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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,49
BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von Verletzten- oder Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unvereinbarkeit des Ruhens von Krankengeld-Spitzenbeträgen nach RVO - zur Verfassungsmäßigkeit von Ruhensbestimmungen im Sozialversicherungsrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Rente - Krankengeld-Spitzenbetrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 87
  • NJW 1989, 1275 (Ls.)
  • NZA 1989, 406
  • BB 1989, 776
 
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Wird zitiert von ... (140)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).

    Doch kann - wie in den Vorlagen des Bundessozialgerichts dargelegt worden ist - hier nicht davon ausgegangen werden, die Benachteiligung betreffe nur eine kleine Zahl von Personen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz sei im Einzelfall nicht sehr intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.

    Der rechtfertigende Grund für die jeweils angegriffene Regelung wurde einmal mehr in diesem, einmal mehr in jenem Prinzip gefunden (vgl. BVerfGE 59, 36 [49f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von …

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).

    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 185 [192]).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Medizinische Rehabilitation

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 71, 146 [154 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 71, 146 [154 f.] m. w. N.).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 15/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226;… BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226;… BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BVerfG - 1 BvL 71/86 (anhängig)
  • BVerfG - 1 BvL 9/87 (anhängig)
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung eines wesentlichen Teils der betroffenen Steuerpflichtigen kann nicht damit gerechtfertigt werden, daß bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende Regelungen notwendig sein können und dabei in Einzelfällen entstehende Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 79, 87 (100), m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerden ist das Recht der gesetzlichen …

    Der Grundsatz der Äquivalenz von Beitrag und Leistung (vgl. BVerfGE 79, 87 ; 90, 226 ) werde nicht verletzt, da mit der Beitragserhebung nach dem allgemeinen Beitragssatz keine systemwidrige Sonderlast verbunden sei.
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten …

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen kann der Gesetzgeber typisierende und generalisierende Regelungen treffen; die dabei entstehenden Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115; 98, 365, 385).
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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1126
EuGH, 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 1 Abs. 1 Buchst. d Anhang III; ; Beamtenstatut Art. 3 Abs. 3 Anhang III; ; Beamtenstatut Art. 5 Anhang III

  • EU-Kommission PDF

    Sergio / Kommission

    Beamte - Internes Auswahlverfahren

  • EU-Kommission

    Sergio / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses; Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren; Frist für die Beanstandung der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Auswahlverfahren auf Grund von ...

  • rechtsportal.de

    1. Beamte - Klage - Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren - Rügen, mit denen die Rechtswidrigkeit der nicht rechtzeitig beanstandeten Ausschreibung eines Auswahlverfahrens geltend gemacht wird - Unzulässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.03.1985 - 12/84

    Kypreos / Rat

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 12/84 ( Kypreos/Rat, Slg. 1985, 1005 ) entschieden hat, ist es jedoch nicht seine Sache, die Wertungen nachzuprüfen, die der Prüfungsausschuß insoweit in voller Unabhängigkeit vorgenommen hat.

    52 Wie der Gerichtshof jedoch in seiner Rechtsprechung eingeräumt hat ( siehe die Urteile vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg. 1984, 2323, und vom 27. März 1985 in der Rechtssache 12/84, Kypreos/Rat, Slg. 1985, 1005 ) können Erläuterungen, die im Laufe des Verfahrens gegeben werden, in aussergewöhnlichen Fällen die Rüge der unzureichenden Begründung gegenstandslos machen, so daß sie die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt.

  • EuGH, 30.05.1984 - 111/83

    Picciolo / Parlament

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    52 Wie der Gerichtshof jedoch in seiner Rechtsprechung eingeräumt hat ( siehe die Urteile vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg. 1984, 2323, und vom 27. März 1985 in der Rechtssache 12/84, Kypreos/Rat, Slg. 1985, 1005 ) können Erläuterungen, die im Laufe des Verfahrens gegeben werden, in aussergewöhnlichen Fällen die Rüge der unzureichenden Begründung gegenstandslos machen, so daß sie die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt.
  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    13 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 ( Adams und andere/Kommission, Slg. 1986, 977 ) entschieden habe, müsse ein Beamter, der der Auffassung sei, eine Ausschreibung eines Auswahlverfahrens beschwere ihn, da sie rechtswidrig sei, die Ausschreibung rechtzeitig anfechten.
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    17 Hierzu genügt der Hinweis, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74 ( Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123 ) ausgeführt hat, diese Bestimmung in dem Sinne auszulegen ist, daß dann, wenn Mitglieder des Prüfungsausschusses Beamte sind, diese mindestens der gleichen Besoldungsgruppe angehören müssen, die für den zu besetzenden Dienstposten vorgesehen ist, ohne daß jedoch die Mitglieder oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses notwendigerweise Beamte sein müssten.
  • EuGH, 09.06.1983 - 225/82

    Verzyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    50 Zwar hat es der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82 ( Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991 ) zugelassen, daß der Prüfungsausschuß in einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl den Bewerbern in einem ersten Stadium lediglich eine Mitteilung über die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl zukommen lässt und individuelle Erklärungen erst später den Bewerbern gibt, die dies ausdrücklich verlangen.
  • EuGH, 08.03.1988 - 73/86

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des …

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    1 Die Kläger Giovanni Sergio ( Rechtssache 64/86 ), Josefa Knäpen ( Rechtssache 71/86 ), Maurizio Zampetti ( Rechtssache 72/86 ), Maria-Luisa Mascarello D' Erme ( Rechtssache 73/86 ) und Mario Costacurta ( Rechtssache 78/86 ), Beamte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, haben mit Klageschriften, die am 6., 12. und 13. März 1986 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, Klage erhoben auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren KOM/A/8/84, sie zum Ausbildungsabschnitt dieses Auswahlverfahrens nicht zuzulassen.
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …

    Der Kläger könne die Eröffnung dieses Auswahlverfahrens jetzt nicht mehr anfechten, da er dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes binnen drei Monaten nach Ausschreibung des Auswahlverfahrens durch Einlegung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts hätte tun müssen (Urteile vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams/Kommission, Slg. 1986, 977, 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio/Kommission, Slg. 1988, 1399, 1430).

    Es ist ferner festzustellen, daß der Kläger, wenn er die Entscheidung der Eröffnung eines Auswahlverfahrens oder den Inhalt der Ausschreibung des Auswahlverfahrens beanstanden wollte, binnen drei Monaten ab Ausschreibung des Auswahlverfahrens Beschwerde hätte erheben müssen (…vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., S. 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1429 ff.).

    Da der Kläger die Entscheidung der Eröffnung des Auswahlverfahrens CJ 32/88 nicht fristgerecht angefochten hat, kann er sich nicht auf Klagegründe in Zusammenhang mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit dieser Entscheidung stützen, um die Aufhebung der Weigerung, ihn auf die Eignungsliste zu setzen, zu verlangen (…vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Bezueglich der Stellung von Herrn Dastis als Beamter auf Zeit verweist er auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach weder der Vorsitzende noch die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses unbedingt Beamte sein müssten (Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1136, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fordert nämlich Artikel 3 des Anhangs III des Statuts nicht, daß die Mitglieder eines Prüfungsausschusses Beamte sein müssen (…Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verfüge der Prüfungsausschuß eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen bezueglich der Modalitäten und der Einzelheiten der Prüfungen (…Urteile vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Der Gemeinschaftsrichter kann die Auswahl der Prüfungsaufgaben nur dann beanstanden, wenn diese den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens festgelegten Rahmen überschreitet oder nicht mit dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens in Einklang steht (Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., …und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O.).

    Dagegen schließt es die Verpflichtung zur Geheimhaltung nicht aus, daß jedem Bewerber die zahlenmässigen Ergebnisse mitgeteilt werden, die er bei der Bewertung seiner Befähigungsnachweise oder für seine Prüfungsleistungen erzielt hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1439, und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti, Slg. 1983, 2421, 2436).

    Daraus ergibt sich, daß die unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht mehr als Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift betrachtet werden kann, die für sich genommen ihre Aufhebung rechtfertigen würde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    {FN:6} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50 und 51), aus dem sich ergibt, dass die Verwaltung ihre Pflicht, ihre Entscheidungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens hinreichend zu begründen, nicht erfüllt, wenn sie sich "[darauf] beschränkt …, die in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens vorgesehenen Kriterien zu umschreiben", und "die vom Prüfungsausschuss festgelegten spezielleren und genauen Kriterien … [nicht] an[gibt]".

    {FN:17} Urteile vom 30. Mai 1984, Picciolo/Parlament (…111/83, EU:C:1984:200, Rn. 22), vom 27. März 1985, Kypreos/Rat (…12/84, EU:C:1985:142, Rn. 8), und vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52).

    {FN:34} Vgl. Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission (117/81, EU:C:1983:191), vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 53), und vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission (…T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 100).

    {FN:46} Urteil vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    Rn. 31 Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach der Prüfungsausschuss, um den praktischen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die bei einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl auftreten, berechtigt ist, in einem ersten Schritt den Bewerbern lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen, sofern er später den Bewerbern, die dies ausdrücklich verlangen, individuelle Erklärungen gibt (…Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, EU:C:1981:284, Rn. 27…, vom 9. Juni 1983, Verzyck/Kommission, 225/82, EU:C:1983:165, Rn. 16, vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50, …sowie vom 28. Februar 1989, Basch u. a./Kommission, 100/87, 146/87 und 153/87, EU:C:1989:97, Rn. 10).

    Rn. 52 Falls die Begründung nicht fehlt, sondern unzulänglich ist, können jedoch Erläuterungen, die im Lauf des Verfahrens gegeben werden, in außergewöhnlichen Fällen diese Unzulänglichkeit heilen, so dass eine darauf bezogene Rüge die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52, …sowie vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 51).

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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   LG Aschaffenburg, 30.10.1986 - S 71/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5048
LG Aschaffenburg, 30.10.1986 - S 71/86 (https://dejure.org/1986,5048)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 30.10.1986 - S 71/86 (https://dejure.org/1986,5048)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - S 71/86 (https://dejure.org/1986,5048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 65
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dejure.org Übersicht LG Aschaffenburg

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.1988 - 71/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,14660
EuGH, 08.03.1988 - 71/86 (https://dejure.org/1988,14660)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 71/86 (https://dejure.org/1988,14660)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 71/86 (https://dejure.org/1988,14660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses; Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren; Frist für die Beanstandung der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Auswahlverfahren auf Grund von ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EGMR, 26.02.1998 - 20323/92

    PAFITIS AND OTHERS v. GREECE

    On 24 September 1986 the temporary administrator adopted decision no. 71/86, modifying decision no. 70/86.

    On 2 October 1986 the Governor of the Bank of Greece approved decision no. 71/86 and on 7 October 1986 the Prefect of Athens approved the necessary amendment to the BCG's articles of association.

  • EGMR, 17.10.2011 - 60642/08

    ALISIC AND OTHERS v. BOSNIA AND HERZEGOVINA, CROATIA, SERBIA, SLOVENIA AND "THE …

    66/85, 13/86, 71/86, 2/87, 3/88, 59/88, 85/89, 27/90, 82/90 and 22/91.
  • EGMR, 09.10.2003 - 44574/98

    KOVACIC AND OTHERS v. SLOVENIA

    (13) the Foreign-Exchange Transactions Act (Official Gazette of the SFRY, nos. 66/85, 71/86, 3/88, 59/88 and 82/90).".
  • EGMR, 06.11.2006 - 44574/98

    KOVACIC ET AUTRES c. SLOVENIE

    13) La loi relative aux opérations de change (Journal Officiel de la RSFY nos 66/85, 71/86, 3/88, 59/88 et 82/90).
  • EGMR, 03.03.2026 - 45987/22

    LANDIKA v. SLOVENIA

    According to the applicable regulations at the time the legal relationship arose, all foreign-currency savings of citizens were deposited with the National Bank of Yugoslavia and foreign-currency savings could only be disbursed in the cases prescribed by law, as provided in section 71 of the Foreign-Currency Operations Act (Official Gazette of the SFRY Nos. 66/85, 71/86, 3/88, 59/88, 82/90 and 96/91).
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