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   BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18   

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https://dejure.org/2020,11575
BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18 (https://dejure.org/2020,11575)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2020 - EnZR 99/18 (https://dejure.org/2020,11575)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18 (https://dejure.org/2020,11575)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § ... 46 Abs. 1 EnWG, § 45 Abs. 1 EnWG, § 256 Abs. 2 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 2 EnWG, § 5 KonzVgV, § 105 GWB, § 16 VgV, §§ 97 ff. GWB, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VgV, § 20 VwVfG, § 134 BGB, § 1 EnWG, § 1 Abs. 1 EnWG, § 46 Abs. 4 EnWG, § 46 Abs. 6 EnWG, § 46 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitwirkungsverbots in einem Verfahren über die Vergabe eines Wegenutzungsrechts; Nichtigkeit eines Gaskonzessionsvertrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Mitwirkungsverbots in einem Verfahren über die Vergabe eines Wegenutzungsrechts; Nichtigkeit eines Gaskonzessionsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe eines Wegenutzungsrechts: Mitwirkungsverbot für Stadtwerke-Mitarbeiter!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Unzulässigkeit einer Zwischenfeststellungswiderklage, wenn die zu klärenden Rechtsbeziehungen bereits durch die Entscheidung über die Hauptklage des Klägers erschöpfend geregelt werden; zum Mitwirkungsverbot im Verfahren über die Vergabe eines Wegenutzungsrechts für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 879
  • NZBau 2020, 467
  • WM 2021, 989
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Die Entscheidung über Wegenutzungsverträge gemäß § 46 Abs. 2 EnWG unterliegt nicht dem in §§ 97 ff. GWB in der bis 17. April 2016 geltenden Fassung geregelten Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 112 - Stromnetz Berkenthin; MünchKomm.EuWettbR/Gabriel, 1. Aufl., GWB, § 98 Rn. 51 ff., Anlage zu § 98 Nr. 4 Rn. 56).

    aa) Ein Wegenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen ist nach § 134 BGB nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 54 ff. und 101 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, RdE 2014, 191 Rn. 50 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 53 - Stromnetz Homberg; Urteil vom 18. November 2014 - EnZR 33/13, RdE 2015, 130 Rn. 20 - Stromnetz Schierke).

    Gemeinden haben bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG das Diskriminierungsverbot der § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten (BGHZ 199, 289 Rn. 17 ff. - Stromnetz Berkenthin).

    Die kartellrechtlichen und die energiewirtschaftsrechtlichen Anforderungen stimmen insoweit überein (BGHZ 199, 289 Rn. 26 - Stromnetz Berkenthin).

    Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren (BGHZ 199, 289 Rn. 16 - Stromnetz Berkenthin).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGHZ 199, 289 Rn. 34 mwN - Stromnetz Berkenthin).

    Danach ist die Auswahl des Netzbetreibers vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (BGHZ 199, 289 Rn. 36 - Stromnetz Berkenthin).

    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGHZ 199, 289 Rn. 55 mwN - Stromnetz Berkenthin).

    Daher ist eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin).

    Gemeinden sind nicht gehindert, sich mit einem eigenen Unternehmen oder einem Eigenbetrieb am Wettbewerb zu beteiligen und auf dieser Grundlage gegebenenfalls den Netzbetrieb selbst zu übernehmen (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 33 - Stromnetz Berkenthin; BGH, RdE 2014, 191 Rn. 42 - Stromnetz Heiligenhafen; WuW 2017, 200 Rn. 34 ff. - Landesbetrieb Berlin Energie).

  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt, und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, WuW 2017, 200 Rn. 39 f. - Landesbetrieb Berlin Energie).

    Gemeinden sind nicht gehindert, sich mit einem eigenen Unternehmen oder einem Eigenbetrieb am Wettbewerb zu beteiligen und auf dieser Grundlage gegebenenfalls den Netzbetrieb selbst zu übernehmen (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 33 - Stromnetz Berkenthin; BGH, RdE 2014, 191 Rn. 42 - Stromnetz Heiligenhafen; WuW 2017, 200 Rn. 34 ff. - Landesbetrieb Berlin Energie).

    Durch die gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter besteht bei der Gemeinde allerdings ein Interessenkonflikt (BGH, WuW 2017, 200 Rn. 39 - Landesbetrieb Berlin Energie).

    Die Gemeinde darf auf diese Weise ihr eigenes Interesse an der Übernahme des Netzbetriebs verfolgen (vgl. BGH, WuW 2017, 200 Rn. 39 - Landesbetrieb Berlin Energie).

    Beteiligt sich die Gemeinde mit einem Eigenbetrieb oder einer Eigengesellschaft am Wettbewerb um das Wegenutzungsrecht, folgt aus dem Diskriminierungsverbot und der Verpflichtung zur Neutralität gegenüber allen Bewerbern um die Konzession das Gebot der organisatorischen und personellen Trennung der Vergabestelle von dem als Bieter auftretenden Eigenbetrieb oder Eigengesellschaft (vgl. BGH, WuW 2017, 200 Rn. 40 - Landesbetrieb Berlin Energie).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    aa) Ein Wegenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen ist nach § 134 BGB nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 54 ff. und 101 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, RdE 2014, 191 Rn. 50 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 53 - Stromnetz Homberg; Urteil vom 18. November 2014 - EnZR 33/13, RdE 2015, 130 Rn. 20 - Stromnetz Schierke).

    Gemeinden sind nicht gehindert, sich mit einem eigenen Unternehmen oder einem Eigenbetrieb am Wettbewerb zu beteiligen und auf dieser Grundlage gegebenenfalls den Netzbetrieb selbst zu übernehmen (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 33 - Stromnetz Berkenthin; BGH, RdE 2014, 191 Rn. 42 - Stromnetz Heiligenhafen; WuW 2017, 200 Rn. 34 ff. - Landesbetrieb Berlin Energie).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist daher nach ständiger Rechtsprechung unzulässig, wenn die zu klärenden Rechtsbeziehungen bereits durch die Entscheidung in der Hauptsache erschöpfend geregelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74, BGHZ 69, 37, 43 mwN; vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 19 mwN).

    Diesen Rechtsgrundsatz hat der Bundesgerichtshof auf den Fall übertragen, dass die Parteien mit Klage und Widerklage mehrere selbständige Ansprüche verfolgen, für die das streitige Rechtsverhältnis vorgreiflich ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1967 - V ZR 83/66, WM 1967, 1245, 1246; vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744 Rn. 19).

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Dies beruht darauf, dass in diesen Fällen Teilurteile ergehen können und deshalb die Entscheidungen über das zugrundeliegende Rechtsverhältnis für nachfolgende Teilurteile und das Schlussurteil von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05, BGHZ 169, 153 Rn. 16).

    Daran fehlt es, wenn im Fall der Begründetheit der Zwischenfeststellungsklage zugleich die Hauptsacheklage ohne Weiteres in vollem Umfang entscheidungsreif ist; hier hat ein Ausspruch über den Zwischenfeststellungsantrag keine weitergehende rechtliche Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05, BGHZ 169, 153 Rn. 17 zur Zwischenfeststellungsklage über das Nichtbestehen einer zur Aufrechnung gestellten Forderung).

  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Allerdings hat die Rechtsprechung eine positive Zwischenfeststellungsklage des Klägers als zulässig angesehen, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus dem streitigen Rechtsverhältnis verfolgt werden, auch wenn sie in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus diesem ergeben können (vgl. RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330).

    Maßgeblich ist, ob die besondere Feststellung des Rechtsverhältnisses gerade für den Feststellungskläger eine Bedeutung hat (vgl. RGZ 144, 54, 59).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Aus dem Eigeninteresse der Gemeinde, den Wegenutzungsvertrag mit dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft abzuschließen, folgt deshalb nicht ohne weiteres eine zur Nichtigkeit führende unbillige Behinderung eines anderen Bewerbers, wenn Gemeinderäte mit Doppelmandat bei der abschließenden Beschlussfassung des Gemeinderats mitwirken (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2017, 435, 439 f.; Schweizer/Wolkenhauer, DÖV 2013, 745, 749; Hellermann, EnWZ 2016, 7, 11 f.; Boos, EWeRK 2016, 332 ff.; Meyer-Hetling/Schneider, EnWZ 2017, 387, 389 f.; Wolkenhauer, IR 2018, 300, 301; aA Sauer, EWeRK 2017, 56, 58 f.; Sauer/Todorovic, EWeRK 2018, 227, 238 ff.).
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Aus dem Eigeninteresse der Gemeinde, den Wegenutzungsvertrag mit dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft abzuschließen, folgt deshalb nicht ohne weiteres eine zur Nichtigkeit führende unbillige Behinderung eines anderen Bewerbers, wenn Gemeinderäte mit Doppelmandat bei der abschließenden Beschlussfassung des Gemeinderats mitwirken (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2017, 435, 439 f.; Schweizer/Wolkenhauer, DÖV 2013, 745, 749; Hellermann, EnWZ 2016, 7, 11 f.; Boos, EWeRK 2016, 332 ff.; Meyer-Hetling/Schneider, EnWZ 2017, 387, 389 f.; Wolkenhauer, IR 2018, 300, 301; aA Sauer, EWeRK 2017, 56, 58 f.; Sauer/Todorovic, EWeRK 2018, 227, 238 ff.).
  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18

    Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags;

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    Hierzu hat der unterlegene Bewerber darzulegen, dass nach den gesamten Umständen des Falles zumindest möglich ist, dass die Konzessionsvergabe auf einer fehlerhaften Ausschreibung oder einer fehlerhaften Angebotsbewertung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, zur Veröffentlichung bestimmt - Stromnetz Steinbach).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
    aa) Ein Wegenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen ist nach § 134 BGB nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 54 ff. und 101 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, RdE 2014, 191 Rn. 50 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 53 - Stromnetz Homberg; Urteil vom 18. November 2014 - EnZR 33/13, RdE 2015, 130 Rn. 20 - Stromnetz Schierke).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BGH, 18.11.2014 - EnZR 33/13

    Stromnetz Schierke - Energiewirtschaft: Erfordernis der Veröffentlichung der

  • BGH, 13.10.1967 - V ZR 83/66

    Befreiung von jeglicher Haftung - Formnichtigkeit des Ankauferechts - Annahme des

  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Dies widerspräche - wie der Bundesgerichtshof nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich betont hat - der gesetzlichen Konzeption des § 46 EnWG (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, MDR 2020, 879, Rn. 40 - Gasnetz Leipzig).

    Denn die Möglichkeit, das Wegenutzungsrecht an einen Eigenbetrieb der Gemeinde zu vergeben, ist durch das kommunale Selbstverwaltungsrecht geschützt und ausdrücklich vom Gesetzgeber gebilligt (arg. § 46 Abs. 4 EnWG in der bis zum 2. Februar 2017 geltenden Fassung, jetzt § 46 Abs. 6 EnWG, vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, MDR 2020, 879, Rn. 40 - Gasnetz Leipzig).

    Ohne eine solche Trennung lässt sich die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung nicht gewährleisten (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, MDR 2017, 541, Rn. 40 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, MDR 2020, 879, Rn. 33 - Gasnetz Leipzig).

    (d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Gasnetz der Stadt Leipzig (vgl. Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, MDR 2020, 879).

    Erst dann hätte der Beklagte darzulegen und glaubhaft zu machen gehabt, dass tatsächlich kein Interessenkonflikt bestand oder sich die konkrete Tätigkeit nicht auf die Vergabeentscheidung ausgewirkt habe (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, MDR 2020, 879, Rn. 46).

    Insoweit hätte die Klägerin darzulegen und glaubhaft zu machen gehabt, dass ein von einem Mitwirkungsverbot betroffener Senator an dem abschließenden Beschluss des Senats mitgewirkt hätte und zumindest die konkrete Möglichkeit bestanden habe, dass dies den Beschluss über die Vergabe beeinflusst habe (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, MDR 2020, 879, Rn. 45).

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs komme eine Interessenkollision für ihren Mitarbeiter P... im Übrigen schon deshalb nicht in Betracht, weil danach ein Mitwirkungsverbot bei der Vergabe eines Wegenutzungsrechts überhaupt nur für solche Personen bestehe, die bei einem Bewerber entgeltlich beschäftigt oder bei ihm als Mitglied eines Organs tätig seien (BGH, Urteil vom 28.01.2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig).

    Die von der Verfügungsbeklagten angeführte jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.01.2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig) habe vielmehr die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine konkrete Gefahr geeignet sei, das Fehlen der notwendigen Unparteilichkeit der vergabeleitenden Stelle zu begründen.

    (1) § 16 VgV in der bis zum 17. April 2016 gültigen Fassung und § 6 VgV n.F. erstrecken sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und wie nunmehr in § 1 Abs. 2 Nr. 3 VgV n.F. auch klargestellt ist, nicht auf die Entscheidung über Wegenutzungsverträge nach § 46 Abs. 2 EnWG (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 -EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, juris Rn. 26; ebenso Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 49).

    Sie erstrecken sich in Anlehnung an die im Wesentlichen gleichlautenden Regelungen in § 16 Abs. 1 VgV a.F. bzw. § 6 Abs. 1 und 3 VgV n.F. sowie § 5 Abs. 1 und 3 KonzVgV insbesondere auf Organmitglieder und Mitarbeiter der Gemeinde, die zugleich bei einem Bewerber oder Bieter gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied eines Organs tätig stätig sind (BGH, Urteil vom 18. Januar 2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, juris Rn. 35).

    Eine solche Trennung kann daher innerhalb der gemeindeeigenen Verwaltung praktisch nur dadurch erfolgen, indem die Kommune die Vergabestelle "einer personell und organisatorisch vollständig vom Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft getrennten Einheit der Gemeindeverwaltung zuweist" (vgl. BGH,Urteil vom 18. Januar 2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, aaO).

    Nach den dargelegten Rechtsgrundsätzen ist nicht zu verlangen, dass eine Gemeinde auf die Verfahrensorganisation durch jedweden ihrer Bediensteten verzichtet, sondern lediglich, dass sie die für die im Vergabeverfahren zu erledigenden Aufgaben einer personell und organisatorisch von der kommunalen Mitbieterin getrennten Verwaltungseinheit zuweist (BGH, Urteil vom 18. Januar 2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, aaO, Rn. 43 und Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15 - Landesbetrieb Berlin Energie, aaO, Rn. 39 f.; vgl. auch Dieckmann in Scharf/Wagner-Cardenal/Dieckmann, 2. Auflage, VgV § 6 Rn. 27 f.; Dippel in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage, VgV § 6 Rn. 15).

    Der Schutzzweck des Trennungsgebotes ist für Personen, die nicht allein an der Auswahlentscheidung, sondern an dem die Entscheidung vorbereitenden Auswahlverfahren beteiligt sind, mit Rücksicht auf die dadurch mögliche Verfahrensgestaltung umfassender zu verstehen und nicht lediglich auf Teilnahmerechte an Gremiensitzungen zu beziehen, die unter Umständen für ein nur an der Auswahlentscheidung beteiligtes Organmitglied des Konzessionsgebers die Möglichkeit einer Interessenkollision begründen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, aaO, Rn. 29 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 11/17 Kart, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart, juris Rn. 98).

    aa) Eine andere Beurteilung folgt nicht aus der von der Verfügungsbeklagten für ihre gegenteilige Auffassung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gasnetz der Stadt Leipzig (Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, aaO.).

  • BGH, 20.12.2023 - VIII ZR 309/21

    Einseitige Einführung einer Preisanpassungsklausel hinsichtlich des

    Daran fehlt es, wenn im Fall der Begründetheit der Zwischenfeststellungsklage zugleich die Hauptsacheklage ohne Weiteres in vollem Umfang entscheidungsreif ist; hier hat ein Ausspruch über den Zwischenfeststellungsantrag keine weitergehende rechtliche Bedeutung (BGH, Urteile vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05, BGHZ 169, 153 Rn. 17; vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, WM 2021, 989 Rn. 19).
  • BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19

    GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz

    Dementsprechend kommt es nur bei Einhaltung des Trennungsgebots darauf an, ob ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot durch Personen, die bei einem Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied eines Organs tätig sind, zumindest konkret geeignet ist, die Vergabe zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18 - RdE 2020, 358 Rn. 45 - Gasnetz Leipzig).
  • LG München I, 23.11.2022 - 29 O 7754/21

    Kapitalmarktrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard können

    Daran fehlt es, wenn im Fall der Begründetheit der Zwischenfeststellungsklage zugleich die Hauptsacheklage ohne Weiteres in vollem Umfang entscheidungsreif ist (BGH, Urteil v. 28.01.2020, BeckRS 2020, 9287); hier hat ein Ausspruch übe den Zwischenfeststellungsantrag keine weitergehende rechtliche Bedeutung.
  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22

    Konzessionsvergabe bei Interessenkollision - Weiterführung eines aufgehobenen

    Dieses soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt, und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleisten (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 40 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 33 - Gasnetz Leipzig; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2021 - EnZR 43/20, juris Rn. 34 - Stadt Bargteheide).

    Hierzu zählt auch die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats eines Bewerbers (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 35 - Gasnetz Leipzig).

    Bei der Entscheidung, ob eine unbillige Benachteiligung vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass ein möglicher Interessenkonflikt der Gemeinde im Gesetz angelegt ist und deshalb nicht für sich genommen bereits eine unbillige Benachteiligung von Bewerbern begründen kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 41 - Gasnetz Leipzig).

    Die Position im Aufsichtsrat der Eigengesellschaft lässt diesen Interessenkonflikt lediglich klarer zu Tage treten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 42 - Gasnetz Leipzig).

  • BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20

    Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb

    Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleistet ist ( BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18 , RdE 2020, 358 Rn. 33, 43 - Gasnetz Leipzig; NZKart 2021, 509 Rn. 48 - Gasnetz Berlin).
  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

    Der hiesige Fall liegt anders als der Fall einer Zwischenfeststellungswiderklage des unterlegenen Bieters im Rahmen der Klage des obsiegenden Bieters auf Netzherausgabe (dies der Fall des BGH, EnZR 99/18, nachgehend zu OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17, aus dem die Beklagte zu 2 Zulässigkeitsbedenken herleiten will); dort bestand ein Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Vergabe, über die das OLG im Wege des Teilurteils entschieden hatte, nicht, weil durch die Hauptsacheentscheidung über den Herausgabeanspruch die Rechtsbeziehung zwischen den Streitparteien erschöpfend zu regeln war (vgl. zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung etwa Zöller/ Greger , ZPO, Kommentar, 33. Auflage, § 256, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 15 U 9/21

    Ansprüche aus einem Patentübertragungsvertrag; Vorliegen einer Bruttopreisabrede;

    Dies ist von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, NZBau 2008, 175 Rn. 10 mwN; BGH, Urt. v. 28.01.2020 - EnZR 99/18, BeckRS 2020, 9287 Rn. 15).

    Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist daher nach ständiger Rechtsprechung unzulässig, wenn die zu klärenden Rechtsbeziehungen bereits durch die Entscheidung in der Hauptsache erschöpfend geregelt werden (vgl. BGH, NJW 2013, 1744 Rn. 19 mwN; BGH, BeckRS 2020, 9287 Rn. 16; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

    Eine positive Zwischenfeststellungsklage des Klägers ist zulässig, wenn mit der Hauptklage mehrere selbstständige Ansprüche aus dem streitigen Rechtsverhältnis verfolgt werden, auch wenn sie, wie bei der hier von der Klägerin verfolgten Stufenklage, in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus diesem Rechtsverhältnis ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig , zitiert nach juris, Tz. 18; a.A. Meyer-Hetling/Spengler, EnWZ 2019, 399, 401).

    Nach Ansicht des Senats kann sich das Oberlandesgericht Schleswig dafür jedoch nicht auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 und EnZR 99/18 - stützen, die auf diese Rechtsfrage nicht eingehen.

  • OLG Celle, 15.12.2022 - 8 U 46/22
  • BGH, 25.10.2023 - IV ZR 150/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung;

  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22

    Trennungsgebot - Einhaltung des Trennungsgebots im Gaskonzessionsverfahren -

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20

    Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 12 U 12/23

    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

  • LG Kiel, 26.06.2020 - 14 HKO 9/20
  • LG Berlin, 10.12.2020 - 19 O 298/17

    Stufenklage zum Provisionsanspruch aus Tippgebervertrag

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17 (Hs)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39972
OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17 (Hs) (https://dejure.org/2018,39972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - 7 U 33/17 (Hs) (https://dejure.org/2018,39972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) (https://dejure.org/2018,39972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit eines Gaskonzessionsvertrags

  • ibr-online

    Vergabe einer Gaskonzession: Stadtwerke-Aufsichtsräte dürfen nicht mitstimmen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • pwc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit von Doppelmandaten bei der Vergabe von Energiekonzessionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe einer Gaskonzession: Stadtwerke-Aufsichtsräte dürfen nicht mitstimmen! (VPR 2019, 104)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind grundsätzlich gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 EnWG i.V.m. § 134 BGB nichtig (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 101; Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 59, jeweils zit. nach juris).

    Für die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche kommt es somit darauf an, ob der Wechsel der vertraglichen Berechtigung zur Nutzung der öffentlichen Wege der Stadt ... von der Beklagten auf die Klägerin wirksam ist, also ob die Stadt ... der Klägerin durch den Gaskonzessionsvertrag vom 17. Juni 2015 das Wegenutzungsrecht wirksam eingeräumt hat (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dez. 2003, KZR 66/12, Rn. 62 m.w.N.).

    Ein Konzessionsvertrag ist nach § 134 BGB grundsätzlich nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den Anforderungen aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 54 ff. und 101 ff.; Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 50 ff., Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 53; Urt. v. 18. Nov. 2014, EnZR 33/13, "Stromnetz Schierke« Rn. 20; jeweils zit. nach juris).

    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren einen Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 55).

    Denn der Konzessionsvertrag als solcher führt die Marktwirkungen des Verbotsverstoßes herbei (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, Rn. 58).

    Als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet sind die Gemeinden gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetze Berkenthin«, Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Diese sind Bestandteil eines gesetzlich geregelten Vergabeverfahrens und können nicht isoliert auf das - nicht näher geregelte - Verfahren der Konzessionsvergabe übertragen werden (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 112; KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 85; OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 9. März 2014, 11 W 47/14 (Kart), Rn. 27, zit. nach juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine andere Beurteilung der grundsätzlich eintretenden Nichtigkeitsfolge "in Betracht komme", wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession "ausreichend Gelegenheit" hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht nutzten, weshalb die fortdauernde Behinderung durch den fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag im Sinne der Rechtssicherheit hinzunehmen sei (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 108; Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 58).

    Die Beklagte hatte keine "ausreichende Gelegenheit" (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 108), ihre Rechte zu wahren.

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist zwar zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte, was etwa bei einer geringfügigen Fehlgewichtung im Kriterienkatalog in Betracht kommt, die ersichtlich keinen Einfluss auf die Platzierung der Bewerber haben konnte (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 99).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung besteht vielmehr nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze, zu denen auch das Energiewirtschaftsgesetz zählt (BGH, a.a.O., Rn. 30, 31 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 44; 22. Aug. 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 74, jeweils zit. nach juris).

    Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens und dessen Entscheidung unterliegt die Gemeinde dem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot abzuleitenden Gebot der Neutralität (OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 44, 47; 22. Aug. 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 74; OLG Celle, Urt. v. 26. Jan.

    Für die Vergabe einer Konzession folgt daraus, dass für die vergebende Gemeinde niemand tätig werden darf, dessen Interessen zugleich mit denjenigen eines Bewerbers verknüpft sind (OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 47; OLG Schleswig, Urt. v. 16. April 2018, 16 U 110/17 Kart, Rn. 40; jeweils zit. nach juris).

    Ohne eine solche Trennung lässt sich die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung von vornherein nicht gewährleisten (BGH, Beschl. v. 18. Okt. 2016, KZB 46/15, "Berlin Energie«, Rn. 40; OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn, 50, jeweils zit. nach juris).

    Der Beweis für eine Kausalität von personellen Verflechtungen für eine ihm nachteilige Entscheidung ist für den Bewerber regelmäßig nicht zu führen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 67, zit. nach juris).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind grundsätzlich gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 EnWG i.V.m. § 134 BGB nichtig (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 101; Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 59, jeweils zit. nach juris).

    Ein Konzessionsvertrag ist nach § 134 BGB grundsätzlich nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den Anforderungen aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 54 ff. und 101 ff.; Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 50 ff., Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 53; Urt. v. 18. Nov. 2014, EnZR 33/13, "Stromnetz Schierke« Rn. 20; jeweils zit. nach juris).

    Die Pflicht zur diskriminierungsfreien Entscheidung über den Netzbetreiber ist zur Förderung des Wettbewerbs um das für den Betrieb des allgemeinen Versorgungsnetzes notwendige Wegenutzungsrecht im Interesse der Allgemeinheit an einer Verbesserung der Versorgungsbedingungen geeignet und erforderlich (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11. Juli 2006, KVR 28/05 "Deutsche Bahn/KVS Saarlouis« Rn. 21 a.E. = BGHZ 168, 295) und beschränkt die Gemeinden nicht übermäßig (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 42).

    Diese sind Bestandteil eines gesetzlich geregelten Vergabeverfahrens und können nicht isoliert auf das - nicht näher geregelte - Verfahren der Konzessionsvergabe übertragen werden (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 112; KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 85; OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 9. März 2014, 11 W 47/14 (Kart), Rn. 27, zit. nach juris).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Dies gelte auch bezüglich der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Januar 2017 (Az.: 2 U 66/16, nachgewiesen bei juris, = Anlage K 49, Anlagen - Klägerin, Bd. III).

    Deshalb liegt nur dann kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Neutralitätsgebot vor, wenn bei der Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens dafür Sorge getragen ist, dass die nach dem Kommunalrecht (§§ 27, 28 SächsGemO) zur abschließenden Entscheidung über die Konzessionsvergabe zuständigen ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrats nicht zugleich Vertreter eines Bewerbers sind oder dessen Organen angehören, sie mithin über die nötige personelle und sachliche Neutralität gegenüber der inhaltlich zu treffenden Entscheidung verfügen (vgl. Sauer, EWeRK 2017, 49, 57).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urt. v. 5. Jan. 2017, 2 U 66/16, insbes.

  • OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Auf die Berufung der Beklagten änderte das Oberlandesgericht Dresden mit dem am 10. Januar 2018 verkündeten Urteil die Entscheidung teilweise ab und verurteilte die Stadt ... zur Auskunft über die Gründe der Auswahlentscheidung durch Übermittlung des Auswertungsvermerks (Az.: U 4/17 Kart; Anl. BK 29 - Bd. VII, Bl. 105 ff.).

    Bereits vor der Erhebung der Klage auf Einsicht und Auskunftserteilung zum Landgericht Leipzig (Az.: 2 HK O 1984/15; nachgehend OLG Dresden U 4/17 Kart) am 8. Juli 2015 hatte die Beklagte bei der Stadt ... Einsicht und Auskunft in Bezug auf das Auswahlverfahren begehrt und auch schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Stadt ... (LG Leipzig, Az.: 5 O 1339/15) - allerdings erfolglos - einen Einsichts- bzw. Auskunftsanspruch geltend gemacht.

    Ausreichende Gelegenheit zur Wahrung eigener Rechte hat ein unterlegener Bewerber nicht bereits, wenn er die Möglichkeit zur Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erhält, sondern erst, wenn es ihm auch möglich ist, das Ergebnis der mitgeteilten Auswahlentscheidung inhaltlich zu prüfen und deren Auswahlgründe zum Gegenstand des gerichtlichen Rechtsschutzes zu machen (OLG Dresden, Urt. v. 18. Jan. 2018, U 4/17 Kart, Mitgas GmbH gegen Stadt ... , UA S. 16 - 18, Bd. VII Bl. 112 Rs-113 Rs).

  • LG Leipzig, 17.06.2015 - 5 O 1339/15

    Leipzig darf Gasversorgung kommunalisieren

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Das Landgericht Leipzig (Az. 5 O 1339/15) wies den Antrag am 17. Juni 2015 nach mündlicher Verhandlung zurück (Beiakte LG Leipzig, 5 O 1339/15, Bl. 126F, 130ff.; K7, Anlagen - Klägerin, Bd. I).

    Die Beklagte hatte vor Ablauf von 15 Tagen am 12. Mai 2015 beim Landgericht Leipzig (Az.: 5 O 1339/15) beantragt, der Stadt ... einstweilen zu untersagen, den Konzessionsvertrag mit der Klägerin zu schließen, nachdem die Stadt ... in Anlehnung an den Rechtsgedanken von § 101a GWB aF mit Schreiben vom 29. April 2015 über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hatte.

    Bereits vor der Erhebung der Klage auf Einsicht und Auskunftserteilung zum Landgericht Leipzig (Az.: 2 HK O 1984/15; nachgehend OLG Dresden U 4/17 Kart) am 8. Juli 2015 hatte die Beklagte bei der Stadt ... Einsicht und Auskunft in Bezug auf das Auswahlverfahren begehrt und auch schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Stadt ... (LG Leipzig, Az.: 5 O 1339/15) - allerdings erfolglos - einen Einsichts- bzw. Auskunftsanspruch geltend gemacht.

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Ein Konzessionsvertrag ist nach § 134 BGB grundsätzlich nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den Anforderungen aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 54 ff. und 101 ff.; Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 50 ff., Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 53; Urt. v. 18. Nov. 2014, EnZR 33/13, "Stromnetz Schierke« Rn. 20; jeweils zit. nach juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine andere Beurteilung der grundsätzlich eintretenden Nichtigkeitsfolge "in Betracht komme", wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession "ausreichend Gelegenheit" hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht nutzten, weshalb die fortdauernde Behinderung durch den fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag im Sinne der Rechtssicherheit hinzunehmen sei (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 108; Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 58).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Eine Zwischenfeststellungsklage ist aber bereits dann zulässig, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche verfolgt werden, für die das streitige Rechtsverhältnis vorgreiflich ist, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergeben können (BGH, Urt. v. 13. Okt. 1967, V ZR 83/66, BeckRS 31177819; Urt. v. 7. März 2013, VII ZR 223/11, NJW 1744, 1745, Rn. 19 m.w.N.; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 256, Rn. 106; Zöller/Greger, a.a.O.).

    Die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlussurteilen kann aber gerade dadurch beseitigt werden, dass über die für die Klage vorgreifliche Frage ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht (vgl. RG, Urt. v. 27. Febr. 1934, II 276/33, RGZ 144, 44, 59f.; BGH, Urt. v. 7. März 2013, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.; Musilak/Voit/Foerste, a.a.O., Rn. 42).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung besteht vielmehr nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze, zu denen auch das Energiewirtschaftsgesetz zählt (BGH, a.a.O., Rn. 30, 31 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 44; 22. Aug. 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 74, jeweils zit. nach juris).

    Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens und dessen Entscheidung unterliegt die Gemeinde dem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot abzuleitenden Gebot der Neutralität (OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 44, 47; 22. Aug. 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 74; OLG Celle, Urt. v. 26. Jan.

  • LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16

    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses; Mitwirkungsverbot;

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenfeststellungsurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Magdeburg (Az.: 36 O 15/16) vom 10. Mai 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Juni 2017 abgeändert und festgestellt, dass der zwischen der Stadt ... und der Stadtwerke ... GmbH am 17. Juni 2015 abgeschlossene Gaskonzessionsvertrag für 22 Ortsteile der Stadt ... (K. , M. , R. , B. , S. , H. , P. , Hn. , La. , Bn. , E. , W. , Ln. , Bg. , Sn. , Mu. , Lz. , A. , Lt. , Kf. , Rd. und Pz. ) nichtig ist.

    unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Magdeburg vom 10. Mai 2017 (Az. 36 O 15/16) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Juni 2017 festzustellen, dass der zwischen der Stadt ... und der Stadtwerke ... GmbH am 17. Juni 2015 abgeschlossene Gaskonzessionsvertrag für 22 Ortsteile der Stadt ... (K. , M. , R. , B. , S. , H. , P. , Hn. , La. , Bn. , E. , W. , Ln. , Bg. , Sn. , Mu. , Lz. , A. , Lt. , Kf. , Rd. und Pz. ) nichtig ist.

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

  • BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05

    Deutsche Bahn/KVS Saarlouis

  • BGH, 18.11.2014 - EnZR 33/13

    Stromnetz Schierke - Energiewirtschaft: Erfordernis der Veröffentlichung der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05

    Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis;

  • OLG Schleswig, 28.06.2016 - 54 Verg 2/16

    Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

  • OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 11 W 2/18

    Zur Auslegung von § 47 Abs. 5 Satz 3 EnWG

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 18.70

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Ausschluß der

  • OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16

    Welche Amforderungen bestehen an die Vergabe einer Stromkonzession?

  • BGH, 13.10.1967 - V ZR 83/66

    Befreiung von jeglicher Haftung - Formnichtigkeit des Ankauferechts - Annahme des

  • BVerwG, 12.11.2003 - 4 BN 67.03

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

  • OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14

    Konzessionsvergabeverfahren einer Kommune für Wegerechte für ein Gasverteilnetz:

  • BGH, 17.10.1968 - III ZR 155/66

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18

    Gasnetz Leipzig

    Aus dem Eigeninteresse der Gemeinde, den Wegenutzungsvertrag mit dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft abzuschließen, folgt deshalb nicht ohne weiteres eine zur Nichtigkeit führende unbillige Behinderung eines anderen Bewerbers, wenn Gemeinderäte mit Doppelmandat bei der abschließenden Beschlussfassung des Gemeinderats mitwirken (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2017, 435, 439 f.; Schweizer/Wolkenhauer, DÖV 2013, 745, 749; Hellermann, EnWZ 2016, 7, 11 f.; Boos, EWeRK 2016, 332 ff.; Meyer-Hetling/Schneider, EnWZ 2017, 387, 389 f.; Wolkenhauer, IR 2018, 300, 301; aA Sauer, EWeRK 2017, 56, 58 f.; Sauer/Todorovic, EWeRK 2018, 227, 238 ff.).
  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    So hat das Oberlandesgericht Naumburg ausgeführt, "dass für die vergebende Gemeinde niemand tätig werden darf, dessen Interessen zugleich mit denjenigen eines Bewerbers verknüpft sind (Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17, juris Rn. 50).

    Der Beweis für eine Kausalität von personellen Verflechtungen für eine ihm nachteilige Entscheidung ist für den Bewerber regelmäßig nicht zu führen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 67; OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs), Rn. 90 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 54 Verg 2/16, juris Rn. 121 mwN).

  • LG München I, 24.05.2019 - 37 O 728/17

    Unzulässige Rechtsausübung, unbillige Behinderung,

    Die Pflicht zur Unparteilichkeit findet ihre Grundlage unmittelbar im Rechtsstaatsgebot und den daraus abzuleitenden Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit sowie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (OLG Naumburg, Urt. vom 21.09.2018, 7 U 33/17, juris Rn. 49 m.w.N.).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass der unterlegene Bewerber den Beweis für eine Kausalität von personellen Verflechtungen für eine ihm nachteilige Entscheidung regelmäßig nicht führen kann (OLG Naumburg, Urt. vom 21.09.2018, 7 U 33/17, juris Rn. 91 m.w.N.).

    Eine Klage nach § 256 ZPO kann grundsätzlich auch auf die Feststellung gerichtet sein, dass zwischen der klagen den Partei und einem Dritten ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist (vgl. OLG Naumburg, 21.9.2018, 7 U 33/17, juris Rn. 37 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 2 U 1/18

    Auswahlkriterien für die Vergabe einer Gaskonzession Verfahren zur Vergabe von

    Zwar war die Klägerin nicht verpflichtet, rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht einzuleiten, nachdem der Verfügungsantrag nach Abschluss des Konzessionsvertrags unzulässig geworden war und die Klägerin ihr Begehren, den Vertragsschluss zu verhindern, im Verfügungsverfahren nicht mehr erreichen konnte (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26. Februar 2018, 11 W 2/18 (Kart) - juris, Rn. 17; OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018, 7 U 33/17 (Hs) - juris, Rn. 83).
  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

    Der hiesige Fall liegt anders als der Fall einer Zwischenfeststellungswiderklage des unterlegenen Bieters im Rahmen der Klage des obsiegenden Bieters auf Netzherausgabe (dies der Fall des BGH, EnZR 99/18, nachgehend zu OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17, aus dem die Beklagte zu 2 Zulässigkeitsbedenken herleiten will); dort bestand ein Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Vergabe, über die das OLG im Wege des Teilurteils entschieden hatte, nicht, weil durch die Hauptsacheentscheidung über den Herausgabeanspruch die Rechtsbeziehung zwischen den Streitparteien erschöpfend zu regeln war (vgl. zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung etwa Zöller/ Greger , ZPO, Kommentar, 33. Auflage, § 256, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

    Das entspricht der heutigen Gesetzeslage aufgrund der Normierung in § 47 Abs. 5 Satz 1 EnWG n.F. Der Senat ist zudem der Auffassung, dass der Eilrechtsschutz auch erfolgreich in Anspruch genommen werden muss (in diesem Sinne möglicherweise ebenfalls OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs), zitiert nach juris, Tz. 84, und Hofmann, jurisPR-VergR 5/2017 Anm. 3; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteile vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, zitiert nach juris, Tz. 84, und vom 26. März 2014 - 6 U 68/13 (Kart), zitiert nach juris, Tz. 75).

    Dass keine gesicherte Rechtslage zu der Frage herrscht, betont auch das Oberlandesgericht Naumburg (OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs), zitiert nach juris, Tz. 85 a.E.).

  • OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19

    Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von

    Für die Zulässigkeit und die Bejahung der Präjudizialität genügt, dass die Beklagte - hier im Wege der Zwischenfeststellungswiderklage - die Feststellung begehrt, der Vertrag, aus dem die Klägerin ihre Aktivlegitimation für ihre klageweise geltend gemachten Vergütungsansprüche herleitet, sei nichtig (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 42 - 43, juris; Zöller/Greger, ZPO, a.a.O., § 256, Rn. 26).
  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

    Eine Klage nach § 256 ZPO kann grundsätzlich auch auf die Feststellung gerichtet sein, dass zwischen der klagenden Partei und einem Dritten - hier der Klägerin und der Stadt I - ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1969, 136; NJW 1977, 1637; NJW 2011, 2195 (2196); in einer ähnlichen Konstellationen wie hier: OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2018, Az. 7 U 33/17 = BeckRS 2018, 39311, nachfolgend zu LG Magdeburg, Teilurteil vom 10.05.2017, AZ: 36 O 15/16 (Anlage K 51); Bacher in BeckOK, ZPO, 32. Edition, Stand: 01.03.2019, § 256, Rn. 5f., auch in Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung).
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Rechtsprechung
   KG, 19.06.2018 - 7 U 33/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53468
KG, 19.06.2018 - 7 U 33/17 (https://dejure.org/2018,53468)
KG, Entscheidung vom 19.06.2018 - 7 U 33/17 (https://dejure.org/2018,53468)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 7 U 33/17 (https://dejure.org/2018,53468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Honorarzone am Schluss des Bauvorhabens zu bestimmen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauen ist ein dynamischer Prozess: Fertiges Vorhaben bestimmt die Honorarzone! (IBR 2019, 326)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 362/02

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Vereinbarung einer zu niedrigen

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 7 U 33/17
    Soweit die Parteien im Rahmen des ihnen durch die HOAI eröffneten Beurteilungsspielraums eine vertretbare Festlegung der Honorarzone vorgesehen haben, ist dies allerdings vom Gericht regelmäßig zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 362/02 -, Rn. 10, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.08.2018 - I-7 U 33/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41809
OLG Hamm, 31.08.2018 - I-7 U 33/17 (https://dejure.org/2018,41809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2018 - I-7 U 33/17 (https://dejure.org/2018,41809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2018 - I-7 U 33/17 (https://dejure.org/2018,41809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Indizien für ein manipuliertes Unfallgeschehen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweiswürdigung: Indizien für einen manipulierten Unfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 378/17

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    Insbesondere darf bei unter Sachverständigenbeweis gestelltem Vortrag zur Plausibilität von Fahrmanövern auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens nur verzichtet werden, wenn der Tatrichter die besondere Sachkunde zur Beantwortung dieser fachlichen Frage auszuweisen vermag (BGH, Beschl. v. 10.04.2018, Az. VI ZR 378/17, zitiert nach juris Tz. 11).
  • OLG Hamm, 01.08.2017 - 9 U 59/16

    Kriterien für die Feststellung eines gestellten Unfallgeschehen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    In der Rechtsmittelinstanz ist seine Würdigung jedoch daraufhin zu überprüfen, ob er alle Umstände vollständig berücksichtigt und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen hat (OLG Hamm, Urt. v. 01.08.2017, Az. 9 U 59/16, NJW-RR 2017, 1368 Tz. 18).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2018 - 1 U 59/17

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    Dass die Parteien sich vor dem Unfall bereits kannten, vermag zwar deutliche Indizwirkung für ein gestelltes Unfallgeschehen zu entfalten (so OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.02.2018, Az. 1 U 59/17, NJW-RR 2018, 605).
  • OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 20/92

    Voraussetzung der Erstattung von Gutachten-Kosten zur Schadensfeststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    Hiervon ist nicht auszugehen, wenn das Gutachten wegen falscher Angaben des Geschädigten - insbesondere wegen Verschweigens von Vorschäden - unbrauchbar ist (OLG Hamm, Urt. v. 09.10.1992, Az. 9 U 20/92, NZV 1993, 149; Grüneberg in: Palandt, BGB 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 58).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2002 - 9 U 31/01

    Eigentumsverhältnisse unter Ehegatten nach PKW-Erwerb

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    Dieser gilt auch für den Erwerb von Alleinbesitz durch einen vormaligen Mitbesitzer (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 19.09.2002, Az. 9 U 31/01, NJW 2003, 1055).
  • OLG Hamm, 28.03.2018 - 9 U 166/17

    Anforderungen an die Substantiierung der Klage im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    Sofern - wie vorliegend - der objektive Tatbestand der Rechtsgutsverletzung streitig ist, obliegt es dem Anspruchsteller, darzulegen und im Wege des Strengbeweises zu beweisen, dass durch einen ganz konkreten Geschehensablauf der von ihm behauptete Schaden durch das versicherte Fahrzeug verursacht wurde (st. Rechtsprechung, vgl. z. B. OLG Hamm, Hinweisbeschl. v. 28.03.2018, Az. 9 U 166/17, NRWE, juris).
  • LG Bielefeld, 15.03.2017 - 8 O 199/16

    Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.03.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters des Landgerichts Bielefeld (Az. 8 O 199/16) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20

    Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust;

    Im Hinblick auf diesen nicht kompatiblen Vorschaden, den der Kläger mit der Klage ursprünglich geltend gemacht hat, ist daher anzunehmen, der Kläger "lediglich" die günstige Gelegenheit des neuen Unfalls für eine Abrechnung der vor dem streitgegenständlichen Vorfall entstandenen Schäden zu nutzen versuchte (vgl. Senat, Urteil vom 31. August 2018 - 7 U 33/17, BeckRS 2018, 32000).
  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21

    Befangenheit; Zuständigkeit; Verfahrensfehler; manipuliertes Unfallereignis;

    Zudem deutet die nur kurze Haltedauer der beteiligten Fahrzeuge auf ein nur temporäres, gerade auf den Zweck des Fingierens eines gestellten Unfalls bezogenes Nutzungsinteresse hin (hierzu auch Senat Urt. v. 31.8.2018 - I-7 U 33/17, juris Rn. 17) .
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