Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 78 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 76a StGB
Verfolgungsverjährung; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmer (erweiterte Einziehung; Einziehung des Wertes); selbständige Einziehung (Verjährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 StGB, § 73a Abs 1 StGB, § 73b StGB, § 73c StGB, § 74 Abs 1 StGB
Auswirkung der Verfolgungsverjährung auf Einziehungsentscheidungen - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung des Verfahrens wegen Betruges gemäß § 206a Abs. 1 , § 354 Abs. 1 StPO ; Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 21.03.2023 - 110 KLs 7/21
- LG Aachen, 21.03.2023 - 901 Js 158/14
- BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 110
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98
Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
b) Eine Entschädigung kommt nicht in Betracht, weil diese nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist (vgl. zur Heranziehung der Vorschrift BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56).Eine der Versagung des Entschädigungsanspruchs entgegenstehende Unterbrechung des erforderlichen Ursachenzusammenhangs, etwa durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO), liegt nicht vor.
- BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23
Selbständige Einziehung des durch oder für eine verjährte Straftat erlangten …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Da die Anordnung der selbständigen Einziehung von Taterträgen nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB zwingend vorgeschrieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23, NJW 2024, 1202 Rn. 23, 29), hat die Einziehungsentscheidung insoweit Bestand.Denn die Einziehung der durch eine verjährte Straftat erlangten Taterträge sowie des Wertes der Taterträge nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB kann auch im subjektiven Verfahren angeordnet werden; eines Übergangs in das objektive Verfahren gemäß §§ 435 ff. StPO bedarf es insoweit nicht (s. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23, NJW 2024, 1202 Rn. 29 ff.).
- BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
a) Der Senat ist nach § 8 StrEG für den Ausspruch über die Entschädigung der Angeklagten zuständig, weil er die das Verfahren abschließende Entscheidung getroffen hat; weitere, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen sind nicht mehr erforderlich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16, Rn. 19; vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21, NStZ-RR 2021, 217, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56, 57).b) Eine Entschädigung kommt nicht in Betracht, weil diese nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist (vgl. zur Heranziehung der Vorschrift BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171;… vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56).
- BGH, 14.02.1995 - 1 StR 765/94
Untersuchungshaft - Entschädigung - Alibi
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Eine der Versagung des Entschädigungsanspruchs entgegenstehende Unterbrechung des erforderlichen Ursachenzusammenhangs, etwa durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2;… Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO), liegt nicht vor. - BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16
Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
a) Der Senat ist nach § 8 StrEG für den Ausspruch über die Entschädigung der Angeklagten zuständig, weil er die das Verfahren abschließende Entscheidung getroffen hat; weitere, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen sind nicht mehr erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16, Rn. 19; vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21, NStZ-RR 2021, 217, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56, 57). - BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Es besteht insoweit kein Anlass, nach der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459) von der Auferlegung der notwendigen Auslagen der Angeklagten auf die Staatskasse abzusehen, da die Strafverfolgung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens bereits verjährt war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 6 StR 42/23, StV 2024, 78, 79). - BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Zwar wurde die für die Verfolgungsverjährung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), die jeweils mit der Erlangung des letzten von der Tat umfassten Vorteils zu laufen begann (§ 78a Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, Rn. 3 …und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 4), rechtzeitig durch die Anklageerhebung am 25. August 2015 gemäß § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB unterbrochen. - BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18
Entscheidung nach Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
bb) Im Übrigen entsprechen die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen sowie der jeweiligen auf den Konten befindlichen Restguthaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach den Vorschriften der §§ 73 ff. StGB (vgl. zur revisionsrechtlichen Kontrolle der Annahme der verjährten Erwerbstaten als Voraussetzung der selbständigen Tatertragseinziehung BGH, Urteile vom 30. November 2023 - 3 StR 192/18, wistra 2024, 337, Rn. 42 ff. …und vom 19. März 2024 - 3 StR 474/19, Rn. 8 ff.). - BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Von dem durch diese Taten erzielten Erlös in Höhe von insgesamt 392.991,08 Euro, der nach den Urteilsgründen beiden Angeklagten zufloss, sind nur eingezogene Restguthaben auf drei Privatkonten in Höhe von insgesamt 20.913,55 Euro gegenständlich vorhanden, so dass sich auch die Bestimmung des einzuziehenden Wertes von Taterträgen in Höhe von 372.077,53 Euro als rechtsfehlerfrei erweist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, NJW 2024, 1439 ff. Rn. 51 ff). - BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15
Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Zwar wurde die für die Verfolgungsverjährung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), die jeweils mit der Erlangung des letzten von der Tat umfassten Vorteils zu laufen begann (§ 78a Satz 2 StGB;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, Rn. 3 und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 4), rechtzeitig durch die Anklageerhebung am 25. August 2015 gemäß § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB unterbrochen. - BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses …
- BGH, 19.03.2024 - 3 StR 474/19
Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko nun insgesamt rechtskräftig
- BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch); …
- BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23
Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen …
- BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung beim Betrug (Verjährungsunterbrechung durch …
- BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79
Sicherstellung der Habe der jüdischen Bevölkerung aus den leer gewordenen Häusern …
- BGH, 05.03.2025 - 1 StR 501/24
Steuerhinterziehung (keine identische prozessuale Tat bei unterschiedlichem …
Die Feststellungen des Landgerichts als solche zu den zugunsten der C. GmbH durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerverkürzungen sind frei von Rechtsfehlern (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23 Rn. 22;… vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21 Rn. 20 …und vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21 Rn. 7; jeweils mwN). - BGH, 04.08.2025 - 1 StR 284/25
Unterbrechung der Verjährung (Anordnung und gleichzeitige Zurückstellung einer …
Denn die Einziehung der durch eine verjährte Straftat erlangten Taterträge sowie des Wertes der Taterträge nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB kann auch im subjektiven Verfahren angeordnet werden; eines Übergangs in das objektive Verfahren gemäß §§ 435 ff. StPO bedarf es insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23 Rn. 15 mwN). - OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 72/25
Unzulässigkeit eines als Ermittlungserzwingungsantrag ausgelegten …
Die Verjährungsfrist für die zur Last gelegte Tat der fahrlässigen Tötung beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und begann mit dem Tod des Sohnes der Antragsteller am Abend des XX.XX.2020 zu laufen und endete mit Ablauf des 18. Februar 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23).
- OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 73/25
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines als Ermittlungserzwingungsantrag umgedeuteten …
Die Verjährungsfrist für die zur Last gelegte Tat der fahrlässigen Tötung beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und begann mit dem Tod des Sohnes der Antragsteller am Abend des XX.XX.2020 zu laufen und endete mit Ablauf des 18. Februar 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23). - OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 75/25
Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrages wegen fehlender Auseinandersetzung …
Die Verjährungsfrist für die den Beschuldigten zur Last gelegte Tat der fahrlässigen Tötung beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und begann mit dem Tod des Sohnes der Antragsteller am Abend des 19. Februar 2020 zu laufen und endete mit Ablauf des 18. Februar 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23). - OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 74/25
Auseinandersetzung mit der Beweislage als Kernstück des Klageerzwingungsantrages
Die Verjährungsfrist für die dem Angezeigten zur Last gelegte Tat der fahrlässigen Tötung beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und begann mit dem Tod des Sohnes der Antragsteller am Abend des 19. Februar 2020 zu laufen und endete mit Ablauf des 18. Februar 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 StR 405/23).
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