Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
§§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 1, 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), §§ 519, 520 Abs. 1 ZPO, §§ 64 Abs. 1, Abs. 2, 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 256 ZPO, §§ 13, 7, 4 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 626 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 11 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 11 EMRK, Art. 11 Abs. 1 EMRK, Art. 11 Abs. 2 EMRK, Art. 8 Abs. 1 lit. d des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen Beteiligung an einem verbandsfreien Streik
- rechtsportal.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen Beteiligung an einem verbandsfreien Streik
Kurzfassungen/Presse (8)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigungen der an wilden Streiks beteiligten Rider der Gorillas wirksam
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigungen der an wilden Streiks beteiligten Rider der Gorillas wirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verhaltensbedingte Kündigung - oder: der "wilde" Streik der Gorillas-Rider
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigungen der an "wilden Streiks" beteiligten Rider der Gorillas ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Wilde Streiks" - Lieferdienst Gorillas durfte Kuriere fristlos kündigen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigungen aufgrund Teilnahme an wildem Streik
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht für Arbeitgeber - "Wilder Streik" rechtfertigt fristlose Kündigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigungen der an "wilden Streiks" beteiligten Rider der Gorillas wirksam
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.04.2022 - 20 Ca 10257/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Papierfundstellen
- NZA 2023, 1404
- NZA-RR 2023, 584
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18
Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 12 ).(1) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums grundsätzlich selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann ( vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 36 ).
Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB , ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen ( vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 39) .
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
(1) Das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet und umfasst auch die Koalition als solche und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsgemäße Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen, nämlich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern ( vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 113 m.w.N.) .Die Bestimmungen des Grundgesetzes sind völkerrechtsfreundlich auszulegen ( vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 126 ).
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitskampf nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele geführt werden ( vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 52 ).
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Die Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB hat bei Vorliegen einer Vertragspflichtverletzung u.a. zum Gegenstand, ob dem Kündigenden eine mildere Reaktion als eine fristlose Kündigung, also insbesondere eine Abmahnung oder fristgerechte Kündigung zumutbar war ( vgl. BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 27 ). - BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20
Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Da das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten zu 1) vom 4. Oktober 2021 beendet wurde, ist der - auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt befristeten - Weiterbeschäftigungsantrag, der als Hilfsantrag für den Fall der Stattgabe des Kündigungsschutzantrages zu verstehen ist, nicht zur Entscheidung angefallen ( vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 9 m. w. N. ). - BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
9 Abs. 3 GG schützt die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen ( vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 79 m.w.N. ). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( vgl. Beschluss vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zitiert nach juris, dort Rn. 37 ) kann sich ein sogenannter Außenseiterarbeitgeber zweckgebunden einer Maßnahme des Arbeitgeberverbandes (dort Aussperrung) anschließen und dieses Bündnis kann eine Koalition bilden. - BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Eine Gewerkschaft muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein ( vgl. BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - zitiert nach juris, dort Rn. 30 m.w.N., dort zur Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung ). - BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97
Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Eine Vereinigung genießt den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG auch dann, wenn sie mangels Mächtigkeit noch keine Tarifverträge abschließen kann ( BAG, Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 - Rn. 56; BAG…, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris ). - BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08
Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 868/22
Dabei dürfen im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie zwar keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen gestellt werden ( vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - zitiert nach juris, dort Rn. 14 ). - BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09
Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18
Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung
- BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 179/18
Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß …
- ArbG Berlin, 06.04.2022 - 20 Ca 10257/21
Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam
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Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
§§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 1, 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), §§ 519, 520 Abs. 1 ZPO, §§ 64 Abs. 1, Abs. 2, 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 256 ZPO, §§ 13, 7, 4 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 626 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 11 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 11 EMRK, Art. 11 Abs. 1 EMRK, Art. 11 Abs. 2 EMRK, Art. 8 Abs. 1 lit. d des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 2, Abs. 2a BetrVG, § 103 BetrVG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 103 Abs. 2 BetrVG, § 103 Abs. 2a BetrVG, § 14 Abs. 4 BetrVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen Beteiligung an einem verbandsfreien Streik
- rechtsportal.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen Beteiligung an einem verbandsfreien Streik
Kurzfassungen/Presse (4)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigungen der an wilden Streiks beteiligten Rider der Gorillas wirksam
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigungen der an wilden Streiks beteiligten Rider der Gorillas wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht für Arbeitgeber - "Wilder Streik" rechtfertigt fristlose Kündigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigungen der an "wilden Streiks" beteiligten Rider der Gorillas wirksam
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.04.2022 - 20 Ca 10259/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18
Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 12 ).(1) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums grundsätzlich selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann ( vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 36 ).
Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB , ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen ( vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 39) .
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
(1) Das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet und umfasst auch die Koalition als solche und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsgemäße Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen, nämlich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern ( vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 113 m.w.N.) .Die Bestimmungen des Grundgesetzes sind völkerrechtsfreundlich auszulegen ( vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 126 ).
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitskampf nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele geführt werden ( vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 52 ).
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Die Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB hat bei Vorliegen einer Vertragspflichtverletzung u.a. zum Gegenstand, ob dem Kündigenden eine mildere Reaktion als eine fristlose Kündigung, also insbesondere eine Abmahnung oder fristgerechte Kündigung zumutbar war ( vgl. BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 27 ). - BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Eine Gewerkschaft muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein ( vgl. BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - zitiert nach juris, dort Rn. 30 m.w.N., dort zur Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung ). - BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20
Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Da das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten zu 1) vom 6. Oktober 2021 beendet wurde, sind die gegen die vorsorglich ausgesprochenen Kündigungen erhobenen Klageanträge, die als Hilfsanträge für den Fall der Stattgabe des ersten Kündigungsschutzantrages zu verstehen sind, nicht zur Entscheidung angefallen ( vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 9 m. w. N. ). - BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
9 Abs. 3 GG schützt die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen ( vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - zitiert nach juris, dort Rn. 79 m.w.N. ). - BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10
Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. Urteil vom 4. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - zitiert nach juris, dort Rn. 14 m.w.N. ) beginnt der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und für den Kandidaten ein Wahlvorschlag vorliegt, der die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Mindestanzahl von Stützunterschriften aufweist. - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( vgl. Beschluss vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zitiert nach juris, dort Rn. 37 ) kann sich ein sogenannter Außenseiterarbeitgeber zweckgebunden einer Maßnahme des Arbeitgeberverbandes (dort Aussperrung) anschließen und dieses Bündnis kann eine Koalition bilden. - BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97
Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - 16 Sa 869/22
Eine Vereinigung genießt den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG auch dann, wenn sie mangels Mächtigkeit noch keine Tarifverträge abschließen kann ( BAG, Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 - Rn. 56; BAG…, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris ). - BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08
Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09
Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18
Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung
- BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 179/18
Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß …
- ArbG Berlin, 06.04.2022 - 20 Ca 10259/21
Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam
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