht ausreichender Gewinn, Rückgang bzw. Nichterreichen der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, unterdurchschnittliche Leistungen des Arbeitnehmers, schwerwiegende Pflichtverletzung, konkretisiert werden (vgl. BAG vom 11.10.2006, a.a.O.;… vom 12.01.2005, a.a.O.).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Zwar gehe es in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - um freiwillige Leistungen der Beklagten, aber auch in ihrem Falle sei die Bindungswirkung inzwischen eingetreten.

    Eine Vertragspartei kann grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag Abstand nehmen, z. B. § 323 Abs. 1, § 324, § 326 Abs. 5 BGB (…vgl. BAG vom 11.10.2006, a.a.O.; BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP Nr. 1 zu § 308 BGB).

    Ferner sind nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (…vgl. BAG vom 11.10.2006, a.a.O.; 12.01.2005, a.a.O.).

    Es muss sich aus der Regelung selbst ergeben, dass der Widerruf nicht ohne Grund erfolgen darf (…vgl. BAG 11.10.2006, a.a.O.; BAG 12.01.2005, a.a.O.).

    Wenn der Verwender hierauf abstellen will, muss auch der Grad der Störung (…wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, negatives wirtschaftliches Ergebnis der Betriebsabteilung, nicht ausreichender Gewinn, Rückgang bzw. Nichterreichen der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, unterdurchschnittliche Leistungen des Arbeitnehmers, schwerwiegende Pflichtverletzung, konkretisiert werden (vgl. BAG vom 11.10.2006, a.a.O.; vom 12.01.2005, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 1410/97

    Verstoß gegen Abfindungsverbot durch Abgeltung einer Rentenleistung durch …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Bei der Umrechnung der Rente in einen Kapitalbetrag handelt es sich um einen versicherungsmathematischen Vorgang, wobei der Umfang der Versorgung unberührt bleibt (vgl. LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 410/97 -, NZA-RR 1999, 497 ff.).

    Die Klägerin erhält das, was sie als sie Rente erhielte vorzeitig in einem abgezinsten Einmalbetrag, so dass ihr zwar die Anpassung nach § 16 BetrAVG entgehen würde (vgl. LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 1410/97 -, NZA-RR 1999, 497 f. d. A.) Infolge der Kapitalzahlung erhält sie aber als Ausgleich für die entgangene Anpassung nach § 16 BetrAVG die Möglichkeit den Kapitalbetrag verzinslich anzulegen.

  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.07.2003 - 3 ABR 34/02 - habe mit dem hier anstehenden Problem nichts zu tun.

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (vgl. BAG 29.07.2003 - 3 ABR 34/02 -, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung).

  • BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04

    Anrechnung von Restübergangsgeld auf die Betriebsrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Die Kapitalzahlung wird nach statistischen Durchschnittswerten losgelöst von persönlichen Umständen und Risiken ermittelt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 -, NJOZ 2005, 4447, 4450).
  • LAG Nürnberg, 21.03.2006 - 6 Sa 705/05
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Bei der Versorgungsordnung vom 01.01.1982 handelt es sich offensichtlich um vertragliche Einheitsbedingungen, also einseitig vorformulierte allgemeine Vertragsbedingungen (vgl. auch LAG Nürnberg, 21.03.2006 - 6 Sa 705/05 -, juris).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Solche Eingriffe sind nur dann mitbestimmungsfrei, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Verteilungsspielraum für die verbliebenen Versorgungsmittel bleibt, ein abweichender Leistungsplan also nicht aufgestellt werden kann (vgl. BAG 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 -, AP Nr. 13 zu § 3 BetrAVG).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Hiervon ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn mit dem Wechsel zugleich eine Änderung des Leistungsplans einhergeht (vgl. BAG 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 -, AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (vgl. BAG 29.07.2003 - 3 ABR 34/02 -, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung).
  • LAG Hamburg, 17.08.1992 - 1 TaBV 5/91

    Betriebsvereinbarung: Nachwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07
    Gerade dann, wenn Arbeitnehmer aufgrund gesicherter Rechtspositionen nicht mehr der Disposition der Betriebsparteien unterliegende Rechtsansprüche gegen den Arbeitgeber hat, ist für die Aufstellung mitbestimmungspflichtiger Verteilungsgrundsätze kein Raum mehr, soweit nicht der Arbeitgeber bereit ist, über die zur Erfüllung dieser Rechtsansprüche erforderlichen Mittel hinaus in Ausweitung des Dotierungsrahmens weitere Mittel zur Verfügung zu stellen (vgl. LAG Hamburg vom 17.08.1992 - 1 TaBV 5/91 -, NZA 1993, 283 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2022 - 12 Sa 1068/21

    Bestimmtheit der Berufungsanträge; Betriebliche Altersversorgung; …

    Der Kläger oder die H. als Verwender des Schreibens 12/2000 haben sich vorbehalten, die gemäß B 2. Abs. 1 versprochene monatliche Betriebsrentenleistung durch eine Kapitalabfindung zu ersetzen, mithin die versprochene Leistung zu ändern (…vgl. zur Anwendung von § 308 Nr. 4 BGB bei der Ersetzungsbefugnis des Schuldners z.B. BeckOKBGB/Lorenz, 61. Edition, Stand 01.02.2022, § 262 Rn. 13 a.E.; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.09.2007 - 11 Sa 78/07, juris Rn. 72 ff.).

    So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in den Entscheidungsgründen ausgeführt, dass eine Bestimmung für den Arbeitnehmer grundsätzlich zumutbar ist und ihn nicht unangemessen benachteiligt, weil er bei Kapitalisierung den versicherungsmathematischen Barwert der Rente erhalten würde (LAG Rheinland-Pfalz 13.09.2007 - 11 Sa 78/07, juris Rn. 79).

    Dies trifft zu, denn es hat eine Berechnung der Kapitalleistung gemäß § 6a Abs. 3 EStG genügen lassen (LAG Rheinland-Pfalz 13.09.2007 - 11 Sa 78/07, juris Rn. 80).

    Rn. 100 (3)Geht man aus diesen Gründen davon aus, dass hier eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen wäre (so im Hinblick auf § 308 Nr. 4 BGB und die daraus folgenden formellen Anforderungen an die Klausel LAG Rheinland-Pfalz 13.09.2007 - 11 Sa 78/07, juris Rn. 78 f.), führte diese nicht dazu, dass es bei der bisher mit Schreiben 12/2000, d.h. vor dem 01.01.2003 versprochenen Leistung der betrieblichen Altersversorgung mit der in B.2.

  • LAG Hamburg, 15.06.2017 - 7 Sa 6/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt …

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02; 26.4.1988, 3 AZR 168/86; LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007, 11 Sa 78/07; zit. nach juris).
  • LAG Hamburg, 29.06.2017 - 7 Sa 25/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt …

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02; 26.4.1988, 3 AZR 168/86; LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007, 11 Sa 78/07; zit. nach juris).
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