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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11194
LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22 (https://dejure.org/2023,11194)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2023 - 7 Sa 770/22 (https://dejure.org/2023,11194)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2023 - 7 Sa 770/22 (https://dejure.org/2023,11194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 Abs. 2 Nr. 3 TzBfG, § 18 Abs. 3 LGG NRW, § 18 Abs. 6 LGG NRW
    Befristung, Vertretung, Prognoseentscheidung, Arbeitsunfähigkeit der vertretenen Person, institutioneller Rechtsmissbrauch, Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, Rechtswidrigkeit der unterbliebenen Beteiligung, Nachholung der Beteiligung der ...

  • IWW

    § 30 TV-L, § 14 TzBfG, § 18 Abs. 3 Satz 1 und 2 LGG NRW, § ... 46 VwVfG NRW, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 17 TzBfG, § 72 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 LPVG NRW, § 18 Abs. 3 Satz 2 LGG NRW, § 43 Absatz 1 VwVfG, § 44 VwVfG NRW, LGG NW § 18 Nr. 7, § 18 Abs. 3 Satz 2 LGG, BGleiG § 19 Nr. 8, § 18 Abs. 3 Satz 3 LGG NRW, LGG NW § 18 Nr. 7; 14.05.2013 - 6 A, LGG NW § 17 Nr. 14, § 18 Abs. 6 LGG NRW, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 18 Abs. 6 Satz 4 LGG NRW, § 18 Abs. 6 Satz 5 LGG NRW, § 17 Abs. 1 Satz 1 LGG NRW, § 1 Abs. 1 LGG NRW, § 18 LGG NRW, § 20 LGG NRW, § 18 Abs. 4 LGG NRW, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 14 Abs. 2 Nr. 3 TzBfG, § 18 Abs. 3 LGG NRW, § 18 Abs. 6 LGG NRW,
    Befristung, Vertretung, Prognoseentscheidung, Arbeitsunfähigkeit der vertretenen Person, institutioneller Rechtsmissbrauch, Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, Rechtswidrigkeit der unterbliebenen Beteiligung, Nachholung der Beteiligung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Vertretung; Prognoseentscheidung; Arbeitsunfähigkeit der vertretenen Person; institutioneller Rechtsmissbrauch; Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten; Rechtswidrigkeit der unterbliebenen Beteiligung; Nachholung der Beteiligung der ...

  • rechtsportal.de

    Befristung; Vertretung; Prognoseentscheidung; Arbeitsunfähigkeit der vertretenen Person; institutioneller Rechtsmissbrauch; Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten; Rechtswidrigkeit der unterbliebenen Beteiligung; Nachholung der Beteiligung der ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten ausreichend

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft: generell erteilte Zustimmung der ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Generelle Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zu Befristung eines Lehrer-Arbeitsvertrags genügt - Generelle Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zu Befristung eines Lehrer-Arbeitsvertrags genügt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines in Vertretung angestellten Lehrers bei Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Generell erteilte Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristungen ausreichend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (45)

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG 15.12.2021 - 7 AZR 422/20, NZA 2022, 478; 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, BAGE 159, 125; 11.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125; 24.08.2016 - 7 AZR 41/15, NZA 2017, 307; 11.02.2015 - 7 AZR 113/13, NZA 2015, 617).

    Es ist deshalb aufgrund der Umstände bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausgefallenen Arbeitnehmers zurückzuführen ist (…BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, a.a.O.; 11.10.2016 - 7 AZR 135/15, a.a.O.;… 24.08.2016 - 7 AZR 41/15, a.a.O.).

    Nicht nur das Schuljahr, sondern auch das Schulhalbjahr stellt eine organisatorische Zäsur dar, um für das folgende Halbjahr eine volle und möglichst fachbezogene Unterrichtsversorgung zu gewährleisten (BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, BAGE 159, 125; 26.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125).

    Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (…vgl. BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, a.a.O.; 26.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125; 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, BAGE 142, 308; 18.07.2012 - 7 AZR 783/10, NZA 2012, 1359).

    Liegt ein Sachgrund vor, kann also von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart (BAG 26.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG 15.12.2021 - 7 AZR 422/20, NZA 2022, 478; 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, BAGE 159, 125; 11.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125; 24.08.2016 - 7 AZR 41/15, NZA 2017, 307; 11.02.2015 - 7 AZR 113/13, NZA 2015, 617).

    Es ist deshalb aufgrund der Umstände bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausgefallenen Arbeitnehmers zurückzuführen ist (BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, a.a.O.;… 11.10.2016 - 7 AZR 135/15, a.a.O.;… 24.08.2016 - 7 AZR 41/15, a.a.O.).

    Nicht nur das Schuljahr, sondern auch das Schulhalbjahr stellt eine organisatorische Zäsur dar, um für das folgende Halbjahr eine volle und möglichst fachbezogene Unterrichtsversorgung zu gewährleisten (BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, BAGE 159, 125; 26.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125).

    Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, BAGE 159, 125).

    Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 17.05.2017 - 7 AZR 420/15, a.a.O.; 26.10.2016 - 7 AZR 135/15, BAGE 157, 125; 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, BAGE 142, 308; 18.07.2012 - 7 AZR 783/10, NZA 2012, 1359).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 1 B 1051/19

    Richter auf Probe; ernennungsreif; Verplanung; Verplanungsbewerber; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22
    Gemäß § 46 VwVfG NRW kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 VwVfG NRW nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (OVG NRW 24.10.2019 - 1 B 1051/19, BGleiG E.IV.10.1 LGG NW § 18 Nr. 7).

    Die Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten stellt, wie sich schon aus der Regelung des § 18 Abs. 3 Satz 2 LGG und dem offensichtlichen Nichtvorliegen einer Verletzung von Vorschriften über die Form oder die örtliche Zuständigkeit ergibt, einen Verfahrensfehler i.S.d. § 46 VwVfG NRW dar (OVG NRW 24.10.2019 - 1 B 1051/19, a.a.O.; 01.06.2010 - 6 A 470/08, IÖD 2010, 219).

    Ausgeschlossen ist die Annahme der Offensichtlichkeit allerdings, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensfehler eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (OVG NRW 27.08.2021 - 6 A 2925/20 - 24.10.2019 - 1 B 1051/19, a.a.O.; 04.04.2014 - 1 A 1707/11, BGleiG E.II.2.2 BGleiG § 19 Nr. 8).

    Dies entspricht der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, wonach ein Nachholen der Beteiligung nur möglich, solange eine Entscheidung über die Maßnahme noch nicht getroffen oder jedenfalls noch nicht nach außen wirksam geworden ist (OVG NRW 24.10.2019 - 1 B 1051/19, BGleiG E.IV.10.1 LGG NW § 18 Nr. 7; 14.05.2013 - 6 A 1883/09, BGleiG E.IV.10.1 LGG NW § 17 Nr. 14).

  • BAG, 12.06.2024 - 7 AZR 203/23

    Befristung - Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2023 - 7 Sa 770/22 - wird zurückgewiesen.
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