Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.10.2020 - 2 W 50/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 858 BGB, § 861 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Verbotene Eigenmacht bei Rückgabe auf durch Polizeibeamte vermitteltes Herausgabeverlangen - IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 581, 858 Abs. 1, 861 Abs. 1
Keine Schlüsselrückgabe an den Pächter nach freiwilliger Schlüsselübergabe, verbotene Eigenmacht, Polizei als Druckmittel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Schlüsselrückgabe nach freiwilliger Schlüsselhingabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Keine Schlüsselrückgabe nach freiwilliger Schlüsselhingabe
- lto.de (Kurzinformation)
Verbotene Eigenmacht: Pächterin verliert Schlüsselstreit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freiwillige Schlüsselübergabe - oder: wenn die Polizei zur Schlüsselübergabe "auffordert"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Schlüsselrückgabe nach freiwilliger Schlüsselhingabe
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Restaurant-Pächter erhält freiwillig abgegebene Schlüssel nicht zurück - Restaurant-Pächter erhält freiwillig abgegebene Schlüssel nicht zurück
- tp-presseagentur.de (Pressemitteilung)
Keine Schlüsselrückgabe nach freiwilliger Schlüsselhingabe
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Schlüsselübergabe nach fristloser Kündigung als Besitzaufgabe?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Schlüsselrückgabe nach freiwilliger Schlüsselhingabe - Kein Anspruch auf Wiedereinräumung nach freiwilliger Schlüsselübergabe
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Willentliche Besitzaufgabe des Pächters trotz Aufforderung durch Polizeibeamte? (IMR 2021, 114)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 27 O 267/20
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 27 O 267/20
- OLG Frankfurt, 16.10.2020 - 2 W 50/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2020 - 2 W 50/20
Sie haben insbesondere nicht angedroht, sie würden die geforderte Herausgabe der Schlüssel etwa gewaltsam durchsetzen (vgl. hierzu etwa BGHZ 4, 10 ff.). - OLG Köln, 17.02.1993 - 16 U 137/92
Verbotene Eigenmacht; Polizeibeamte; Sicherungseigentümer
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2020 - 2 W 50/20
Das Vorgehen der Polizeibeamten, in dem sie bestimmend aufgetreten sind, in Verbindung mit dem eindringlichen Herausgabeverlangen durch den Zeugen B führte auch nicht deshalb zum Ausschluss der Freiwilligkeit der Herausgabe der Schlüssel durch den Zeugen A mit Einverständnis der Klägerin, weil die Beklagte bzw. ihre Mitarbeiter die Polizeibeamten durch unwahre oder unvollständige Angaben getäuscht und dadurch zu einem unzulässigen Vorgehen gegenüber der Klägerin veranlasst und sie dadurch die staatlichen Organe zum Werkzeug zur Erreichung ihrer Zwecke eingesetzt hätten (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1994, 557).
- OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21
Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und …
Ein Mitbesitzer kann gegenüber dem anderen Mitbesitzer durch vollständigen Entzug dessen Besitzes auch nach dieser Vorschrift ohne weiteres verbotene Eigenmacht begehen (…vgl. BGH, Urt. v. 06.04.1973, Az.: V ZR 127/72, MDR 1973, S. 572 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.10.2020, Az.: 2 W 50/20, ZMR 2021, S. 479, Rn. 6;… Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl. 2022, § 866 Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.03.2021 - 2 W 50/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 1616 BGB, Art 6 S 1 BGBEG, Art 6 S 2 BGBEG, Art 10 Abs 3 BGBEG, § 21 Abs 1 Nr 1 PStG
Personenstandssache: Eintragung des Vatersnamens nach russischem Recht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen einen Geburtseintrag; Vatersname nach russischem Recht; Grundsatz des ordre public
- rechtsportal.de
Orientierungsätze
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vatersname nach russischem Recht von Rechtswahl nach EGBGB gedeckt
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 1355; BGB § ... 1591; BGB § 1592; BGB § 1616; BGB § 1617; BGB § 1626; EGBGB Art. 4; EGBGB Art. 5; EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 19; FamGB 1995 (Russ. Föderation) Art. 48; FamGB 1995 (Russ. Föderation) Art. 51; FamGB 1995 (Russ. Föderation) Art. 58; KSÜ Art. 16; PStG § 21; PStG § 27; PStG § 48; PStG § 49; StAG § 4
Natürliche Personen --> Namensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Registersachen; Allgemeine Lehren --> Ordre public
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.03.2020 - 60 III 170/18
- OLG Hamburg, 05.03.2021 - 2 W 50/20
- BGH, 29.06.2022 - XII ZB 153/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 1952
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 05.04.2017 - 3 W 214/17
Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2021 - 2 W 50/20
Das OLG Dresden lehnt eine Einbeziehung des Vatersnamen in den Anwendungsbereich des Art. 10 Abs. 3 EGBGB ab (OLG Dresden v. 5.4.2017, 3 W 214/17, StAZ 2018, 155).Ihm würden daher wesentliche Merkmale eines Familiennamens fehlen (OLG Dresden v. 5.4.2017, 3 W 214/17, StAZ 2018, 155).
Unerheblich ist es dabei, dass sich der Vatersname vom Vornamen des Vaters ableitet und nicht generationsübergreifend weitergegeben wird (a.A. OLG Dresden v. 5.4.2017, 3 W 214/17, StAZ 2018, 155), denn dies ändert an seiner Funktion, die familiäre Verbundenheit auszudrücken, nichts.
Rn. 27 Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil der Senat von der Entscheidung des OLG Dresden ( v. 5.4.2017, 3 W 214/17, StAZ 2018, 155) abweicht.
- BGH, 26.04.2017 - XII ZB 177/16
Internationales Privatrecht: Wählbarkeit eines dem deutschen Recht unbekannten …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2021 - 2 W 50/20
Das ist aber nicht anzunehmen (so auch BGH v. 26.04.2017, XII ZB 177/16, StAZ 2017, 270 Rn. 29 für den Mittelnamen dänischen Rechts).Das deutsche Recht setzt für einen bürgerlichen Namen zwingend einen Namensbestandteil voraus, der mit der Übertragbarkeit auf den Ehegatten und die Kinder die Aufgabe des Familiennamens erfüllen kann und einen anderen Namensteil, der als Vorname die Mitglieder einer Familie und allgemein die Träger des gleichen Familiennamens voneinander unterscheidbar macht (BGH v. 26.04.2017, XII ZB 177/16, StAZ 2017, 270 Rn. 29).
Denn das Registerrecht hat als dienendes Formalrecht dem Sachrecht zu folgen und nicht umgekehrt (BGH v. 26.04.2017, XII ZB 177/16, StAZ 2017, 270 Rn. 29).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 47/17
Internationales Privatrecht: Wahl des australischen Rechts für die …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2021 - 2 W 50/20
Ausgangspunkt ist, dass der in Art. 10 Abs. 3 EGBGB verwendete Begriff des Familiennamens rein kollisionsrechtlich (autonom) zu bestimmen ist (BGH v. 9.5.2018, XII ZB 47/17, StAZ 2018, 280, FamRZ 2018, 1245 Rn. 10).Die Grenze des Wortlauts der Norm ist erst dann erreicht, wenn man Art. 10 Abs. 3 EGBGB auch auf solche Zwischennamen anwenden wollte, die rein individuell bestimmt werden (vgl. BGH v. 9.5.2018, XII ZB 47/17, StAZ 2018, 280 Rn. 10 zum Nachnamen nach australischem Recht und Fachausschuss Nr. 3774 vom 10.11.2005, StAZ 2006, 152 zum irakischen Recht).
- OLG Hamm, 02.09.2010 - 15 Wx 213/10
Rechtsfolgen einer Erklärung der Kindesmutter zur Führung des Familiennamens des …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2021 - 2 W 50/20
Ob die aufgrund der Rechtswahl eintretende Namensänderung aber Rückwirkung bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt entfaltet, bestimmt sich nach dem aufgrund der Rechtswahl zur Anwendung gelangendem Sachrecht (OLG Hamm v. 2.9.2010,15 Wx 213/10, StAZ 2011, 242 Rn. 18).
- BGH, 29.06.2022 - XII ZB 153/21
Eintragung eines russischen Vatersnamen in deutsches Geburtenregister
Rn. 6 Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2021, 1952 veröffentlichten Entscheidung das Folgende ausgeführt:. - OLG Düsseldorf, 07.06.2023 - 3 Wx 6/23 Dabei kann es auf sich beruhen, ob es sich bei dem zur Entscheidung stehenden Begehren in der Sache um einen Antrag auf Berichtigung des Personenstandsregisters im Sinne von § 48 PStG oder um einen Antrag auf Anordnung nach § 49 PStG handelt (vgl. dazu: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 11.3.2021, 2 W 50/20).
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