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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25748
BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09 (https://dejure.org/2018,25748)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09 (https://dejure.org/2018,25748)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 (https://dejure.org/2018,25748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (hier: Europäische Schule) gem Art 24 Abs 1 GG - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, Verfassungsbeschwerde mithin ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 24 Abs 1 GG, Art 24 Abs 1a GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (hier: Europäische Schule) gem Art 24 Abs 1 GG - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, Verfassungsbeschwerde mithin ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rechtsschutz gegen die Erhöhung des Schulgeldes gegenüber den Eltern von Schülern der Europaschule Frankfurt am Main durch deutsche Gerichte ; Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes vom 31. Oktober 1996 zur Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 ...

  • doev.de PDF

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 24 Abs. 1
    Gewährung von Rechtsschutz gegen die Erhöhung des Schulgeldes gegenüber den Eltern von Schülern der Europaschule Frankfurt am Main durch deutsche Gerichte; Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes vom 31. Oktober 1996 zur Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (hier: Europäische Schule) gem Art 24 Abs 1 GG - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, Verfassungsbeschwerde mithin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde verworfen: Streit um Zahlungen an europäische Schule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen - und der wirksame Grundrechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassugnsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und die erforderliche Begründung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Unzuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Schuldgelderhöhung an Europäischer Schule unzulässig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Streit um Schulgelderhöhung an Europäischer Schule

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vier kurze Gedanken zum Europaschulen-Beschluss des BVerfG

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Peter M. Huber in nationaler Mission, oder: Wann kommt das dritte Solange-Urteil aus Karlsruhe?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 346
  • NJW 2018, 3374
  • NVwZ 2018, 1549
  • DÖV 2018, 951
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (77)

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
    Sie können auch dazu führen, dass ein zunächst verfassungsmäßiges Integrationsgesetz nachträglich verfassungswidrig wird, wenn eine verfassungswidrige Anwendungspraxis auf das Integrationsgesetz selbst zurückzuführen ist und darin ein strukturbedingtes normatives Regelungsdefizit zum Ausdruck kommt (vgl. zu § 257c StPO BVerfGE 133, 168 ; vgl. auch BVerfGE 73, 339 ; 143, 216 ).

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ; stRspr).

    Der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache darf daher - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 30, 1 ; 44, 302 ; 143, 216 ).

    Auf die Gewährleistung eines dermaßen wirkungsvollen Rechtsschutzes hat der Einzelne einen verfassungskräftigen Anspruch (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ; 143, 216 ).

    Rechtsschutz ist eine staatliche Leistung, deren Voraussetzungen erst geschaffen, deren Art näher bestimmt und deren Umfang im Einzelnen festgelegt werden müssen (BVerfGE 133, 1 ; 143, 216 ; stRspr).

    Einfach-gesetzlich eröffnete Rechtsschutzmöglichkeiten nimmt Art. 19 Abs. 4 GG in seinen effektiven Schutzbereich auf und sichert sie grundrechtlich ab (vgl. BVerfGE 143, 216 ).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
    Sie soll an der europäischen Integration mitwirken, sich kollektiven Sicherheitssystemen anschließen, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts achten sowie eine auf die Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens gerichtete Politik betreiben (vgl. Präambel und Art. 23 bis 26, Art. 88 Satz 2, Art. 109 Abs. 2 GG; BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 89, 155 ; 123, 267 ).

    An dieser - mit den Solange I und II-Beschlüssen begründeten Rechtsprechungslinie (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 73, 339 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ) - hat das Bundesverfassungsgericht auch nach Einfügung des Art. 23 GG in das Grundgesetz (…BTDrucks 12/6000, S. 21) festgehalten und die generelle Gewährleistung des Wesensgehalts der Grundrechte als den vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz bei Verabschiedung und Vollzug eines Integrationsprogramms beschrieben (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 102, 147 ; 118, 79 ; vgl. auch BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 140, 317 ).

    aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur ein Individualgrundrecht; er enthält auch eine objektive Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 58, 1 ;… Ibler, in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum GG, Art. 19 IV, Rn. 19 ff. ;… Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4, Rn. 6, 10 ff. ).

    Eine lückenlose gerichtliche Kontrolle von Rechtsverletzungen durch die öffentliche Hand (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 58, 1 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 101, 397 ; 103, 142 ; 104, 220 ; stRspr) setzt voraus, dass allen rechtsverkürzenden Auswirkungenstaatlichen oder staatlich zu verantwortenden Handelns auch tatsächlich begegnet werden kann.

    cc) Ermächtigt der Gesetzgeber zwischenstaatliche Einrichtungen oder internationale Organisationen dazu, öffentliche Gewalt unmittelbar gegenüber den Betroffenen in Deutschland auszuüben, muss er einen wirkungsvollen Rechtsschutz sicherstellen, der diesen Kriterien Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ).

    Eine internationale Zuständigkeit der deutschen Verwaltungsgerichte, an die der Rechtsstreit hätte verwiesen werden können (vgl. § 17a GVG), ist ebenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
    Sie soll an der europäischen Integration mitwirken, sich kollektiven Sicherheitssystemen anschließen, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts achten sowie eine auf die Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens gerichtete Politik betreiben (vgl. Präambel und Art. 23 bis 26, Art. 88 Satz 2, Art. 109 Abs. 2 GG; BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 89, 155 ; 123, 267 ).

    An dieser - mit den Solange I und II-Beschlüssen begründeten Rechtsprechungslinie (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 73, 339 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ) - hat das Bundesverfassungsgericht auch nach Einfügung des Art. 23 GG in das Grundgesetz (…BTDrucks 12/6000, S. 21) festgehalten und die generelle Gewährleistung des Wesensgehalts der Grundrechte als den vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz bei Verabschiedung und Vollzug eines Integrationsprogramms beschrieben (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 102, 147 ; 118, 79 ; vgl. auch BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 140, 317 ).

    Sie können auch dazu führen, dass ein zunächst verfassungsmäßiges Integrationsgesetz nachträglich verfassungswidrig wird, wenn eine verfassungswidrige Anwendungspraxis auf das Integrationsgesetz selbst zurückzuführen ist und darin ein strukturbedingtes normatives Regelungsdefizit zum Ausdruck kommt (vgl. zu § 257c StPO BVerfGE 133, 168 ; vgl. auch BVerfGE 73, 339 ; 143, 216 ).

    cc) Ermächtigt der Gesetzgeber zwischenstaatliche Einrichtungen oder internationale Organisationen dazu, öffentliche Gewalt unmittelbar gegenüber den Betroffenen in Deutschland auszuüben, muss er einen wirkungsvollen Rechtsschutz sicherstellen, der diesen Kriterien Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ).

    Geboten ist insoweit ein Individualrechtsschutz durch unabhängige Stellen, die mit hinlänglicher Gerichtsbarkeit, insbesondere mit einer dem Rechtsschutzbegehren angemessenen Prüfungs- und Entscheidungsmacht über tatsächliche und rechtliche Fragen, ausgestattet sind, auf Grund eines Verfahrens entscheiden, das rechtliches Gehör, dem Streitgegenstand angemessene Angriffs- und Verteidigungsmittel und einen frei gewählten, kundigen Beistand ermöglicht und deren Entscheidungen die Verletzung eines Grundrechts sachgerecht und wirksam sanktionieren (vgl. BVerfGE 73, 339 ; siehe auch BVerfGE 59, 63 ).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Dabei muss eine Verfassungsbeschwerde auch an die vom Bundesverfassungsgericht zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entwickelten Maßstäbe anknüpfen, sich mit ihnen auseinandersetzen und auf dieser Grundlage darlegen, dass und aus welchen Gründen eine Verletzung in den geltend gemachten verfassungsbeschwerdefähigen Rechten vorliegen soll (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Rn. 144 Sie widerspricht auch den Anforderungen aus Art. 6 EMRK, Art. 47 GRCh und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 78, 214 ; 84, 59 ; 129, 1 ; 149, 346 ; zu Art. 47 GRCh vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Juli 2013, Kadi, C-584/10 P u.a., EU:C:2013:518, Rn. 119;… Urteil vom 18. Juli 2015, Schindler, C-501/11, EU:C:2013:522, Rn. 36, 38;… Urteil vom 18. Juni 2015, Ipatau, C-535/14, EU:C:2015:407, Rn. 42;… Urteil vom 17. Dezember 2015, Imtech, C-300/14, EU:C:2015:825, Rn. 38;… Urteil vom 18. Februar 2016, Bank Mellat, C-176/13, EU:C:2016:96, Rn. 109;… Urteil vom 21. April 2016, Bank Saderat, C-200/13, EU:C:2016:284, Rn. 98;… Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 47 GRCh Rn. 30;… Eser/Kubiciel, in: Mayer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 47 GRCh Rn. 21; einschränkend EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech, C-425/08, Slg. 2009, I-10035, Rn. 62;… Urteil vom 10. Juli 2014, Telefonica de Espana, C-295/12, EU:C:2014:2062, Rn. 55).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Liegt zu einer Frage Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, muss sich der Beschwerdeführer mit dieser auseinandersetzen, um die Möglichkeit eines Grundrechtsverstoßes in seinem Fall ausreichend darzutun (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 76 ; 142, 234 ; 149, 346 ).

    Im Hinblick darauf sowie im Hinblick auf den Umstand, dass eine Beteiligung Deutschlands an supranationalen Gerichten vom Bundesverfassungsgericht bislang noch nie in Zweifel gezogen wurde (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 149, 346 ), hätte es einer näheren Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die demokratische Legitimation von Rechtsprechungsaufgaben im supranationalen Kontext und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft.

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