Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 15.03.2021

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40384
OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20 (https://dejure.org/2020,40384)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.12.2020 - 2 B 361/20 (https://dejure.org/2020,40384)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20 (https://dejure.org/2020,40384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Quarantänepflicht für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland bleibt in Kraft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Saarland weist Eilantrag gegen Quarantäne-Maßnahmen für Reiserückkehrer ab - Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz von Leib und Leben überwiegt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Dafür, dass die Normen der §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 IfSG einerseits und des § 30 IfSG andererseits in einem Verhältnis der Spezialität stehen, spricht außerdem, dass die Schutzmaßnahmen nach den §§ 28a, 28 IfSG grundsätzlich auch gegen Nichtstörer zulässig sind, wohingegen die §§ 29 bis 31 IfSG nur für die in den Normen als infektionsschutzrechtliche Störer qualifizierten Personengruppen gelten.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris].

    Deshalb bedarf es der Klärung in einem Hauptsacheverfahren, inwieweit zum einen tatsächliche epidemiologische Erkenntnisse vorliegen, die bei Erreichen des Inzidenzwertes von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, der als Kapazitätsgrenze für die Kontaktnachverfolgung, einen zentralen Bestandteil der Pandemiebekämpfung innerhalb Deutschlands, gilt, angesichts des pandemischen Geschehens und der Schwere der Erkrankung die Annahme eines Ansteckungsverdachts im Sinn des § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG rechtfertigen können und zum anderen, nach welchen übrigen Kriterien das Robert-Koch-Institut und die beteiligten Stellen (insbesondere das Auswärtige Amt) die Ausweisung eines ausländischen Risikogebietes vornehmen und ob etwa hierbei die in den ausländischen Staaten angewandten Bekämpfungsmaßnahmen gegen COVID-19 Berücksichtigung finden.[Vgl. ebenso VGH München, Beschluss vom 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris][Vgl. ebenso VGH München, Beschluss vom 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris].

    Aus § 28a Abs. 1 Nr. 11 IfSG lässt sich wegen der Möglichkeit der Untersagung und Beschränkung insbesondere touristischer Reisen die gesetzgeberische Wertung entnehmen, dass touristischen Reisen, soweit es um die Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 geht, keine besondere Schutzbedürftigkeit beizumessen ist.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris] Die Antragstellerin hat nicht vorgetragen, dass das Aufsuchen ihres Zweitwohnsitzes in einer Wohnanlage in Mallorca aus anderen als touristischen Gründen zwingend notwendig wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 13 B 1770/20

    Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Die Antragstellerin verweist in dem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des OVG Münster vom 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -.

    Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Pandemielage derzeit durch ein weitgehend diffuses Infektionsgeschehen gekennzeichnet ist, ist ihre Argumentation, Auslandsreisen würden eine signifikante zusätzliche Infektionsgefahr nicht begründen, nicht von vornherein von der Hand zu weisen.[So OVG Münster, Beschluss vom 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris][So OVG Münster, Beschluss vom 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris] Für Personen, die das Saarland nicht verlassen haben oder die sich in einem anderen Bundesland mit vergleichbaren Inzidenzwerten aufgehalten haben, könnte deshalb eine ebenso hohe oder sogar noch höhere Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sie das Coronavirus aufgenommen haben und als ansteckungsverdächtig i. S. v. § 2 Nr. 7 IfSG angesehen werden können.

    Dabei wird etwa der Frage nachzugehen sein, ob in dem Zusammenhang zu fordern ist, dass in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts ein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht, was auf sämtliche Risikogebiete im Sinne des § 1 Abs. 4 Quarantäne-VO, auf die § 1 Abs. 1 Satz 1 Quarantäne-VO pauschal Bezug nimmt, wohl kaum zutreffen dürfte.[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris][Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris] Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Pflicht zur Absonderung ist in einem Hauptsacheverfahren insbesondere zu prüfen, ob die Beachtung der Hygienemaßnahmen im In- und Ausland sowie insbesondere auch während des Fluges ein milderes, gleichermaßen geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens darstellt.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Rn. 12 c) Ebenfalls in einem Hauptsacheverfahren zu klären wird sein, ob sich aus der Einstufung als Risikogebiet nach § 1 Abs. 4 Quarantäne-VO für Rückreisende ein Ansteckungsverdacht nach § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG ableiten lässt.[Einen Ansteckungsversacht bei Rückkehrern aus einem Risikogebiet bejaht das OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris][Einen Ansteckungsversacht bei Rückkehrern aus einem Risikogebiet bejaht das OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris] § 30 Abs. 1 Satz 2 knüpft selbst nicht an den Aufenthalt in einem Risikogebiet an, sondern stellt darauf ab, ob jemand als Ansteckungsverdächtigter anzusehen ist.

    Nicht ohne Grund erfolgt die Festlegung von Risikogebieten durch eine Risikobewertung des RKI und nicht pauschal anhand von Fallzahlen.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris].

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Ein durchaus wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners würde jedoch in seiner Wirkung deutlich reduziert,[Vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschluss vom 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris][Vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschluss vom 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris] und dies in einem Zeitpunkt eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.[Vgl. dazu die Berichterstattung über geplante Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zu dessen "Konkretisierung", etwa bei LTO - Legal Tribune Online, vom 3.11.2020: "Mehr Rechtssicherheit für Coronamaßnahmen, Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommt.", sowie - auf Landesebene - den "nachtäglichen" Gesetzentwurf für ein Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz, Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020][Vgl. dazu die Berichterstattung über geplante Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zu dessen "Konkretisierung", etwa bei LTO - Legal Tribune Online, vom 3.11.2020: "Mehr Rechtssicherheit für Coronamaßnahmen, Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommt.", sowie - auf Landesebene - den "nachtäglichen" Gesetzentwurf für ein Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz, Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020] Was aus dem zunächst von allen Fraktionen mit getragenen Entwurf für ein "Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz"[Vgl. dazu die Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020][Vgl. dazu die Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020] geworden ist, ist dem Senat nicht bekannt.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Rn. 8 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Rn. 8 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Das besondere Regelungsinteresse des § 47 Abs. 6 VwGO[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzliche Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzliche Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne erheblich gesteigerter "Dringlichkeit" ergibt sich aus diesem Vorbringen.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20
    Rn. 8 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 13 B 2046/20

    Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Weiterhin Quarantänepflicht oder …

    OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20 -, juris, Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20 -, juris, Rn. 16 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris, Rn. 39 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris, Rn. 27 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, juris, Rn. 16.
  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem …

    Angesichts dessen, dass die in Rede stehenden Vorschriften - wenn auch nur in sehr begrenztem Umfang - Eingriffsvoraussetzungen für die Zulässigkeit von Maßnahmen zur Absonderung in Krankenhäusern oder anderweitigen Formen wie einer häuslichen Quarantäne normieren, dürften sie sich sowohl gegenüber § 28 Abs. 1 IfSG als auch gegenüber § 28a Abs. 1 i.V.m. § 28 IfSG als speziellere Regelungen erweisen (…vgl. hierzu auch OVG München, Beschl. v. 3.12.2020, 20 NE 20.2749, juris Rn. 32 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 10 f.;… OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 26).

    Es erscheint nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Bewertung des Verordnungsgebers, jeden Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet i.S.d. § 2 Nr. 17 IfSG als Ansteckungsverdächtigen zu behandeln, sich in einem Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird (…so wohl auch: OVG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2020, 3 M R51/20, juris Rn. 14;… hingegen offen gelassen: BVerfG, Beschl. v. 18.6.2020, 1 BvQ 69/20, juris Rn. 11 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 12;… OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 23;… Beschl. v. 3.12.2020, OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28;… OVG München, Beschl. v. 3.12.2020, 20 NE 20.2749, juris Rn. 40 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 29 ff.).

    Die im Inland, insbesondere in der Freien und Hansestadt Hamburg, verbleibende Bevölkerung kann durch die zahlreich erlassenen, normativen Regelungen des Hamburgischen Verordnungsgebers in der Hamburgischen SARS-CoV Eindämmungsverordnung hingegen nur noch eingeschränkt ihren privaten sowie beruflichen Angelegenheiten nachgehen; derzeit ist es nicht ersichtlich, dass für die Kanarischen Inseln, insbesondere für Gran Canaria, qualitativ vergleichbare Regelungen getroffen worden sind (…zu alldem so wohl auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.12.2020, OVG 11 S 123/20, juris Rn. 24 ff.;… Beschl. v. 3.12.2020, OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28 f.; hingegen offen gelassen: OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 361/20, juris Rn. 13;… OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2020, 3 B 417/20, juris Rn. 17 ff.;… anders hingegen: OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2020, 13 B 1770/20.NE, juris Rn. 36).

  • VG Schleswig, 08.01.2021 - 1 B 3/21

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Absonderungspflicht

    Zur Erreichung dieses Zwecks ist die allgemeine Absonderungspflicht für Reiserückkehrer/innen aus ausländischen Risikogebieten - die in der Sache wohl als milderes Mittel zu Reisebeschränkungen/-verboten konzipiert ist - grundsätzlich auch geeignet, erforderlich und angemessen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20. November 2020, a. a. O. die Verhältnismäßigkeit tendenziell bejahend wohl: Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 11 S 123/20 und Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 11 S 122/20, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 S 3737/20, Bayerischer VGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - Rn. 55, OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20, offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20; jeweils juris).
  • VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 163/20

    Corona-Krise; Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Dänemark; Schleswig-Holstein; …

    Zur Erreichung dieses Zwecks ist die allgemeine Absonderungspflicht für Reiserückkehrer/innen aus ausländischen Risikogebieten - die in der Sache wohl als milderes Mittel zu Reisebeschränkungen/-verboten konzipiert ist - grundsätzlich auch geeignet, erforderlich und angemessen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20. November 2020, a. a. O. tendenziell bejahend wohl: Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 3 B 417/20, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 11 S 123/20 - Pressemitteilung, und Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 11 S 122/20, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 S 3737/20, Bayerischer VGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - Rn. 55, OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20, offenlassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 361/20, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 15.03.2021 - 2 B 361/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5831
OVG Bremen, 15.03.2021 - 2 B 361/20 (https://dejure.org/2021,5831)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.03.2021 - 2 B 361/20 (https://dejure.org/2021,5831)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. März 2021 - 2 B 361/20 (https://dejure.org/2021,5831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    SGB VIII § 27; SGB VIII § 34; SGB VIII § 41; SGB VIII § 86a; SGB VIII § 86a Abs 4; SGB VIII § 88a; SGB VIII § 88a Abs 2 Satz 3; SGB VIII § 88a Abs 3; VwGO § 123; VwGO § 123 Abs 1 S 2
    Übernahme der örtlichen Zuständigkeit nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII - Anordnungsgrund; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; junger Volljähriger; Kindeswohl; örtliche Zuständigkeit; unbegleiteter minderjähriger Ausländer

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22

    Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen …

    Der betroffene junge Mensch kann einen Zuständigkeitswechsel beantragen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 B 361/20 -, juris) und hat einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. VG Leipzig…, Urteil vom 18.12.2017 - 6 K 1426/17.A -, juris Rn. 18, …und Beschluss vom 20.06.2017 - 6 L 403/17.A -, juris Rn. 19;… ausführlich: Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 88a Rn. 46 ff. ;… demgegenüber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag annehmend: Bohnert in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 88a Rn. 10 ), jedenfalls dann, wenn Gründe des Kindeswohls für eine Zuständigkeitsübernahme streiten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Bremen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht