Rechtsprechung
| BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber
- openjur.de
Geschlechtsbezogene Benachteiligung; Gleichstellungsbeauftragte; männlicher Bewerber
- Bundesarbeitsgericht
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber
- rechtsinformationen.bund.de
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 5 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei der Stellenbesetzung mit einer Gleichstellungsbeauftragten; Nichteinbeziehung männlicher Bewerber in die Auswahl
- hensche.de
Diskriminierung: Geschlecht, Bewerbung
- bag-urteil.com
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber
- Betriebs-Berater
Gleichstellungsbeauftragte - keine geschlechtsbezogene Benachteiligung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei der Stellenbesetzung mit einer Gleichstellungsbeauftragten; Nichteinbeziehung männlicher Bewerber in die Auswahl
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Mann als Gleichstellungsbeauftragter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Diskriminierung wegen des Geschlechts
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Stellenausschreibung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Trotz AGG - zulässige Beschränkung auf Bewerberinnen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Kein männlicher Gleichstellungsbeauftragter
- haufe.de (Kurzinformation)
Ist eine Stellenausschreibung mit dem Anforderungsprofil "weiblich" zulässig? Ja
- haufe.de (Kurzinformation)
Mitarbeiter gesucht: Nur Frauen erwünscht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Stellenausschreibung auf weibliche Bewerberinnen nicht per se unerlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- wordpress.com (Kurzinformation)
Männerdiskriminierung in bestimmten Fällen zulässig?
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Stelle der Gleichstellungsbeauftragten - Geschlecht als wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Keine Männer-Diskriminierung bei Gleichstellungsbeauftragten-Stelle nur für Frauen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG zu Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts - Konkrete Ausgestaltung der zu besetzenden Stelle mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar
- 123recht.net (Pressemeldung)
Mann darf nicht Frauenbeauftragter werden // Kommunen dürfen Stelle nur für Frauen ausschreiben
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 20.12.2007 - 1 Ca 246/07
- LAG Niedersachsen, 05.12.2008 - 16 Sa 236/08
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Papierfundstellen
- NZA 2010, 872
- BB 2010, 1787
- DB 2010, 1534
- DB 2010, 22
- NZG 2010, 580
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (16)
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08
Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Die objektive Eignung eines Bewerbers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 iVm. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG(offengelassen BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1). Der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG bietet keinen Anhaltspunkt für das Erfordernis eines solchen Tatbestandsmerkmals.Rn. 18 3. Ein Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 AGG setzt voraus, dass der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 1 AGG verstoßen hat(BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1). Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ihm eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG zuzurechnen ist, die nicht aufgrund der §§ 8 bis 10 AGG oder nach § 5 AGG zulässig ist.
Die hierin liegende Versagung der Chance auf Einstellung stellt eine ungünstige Behandlung dar unabhängig davon, ob eine Einstellung andernfalls erfolgt wäre(BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; zur Benachteiligung im Verfahren auch: BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276)..
Teilweise wird sie als Voraussetzung der Aktivlegitimation des Bewerbers angesehen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2008 - 6 Sa 522/07 - LAGE AGG § 15 Nr. 3;… ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3) oder dies jedenfalls erwogen (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1), teilweise im Rahmen des Begriffs der Benachteiligung bei § 3 Abs. 1 AGG geprüft (…Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 15, 18, vgl. aber auch § 6 Rn. 10; Adomeit/Mohr NZA 2007, 179, 182;… wohl auch Däubler/Bertzbach-Däubler AGG 2. Aufl. § 7 Rn. 9; für einen Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Verbindung mit der RL 2000/78/EG: BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217). Jedenfalls aber wird überwiegend zu Recht für das Vorliegen einer Benachteiligung verlangt, dass eine Person, die an sich für die Tätigkeit geeignet wäre, nicht ausgewählt oder schon nicht in Betracht gezogen wird (so ausdrücklich BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3;… Däubler/Bertzbach-Däubler aaO;… Adomeit/Mohr AGG § 22 Rn. 27;… ErfK/Schlachter aaO;… aA: vgl. Schiek/Kocher AGG § 22 Rn. 25, § 3 Rn. 7; LAG Berlin-Brandenburg 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - LAGE AGG § 22 Nr. 1, das die mangelnde Eignung im Ergebnis als Einwendung des Anspruchsgegners begreift). Könnte nämlich ein objektiv ungeeigneter Bewerber immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verlangen, wenn für den Arbeitgeber auch das verbotene Merkmal ein Motiv der unterbliebenen Einstellung war, stünde dies nicht im Einklang mit dem Schutzzweck des AGG, der nicht darin besteht, eine unredliche Gesinnung des (potentiellen) Arbeitgebers zu sanktionieren, sondern vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen.
Maßgeblich für die objektive Eignung ist dabei nicht das formelle Anforderungsprofil welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, welche an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (…vgl. Bauer/Göpfert/Krieger § 3 Rn. 15, anders aber § 6 Rn. 10;… vgl. Däubler/Bertzbach-Däubler aaO). Die objektive Eignung ist zu trennen von der individuellen fachlichen und persönlichen Qualifikation des Bewerbers (…ebenso Bauer/Göpfert/Krieger § 3 Rn. 15, 18;… ähnlich Däubler/Bertzbach-Däubler aaO), die nur als Kriterium der Auswahlentscheidung auf der Ebene der Kausalität zwischen Benachteiligung und verbotenem Merkmal eine Rolle spielt (…ebenso mit anderem Ausgangspunkt: Schiek/Kocher § 22 Rn. 24, 25). Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich frei zu entscheiden hat, wie Art. 12 Abs. 1 GG es gebietet (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO), aber nicht durch das Stellen hierfür nicht erforderlicher Anforderungen an Bewerber die Vergleichbarkeit der Situation selbst gestalten und den Schutz des AGG de facto beseitigen kann (…vgl. Schleusener/Suckow/Voigt AGG 2. Aufl. § 15 Rn. 36;… Däubler/Bertzbach-Däubler aaO, die deshalb ein erhebliches bzw. offenkundiges Eignungsdefizit verlangen). Bewerber, welche die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Tätigkeiten grundsätzlich verrichten können, ohne aber jede Voraussetzung des Anforderungsprofils zu erfüllen, bedürfen des Schutzes vor Diskriminierung, weil gerade Anforderungsprofile in Stellenanzeigen häufig Qualifikationen benennen, deren Vorhandensein der Arbeitgeber sich für den Idealfall zwar wünscht, die aber keinesfalls zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung sind.
Rn. 26 aa) § 8 Abs. 1 AGG stellt mit dem Erfordernis, das Merkmal nach § 1 AGG müsse eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Tätigkeit darstellen, nach der Rechtsprechung des Senats(BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1) inhaltlich keine geringeren Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 611a BGB in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung.
Abzustellen ist auf die konkret vom Arbeitnehmer auszuübende Tätigkeit, die sich nach dem vom Arbeitgeber festgelegten Unternehmenskonzept richtet (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - aaO). Das vom Arbeitgeber geforderte Merkmal muss um wesentlich sein zu können, für die vom Arbeitgeber vorgegebene berufliche Anforderung eine prägende Bedeutung haben, wobei es nicht darauf ankommt, welcher zeitliche Anteil der Tätigkeit betroffen ist, sondern darauf, ob das Merkmal für die Erreichung des unternehmerischen Zwecks erforderlich ist.
Das Differenzierungsmerkmal darf nicht nur für unbedeutende, für den Arbeitsplatz nicht charakteristische Tätigkeiten notwendig sein (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - aaO)..
Die Bestimmung des spezifischen beruflichen Tätigkeitsbereichs und der daraus abzuleitenden beruflichen Anforderungen ist Teil der nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Unternehmerfreiheit(BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1). Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes obliegt es dem Dienstherrn, die Dienstposten nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten auszugestalten (BVerfG 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 ua. - mwN, NVwZ 2008, 69; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO). Um die Anforderungen von Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1 AGG sicherzustellen, muss der verfolgte unternehmerische Zweck zudem rechtmäßig sein, darf also nicht gegen eine Verbotsnorm verstoßen, und die gestellte Anforderung muss angemessen sein.
Dies bedingt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen dem verfolgten unternehmerischen Zweck einerseits und dem Nachteil für den Beschäftigten oder Bewerber andererseits (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 35; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - aaO)..
Die Abwägung der getroffenen Grundrechte und des europäischen Primärrechts(vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1) ergibt, dass der männlichen Bewerbern damit zugefügte Nachteil im Hinblick auf den verfolgten Zweck verhältnismäßig ist.
Deshalb kann der Arbeitgeber das Vorhandensein eines in § 1 AGG genannten Merkmals nicht verlangen, wenn er in willkürlicher Weise einen Arbeitsplatz eingerichtet hat, für dessen Besetzung gerade ein in § 1 AGG genanntes Merkmal unverzichtbar ist (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO). Liegt dem Unternehmenskonzept eine bestimmte Erwartung Dritter zugrunde, darf diese nicht ihrerseits diskriminierend sein (…Däubler/Bertzbach-Brors § 8 Rn. 13). Insoweit ist davon auszugehen, dass Erwartungen Dritter, die auf deren Schamgefühl beruhen, ebenso wie die Notwendigkeit einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit zur Authentizität der Aufgabenwahrnehmung legitim sind und ihnen kein diskriminierender Charakter innewohnt (…Bauer/Göpfert/Krieger § 8 Rn. 29, 30;… v. Roetteken § 8 Rn. 56;… Adomeit/Mohr § 8 Rn. 32, 34). Gleiches gilt, wenn ein Vertrauensverhältnis zu einer bestimmten Gruppe erforderlich ist und dieses erfordert, dass der fragliche Arbeitnehmer selbst dieser Gruppe angehört (…ebenso Däubler/Bertzbach-Brors aaO;… Adomeit/Mohr § 8 Rn. 35, 37), wie dies der Fall ist, wenn Opfer von Diskriminierung beraten und betreut werden (…v. Roetteken § 8 Rn. 65)..
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97
Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Für eine Auslegung über den Wortlaut hinaus besteht auch angesichts des § 3 Abs. 1 AGG kein Bedürfnis (vgl. unter II 3 a bb (1), anders noch zu § 611a BGB: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14; 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2). Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung der Aktivlegitimation ist (…BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - aaO), kann hier offenbleiben.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 12. November 1998(- 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14)..
Es kommt nämlich nicht darauf an, ob das weibliche Geschlecht generell für das Amt der nach § 5a NGO zu bestellenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten iSd. § 8 Abs. 1 AGG eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt (verneinend für die nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens zu bestellende Gleichstellungsbeauftragte mit dem dort festgelegten Aufgabenbereich: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14), sondern, ob dies im Hinblick auf die konkret von der Beklagten gesuchte Gleichstellungsbeauftragte der Fall ist.
Zwar kann ein Mann grundsätzlich in gleicher Weise wie eine Frau an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken(so auch BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14) und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln.
Diese Wertung deckt sich mit der des Senats in der Entscheidung vom 12. November 1998(- 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14), wonach es einer Gemeinde überlassen bleibt, über die jeweilige Gemeindeordnung hinausgehende geschlechtsspezifische Voraussetzungen für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zu schaffen und diese insbesondere vorliegen können, wenn Betreuungssituationen im Verhältnis zu Bürgerinnen auftreten, die ausschließlich von Frauen wahrgenommen werden können.
- BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86
§ 611a BGB
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Die hierin liegende Versagung der Chance auf Einstellung stellt eine ungünstige Behandlung dar unabhängig davon, ob eine Einstellung andernfalls erfolgt wäre(BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; zur Benachteiligung im Verfahren auch: BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276)..Es reicht für die Kausalität des verbotenen Merkmals iSd. § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1 AGG aus, wenn in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Merkmal als Kriterium enthalten gewesen ist(BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276). Dies ist hier der Fall, obwohl die Beklagte davon ausging, durch § 5a NGO schon formell an der Einstellung eines Mannes gehindert zu sein.
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Wegen der nach Art. 12 GG geschützten Unternehmerfreiheit kann der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, welchen unternehmerischen Zweck er verfolgt (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124). Um den Schutz der Rechte des Bewerbers nach Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG zu gewährleisten, hat jedoch eine Missbrauchskontrolle stattzufinden. - BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Gleichstellungsbeauftragte
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren(BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502). Es begegnet insofern keinen Bedenken, wenn die Beklagte aufgrund ihres hohen Anteils zugewanderter Frauen an der Bevölkerung einen Schwerpunkt in der Integrationsarbeit mit ausländischen Frauen setzt, denn diese betrifft Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 3. November 2003 - 5 Sa 70/03 E - ZTR 2004, 308) und dient der Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft. - BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07
Approbation als psychologischer Psychotherapeut als Voraussetzung für die Stelle …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Die Bestimmung des spezifischen beruflichen Tätigkeitsbereichs und der daraus abzuleitenden beruflichen Anforderungen ist Teil der nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Unternehmerfreiheit(BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1). Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes obliegt es dem Dienstherrn, die Dienstposten nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten auszugestalten (BVerfG 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 ua. - mwN, NVwZ 2008, 69;… BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO). Um die Anforderungen von Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1 AGG sicherzustellen, muss der verfolgte unternehmerische Zweck zudem rechtmäßig sein, darf also nicht gegen eine Verbotsnorm verstoßen, und die gestellte Anforderung muss angemessen sein. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren(BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502). Es begegnet insofern keinen Bedenken, wenn die Beklagte aufgrund ihres hohen Anteils zugewanderter Frauen an der Bevölkerung einen Schwerpunkt in der Integrationsarbeit mit ausländischen Frauen setzt, denn diese betrifft Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 3. November 2003 - 5 Sa 70/03 E - ZTR 2004, 308) und dient der Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft. - LAG Niedersachsen, 03.11.2003 - 5 Sa 70/03
Tarifgerechte Eingruppierung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten; …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren(BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502). Es begegnet insofern keinen Bedenken, wenn die Beklagte aufgrund ihres hohen Anteils zugewanderter Frauen an der Bevölkerung einen Schwerpunkt in der Integrationsarbeit mit ausländischen Frauen setzt, denn diese betrifft Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 3. November 2003 - 5 Sa 70/03 E - ZTR 2004, 308) und dient der Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft. - RG, 16.01.1900 - 40/00
Ist es zulässig, daß mit der Bildung der Geschworenenbank gemäß § 281 St.P.O. von …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren(BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502). Es begegnet insofern keinen Bedenken, wenn die Beklagte aufgrund ihres hohen Anteils zugewanderter Frauen an der Bevölkerung einen Schwerpunkt in der Integrationsarbeit mit ausländischen Frauen setzt, denn diese betrifft Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 3. November 2003 - 5 Sa 70/03 E - ZTR 2004, 308) und dient der Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft. - LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung - …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Teilweise wird sie als Voraussetzung der Aktivlegitimation des Bewerbers angesehen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2008 - 6 Sa 522/07 - LAGE AGG § 15 Nr. 3;… ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3) oder dies jedenfalls erwogen (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1), teilweise im Rahmen des Begriffs der Benachteiligung bei § 3 Abs. 1 AGG geprüft (…Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 15, 18, vgl. aber auch § 6 Rn. 10; Adomeit/Mohr NZA 2007, 179, 182;… wohl auch Däubler/Bertzbach-Däubler AGG 2. Aufl. § 7 Rn. 9; für einen Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Verbindung mit der RL 2000/78/EG: BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217). Jedenfalls aber wird überwiegend zu Recht für das Vorliegen einer Benachteiligung verlangt, dass eine Person, die an sich für die Tätigkeit geeignet wäre, nicht ausgewählt oder schon nicht in Betracht gezogen wird (so ausdrücklich BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3;… Däubler/Bertzbach-Däubler aaO;… Adomeit/Mohr AGG § 22 Rn. 27;… ErfK/Schlachter aaO;… aA: vgl. Schiek/Kocher AGG § 22 Rn. 25, § 3 Rn. 7; LAG Berlin-Brandenburg 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - LAGE AGG § 22 Nr. 1, das die mangelnde Eignung im Ergebnis als Einwendung des Anspruchsgegners begreift). Könnte nämlich ein objektiv ungeeigneter Bewerber immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verlangen, wenn für den Arbeitgeber auch das verbotene Merkmal ein Motiv der unterbliebenen Einstellung war, stünde dies nicht im Einklang mit dem Schutzzweck des AGG, der nicht darin besteht, eine unredliche Gesinnung des (potentiellen) Arbeitgebers zu sanktionieren, sondern vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen. - BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
- BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher …
- BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99
Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 6 Sa 522/07
Unzulässige Benachteiligung eines Bewerbers - fehlende Ernsthaftigkeit der …
- LAG Niedersachsen, 05.12.2008 - 16 Sa 236/08
Vereinbarkeit der positiven Maßnahme durch § 5a Niedersächsische Gemeindeordnung …
- BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
Rn. 26 aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2).Zwar könnte ein krasses Missverhältnis zwischen Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle und der Qualifikation des Bewerbers die Ernsthaftigkeit der Bewerbung in Frage stellen (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2;… MünchKommBGB/Thüsing aaO;… DFL/Kappenhagen/Kramer 4. Aufl. § 11 AGG Rn. 5).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09
Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung
Vielmehr ist die objektive Eignung eines Bewerbers eine Frage, ob eine "vergleichbare Situation" iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vorliegt, welche Voraussetzung für die Annahme einer unmittelbaren Benachteiligung ist (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872; 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - NJW 2010, 2970)..Rn. 32 Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Tatbestandsvoraussetzung für Ansprüche nach §§ 15, 6 AGG ist, hat der Senat bislang ausdrücklich offengelassen (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872), sie bedarf auch hier keiner Entscheidung.
- BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21
Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei …
Noch vor der Begehung der ersten verfahrensgegenständlichen Tat stellte das Bundesarbeitsgericht jedoch klar, dass die objektive Eignung keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch nach § 15 AGG sei und ließ insbesondere ausdrücklich offen, ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung für die Begründetheit des Anspruchs sei (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, NZA 2010, 872, 873), wobei es in einer späteren Entscheidung die Frage der subjektiven Ernsthaftigkeit der Bewerbung aber wieder prüfte (vgl. BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09, NZA 2011, 203, 204 f.).
- BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung
Die objektive Eignung eines Bewerbers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG (Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).Rn. 50 Eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG liegt dann vor, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).
Durch das Stellen von Anforderungen an Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (Bestätigung und Fortführung von: Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).
Rn. 61 Eine unzulässige Benachteiligung nach § 7 AGG kann bereits dann vorliegen, wenn einer der in § 1 AGG genannten Gründe, zu denen auch das Geschlecht zählt, Bestandteil eines Motivbündels war, das die streitbefangene Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).
- BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO
Das Merkmal, das im Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründe steht, - oder sein Fehlen - kann nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 26). - LAG Niedersachsen, 24.02.2023 - 16 Sa 671/22
Unmittelbare Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 AGG ; Rechtfertigung einer …
Diese ist ihrerseits nur wirksam, wenn bezüglich des geregelten Sachverhalts die europarechtlichen Vorgaben des Art. 14 Abs. 2 RL 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) - und damit auch des § 8 AGG - inhaltlich erfüllt sind und die Beschränkung im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß ist (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 27).Ausreichend ist jedoch, dass solche Fallgestaltungen gerade im Bereich sexueller Belästigungen oder aufgrund geschlechtsbezogener persönlicher Herabsetzungen möglich sind (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 31).
Insoweit ist davon auszugehen, dass Erwartungen Dritter, die auf deren Schamgefühl beruhen, ebenso wie die Notwendigkeit einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit zur Authentizität der Aufgabenwahrnehmung legitim sind und damit das weibliche Geschlecht der Stelleninhaberin ebenfalls unverzichtbare Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 36).
Gleiches gilt, wenn ein Vertrauensverhältnis zu einer bestimmten Gruppe erforderlich ist und dieses erfordert, dass der fragliche Arbeitnehmer selbst dieser Gruppe angehört, wie dies der Fall ist, wenn Opfer von Diskriminierung beraten und betreut werden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 36).
Auch wenn es für die Frage, ob das vom Arbeitgeber geforderte Merkmal für die von diesem vorgegebene berufliche Anforderung eine prägende Bedeutung hat, nicht auf einen zeitlichen Anteil ankommt (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 26), kann die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ohne das Merkmal des weiblichen Geschlechts jedenfalls insoweit nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden.
Um die Anforderungen von Art. 1 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 1 GG , § 1 AGG sicherzustellen, muss der verfolgte unternehmerische Zweck aber rechtmäßig sein, darf also nicht gegen eine Verbotsnorm verstoßen, und die gestellte Anforderung muss angemessen sein (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 Rn. 33 mwN).
Um den Schutz der Rechte des Bewerbers nach Art. 1 Abs. 1 GG , Art. 3 Abs. 1 GG zu gewährleisten, hat jedoch eine Missbrauchskontrolle stattzufinden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 36).
Insoweit ist davon auszugehen, dass Erwartungen Dritter, die auf deren Schamgefühl beruhen, ebenso wie die Notwendigkeit einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit zur Authentizität der Aufgabenwahrnehmung legitim sind und ihnen kein diskriminierender Charakter innewohnt (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 36).
Ein dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unterfallendes Merkmal kann als Eignungsmerkmal iSd. Art. 33 Abs. 2 GG herangezogen werden, wenn aufgrund der Anforderungen des Amtes Bewerber ohne die fragliche Eigenschaft ungeeignet sind und besondere verfassungsrechtliche Gründe für die Schaffung eines solchen Amts sprechen (BAG 10. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 38).
Auf die teilweise unzutreffende Begründung einer tatsächlich gerechtfertigten unterschiedlichen Behandlung kann ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG nicht gestützt werden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 39).
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
Ebenfalls keinen Einfluss auf die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Situation kann aus gesetzessystematischen Erwägungen das Vorliegen des verbotenen Merkmals selbst haben (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16
Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der …
Zwar kann auch ein Mann an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln (vgl. auch BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 -, juris Rn. 30).Sein Hauptanliegen sieht der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums jedenfalls derzeit allein mit "dieser" Gleichstellungsbeauftragten hinreichend gefördert, und für deren Wahl sind für ihn die angegriffenen Beschränkungen unverzichtbare Voraussetzung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BAG, Urt. v. 18.03.2010, a.a.O.).
Hinzu kommt, dass die Gleichstellungsbeauftragte auch die Aufgabe hat, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung in der Dienststelle zu begleiten, und es gerade insoweit von erheblicher Bedeutung sein kann, nicht nur das passive, sondern auch das aktive Wahlrecht auf die weiblichen Beschäftigten zu beschränken (vgl. auch BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 -, juris Rn. 30 zu für den Gesetzgeber unverzichtbaren Beschränkungen).
- BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21
Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei …
Noch vor der Begehung der ersten verfahrensgegenständlichen Tat stellte das Bundesarbeitsgericht jedoch klar, dass die objektive Eignung keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch nach § 15 AGG sei und ließ insbesondere ausdrücklich offen, ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung für die Begründetheit des Anspruchs sei (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, NZA 2010, 872, 873), wobei es in einer späteren Entscheidung die Frage der subjektiven Ernsthaftigkeit der Bewerbung aber wieder prüfte (vgl. BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09, NZA 2011, 203, 204 f.). - BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11
Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …
Rn. 25 aa) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (…vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 50, AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 19, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2). - BAG, 17.10.2024 - 8 AZR 214/23
Gleichstellungsbeauftragte - zweigeschlechtliche Person
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer …
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10
Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs
- BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
- LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14
Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für …
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08
Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden
- LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2017 - 2 Sa 262d/17
Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Männlicher Bewerber, Benachteiligung, …
- ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21
Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Unbegründeter Normenkontrollantrag betr Regelungen des Thüringer …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach …
- VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11
Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen …
- ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15
"Frauen an die Macht!!"
- LAG Nürnberg, 20.11.2018 - 7 Sa 95/18
Geschlechterdiskriminierung
- ArbG Göttingen, 23.11.2011 - 4 Ga 3/11
Stellenbesetzung - Benachteiligung wegen des Geschlechts
- LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2012 - 4 Sa 246/12
Entschädigungsanspruch, Stellenbewerbung, Benachteiligung, Altersdiskriminierung, …
- LAG Hessen, 28.05.2019 - 15 Sa 116/19
Der in einer Stellenanzeige solitär verwandte Begriff "Berufseinsteiger" ist dem …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von …
- LAG Hessen, 21.08.2014 - 5 Sa 98/14
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Entschädigung wegen einer …
- VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen …
- BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21
Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10
Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum …
- LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13
Diskriminierung und objektive Eignung
- LAG Hessen, 27.11.2014 - 9 Sa 577/14
Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung i.R.e. …
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
Beweislastregelung in § 22 AGG - Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
- LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2014 - 1 Sa 215/14
Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten , …
- VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 322.18
Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend …
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - 14 Ca 908/11
Falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung
- LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2014 - 1 Sa 236/14
Entschädigung, Diskriminierung, vergleichbare Situation, Stellenausschreibung, …
- LAG Köln, 23.01.2013 - 3 Sa 686/12
Benachteiligungsverbot bei Stellenbesetzung; Kausalität
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 25 Sa 2304/12
Benachteiligung aufgrund Behinderung im Bewerbungsverfahren - Darlegungslast des …
- ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10
Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch § …
- LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10
Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines …
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 4 N 42.14
Wahl der Frauenvertreterin; (kein) aktives und passives Wahlrecht für Männer
- LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
Diskriminierungsverbot Schwerbehinderter; Unzulässige unterschiedliche Behandlung …
- ArbG Köln, 27.03.2019 - 20 Ca 7129/18
- ArbG Nürnberg, 10.01.2022 - 3 Ca 2832/21
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Mindestlohn, Benachteiligungsverbot, …
- LAG Köln, 06.10.2010 - 6 Sa 1055/10
Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der …
- VG Berlin, 30.06.2023 - 5 L 708.22
Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen an eine Bewerberauswahl; …
- ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 23 Ca 2236/16
Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, Einladung zum Vorstellungsgespräch
- ArbG Braunschweig, 01.11.2022 - 7 Ca 154/22
Abbruch Stellenbesetzungsverfahren; Benachteiligung; Bewerbung um …
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