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Rechtsprechung
   BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26167
BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 (https://dejure.org/2016,26167)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 (https://dejure.org/2016,26167)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 (https://dejure.org/2016,26167)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 BetrVG, § 102 Abs 2 S 1 BetrVG, § 102 Abs 3 BetrVG, § 26 Abs 2 S 1 BetrVG, § 2 S 1 KSchG
    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • IWW

    § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BetrVG, § 102 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 KSchG, § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 3 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 188 Abs. 2 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2, § 2 Satz 1 KSchG, § 242 BGB, § 2 KSchG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im Urteilsverfahren; Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats bei der Anhörung vor einer Kündigung; Anhörungsverfahren und Wochenfrist

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung -abschließende Stellungnahme des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung; Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 5 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Anforderungen an die Revisionsbegründung im Urteilsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere eigenständige Streitgegenstände - und die Begründung des Rechtsmittels

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenzeugnis - und der Klageantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung - und der vorzeitige Abschluss der Betriebsratsanhörung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung - abschließende Stellungnahme des Betriebsrats - Bestimmbarkeit des Änderungsangebots - Erfordernis einer eigenständigen Begründung der Revision hinsichtlich von Hilfsanträgen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Kündigung

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Ausspruch einer Kündigung vor Ablauf der Anhörungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsverfahren des Betriebsrats vor Ablauf der Wochenfrist: Anforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 181
  • MDR 2016, 1458
  • NZA 2016, 1140
  • BB 2016, 2227
  • DB 2016, 2424
  • JR 2017, 547
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95

    Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme …

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe).

    Die Nachprüfung des Revisionsgerichts beschränkt sich darauf, ob die für die Auslegung geltenden Rechtsvorschriften richtig angewandt worden sind, dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 e der Gründe).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe).

    Soweit der Senat es in früheren Entscheidungen für das Vorliegen einer abschließenden Stellungnahme als maßgeblich angesehen hat, ob der Arbeitgeber annehmen durfte, der Betriebsrat wünsche keine weitere "Erörterung" des Falls (so zuletzt BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe), hält er aus den vorgenannten Gründen hieran nicht mehr fest.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Rn. 39 b) Die Kündigung vom 26. Februar 2013 dürfte auch nicht deshalb unwirksam sein, weil sie auf eine Vertragsänderung vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist "abgezielt" hätte (zu einer solcher Konstellation: BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Rn. 21 ff., BAGE 119, 332) oder sie für den Fall, dass sie dem Kläger erst am 1. März 2013 zugegangen sein sollte, nicht als eine Kündigung zum 31. Oktober 2013 ausgelegt oder doch in eine solche umgedeutet werden könnte.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Ein Änderungsangebot iSv. § 2 KSchG ist hinreichend bestimmbar, wenn der Arbeitnehmer dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei entnehmen kann, welche Vertragsbedingungen künftig gelten (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 18).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Der auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen gerichtete Klageantrag zu 5. wäre dann als unbegründet abzuweisen, weil der Kläger das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 Satz 1 KSchG angenommen hat (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 33), während der Klageantrag zu 6. erneut nicht zur Entscheidung anfiele.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Die Abfassung und Zuleitung der vom Arbeitgeber vor dem Kündigungsausspruch zu berücksichtigenden Stellungnahme obliegt - unabhängig von den im Betriebsrat erörterten Gründen - nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden (zur Erklärung der Gründe für die Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 54, BAGE 149, 182).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Sollte das Landesarbeitsgericht im fortgesetzten Berufungsverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass auch die zweite Kündigung unwirksam ist, wird es die Entscheidungen über die Klageanträge zu 4., die zwar rechtskräftig geworden, aber gleichwohl auflösend bedingt geblieben sind, zur Klarstellung aufzuheben haben (BGH 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - zu II 3 b der Gründe; 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - zu IV der Gründe, BGHZ 106, 219; Orfanides JR 1989, 329, 330).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 11).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Das Beteiligungsverfahren ist mit Eingang einer solchen Äußerung vorzeitig beendet und der Arbeitgeber kann die Kündigung umgehend erklären (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 13).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Rn. 24 (b) Das Anhörungsverfahren ist beendet, wenn die Frist zur Stellungnahme durch die Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist oder eine das Verfahren abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt (zu den - hohen - Anforderungen an eine solche vgl. für die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24 ff., BAGE 155, 181).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 17, BAGE 155, 181).
  • LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21

    Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten - …

    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerungen des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (vgl. zum Vorstehenden die Entscheidung des BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, Rdn. 24 mit weiteren Zitaten der ständigen Rechtsprechung des Senats).

    Solche liegen regelmäßig vor, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilt, er stimme der beabsichtigten Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zu oder erklärt, von einer Äußerung zur Kündigungsabsicht abzusehen (BAG, Urteil vom 25. Mai 2016, Az. 2 AZR 345/15, BAGE 155, 181 -190, juris).

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