Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BGB §§ 317, 319; BSHG F. 1996 § 93 b Abs. 1; SGB X § 61; VwGO § 65 Abs. 2, § 68 Abs. 1 Satz 2, § 78, § 80 Abs. 1
Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94 BSHG; Schiedsstelle nach § 94 BSHG, Entscheidung der - als vertrags- gestaltender Verwaltungsakt; Einschätzungsprärogative; Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle nach § 94 BSHG - Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Pflegesatzvereinbarung aus dem Jahr 1996 auf § 93b Abs. 1 S. 4 BSHG (Bundessozialhilfegesetz); Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle für die Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe; Schiedsstellenentscheidung als ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Funktion der Schiedsstelle im Sozialversicherungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 94 BSHG; Schiedsstelle nach § 94 BSHG , Entscheidung der - als vertragsgestaltender Verwaltungsakt; Schiedsstelle nach § 94 BSHG , Einschätzungsprärogative; Einschätzungsprärogative der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zur Rechtsnatur der Schiedsstellenentscheidung gemäß § 93b Abs. 1 BSHG
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.05.1999 - 9 A 616/97
- OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99
- BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Papierfundstellen
- BVerwGE 116, 78
- NVwZ 2003, 492 (Ls.)
- NVwZ-RR 2003, 41
- DVBl 2003, 143
Wird zitiert von ... (101) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97
Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Es gilt deshalb im Grundsatz nach wie vor das, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwGE 108, 47) entschieden hat:.Denn das Schiedsstellenverfahren beruht nicht auf einer vertragsautonomen Entscheidung der Verfahrensbeteiligten, sondern auf staatlicher Setzung (BVerwGE 108, 47).
Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (insbesondere Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gelangt ist (vgl. BVerwGE 108, 47; ebenso BSGE 87, 199 zur Schiedsstelle nach § 76 SGB XI).
b) Die Schiedsstellenentscheidung ist ein vertragsgestaltender Verwaltungsakt i. S. des § 31 Satz 1 SGB X (s. BVerwGE 108, 47 und BTDrucks 12/5510 S. 11 zu § 93 Buchst. b; ebenso BSGE 87, 199 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI).
Der Gesetzgeber wollte mit der Neuregelung dem Umstand Rechnung tragen, dass die Schiedsstellen entsprechend ihrer besonderen Ausgestaltung als weisungsfreie, mit Vertretern der Interessen der betroffenen Gruppen besetzte Konfliktlösungs- und Schlichtungsgremien (vgl. BVerwGE 108, 47) weder personell noch sachlich für eine Prozessführung ausgerüstet sind.
- BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R
Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (insbesondere Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gelangt ist (vgl. BVerwGE 108, 47; ebenso BSGE 87, 199 zur Schiedsstelle nach § 76 SGB XI).b) Die Schiedsstellenentscheidung ist ein vertragsgestaltender Verwaltungsakt i. S. des § 31 Satz 1 SGB X (s. BVerwGE 108, 47 und BTDrucks 12/5510 S. 11 zu § 93 Buchst. b; ebenso BSGE 87, 199 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI).
Entgegen dem nicht näher begründeten obiter dictum des 3. Senats des Bundessozialgerichts (BSGE 87, 199) und einigen Stimmen in der Literatur hat auch § 93 b Abs. 1 Satz 4 BSHG keinen grundlegenden Wechsel in der Beurteilung der Tätigkeit der Schiedsstelle und ihrer Entscheidung bewirkt.
- BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Neue Prozessvorschriften gelten grundsätzlich auch für bereits anhängige Streitsachen, soweit das Gesetz in Übergangsvorschriften keine abweichenden Regelungen trifft oder sich keine Abweichung aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt (vgl. BVerfGE 11, 139;… BVerwGE 15, 48 = Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 4, S. 9).
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Damit ist mit dem In-Kraft-Treten der Vorschrift ein gesetzlicher Parteiwechsel auf der Beklagtenseite eingetreten (ebenso VGH München, Urteil vom 6. April 2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen durch Berichtigung des Rubrums zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2 und BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1995 - BVerwG 8 B 14.95 - Buchholz 310 § 78 VwGO Nr. 11). - VGH Bayern, 06.04.2001 - 12 B 00.2019
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Damit ist mit dem In-Kraft-Treten der Vorschrift ein gesetzlicher Parteiwechsel auf der Beklagtenseite eingetreten (ebenso VGH München, Urteil vom 6. April 2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen durch Berichtigung des Rubrums zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2 und BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1995 - BVerwG 8 B 14.95 - Buchholz 310 § 78 VwGO Nr. 11). - BVerwG, 06.02.1995 - 8 B 14.95
Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht zum Klagegegner - Änderung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Damit ist mit dem In-Kraft-Treten der Vorschrift ein gesetzlicher Parteiwechsel auf der Beklagtenseite eingetreten (ebenso VGH München, Urteil vom 6. April 2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen durch Berichtigung des Rubrums zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2 und BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1995 - BVerwG 8 B 14.95 - Buchholz 310 § 78 VwGO Nr. 11). - BVerwG, 04.10.1962 - I C 145.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Neue Prozessvorschriften gelten grundsätzlich auch für bereits anhängige Streitsachen, soweit das Gesetz in Übergangsvorschriften keine abweichenden Regelungen trifft oder sich keine Abweichung aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt (vgl. BVerfGE 11, 139; BVerwGE 15, 48 = Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 4, S. 9).
- BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 26/15 R
Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege - …
Der Ausspruch des Gerichts tritt dann an die Stelle der Leistungsbestimmung durch diese Person (vgl auch BAG Urteil vom 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 - Juris RdNr 30 mwN; kritisch BVerwGE 116, 78, 85). - VGH Bayern, 13.02.2024 - 12 BV 23.1357
Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung
Der Schiedsstelle steht nach § 78g SGB VIII für ihre Bewertungen und Beurteilungen anlässlich der Prüfung der unbestimmten Rechtsbegriffe Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit (§ 78b Abs. 2, § 78c Abs. 2 SGB VIII) eine Einschätzungsprärogative zu, die es erfordert, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob sie die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gefunden hat (…im Anschluss an BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.).Es liegt deshalb in der alleinigen Rechtsmacht der Schiedsstelle, auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zum ehemaligen BSHG (BVerwGE 108, 47 ff.; 116, 78 ff.) sowie zum SGB XI und SGB XII (BSGE 102, 227 ff.; 113, 258 ff.; 120, 51 ff.; 129, 116 ff.) entwickelten Maßstäbe und Grundsätze eines "internen Vergleichs" (einrichtungsbezogene Plausibilitätskontrolle der Entgeltansätze) und/oder eines "externen Vergleichs" (mit den Entgeltsätzen anderer vergleichbarer Einrichtungen) zurückzugreifen.
Die Schiedsstelle sei nach § 78g Abs. 2 Satz 3 SGB VIII nicht Partei des Verfahrens, sodass sie durch das Gericht nicht zu einer Neuverbescheidung verpflichtet werden könne (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 17 ff.).
Rn. 61 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die (nur) im Hilfsantrag (nicht aber im Hauptantrag) zulässige isolierte Anfechtungsklage (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 17) begründet ist und zur Aufhebung des Schiedsbeschlusses vom 6. Mai 2022 in seiner Gesamtheit führen musste, auch wenn (lediglich) die in den Ziffern 3.7, 3.8, 3.9 und 3.10 erfolgten Festsetzungen zu den Entgeltbestandteilen mangels hinreichender Begründung von deren Höhe rechtswidrig sind und die Klägerin in ihren Rechten verletzen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsnatur des Schiedsstellenverfahrens (…vgl. U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.) und die Gesetzesmaterialien zum prospektiven Entgeltsystem (…vgl. BT-Drucks. 13/10330, S. 17;… BT-Drucks. 12/5510, S. 10) bereits hinreichend geklärt.
Vielmehr handelt es sich insoweit um eine insgesamt einheitliche Entscheidung der Schiedsstelle in Gestalt eines Verwaltungsakts gemäß § 31 Satz 1 SGB X (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 10;… Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 78g Rn. 8), die im Rahmen deren Beurteilungsspielraumes verschiedene Aspekte in eine Gesamtlösung einfließen lässt.
Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gefunden hat (…vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.2.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9;… Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 01.08.2022, § 78g Rn. 34 m.w.N.).
Soweit es um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsgerechtigkeit" geht, hat sich die gerichtliche Kontrolle gemäß dem Willen des Gesetzgebers, dass die Definition und Ausfüllung dieser Begriffe "Hauptaufgabe" der Schiedsstelle selbst und nicht der Gerichte sein soll (…BT-Drs. 13/10330, S. 17 u. 18;… BT-Drs. 12/5510, S. 12), auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Bewertungen der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werden und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts vertretbar sind (…grundlegend BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Rn. 74 Insoweit liegt es - in Ermangelung entsprechender näherer Vorgaben in § 78c Abs. 2 und § 78b Abs. 2 SGB VIII durch den Gesetzgeber selbst - in der alleinigen Rechtsmacht der Schiedsstelle, auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zum ehemaligen BSHG (BVerwGE 108, 47 ff.; 116, 78 ff.) und zum SGB XI und SGB XII (BSGE 102, 227 ff.; 113, 258 ff.; 120, 51 ff.; 129, 116 ff.) entwickelten Maßstäbe und Grundsätze sowohl des "internen Vergleichs" (einrichtungsbezogene Plausibilitätskontrolle der einzelnen Entgeltansätze) als auch des "externen Vergleichs" (mit den Entgeltsätzen anderer vergleichbarer Einrichtungen) und anschließender Angemessenheitsprüfung zurückzugreifen (…vgl. hierzu näher Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 78b Rn. 16 ff.;… Banafsche, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, 2. El. 2023, § 78b Rn. 41 ff.;… § 78c Rn. 15a;… Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 78c Rn. 12 ff.).
Rn. 75 Letzteres folgt unzweifelhaft aus dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, dass sich die gerichtliche Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte, soweit es - wie hier - um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsgerechtigkeit" geht, auf die Nachprüfung zu beschränken hat, ob die Bewertungen der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werden und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts, vertretbar sind (…grundlegend BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Die Kontrollbefugnis der Verwaltungsgerichte ist demgegenüber auf eine reine "Vertretbarkeitskontrolle" der Bewertungen der Schiedsstelle beschränkt (…vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Diese besitzt im gerichtlichen Verfahren der Streitparteien keine eigenen materiellen Rechte (vgl. BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 21).
Die Definition und Ausfüllung der Begriffe der "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit" und "Leistungsgerechtigkeit" obliegt nach dem Willen des Gesetzgebers allein der Schiedsstelle; die Verwaltungsgerichte sind auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle auf der Grundlage eines von der Schiedsstelle zu ermittelnden vollständigen Sachverhalts beschränkt (…vgl. BVerwG, U.v.1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind nach Auffassung des Senats in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9) und den Gesetzesmaterialien zum prospektiven Entgeltsystem (…vgl. BTBT-Drs. 13/10330, S. 17;… BT-Drs. 12/5510, S. 10) bereits geklärt.
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
Der Schiedsstelle als hoheitlichem Vertragshilfeorgan stehen nach der Konzeption der §§ 77, 80 SGB XII keine eigenen, sondern lediglich von den Vertragsparteien abgeleitete Rechte zu (BVerwGE 116, 78, 85 f; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 77 RdNr 26, Stand März 2012;… Münder in Lehr- und Praxiskommentar <LPK> SGB XII, 9. Aufl 2012, § 77 SGB XII RdNr 17;… Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 80 SGB XII RdNr 29;… Jaritz/Eicher in juris PraxisKommentar <jurisPK> SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 83).Beim Beschluss der Schiedsstelle vom 1.12.2009 handelt es sich wegen seiner Funktion als Interessenausgleich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt, den die Schiedsstelle als Behörde iS des § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) erlassen hat (zu § 93b Bundessozialhilfegesetz <BSHG> bereits BVerwGE 108, 47, 49, und BVerwGE 116, 78, 81;… zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI: BSGE 87, 199, 201 ff = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 3 f, BSGE 105, 126 ff = SozR 4-3300 § 89 Nr. 2 RdNr 20 und 41, sowie BSG SozR 4-3300 § 89 Nr. 1 RdNr 11).
Hat die Anfechtungsklage - wie hier - Erfolg, ist zudem nach Aufhebung des Schiedsspruchs das Schiedsverfahren wiedereröffnet, sodass es einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Schiedsstelle im Rahmen einer Verpflichtungsbescheidungsklage auch in der Sache gar nicht bedarf (BVerwGE 116, 78 ff).
Einer (notwendigen) Beiladung (§ 75 Abs. 2 SGG) der Schiedsstelle bedurfte es nicht, weil ihr keine eigenen Rechte zustehen (BVerwGE 116, 78, 85; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 77 RdNr 26, Stand März 2012;… Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 80 SGB XII RdNr 29;… Münder in LPK-SGB XII, 9. Aufl 2012, § 77 SGB XII RdNr 17;… Jaritz/Eicher in jurisPK SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 83).
- VGH Bayern, 13.02.2024 - 12 BV 23.1331
Schiedsbeschluss in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Schiedsstelle steht nach § 78g SGB VIII für ihre Bewertungen und Beurteilungen anlässlich der Prüfung der unbestimmten Rechtsbegriffe Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit (§ 78b Abs. 2, § 78c Abs. 2 SGB VIII) eine Einschätzungsprärogative zu, die es erfordert, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob sie die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Lösungen gefunden hat (…im Anschluss an BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.).Es liegt deshalb in der alleinigen Rechtsmacht der Schiedsstelle, auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zum ehemaligen BSHG (BVerwGE 108, 47 ff.; 116, 78 ff.) sowie zum SGB XI und SGB XII (BSGE 102, 227 ff.; 113, 258 ff.; 120, 51 ff.; 129, 116 ff.) entwickelten Maßstäbe und Grundsätze eines "internen Vergleichs" (einrichtungsbezogene Plausibilitätskontrolle der Entgeltansätze) und/oder eines "externen Vergleichs" (mit den Entgeltsätzen anderer vergleichbarer Einrichtungen) zurückzugreifen.
Rn. 39 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die (nur) im Hilfsantrag (nicht aber im Hauptantrag) zulässige isolierte Anfechtungsklage (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 17) begründet ist und zur Aufhebung des Schiedsbeschlusses vom 6. Mai 2022 in seiner Gesamtheit führen musste, auch wenn (lediglich) die in den Ziffern 3.1, 3.2, und 3.3 erfolgten Festsetzungen zu den Entgeltbestandteilen rechtswidrig sind und den Kläger und Berufungsbeklagten in seinen Rechten verletzen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsnatur des Schiedsstellenverfahrens (…vgl. U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.) und die Gesetzesmaterialien zum prospektiven Entgeltsystem (…vgl. BT-Drucks. 13/10330, S. 17;… BT-Drucks. 12/5510, S. 10) bereits hinreichend geklärt.
Vielmehr handelt es sich insoweit um eine insgesamt einheitliche Entscheidung der Schiedsstelle in Gestalt eines Verwaltungsakts gemäß § 31 Satz 1 SGB X (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 10;… Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 78g Rn. 8), die im Rahmen deren Beurteilungsspielraums verschiedene Aspekte in eine Gesamtlösung einfließen lässt.
Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gefunden hat (…vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.2.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9;… Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 01.08.2022, § 78g Rn. 34 m.w.N.).
Soweit es um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsgerechtigkeit" geht, hat sich die gerichtliche Kontrolle gemäß dem Willen des Gesetzgebers, dass die Definition und Ausfüllung dieser Begriffe "Hauptaufgabe" der Schiedsstelle selbst und nicht der Gerichte sein soll (…BT-Drs. 13/10330, S. 17 u. 18;… BT-Drs. 12/5510, S. 12), auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Bewertungen der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werden und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts vertretbar sind (…grundlegend BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.).
Rn. 52 Insoweit liegt es - in Ermangelung entsprechender näherer Vorgaben in § 78c Abs. 2 und§ 78b Abs. 2 SGB VIII durch den Gesetzgeber selbst - in der alleinigen Rechtsmacht der Schiedsstelle, auf in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zum ehemaligen BSHG (BVerwGE 108, 47 ff.; 116, 78 ff.) sowie zum SGB SGB XI und SGB XII (BSGE 102, 227 ff.; 113, 258 ff.; 120, 51 ff.; 129, 116 ff.) entwickelte Maßstäbe und Grundsätze sowohl des "internen Vergleichs" (einrichtungsbezogene Plausibilitätskontrolle der Entgeltansätze) als auch des "externen Vergleichs" (mit den Entgeltsätzen anderer vergleichbarer Einrichtungen) und anschließender Angemessenheitsprüfung zurückzugreifen (…vgl. hierzu näher Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 78b Rn. 16 ff.;… Banafsche, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, 2. El. 2023, § 78b Rn. 41 ff.;… § 78c Rn. 15a;… Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 78c Rn. 12 ff.).
Rn. 53 Letzteres folgt unzweifelhaft aus dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, dass sich die gerichtliche Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte, soweit es - wie hier - um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsgerechtigkeit" geht, auf die Nachprüfung zu beschränken hat, ob die Bewertungen der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werden und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts, vertretbar sind (…grundlegend BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG n.F.).
Die Kontrollbefugnis der Verwaltungsgerichte ist demgegenüber auf eine reine "Vertretbarkeitskontrolle" der Bewertungen der Schiedsstelle beschränkt (…vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Diese besitzt im gerichtlichen Verfahren der Streitparteien keine eigenen materiellen Rechte (vgl. BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 21).
Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind nach Auffassung des Senats in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9) und den Gesetzesmaterialien zum prospektiven Entgeltsystem (…vgl. BTBT-Drs. 13/10330, S. 17;… BT-Drs. 12/5510, S. 10) bereits geklärt.
- BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R
Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über …
Daran hat das BVerwG (BVerwGE 116, 78 = Juris RdNr 14;… anders zunächst der 3. Senat des BSG: BSGE 87, 199, 201 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 4) auch nach der Einführung des § 93b Abs. 1 Satz 4 BSHG festgehalten, der bestimmte, dass die Klage gegen die andere Vertragspartei und nicht gegen die Schiedsstelle zu richten ist.Das BVerwG (vgl BVerwGE 116, 78, 82 f) hat die Entscheidung der Schiedsstelle keineswegs wegen der Regelung, nach der die Klage gegen die andere Vertragspartei zu richten ist, als Verwaltungsakt qualifiziert, sondern vielmehr trotz der Einführung dieser Regelung und entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (…Münder in LPK-BSHG, 5. Aufl 1998, § 94 RdNr 2; Gottlieb, NDV 2001, 257, 261; Wabnitz, ZfJ 2001, 33, 37;… vgl auch BSGE 87, 199, 201 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 4) an seiner bereits zuvor bestehenden Rechtsprechung zur Einordnung des Schiedsspruchs nach § 77 Abs. 1 SGB XII als Verwaltungsakt festgehalten.
Genau diese Formulierung (die sich vor dem 1.1.2005 in § 93b Abs. 1 Satz 5 BSHG und vor der Einführung des § 93b BSHG zum 1.1.1999 in § 93 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 1 BSHG fand) hat das BVerwG (BVerwGE 116, 78, 81 f) zur Begründung seiner Auffassung herangezogen, dass der Gesetzgeber diese Schiedsstellenentscheidung - trotz der Regelung, nach der eine Klage gegen die andere Vertragspartei und nicht gegen die Schiedsstelle zu richten ist - als Verwaltungsakt ausgestalten wollte.
- VGH Bayern, 13.02.2024 - 12 BV 23.1882
Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle
Der Schiedsstelle steht nach § 78g SGB VIII für ihre Bewertungen und Beurteilungen anlässlich der Prüfung der unbestimmten Rechtsbegriffe Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit (§ 78b Abs. 2, § 78c Abs. 2 SGB VIII) eine Einschätzungsprärogative zu, die es erfordert, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob sie die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gefunden hat (…im Anschluss an BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.).Es liegt deshalb in der alleinigen Rechtsmacht der Schiedsstelle, auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zum ehemaligen BSHG (BVerwGE 108, 47 ff.; 116, 78 ff.) sowie zum SGB XI und SGB XII (BSGE 102, 227 ff.; 113, 258 ff.; 120, 51 ff.; 129, 116 ff.) entwickelten Maßstäbe und Grundsätze eines "internen Vergleichs" (einrichtungsbezogene Plausibilitätskontrolle der Entgeltansätze) und/oder eines "externen Vergleichs" (mit den Entgeltsätzen anderer vergleichbarer Einrichtungen) zurückzugreifen.
Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsnatur des Schiedsstellenverfahrens (…vgl. U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9, jeweils zu § 94 BSHG a.F.) und die Gesetzesmaterialien zum prospektiven Entgeltsystem (…vgl. BT-Drucks. 13/10330, S. 17;… BT-Drucks. 12/5510, S. 10) bereits hinreichend geklärt.
Vielmehr handelt es sich insoweit um eine insgesamt einheitliche Entscheidung der Schiedsstelle in Gestalt eines Verwaltungsakts gemäß § 31 Satz 1 SGB X (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 10;… Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 78g Rn. 8), die im Rahmen deren Beurteilungsspielraumes verschiedene Aspekte in eine Gesamtlösung einfließen lässt.
Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gefunden hat (…vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.2.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9;… Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 01.08.2022, § 78g Rn. 34 m.w.N.).
Soweit es um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsgerechtigkeit" geht, hat sich die gerichtliche Kontrolle gemäß dem Willen des Gesetzgebers, dass die Definition und Ausfüllung dieser Begriffe "Hauptaufgabe" der Schiedsstelle selbst und nicht der Gerichte sein soll (…BT-Drs. 13/10330, S. 17 u. 18;… BT-Drs. 12/5510, S. 12), auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Bewertungen der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werden und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts vertretbar sind (…grundlegend BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Rn. 64 Insoweit liegt es - in Ermangelung entsprechender näherer Vorgaben in § 78c Abs. 2 und § 78b Abs. 2 SGB VIII durch den Gesetzgeber selbst - in der alleinigen Rechtsmacht der Schiedsstelle, auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zum ehemaligen BSHG (BVerwGE 108, 47 ff.; 116, 78 ff.) und zum SGB SGB XI und SGB XII (BSGE 102, 227 ff.; 113, 258 ff.; 120, 51 ff.; 129, 116 ff.) entwickelten Maßstäbe und Grundsätze sowohl des "internen Vergleichs" (einrichtungsbezogene Plausibilitätskontrolle der einzelnen Entgeltansätze) als auch des "externen Vergleichs" (mit den Entgeltsätzen anderer vergleichbarer Einrichtungen) und anschließender Angemessenheitsprüfung zurückzugreifen (…vgl. hierzu näher Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 78b Rn. 16 ff.;… Banafsche, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, 2. El. 2023, § 78b Rn. 41 ff.;… § 78c Rn. 15a;… Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 78c Rn. 12 ff.).
Rn. 65 Letzteres folgt unzweifelhaft aus dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, dass sich die gerichtliche Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte, soweit es - wie hier - um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsgerechtigkeit" geht, auf die Nachprüfung zu beschränken hat, ob die Bewertungen der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werden und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts, vertretbar sind (…grundlegend BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Die Kontrollbefugnis der Verwaltungsgerichte ist demgegenüber auf eine reine "Vertretbarkeitskontrolle" der Bewertungen der Schiedsstelle beschränkt (…vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 24; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9).
Diese besitzt im gerichtlichen Verfahren der Streitparteien keine eigenen materiellen Rechte (vgl. BVerwG, B.v.28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 21).
Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind nach Auffassung des Senats in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. U.v. 1.12.1998 - 5 C 17/97 -, BVerwGE 108, 47 - juris, Rn. 21 ff.; B.v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, BVerwGE 116, 78 - juris, Rn. 9) bereits geklärt.
- BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 6/19 R
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - …
Die Beschwer liegt in der maßgeblichen Begründung für die Aufhebung des Schiedsspruchs, an die die Revisionsklägerin und der Revisionsbeklagte wegen der Besonderheiten des Verfahrens (vgl § 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII hier in der bis 31.12.2019 geltenden Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 - erhalten hatte, alte Fassung <aF>) im Rahmen der Rechtskraft der Entscheidung (§ 141 Sozialgerichtsgesetz <SGG>) unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 131 Abs. 3 SGG untereinander gebunden sind und die auch die Schiedsstelle als Vertragshilfeorgan (…zu dieser Funktion Bundessozialgericht <BSG> vom 23.7.2014 - B 8 SO 2/13 R - BSGE 116, 227 = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1, RdNr 9 mwN) bei ihrer erforderlich werdenden neuen Entscheidung zu beachten hat (…BSG vom 23.7.2014 - B 8 SO 3/13 R - BSGE 116, 233 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1, RdNr 14;… Lange, jurisPK SGB XII, 3. Aufl 2020, § 77 SGB XII RdNr 88; so auch bereits das Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 28.2.2002 - 5 C 25/01 - BVerwGE 116, 78, 86 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 7 aE ohne nähere Begründung). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04
Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung, …
Zur Zulässigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage bei (wiederholten) Entscheidungen der Schiedsstelle gem. § 94 BSHG über Entgeltvereinbarungen zwischen Trägern von Pflegeeinrichtungen mit dem Sozialhilfeträger (im Anschluss an BVerwGE 116, 78).Das Verwaltungsgericht gehe aufgrund einer restriktiven und verfehlten Interpretation der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.8.2002 - 5 C 25.01 -) davon aus, dass es daran gehindert sei, über die Aufhebung des Schiedsspruchs hinaus tätig zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor diesem Hintergrund im Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - (BVerwGE 116, 78 [85] = FEVS 53, 484 = NVwZ-RR 2003, 41 = NDV-RD 2002, 59;… a. A. VGH München, Urt. v. 6.4.2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70: Verpflichtungsklage) zur richtigen Klageart in Verfahren, in denen eine Schiedsstellenentscheidung zur gerichtlichen Überprüfung gestellt wird, ausdrücklich festgestellt: .
Die Entscheidungsbefugnis der Schiedsstelle beruht auf Vorschriften (§§ 93 ff. BSHG), die ihr - wie im Einzelnen noch ausgeführt wird - einen Beurteilungsspielraum einräumen; ihr kommt dabei die Aufgabe zu, die Rechtsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Beurteilung strittiger Positionen zu definieren und auszufüllen (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002, a. a. O.).
Danach richtet sich die Klage gegen die Entscheidung der Schiedsstelle (nunmehr) gegen eine der Vertragsparteien (hier allein die Beklagte) und nicht gegen die Schiedsstelle (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - BVerwGE 116, 78 = NVwZ-RR 2003, 41 = NDV-RD 2002, 59).
Die Schiedsstelle war als hoheitliches Vertragshilfeorgan ohne eigene materielle Rechte im Anfechtungsverfahren gegen den Schiedsspruch nicht gem. § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen (BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - a. a. O.).
Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt nur, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, ob sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat, mithin vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob die Abwägung frei von Einseitigkeiten in einem fairen und willkürfreien Verfahren inhaltlich orientiert an den materiell-rechtlichen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 (53) = FEVS 49, 337 [341, 342, 344]; BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - FEVS 53, 484 [486, 489];… BSG, Urt. v. 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R - BSGE 87, 199 [202];… OVG NW, Urt. v. 26.4.2004 - 12 A 858/03 - NDV-RD 2005, 15;… VGH München, Urt. v. 6.4.2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70 [77];… OVG Lüneburg, Urt. v. 24.8.2005 - 4 L 811/99 - NV-RD 2005, 114).
Denn jedenfalls kommt der Schiedsstelle - ungeachtet der (fort-)bestehenden Vertragsautonomie der Vertragspartner und der ihnen eingeräumten Möglichkeit, Schiedssprüche jederzeit durch eine vertragliche Einigung gegenstandslos zu machen - die Aufgabe zu, auf einen entsprechenden Antrag hin die Vertragsbeziehungen der an der Pflegesatzvereinbarung beteiligten Vertragsparteien eigenverantwortlich zu gestalten, ohne dass es insoweit der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten bedarf; die Festsetzung erfolgt insoweit im Rahmen staatlicher Rechtsetzung mittels vertragsersetzendem bzw. -gestaltendem Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X, s. auch BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - a. a. O.;… BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 [49];… BVerwG, Urt. v. 19.11.1998 - 5 C 17.97 _; BVerwGE 94, 3001 [303];… BT-Drucks. 12/5510, S. 11 zu § 93 Buchst. b); ebenso BSGE 20, 73 [75]; 87, 199 [201] zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; Wagner, NJW 1991, 737).
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - …
Die beigeladene Schiedsstelle wird im wiedereröffneten Schiedsverfahren (zu dieser Rechtsfolge BVerwGE 116, 78 ff = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 7) die Ansicht des erkennenden Senats zu berücksichtigen haben.Entgegen der üblichen prozessualen Situation richtet sich die Klage - erstinstanzlich beim LSG zu erheben (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 SGG) - indes in einem Verfahren sui generis (…dazu nur: BSG, aaO, RdNr 12; BVerwGE 116, 78 ff = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 7;… Jaritz/Eicher in juris PraxisKommentar <jurisPK> SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 82 mwN) gemäß § 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII (hier idF, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 erhalten hat) gegen den jeweiligen Vertragspartner, ohne dass es eines Vorverfahrens bedurfte (§ 77 Abs. 1 Satz 6 SGB XII).
Denn die Beschwer liegt in der maßgeblichen Begründung für die Aufhebung des Schiedsspruchs, an die die Revisionsklägerin und der Revisionsbeklagte wegen der geschilderten Besonderheiten des Verfahrens (vgl § 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII) im Rahmen der Rechtskraft der Entscheidung (§ 141 SGG) unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 131 Abs. 3 SGG untereinander gebunden sind und die auch die Schiedsstelle als Vertragshilfeorgan (…zu dieser Funktion BSG SozR 4-3500 § 77 Nr. 1 RdNr 9 mwN) bei ihrer erforderlich werdenden neuen Entscheidung zu beachten hat (…BSG, aaO, RdNr 12;… Jaritz/Eicher, jurisPK SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 85; so auch bereits das BVerwG <BVerwGE 116, 78, 86 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 7 aE> ohne nähere Begründung).
Rn. 17 Ob eine Beiladung der Schiedsstelle - abgesehen von der Frage ihrer Beteiligtenfähigkeit (§ 70 SGG) - nur als einfache (…s dazu: Jaritz/Eicher in jurisPK SGB XII, 2. Aufl 2014, § 77 SGB XII RdNr 83 ff mwN; BVerwGE 116, 78 ff = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 7, "keine notwendige Beiladung") oder ggf sogar wegen der beim LSG noch beantragten (unzulässigen) Verurteilung der Schiedsstelle als notwendige zu Recht erfolgt ist, weil das LSG dem Antrag auf Verurteilung stattgegeben hat, ist rechtlich ohne Bedeutung.
Nach der Aufhebung des Schiedsspruchs wird die beigeladene Schiedsstelle nunmehr erneut zu entscheiden haben, weil das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (…BSG SozR 4-3500 § 77 Nr. 1 RdNr 12; BVerwGE 116, 78 ff = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 7;… aA Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 80 SGB XII RdNr 32).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04
Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung, …
Zur Zulässigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage bei (wiederholten) Entscheidungen der Schiedsstelle gem. § 94 BSHG über Entgeltvereinbarungen zwischen Trägern von Pflegeeinrichtungen mit dem Sozialhilfeträger (im Anschluss an BVerwGE 116, 78).Das Verwaltungsgericht gehe aufgrund einer restriktiven und verfehlten Interpretation der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 -) davon aus, dass es daran gehindert sei, über die Aufhebung des Schiedsspruchs hinaus tätig zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor diesem Hintergrund im Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - (BVerwGE 116, 78 [85] = FEVS 53, 484 = NVwZ-RR 2003, 41 = NDV-RD 2002, 59;… a. A. VGH München, Urt. v. 6.4.2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70: Verpflichtungsklage) zur richtigen Klageart in Verfahren, in denen eine Schiedsstellenentscheidung zur gerichtlichen Überprüfung gestellt wird, ausdrücklich festgestellt: .
Die Entscheidungsbefugnis der Schiedsstelle beruht auf Vorschriften (§§ 93 ff. BSHG), die ihr - wie im Einzelnen noch ausgeführt wird - einen Beurteilungsspielraum einräumen; ihr kommt dabei die Aufgabe zu, die Rechtsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Beurteilung strittiger Positionen zu definieren und auszufüllen (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002, a. a. O.) Dies gilt auch in Bezug auf das hier streitgegenständliche Entgelt für die Miete im Rahmen einer Vereinbarung über die Investitionskosten.
Danach richtet sich die Klage gegen die Entscheidung der Schiedsstelle (nunmehr) allein gegen die Vertragspartei (hier den zuständigen Sozialhilfeträger) und nicht gegen die Schiedsstelle (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - BVerwGE 116, 78 = NVwZ-RR 2003, 41 = NDV-RD 2002, 59).
Die Schiedsstelle war als hoheitliches Vertragshilfeorgan ohne eigene materielle Rechte im Anfechtungsverfahren gegen den Schiedsspruch nicht gem. § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen (BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - a. a. O.).
Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt nur, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, ob sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat, mithin vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob die Abwägung frei von Einseitigkeiten in einem fairen und willkürfreien Verfahren inhaltlich orientiert an den materiell-rechtlichen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 (53) = FEVS 49, 337 [341, 342, 344]; BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - FEVS 53, 484 [486, 489];… BSG, Urt. v. 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R - BSGE 87, 199 [202];… OVG NW, Urt. v. 26.4.2004 - 12 A 858/03 - NDV-RD 2005, 15;… VGH München, Urt. v. 6.4.2001 - 12 B 00.2019 - FEVS 53, 70 [77];… OVG Lüneburg, Urt. v. 24.8.2005 - 4 L 811/99 - NV-RD 2005, 114).
Denn jedenfalls kommt der Schiedsstelle - ungeachtet der (fort-)bestehenden Vertragsautonomie der Vertragspartner und der ihnen eingeräumten Möglichkeit, Schiedssprüche jederzeit durch eine vertragliche Einigung gegenstandslos zu machen - die Aufgabe zu, auf einen entsprechenden Antrag hin die Vertragsbeziehungen der an der Pflegesatzvereinbarung beteiligten Vertragsparteien eigenverantwortlich zu gestalten, ohne dass es insoweit der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten bedarf; die Festsetzung erfolgt insoweit im Rahmen staatlicher Rechtsetzung mittels vertragsersetzendem bzw. -gestaltendem Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X, s. auch BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 5 C 25.01 - a. a. O.;… BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 [49];… BVerwG, Urt. v. 19.11.1998 - 5 C 17.97 - BVerwGE 94, 3001 [303];… BT-Drucks. 12/5510, S. 11 f. zu § 93 Buchst. b); ebenso BSGE 20, 73 [75]; 87, 199 [201] zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; Wagner, NJW 1991, 737; s. auch Friedrich in Mergler/Zink, BSHG 4. Aufl. 33. Lieferung § 93 b Rdnr. 5.1).
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 5 KA 1601/11
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09
Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem …
- VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf …
- VG München, 21.06.2023 - M 18 K 22.3408
Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen - …
- OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07
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- OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99
Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2023 - 12 A 2023/20
Klage eines anerkannten gemeinnütziger Trägers der freien Jugendhilfe gegen den …
- VG München, 21.06.2023 - M 18 K 22.3190
Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung
- VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916
Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende) …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2012 - L 9 SO 1/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
- LSG Sachsen, 01.04.2015 - L 8 SO 87/12
- VG Münster, 07.01.2003 - 5 K 1427/99
Ausgestaltung der Schiedsstellenentscheidung als Verwaltungsakt ; Entscheidung …
- VG München, 17.05.2023 - M 18 K 18.914
Überprüfung eines Beschlusses der Jugendhilfe-Schiedsstelle zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 858/03
Vereinbarung betreffend die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - L 20 SO 92/06
Anspruch auf Sozialhilfe, Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Schiedsstelle
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2012 - L 9 SO 11/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
- LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
Sozialhilfe - Schiedsspruch der Schiedsstelle - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 - …
- VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 1837/15
Klage der Gemeinde gegen Schiedsspruch über Entgeltvereinbarung nach § 16 Abs. 3 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 260/19
Umfang der gerichtlichen Kontrolle eines Schiedsspruches nach § 78g SGB 8
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 349/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 395/10
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 16.12
Mehrleistungsabschlag; Genehmigung; vertragsgestaltender Verwaltungsakt; …
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 44.06
Grundsätzliche Bedeutung der Anfechtung von Schiedssprüchen; Geltung von …
- VG Darmstadt, 10.12.2002 - 6 E 1330/99
Beschluss der Schiedsstelle gemäß § 94 BSHG - Umfang der gerichtlichen Kontrolle
- BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Festsetzung eines höhren Mietkostenanteils; …
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 43.06
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Schiedsstellenentscheidung; …
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 46.06
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- VG Leipzig, 19.02.2004 - 2 K 1430/03
Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle für die Vergütungen der …
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05
Zulassung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
- LSG Sachsen, 10.06.2015 - L 8 SO 58/14
- LSG Hessen, 25.02.2011 - L 7 SO 237/10
Sozialhilfe - Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 - …
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 48.06
- VGH Hessen, 22.09.2020 - 10 B 1978/20
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80a VwGO
- BSG, 15.12.2021 - B 3 P 4/19 R
Abschluss eines Rahmenvertrags über die ambulante pflegerische Versorgung nach § …
- BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 5.24
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 8 SO 229/11
- VG Halle, 04.06.2019 - 7 A 104/16
Anfechtung eines Schiedsspruches
- VG Greifswald, 27.09.2011 - 2 B 857/11
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Pflicht zur Bilanzierung …
- OVG Niedersachsen, 04.08.2023 - 14 ME 66/23
Auswahlentscheidung; Drittanfechtung; Krankenhausplanung; Vorläufiger …
- LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 3089/20
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 aF …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden
- LSG Baden-Württemberg, 14.11.2024 - L 7 SO 1852/22
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 8 SO 230/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 356/12
- LSG Bayern, 24.04.2013 - L 8 SO 18/12
Schiedsstellenbeschluss, Rechtmäßigkeit, Vergütung, Begleitleistung, ambulanter …
- LSG Hessen, 27.04.2012 - L 7 SO 124/10
Sozialhilfe - Klage auf Aufhebung eines Beschlusses der Hessischen Schiedsstelle …
- OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht, …
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 SO 2513/09
- OVG Niedersachsen, 15.05.2007 - 11 LC 73/06
Wirtschaftliche Organisation einer Rettungsdienstes; Verpflichtung der …
- LSG Bayern, 25.01.2012 - L 8 SO 89/09
Sozialhilfe - Überprüfung des Schiedsspruchs einer Schiedsstelle - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07
Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Erstattung der (Miet-) Kosten einer von …
- VG Karlsruhe, 14.02.2006 - 8 K 1878/04
Jugendhilfeträger; Leistungsvereinbarung; Kontrahierungsanspruch; Schiedsstelle
- VG Braunschweig, 07.01.2003 - 3 B 363/02
Analoge Anwendung; isolierte Anfechtungsklage; Schiedsspruch; Schiedsstelle; …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2012 - L 9 SO 5/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 39/02 R
Jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen in der Vertragsärztlichen Versorgung, …
- VG Gera, 07.07.2005 - 6 K 383/01
- BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
Orientierung an externen Vergleichen bei der Festsetzung eines …
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - L 8 SO 27/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 38.06
Aufschiebende Wirkung einer Schiedsstellenentscheidung; Prozessuale Rückwirkung …
- VG Münster, 18.08.2020 - 6 K 6218/17
- LSG Hessen, 19.12.2012 - L 4 SO 157/11
- LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 135/10
Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für …
- BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 6.08
Ermittlung einer den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 31/20
Rechtmäßigkeit der Kostentragungsregelung der Schiedsstelle nach SGB 11 § 76
- LSG Hessen, 22.05.2019 - L 4 SO 103/17
Zu den Anforderungen an eine hinreichend eindeutige, widerspruchsfreie Begründung …
- VG Arnsberg, 12.12.2023 - 11 K 4150/22
- VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 12.02273
Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; gewöhnlicher Aufenthalt im Rahmen …
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 45.06
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Vorliegen von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
Sozialhilfe
- OVG Niedersachsen, 08.06.2023 - 14 ME 15/23
Aufschiebende Wirkung; Drittanfechtung; intertemporales Prozessrecht; sofortige …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - L 10 B 20/08
Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen …
- VG Aachen, 17.12.2004 - 7 L 950/04
Keine zusätzlichen Beiträge für Kindergartenbesuch ortsfremder Kinder
- BVerwG, 12.01.2004 - 5 AV 2.03
Möglichkeit der Anrufung des im Rechtszug höheren Gerichts zur Bestimmung des …
- VG Neustadt, 03.08.2011 - 4 L 612/11
Eilantrag gegen Zensus-Haushaltebefragung abgelehnt
- VG Magdeburg, 20.07.2020 - 6 A 48/18
Festsetzung einer Gebühr der Schiedsstelle für Entgeltbemessung in der …
- VG Oldenburg, 25.01.2006 - 11 A 3618/05
Kosten des Rettungsdienstes (Schiedsstellenentscheidung)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2005 - 12 A 2082/01
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Berufung im …
- OVG Thüringen, 10.12.2003 - 3 EO 819/02
Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Pflegeeinrichtung; Leistungsvereinbarung; …
- VG Oldenburg, 25.01.2006 - 11 A 3611/05
Kosten des Rettungsdienstes (Schiedsstellenentscheidung)
- VG Hannover, 07.06.2005 - 7 A 3676/04
Altenheim; Aufwendungszuschuss; Aufwendungszuschuss; Ausgleich; …
- VG Magdeburg, 07.04.2022 - 3 A 115/18
Rechtmäßige Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung des …
- VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung; …
- VG Aachen, 13.05.2005 - 7 K 340/05
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz …
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.04.2019 - L 1 P 9/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis gegen Schiedsstellenbeschluss nach …
- VG Hannover, 30.03.2006 - 7 A 1906/06
Konzept; Leistung; Leistungsvereinbarung; Merkmal; Nachrang; Nachweis; Pauschale; …
- VG Minden, 28.01.2003 - 6 K 1859/01
Ausgestaltung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gegen die Entscheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2005 - 12 A 1218/04
- VG Trier, 18.11.2004 - 6 K 215/04
Schiedsstelle; Einschätzungsprärogative; gerichtliche Kontrolle; zur Bindung an …
- BVerwG, 29.05.2001 - 5 B 43.00
Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.2001 - 5 B 43.00, 5 C 25.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Regelung des § 93b Abs. 1 Satz 4 BSHG bzgl. dessen prozessualer Abwicklung von Pflegesatzstreitigkeiten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94 …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 5 B 43.00
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 25.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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