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Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15488
LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07 (https://dejure.org/2008,15488)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.02.2008 - 3 Sa 765/07 (https://dejure.org/2008,15488)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 3 Sa 765/07 (https://dejure.org/2008,15488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StPO § 174; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; BGB § 174; ; BGB § 174 S. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 2; ; KSchG § 15; ; KSchG § 15 Abs. 1 S. 1; ; KSchG § 15 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 18 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 24 Nr. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 103 Abs. 1; ; SGB IX § 91 Abs. 5; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit außerordentlicher Kündigung bei verspäteter Kündigungserklärung nach beendetem Sonderkündigungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 626 Abs. 2 S. 1 BGB; Ende des Sonderkündigungsschutzes für ein Ersatzmitglied des Betriebsrates; Erfordernis des unverzüglichen Ausspruchs einer fristlosen Kündigung in ...

  • Wolters Kluwer

    Kündigungserklärungsfrist für eine nach Ende des Sonderkündigungsschutzes eines ehemaligen Betriebsratsmitglieds ohne Zustimmung des Betriebsrates mögliche fristlose Kündigung; Umfang der prozessualen Erklärungspflicht eines Arbeitgebers unter Berücksichtigung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06

    Betriebsrat: Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds des …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
    Damals kam es zu einer "Veränderung in den Zuständigkeiten des Betriebsrates", die die Beklagte in dem Verfahren - 5 TaBV 60/06 - mit Schriftsatz vom 28.12.2006 (dort S. 2 = Bl. 167 d. Beiakte) wie folgt beschrieben hat:.

    In den - für die Filiale 1... (B.) zuständigen - (neunköpfigen) Betriebsrat "Süd 1" wurden bei der Betriebsratswahl des Jahres 2006 die 9 Betriebsratsmitglieder gewählt, die die Beklagte in dem Verfahren - 5 TaBV 60/06 - mit Schriftsatz vom 29.01.2007 (dort S. 1 = Bl. 186 d. Beiakte) mitgeteilt hat (s. dazu auch die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 08.01.2008, Bl. 210 d.A.).

    Im Anhörungstermin (des Beschwerdeverfahrens - 5 TaBV 60/06 -) vom 30.01.2007 erklärte die Betriebsratsvorsitzende A. T., dass die Klägerin nicht zu Betriebsratstätigkeiten herangezogen worden sei.

    Nach näherer Maßgabe des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06 - (Bl. 198 ff. d. Beiakte) wurde der dort verfahrensgegenständliche Zustimmungsersetzungsantrag der Beklagten zurückgewiesen.

    Wenn das Arbeitsgericht argumentiere, dass die Beklagte nicht die Rechtskraft des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.01.2007 (- 5 TaBV 60/06 -) habe abwarten müssen, weil ein Zustimmungsbedürfnis nicht mehr bestehe, so könne es nicht im umgekehrten Sinne davon ausgehen, dass trotzdem die Frist des § 626 Abs. 2 BGB durch das Verfahren gehemmt gewesen sei.

    Da die Kündigung vom 07.02.2007 vor Zustellung des Beschlusses vom 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06 - (am 19.03.2007) erfolgt sei, sei die Kündigung unter diesem Aspekt ebenfalls unwirksam.

    Eine präjudizierende Wirkung des LAG-Beschlusses (vom 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06 -) verneint die Klägerin nach näherer Maßgabe ihrer Ausführungen auf den Seiten 8 f. der Berufungsbegründung.

    Die Beklagte macht geltend, dass die LAG-Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06 - das vorliegende Kündigungsschutzverfahren dahingehend präjudiziere, dass es einer Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung nicht bedurft habe.

    Alleine aus dem Umstand, dass die Beklagte das Beschlussverfahren - 5 TaBV 60/06 = 11 BV 4/06 - über den 31.05.2006 hinaus bis zum 30.01.2007 fortgeführt hat, ergibt sich nicht ohne weiteres, dass die Beklagte (und) damalige Beteiligte zu 1) das Erlöschen der Mitgliedschaft des Klägers im Betriebsrat nicht kannte.

    Auf keinen Fall hat die Beklagte davon, dass die Klägerin bei den Wahlen des Jahres 2006 nicht in den Betriebsrat gewählt worden war, erst durch das Gericht im gerichtlichen Anhörungstermin vom 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06 - erfahren.

    Vielmehr hat die Beklagte bereits zuvor mit dem Schriftsatz vom 29.01.2007 selbst zur personellen Zusammensetzung des Betriebsrates "Süd 1" vorgetragen, - und zwar dergestalt, dass dort die Klägerin gerade nicht genannt wurde (Bl. 184 d. Beiakte; (auch) in diesem Zusammenhang vermeidet es die Beklagte, konkret darauf einzugehen, seit wann genau denn die Tatsachen, die in dem Schriftsatz vom 29.01.2007 - 5 TaBV 60/06 - mitgeteilt wurden, J. H. und H. N. oder anderen Kündigungsberechtigten - vgl. Bl. 76 d.A. - bereits bekannt gewesen sind).

    Zusätzlich hat sie dann spätestens am 30.01.2007 von der im Anhörungstermin anwesenden Betriebsratsvorsitzenden T. erfahren, dass die Klägerin (auch) nicht tatsächlich zu Betriebsratstätigkeiten herangezogen worden war (S. 2 - unten - der Sitzungsniederschrift vom 30.01.2007 - 5 TaBV 60/06 -, Bl. 194 d. Beiakte).

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90

    Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
    Dem Urteil des BAG (vom 27.03.1991) - 2 AZR 418/90 - habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    In dem Fall der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90 - verhielt es sich so, dass die dortige Klägerin unbeanstandet längere Zeit das Amt eines Personalratsmitglieds ausgeübt hatte.

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
    Die Beklagte verweist weiter auf BAG NJW 1993, 1286.
  • LAG Köln, 21.01.2000 - 11 Sa 1195/99

    Mutterschutz; Kündigungsverbot; Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
    Die Klägerin macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21.01.2000 - 11 Sa 1195/99 - geltend, dass die Beklagte die Kündigung binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt habe aussprechen müssen, zu dem die Klägerin nicht mehr Mitglied des Betriebsrates gewesen sei.
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 418/80
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
    Unter Bezugnahme auf BAG vom 27.03.1991 - 2 AZR 418/80 - und die Kommentierung KR/Etzel 8. Auflage, § 103 BetrVG Rz 113a) bringt die Beklagte vor, dass sie nicht den Ablauf des Zustimmungsersetzungsverfahrens habe abwarten müssen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13

    Kündigung eines Hauptpersonalratsmitglieds - Rechtsmissbräuchliches Berufen auf …

    Rn. 33 Die Pflicht zur unverzüglichen Kündigung gilt auch dann, wenn das Gremium seine Zustimmung während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nachträglich erteilt oder wenn das Zustimmungserfordernis wegen der Beendigung der Mitgliedschaft in dem Gremium durch Amtsniederlegung oder den Ablauf der Amtszeit entfällt (…vgl. BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 -, AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969 Rz. 45 zitiert nach juris zur Beendigung des Amts als Wahlvorstandsmitglied;… LAG Brandenburg vom 23.03.1999 - 1 Sa 690/98 -, LAGE § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 12 Rz. 16 zitiert nach juris zur nachträglichen Zustimmung; LAG Rheinland-Pfalz vom 26.02.2008 - 3 Sa 765/07 -, Rz. 41 zitiert nach juris zum Ablauf der Amtszeit;… RDW-Treber, § 47 Rn. 48;… KR-Fischermeier, § 626 BGB Rn. 335 f.;… APS-Koch, § 108 BPersVG Rn. 10;… KR-Etzel, § 103 BetrVG Rn. 99 u. 131;… a. A. DKK-Bachner, § 103 Rn. 55).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19090
LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07 (https://dejure.org/2007,19090)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 Sa 765/07 (https://dejure.org/2007,19090)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 Sa 765/07 (https://dejure.org/2007,19090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 195 a. F.; ; BGB § 195 n. F.; ; BGB § ... 198 a. F.; ; BGB § 199 Abs. 1 n. F.; ; BGB § 199 Abs. 4 n. F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 3 n. F.; ; BGB § 812; ; BGB § 814; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 819; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; ZPO § 139; ; TV zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1971; ; TV AL II § 49

  • rechtsportal.de

    Rückzahlung einer tariflichen Überbrückungsbeihilfe aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung - keine Verjährung aufgrund Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers - keine Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei rechtlichem Hinweis in angefochtenem Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Überbrückungsbeihilfe durch die Rückzahlungspflicht aus einem Tarifvertrag; Bestehen eine Rückzahlungspflicht aus dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 15.11.2000 - 6 Sa 670/00
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Ein Anspruch auf Rückzahlung nach den Vorschriften zur ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) wird durch die Rückzahlungspflicht nach § 8 Ziff. 4 TV Soziale Sicherung nicht ausgeschlossen (im Anschluss an Hess. LAG vom 25.10.00 6 Sa 670/00 n. v.).

    Der seitens der Klägerin eingereichten Entscheidung des Hessischen LAG vom 25.10.2000 - 6 Sa 670/00 - ist mithin uneingeschränkt beizutreten.

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Den Einwand hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zwar erhoben, er hat dazu aber als darlegungs- und beweispflichtige Partei nichts Konkretes vorgebracht (vgl. zur Darlegungslast etwa BAG 5 AZR 175/04 vom 09.02.2005, NZA 05, 814).
  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Bei dieser Sachlage ist ein (weiterer) Hinweis durch das Berufungsgericht nicht geboten gewesen, da der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hat damit rechnen müssen, dass sich das Berufungsgericht dem anschließt und den Entreicherungseinwand im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 812 BGB als zulässig erachten wird (vgl. dazu BAG 5 AZR 342/06 (F) vom 31.05.2006, NZA 06, 875).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Damit ist klargestellt worden, dass die tarifliche Regelung über den Rückzahlungsanspruch gemäß § 8 Ziff. 4 TV Soziale Sicherung mit seinem Ausschluss des Einwandes der Entreicherung in § 8 Ziff. 4 Satz 2 TV Soziale Sicherung (wobei tarifliche Rückzahlungsansprüche grundsätzlich nicht dem Bereicherungsrecht unterliegen; vgl. BAG 5 AZR 755/05 vom 11.10.2006, ZTR 07, 145) nicht einer Prüfung des Anspruchs nach den Bestimmungen zur ungerechtfertigten Bereicherung entgegensteht und der Arbeitnehmer folglich insoweit nicht gehindert ist, Entreicherung einzuwenden.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Der rechtliche Hinweis dahin, dass der Rückzahlungsanspruch auch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereichung des Beklagten hergeleitet werden kann, hat nicht erst das Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung erteilt; er ist schon aufgrund der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils an den Beklagten ergangen, was genügt (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 139 Rn. 58; vgl. auch BAG 1 AZR 463/00 vom 19.06.2001, NZA 02, 397).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend die dem Beklagten gewährten Leistungen als eine Militärrente mit Versorgungscharakter angesehen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter die nach § 5 TV Soziale Sicherung anzurechnenden anderen Leistungen fällt (vgl. dazu BAG 6 AZR 672/96 vom 16.07.1998, NZA 99, 217).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 573/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Im Übrigen reicht es insoweit nicht aus, dass der Gläubiger die Umstände kannte, woraus sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergeben hat; erforderlich danach ist vielmehr die positive Kenntnis der Rechtslage (vgl. BAG 4 AZR 573/06 vom 06.06.2007 n. v.).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07
    Danach ergibt es keinen Sinn, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Ansprüche der Klägerin der Ausschlussfristenregelung des § 49 A Ziff. 2 b TVAL II zuzuordnen, wenn danach jedoch diese Ausschlussfrist spätestens drei Monate nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses enden soll (vgl. auch BAG 9 AZR 297/96 vom 28.04.1998, NZA 98, 1126).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 45/17

    Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld - ehemaliger Mitarbeiter bei den …

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) wird hierdurch verdrängt und kommt nicht zur Anwendung (a.M. ohne nähere Begründung Hessisches Landesarbeitsgericht 15.11.2000 - 6 Sa 670/2000, LAG Berlin-Brandenburg 10.07.2007 - 3 Sa 765/07).
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