Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15617
OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,15617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,15617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,15617)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Kein Unterlassungsanspruch eines Anwalts gegenüber kostenlosen Rechtsdienstleistungen eines Nichtanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche eines Rechtsanwalts bei unentgeltlicher Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt

  • info-it-recht.de

    Unentgeltliche Rechtsdienstleistung ist keine geschäftliche Handlung i. S. v. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG; kein Unterlassungsanspruch Rechtsanwalt gegen Nichtanwalt, welcher unerlaubte Rechtsdienstleistung unentgeltlich erbringt

  • Anwaltsblatt

    § 8 UWG 2004, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 79 ZPO, § 90 ZPO
    Unentgeltliche Prozessvertretung durch Laien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche eines Rechtsanwalts bei unentgeltlicher Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nichtanwälte und Rechtsanwälte konkurrieren nicht

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 79 ZPO, § 90 ZPO, § 11 ArbGG
    Unentgeltliche Prozessvertretung durch Laien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 220
  • AnwBl Online 2010, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 21.03.1991 - 4 U 44/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09
    Vielmehr hat die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung in den Prozessvorschriften keine Regelungen gesehen, aus denen Wettbewerber (insbesondere Rechtsanwälte) bei einer unzulässigen Vertretung eigene Rechte hätten herleiten können (vgl. OLG Köln, Anwaltsblatt 1988, 493; Herbert Roth in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung , 22. Aufl. 2005, § 157 ZPO , Rdnr. 1; offen gelassen in der Entscheidung des Senats vom 21.03.1991 - 4 U 44/90 -).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09
    Der Bundesgerichtshof hat zwar vor der Änderung der Rechtslage durch das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz die alten Regelungen nach dem Rechtsberatungsgesetz als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen (vgl. BGH, NJW 1955, 422; BGH, NJW 1967, 1558, 1559; BGH, GRUR 2002, 987, 993 - Wir Schuldenmacher -).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09
    Der Bundesgerichtshof hat zwar vor der Änderung der Rechtslage durch das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz die alten Regelungen nach dem Rechtsberatungsgesetz als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen (vgl. BGH, NJW 1955, 422; BGH, NJW 1967, 1558, 1559; BGH, GRUR 2002, 987, 993 - Wir Schuldenmacher -).
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09
    Der Bundesgerichtshof hat zwar vor der Änderung der Rechtslage durch das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz die alten Regelungen nach dem Rechtsberatungsgesetz als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen (vgl. BGH, NJW 1955, 422; BGH, NJW 1967, 1558, 1559; BGH, GRUR 2002, 987, 993 - Wir Schuldenmacher -).
  • OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10

    Wettbewerbsverstoß: Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt

    Zwar sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt keine geschäftlichen Handlungen, da sie keinen Unternehmensbezug aufweisen (OLG Karlsruhe AnwBl 2010, 220, juris-Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - I-4 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7846
OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - I-4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,7846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2009 - I-4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,7846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - I-4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,7846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Intransparenz der Invaliditätsfristen in AUB 2000

Besprechungen u.ä.

  • vrkanzlei.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung (RA Dr. Markus Jacob)

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 805
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen grundsätzlich nicht entschuldigt werden kann (vgl. BGH VersR 2005, 639).

    Zunächst halten derartige Fristenregelungen wegen des mit ihr bezweckten Ausschlusses von Spätschäden grundsätzlich einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand (vgl. BGH VersR 2005, 639).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
    Denn bei einem zweifelsfrei von Anfang an unabänderlichen Gesundheitszustand besteht für den Versicherer kein schützenswertes Interesse und handelt er rechtsmissbräuchlich, wenn er sich im Streit auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Invalidtätsfeststellung beruft (BGH VersR 1995, 1179).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4 U 64/08

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
    Diese Sicht des Senats ergibt sich zwar so noch nicht aus dem von der Beklagten in I. Instanz eingereichten Urteil des Senats vom 27.01.2009 in dem Verfahren I-4 U 64/08, weil dort in einer anderen Fassung der AUB der Beklagten in Nr. 7 der Bedingungen ausdrücklich hervorgehoben war, dass nach einem Unfall "zunächst die Voraussetzungen der vereinbarten Leistungsarten gem. Ziff. 2" zu beachten seien und aufgrund dieses Hinweises jedenfalls kein Missverständnis darüber entstehen konnte, dass nicht allein die unter Nr. 7 im einzelnen geregelten Anforderungen, sondern auch die Erfordernisse nach Nr. 2 der Bedingungen einzuhalten seien.
  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
    Der Senat hat aber bereits mehrfach in der mündlichen Verhandlung in Sachen, die er letztlich nicht mehr zu entscheiden brauchte, deutlich gemacht, dass er die - in dem dortigen Fall im übrigen auch nicht entscheidungserheblichen - Erwägungen des OLG Hamm (OLG Hamm VersR 2008, 811) nicht teilt, wonach sich aus dem Inhaltsverzeichnis und den Überschriften einer Fassung der AUB 2000, die der hier zu beurteilenden entsprach, ergeben könne, dass ein solches Missverständnis erweckt werden könne.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    cc) Anderer Auffassung ist die überwiegende Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2010, 805 und VersR 2006, 1487; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkung Nitschke; OLG Celle ZfSch 2009, 34).

    Sie stellt darauf ab, der durchschnittliche Versicherungsnehmer müsse und werde bei um Verständnis bemühter Lektüre des Klauselwerks erkennen, dass die Voraussetzungen für die Versicherungsleistung sowie deren Art und Höhe unter Nr. 2.1 geregelt seien, während die Nr. 7 und 8 - ohne weiteres ersichtlich - nicht die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers regelten, sondern nur, wann ein an sich bestehender Anspruch wieder verloren gehen kann (so OLG Köln aaO S. 1485); der Versicherungsnehmer werde sich, wenn er sich nach einem Unfall anhand des Inhaltsverzeichnisses orientiere, im Falle der Invalidität auch unter der Nr. 2 informieren, welche Ansprüche ihm in diesem Falle zustehen und dann auch auf die Fristenregelung stoßen (so OLG Düsseldorf VersR 2010, 805, 806); bzw. er werde sich, wenn ein Dauerschaden in Betracht zu ziehen sei, mit den Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung befassen (so OLG Karlsruhe VersR 2005, 1384, 1385).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Gleichwohl hat der Senat Bedenken, insbesondere im Hinblick auf das Transparenzgebot, nicht für durchgreifend erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, 12 U 167/08, Urteil v. 15. Januar 2009, VersR 2009, 538 [OLG Karlsruhe 15.01.2009 - 12 U 167/08] ; OLG Düsseldorf, 4 U 63/08, Urteil v. 27. Januar 2009, 4 U 60/09, r+s 2009, 424; Beschluss v. 13. Juli 2009, ebenda).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Denn auch dann, wenn man entgegen der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf r+s 2009, 424; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538) mit dem OLG Hamm eine Intransparenz annehmen wollte, so wäre jedenfalls das Vorliegen einer schriftlichen ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - unabhängig von der Einhaltung der Frist - noch erforderlich (LG Dortmund NJOZ 2009, 2067 mit näherer Begründung).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09   

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https://dejure.org/2009,12222
OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,12222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,12222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,12222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § ... 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 308 Nr. 1; ; BGB § 312 d; ; BGB § 355; ; BGB § 356; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 172; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2
    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Zustellung an den Antragsgegner persönlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09
    Denn die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften über eine Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln sind auf Prozesshandlungen weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2007, 1460, 1461).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 4 U 173/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09
    Anders als im vom Senat entschiedenen Fall 4 U 173/08 hätte die Antragstellerin hier gezielt unter Zuhilfenahme von den Verbrauchern im Allgemeinen unbekannten Quellen im Internet nach abgelaufenen Angeboten geforscht.
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG; Voraussetzungen der

    Ausnahmsweise mag etwas anderes in Betracht kommen, wenn etwa der zuvor Abgemahnte nicht auf eine herkömmliche, auch dem Verbraucher zugängliche Weise Kenntnis von einem entsprechenden Altfall erhält, sondern gezielt mehr als zwei Jahre alte Archive der F-Angebote nach Angeboten durchsuchen lässt, die fehlerhafte Informationen enthalten können (wie dies in der Sache 4 U 60/09, nicht entschieden, der Fall war).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27661
OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,27661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,27661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,27661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 InsO, § 131 InsO, § 143 InsO, § 166 Abs 1 InsO, § 170 InsO
    Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch Insolvenzverwalter; Besitzverlust an Sicherungsgut vor Insolvenzeröffnung

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 130, 131, 143, 166 Abs. 1, 170
    Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch Insolvenzverwalter; Besitzentziehung durch Sicherungseigentümer vor Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch Insolvenzverwalter; Besitzverlust an Sicherungsgut vor Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 130, 131, 143, 166 Abs. 1, §§ 170, 171
    Zur Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch den Insolvenzverwalter, wenn der Pfandgegenstand vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in verbotener Eigenmacht vom Sicherungseigentümer abgeholt wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Vermieterpfandrecht durch Insolvenzverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZR 27/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09
    Denn insoweit entsteht zugleich analog § 170 II InsO ein Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse, was eine zur Anfechtbarkeit führende Gläubigerbenachteiligung ausschließt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 3+4).

    Die Insolvenzmasse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte bestehen bleiben, nur damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden muss (BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb; vgl. auch BGH ZIP 2005, 40 unter II; BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 4 b).

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09
    56 d) Schließlich führte auch die Vereitelung des Verwertungsrechts des Klägers gemäß § 166 I InsO durch den Besitzentzug nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung, auch wenn die sicherungsübereigneten Gegenstände trotz des Absonderungsrechts des Sicherungsgebers für die Insolvenzmasse einen selbständigen, im Kern geschützten Vermögenswert darstellten, welcher in dem durch § 166 I InsO begründeten Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb).

    Die Insolvenzmasse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte bestehen bleiben, nur damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden muss (BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb; vgl. auch BGH ZIP 2005, 40 unter II; BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 4 b).

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 25/03

    Anfechtbarkeit der Inbesitznahme sicherungsübereigneter Gegenstände durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09
    Die Insolvenzmasse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte bestehen bleiben, nur damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden muss (BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb; vgl. auch BGH ZIP 2005, 40 unter II; BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 4 b).
  • OLG Köln, 22.12.2021 - 22 U 13/20

    Anspruch auf Herausgabe eines Versteigerungserlöses Berechtigung zum Verkauf von

    Dieser hatte lediglich die Möglichkeit, die Herausgabe der Gegenstände kraft eines der Schuldnerin zustehenden Besitzanspruchs nach §§ 858, 861 Abs. 1 BGB zu verlangen, um mit dem unmittelbaren Besitz das Verwertungsrecht nach § 166 Abs. 1 InsO wiederzuerlangen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2009 - 4 U 60/09 -, juris Rn. 48; Brinkmann in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl., § 166 Rn. 12; Dithmar in: Braun, InsO, 8. Aufl., § 166 Rn. 11; Sinz in: K. Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 166 Rn. 11; Lütcke in: BeckOK InsR, 24. Ed. 15.07.2021, § 166 Rn. 23; wohl a.A. Kern in: MünchKommInsO, 4. Aufl., § 166 Rn. 32).
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