Rechtsprechung
| EuGH, 11.12.1990 - 47/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 95; ; EWGV Art. 30
- EU-Kommission
Kommission / Denmark
EWG-Vertrag, Artikel 30 und 95
1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Artikel 95 EWG-Vertrag - Anwendungsbereich - Besteuerung eingeführter Waren bei fehlender gleichartiger oder konkurrierender inländischer Produktion - Ausschluß - Überhöhtes Steuerniveau - Unerheblich - Beurteilung anhand der ...
- EU-Kommission
Kommission / Denmark
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge ; Diskriminierende inländische Besteuerung von Waren aus anderen Mitgliedsstaaten; Zulassungssteuer auf eingeführte Gebrauchtwagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 169; EWGV Art. 95; EWGV Art. 30
1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Artikel 95 EWG-Vertrag - Anwendungsbereich - Besteuerung eingeführter Waren bei fehlender gleichartiger oder konkurrierender inländischer Produktion - Ausschluß - Überhöhtes Steuerniveau - Unerheblich - Beurteilung anhand der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Artikel 95 EWG-Vertrag - Zulassungssteuer - Fehlen einer inländischen Produktion.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
- EuGH, 11.12.1990 - 47/88
Papierfundstellen
- DB 1992, 122
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus EuGH, 11.12.1990 - 47/88
18 Weiterhin sind bei der Anwendung von Artikel 95, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557) entschieden hat, nicht nur der Satz der inländischen Abgabe, die einheimische und eingeführte Erzeugnisse unmittelbar oder mittelbar belastet, sondern auch deren Bemessungsgrundlage und die Einzelheiten ihrer Erhebung zu berücksichtigen. - EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus EuGH, 11.12.1990 - 47/88
9 Weiterhin ist daran zu erinnern, daß Artikel 95 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe zuletzt das Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343) in seiner Gesamtheit darauf abzielt, durch Beseitigung jeder Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. - EuGH, 04.04.1968 - 31/67
Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus
Auszug aus EuGH, 11.12.1990 - 47/88
12 Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 31/67 (Stier, Slg. 1968, 351) entschieden, daß die Mitgliedstaaten Erzeugnisse, die in Ermangelung einer entsprechenden inländischen Produktion nicht von den Verbotsbestimmungen des Artikels 95 erfasst werden, nicht mit einer derart hohen Steuer belegen dürfen, daß der freie Warenverkehr innerhalb des Gemeinsamen Marktes hinsichtlich dieser Erzeugnisse beeinträchtigt würde.
- EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER …
Daher hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) entschieden, dass das Königreich Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) verstoßen hat, indem es auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge eine Zulassungssteuer erhebt, deren Bemessungsgrundlage ein über dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs liegender Pauschalwert ist, mit der Folge, dass eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge höher besteuert werden als in Dänemark verkaufte und dort zuvor zugelassene Gebrauchtfahrzeuge.Der Gerichtshof hat jedoch diese Behauptung einer Vertragsverletzung nach der Feststellung zurückgewiesen, dass Artikel 95 nicht gegen inländische Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ins Feld geführt werden kann, wenn es an einer gleichartigen oder konkurrierenden inländischen Produktion fehlt, und dass dieser Artikel insbesondere keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern bietet, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 10).
Die extreme Höhe der Zulassungssteuer mache die Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Dänemark zu normalen Handelsbedingungen zugunsten des Kaufs von bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen im Inland unmöglich; diese Fahrzeuge seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 17, und Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 42) als dänische Erzeugnisse anzusehen.
Unter diesen Voraussetzungen hat der Østre Landsret beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof die folgenden beiden Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Kann eine von einem Mitgliedstaat erhobene indirekte Steuer (eine Zulassungssteuer), die für neue Kraftfahrzeuge 105 % von 52 800 DKR und 180 % vom Rest des steuerpflichtigen Wertes beträgt, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstellen und deshalb nach Artikel 28 EG verboten sein (siehe dazu Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 13)? 2. Wenn die erste Frage bejaht wird, kann die Zulassungssteuer dann aus Gründen gerechtfertigt sein, die in Artikel 30 EG aufgeführt sind oder die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 28 EG ergeben (siehe Rechtssache 120/78, Rewe Zentral ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649)? Zur ersten Vorabentscheidungsfrage.
Nachdem die Anwendbarkeit des Artikels 90 EG im Ausgangsverfahren somit festgestellt ist, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel seinem Wortlaut nach verbietet, auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten höhere inländische Abgaben zu erheben, als gleichartige inländische Waren zu tragen haben, oder inländische Abgaben zu erheben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen (siehe Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 8).
Auch zielt Artikel 90 EG, wie aus dem Urteil Kommission/Dänemark (Randnr. 9) hervorgeht, in seiner Gesamtheit darauf ab, durch Beseitigung jeder Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Insbesondere bietet er keine Stütze für eine Beanstandung des etwa überhöhten Niveaus der Steuern, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen (siehe Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 10).
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Weigel
37 Zu Artikel 90 EG stelle sich zum einen die Frage, ob durch die Heranziehung des aus den inländischen Marktverhältnissen abgeleiteten gemeinen Wertes den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479) ausreichend Rechnung getragen werde.66 Für den Bereich der Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge hat der Gerichtshof festgestellt, dass Artikel 90 EG die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 9, Nunes Tadeu, Randnr. 18, und Tulliasiamies und Siilin, Randnr. 52).
70 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 90 Absatz 1 EG vorliegt, wenn auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge eine Steuer erhoben wird, deren Bemessungsgrundlage ein über dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs liegender Wert ist, mit der Folge, dass eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge höher besteuert werden als gleichartige, auf dem Inlandsmarkt erhältliche Gebrauchtfahrzeuge (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 22).
Ferner hat er entschieden, dass eine unterschiedliche Besteuerung mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist, wenn die am höchsten besteuerten Erzeugnisse ihrer Art nach eingeführte Erzeugnisse sind (vgl. Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, Randnr. 21).
- EuGH, 11.08.1995 - C-367/93
Roders u.a. / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
Diese Bestimmung soll somit die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sichern (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 9).Speziell zur Beurteilung der Gleichartigkeit von Obst- und Traubenweinen hat der Gerichtshof ausgeführt, daß zum einen eine Reihe objektiver Merkmale der beiden Gruppen von Getränken zu berücksichtigen sind, wie ihr Ausgangsstoff, ihre Herstellungsverfahren und ihre organoleptischen Eigenschaften ° insbesondere ihr Geschmack und ihr Alkoholgehalt °, und zum anderen die Frage, ob die beiden Getränkegruppen den gleichen Bedürfnissen der Verbraucher dienen können (vgl. Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, Randnr. 12).
30 Der Gerichtshof hat bereits im Urteil Kommission/Dänemark vom 4. März 1986 (a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 14.04.2015 - C-76/14
Manea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von …
Er soll jede Form des Schutzes beseitigen, die aus einer inländischen Abgabe - insbesondere einer solchen, die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert - folgen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 9, Brzeziński, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 27, Kalinchev, C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 37, und X, C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 26).Diese Bestimmung des Vertrags soll die Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 8 und 9, Weigel, C-387/01, EU:C:2004:256, Rn. 66, und X, C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 29).
Rn. 31 Es entspricht insoweit ständiger Rechtsprechung, dass die aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Gebrauchtfahrzeuge - die "Waren aus anderen Mitgliedstaaten" im Sinne von Art. 110 AEUV darstellen - die in anderen Mitgliedstaaten als dem betreffenden Mitgliedstaat zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge sind und im Fall eines Kaufs durch eine in dem letztgenannten Mitgliedstaat ansässige Person eingeführt und in diesem Mitgliedstaat in Betrieb genommen werden dürfen, während die gleichartigen inländischen Fahrzeuge - die "inländische Waren" im Sinne von Art. 110 AEUV darstellen - die Gebrauchtfahrzeuge gleichen Typs mit denselben Eigenschaften und derselben Abnutzung sind, die in diesem Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Dänemark, C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 17, Kalinchev, C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 32 und 40, sowie Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 55).
Rn. 33 Für die Anwendung des Art. 110 AEUV und insbesondere zum Zweck des Vergleichs der Besteuerung eingeführter Gebrauchtwagen mit der Besteuerung bereits im Inland befindlicher Gebrauchtwagen sind nicht nur der Steuersatz, sondern auch die Bemessungsgrundlage dieser Steuer und die Einzelheiten ihrer Erhebung zu berücksichtigen (vgl. hierzu Urteile Kommission/Dänemark, C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 18, Nunes Tadeu, C-345/93, EU:C:1995:66, Rn. 12, und Kommission/Griechenland, C-74/06, EU:C:2007:534, Rn. 27).
- EuGH, 22.02.2001 - C-393/98
Gomes Valente - "Inländische Abgaben - Sondersteuer für Kraftfahrzeuge - …
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 21) entschieden hat, untersagt es Artikel 95 des Vertrages einem Mitgliedstaat, auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge eine Zulassungssteuer zu erheben, die auf der Grundlage eines pauschalen Steuerwertes berechnet wird, der niemals weniger als 90 % des Steuerwertes des Neufahrzeugs betragen darf, und auf diese Weise den Wertverlust dieser Fahrzeuge auf 10 %, ohne Rücksicht auf ihr Alter oder ihren Zustand, begrenzt.Denn die Erhebung einer Zulassungssteuer, deren Bemessungsgrundlage mindestens 90 % des entsprechenden Neuwagenpreises beträgt, bedeutet im Allgemeinen eine eindeutig höhere Besteuerung dieser Fahrzeuge im Verhältnis zur Steuer, die im Wert bereits zugelassener, auf dem inländischen Markt gekaufter Gebrauchtwagen, und zwar ohne Rücksicht auf deren Alter oder Zustand noch enthalten ist (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 20).
- EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
Kommission / Rat
46 Der Gerichtshof habe zudem bereits entschieden, dass die Zahlungsmodalitäten, die Bemessungsgrundlagen und die Sanktionen bei Verstößen gegen Steuervorschriften unter das Verbot des Artikels 90 EG fallen könnten (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509). - EuGH, 26.04.2007 - C-392/05
Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 - …
Rn. 78 Hier hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob die nationalen Vorschriften über die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuern auf objektiven Kriterien beruhen und sicherstellen - insbesondere, was die Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlusts des besteuerten Fahrzeugs anbelangt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 1990, Kommission/Dänemark, C-47/88, Slg. 1990, I-4509, Randnrn. - EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
73 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 43) entschieden, dass eine Steuer wie die dänische Zulassungsteuer für neue Kraftfahrzeuge nicht gegen die Artikel 28 EG und 90 EG verstößt. - BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 6.95
Kommunale Steuern: Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer
Die gelegentliche Erörterung von Art. 30 EGV in Fällen, in denen ein Verstoß gegen Art. 95 EGV verneint wurde (vgl.Urteile vom 11. Dezember 1990 - Rs C-47/88 - Kommission/Dänemark - Slg. 1990, I - 4509 undvom 4. April 1968 - Rs 31/67 - Stier - Slg. 1968, 351 ) steht dem nicht entgegen; diese Entscheidungen betrafen Sachverhalte, die nicht unter das Verbot des Art. 95 fielen, deshalb die Vorrangfrage nicht aufwarfen und die Annahme der Klärung des Verhältnisses beider Vertragsbestimmungen nicht zu erschüttern vermögen (…vgl. Generalanwalt Tesauro in Rs C-78 - 83/90 - Compagnie Commerciale de l'ouest, a.a.O., S. 1865 sowie die Nachweise bei Lux in Lenz, a.a.O., Art. 30 Rn. 4). - EuGH, 07.04.2011 - C-402/09
Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge …
Er soll jede Form des Schutzes beseitigen, die aus einer inländischen Abgabe folgen könnte, die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert (vgl. u. a. Urteile vom 11. Dezember 1990, Kommission/Dänemark, C-47/88, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 9, Brzeziński, Randnr. 27, und vom 3. Juni 2010, Kalinchev, C-2/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05
De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-101/00
DIE GENERALANWÄLTIN HÄLT DIE FINNISCHEN VORSCHRIFTEN, AUF DEREN GRUNDLAGE BEI DER …
- EuGH, 23.10.1997 - C-375/95
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-375/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- EuGH, 09.03.1995 - C-345/93
Fazenda Pública / Nunes Tadeu
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2015 - C-76/14
Manea - Freier Warenverkehr - Steuer auf Schadstoffemissionen, die für …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01
Weigel
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-313/05
Brzezinski
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-464/02
Kommission / Dänemark
- EuGH, 03.06.2010 - C-2/09
Kalinchev - Verbrauchsteuern - Besteuerung von gebrauchten Kraftfahrzeugen - …
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98
Gomes Valente
- EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
Dounias - "Steuern auf eingeführte Erzeugnisse - Steuerlicher Wert - Artikel 30 …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-78/90
Compagnie Commerciale de l'Ouest und andere gegen Receveur principal des douanes …
- EuGH, 19.12.2013 - C-437/12
X - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Zulassungssteuer - Gleichartige …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05
Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr …
- EuGH, 20.09.2007 - C-74/06
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96
Corsica Ferries France SA gegen Gruppo Antichi Ormeggiatori del porto di Genova …
- EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
Viamar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerrecht - …
- BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 5.95
Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-402/09
Tatu - Freier Warenverkehr - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
CRT France International SA gegen Directeur régional des impôts de Bourgogne. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13
Nicula - Erstattung einer nicht mit dem Unionsrecht vereinbaren Steuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-45/94
Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta gegen Ayuntamiento de Ceuta.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05
Nádasdi
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99
Cura Anlagen
- EuGH, 22.02.2024 - C-694/22
Kommission/ Malta (Taxation des véhicules d'occasion) - Vertragsverletzung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98
Dounias
- FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
- EGMR, 03.04.2012 - 57583/10
IOVITONI ET AUTRES c. ROUMANIE
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-333/05
Németh
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-327/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-361/96
Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises gegen Bundesamt …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-345/93
Fazenda Pública und Ministério Público gegen Américo João Nunes Tadeu. - …
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 12.04.1988 - I 47/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 296
Wird zitiert von ...
- VG Stuttgart, 16.08.2002 - 10 K 1347/02
Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung wegen Wegfalls der …
Der Antragsteller hat aber nicht das Seine dazu beigetragen, etwa durch ihm mögliche und zumutbare Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamts über sein steuerliches Verhalten im Einzelnen darzulegen, dass trotz Widerrufs der Unbedenklichkeitsbescheinigung seine Leistungsfähigkeit weiterhin vorliegt (vgl. dazu FG Hamburg, Beschluss vom 12.04.1988, NVwZ 1989, 296).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark.
Artikel 95 EWG-Vertrag - Zulassungssteuer - Fehlen einer inländischen Produktion
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
- EuGH, 11.12.1990 - 47/88
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 21.05.1985 - 47/84
Staatssecretaris van Financiën / Schul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
36. Das Vorbringen, das Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Schul II, Slg. 1985, 1491) sei auf den vorliegenden 6 - Siehe das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557, 578).Ginge man dagegen nach der im Urteil Schul II dargelegten Formel vor, so würde man den in einem dänischen Gebrauchtwagen noch enthaltenen Restwert der Zulassungssteuer zum Bezugspunkt nehmen.
- EuGH, 27.02.1980 - 170/78
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
9 - Siehe das Urteil vom 17. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, 433). - EuGH, 09.07.1987 - 356/85
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
- Siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 356/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3299, 3325).
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
2 - Siehe die Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595, 614) sowie vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht GmbH/ Hauptzollamt München-Landsberger Straße, Slg. 1968, 333, 346). - EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
36. Das Vorbringen, das Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Schul II, Slg. 1985, 1491) sei auf den vorliegenden 6 - Siehe das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557, 578). - EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul I, Slg. 1982, 1409, 1431, Randnr. 33) ausgeführt und in seinem Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213, 1235, Randnr. 24) bekräftigt, daß. - EuGH, 16.02.1977 - 20/76
Schöttle / Finanzamt Freudenstadt
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
7 - Siehe das Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 20/76 (Schüttle/Finanzamt Freudenstadt, Slg. 1977, 247, 260). - EuGH, 25.02.1988 - 299/86
Drexl
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul I, Slg. 1982, 1409, 1431, Randnr. 33) ausgeführt und in seinem Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213, 1235, Randnr. 24) bekräftigt, daß. - EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
In seinem Urteil vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 93/88 (Wisselink) und 94/88 (Abemij, Slg. 1989, 2671) hat er nämlich die "Erhebung einer besonderen Verbrauchssteuer auf Personenkraftfahrzeuge", die in den Niederlanden zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhoben wird, nicht beanstandet. - EuGH, 09.05.1985 - 112/84
Humblot / Directeur des services fiscaux
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88
In diesem Urteil hat der Gerichtshof einen Grundsatz bekräftigt, den er zum ersten Mal bezüglich einer jährlich erhobenen Steuer aufgestellt hatte (Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84, Humblot, Slg. 1985, 1367), nämlich daß. - EuGH, 04.04.1968 - 27/67
Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse
- EuGH, 15.03.1983 - 319/81
Kommission / Italien
- EuGH, 05.04.1990 - 132/88
Kommission / Griechenland
- EuGH, 14.01.1981 - 140/79
Chamial Farmaceutici
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