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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5313
BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 (https://dejure.org/2019,5313)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 (https://dejure.org/2019,5313)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 (https://dejure.org/2019,5313)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer - arbeitnehmerähnliche Person

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer - arbeitnehmerähnliche Person

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst b ArbGG, § 5 Abs 1 ArbGG, § 611a Abs 1 BGB
    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer - arbeitnehmerähnliche Person

  • IWW

    § 14 Abs. 1 KSchG, § ... 181 BGB, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 78 ArbGG, §§ 574 ff. ZPO, § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG, § 5 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, Verordnung (EG) Nr. 44/2001, § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 626 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 37 Abs. 1 GmbHG, §§ 35, 37 Abs. 2 GmbHG, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 559 ZPO, § 35 Abs. 1 GmbHG, § 13 GVG, § 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG, § 17 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

  • Betriebs-Berater

    Fremdgeschäftsführer als arbeitgeberähnliche Person

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des nationalen Rechts für die Entscheidung über den Rechtsweg der zuständigen Gerichtsbarkeit; Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgebergleiche oder arbeitgeberähnliche Person; Soziale Schutzbedürftigkeit und Ausmaß der wirtschaftlichen Abhängigkeit ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgeberähnliche Person

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des nationalen Rechts für die Entscheidung über den Rechtsweg der zuständigen Gerichtsbarkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgeberähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der entlassene Fremdgeschäftsführer - und der richtige Rechtsweg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist keine arbeitnehmerähnliche Person

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgeberähnliche Person

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer - arbeitnehmerähnliche Person

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsweg bei Kündigung eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgeberähnliche Person

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Die arbeitgeberähnliche Person GmbH-Geschäftsführer

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Der Fremdgeschäftsführer im Arbeitsrecht - Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder etwas von beidem?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Fremdgeschäftsführer als arbeitgeberähnliche Person

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer keine arbeitnehmerähnliche Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 61
  • NJW 2019, 1627
  • ZIP 2019, 808
  • MDR 2019, 615
  • NZA 2019, 490
  • NZA 2019, 491
  • BB 2019, 1468
  • BB 2019, 1683
  • NZG 2019, 754
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (36)

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG enthält für die darin bezeichneten Organvertreter eine negative Fiktion, die unabhängig davon eingreift, ob das der Organstellung zugrunde liegende schuldrechtliche Anstellungsverhältnis materiell-rechtlich als Arbeitsverhältnis oder als freies Dienstverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 12 ff.;… 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - Rn. 22).

    Durch die gesetzlichen und nach außen nicht beschränkbaren Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nicht leitenden Arbeitnehmern (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 34).

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (…st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe).

    Rn. 36 (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (…st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe).

    Rn. 36 (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer …

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (…st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe).

    Rn. 36 (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (…st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (…st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe).

    Rn. 36 (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (…st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Die durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258, 261) eingefügte, am 1. April 2017 in Kraft getretene Regelung des § 611a BGB entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis in Abs. 1 den nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden, aus § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB abgeleiteten Grundsätzen (vgl. hierzu BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 12;… 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16).

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob ein Selbstständiger eine arbeitnehmerähnliche Person ist, ist nur daraufhin überprüfbar, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff der arbeitnehmerähnlichen Person selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 15;… 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 20 mwN).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, BAGE 116, 254;… BGH 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 - Rn. 7).

    Berücksichtigt man dies, kann eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie darüber hinaus auf einen Status des betroffenen GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer schließen lässt, allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - aaO).

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    § 5 ArbGG liegt keine unionsrechtliche Bestimmung zugrunde (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13;… GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 5 Rn. 45a; Boemke RdA 2018, 1, 21 mwN; Reinfelder RdA 2016, 87, 89; Vielmeier NZA 2016, 1241; Lunk NJW 2015, 528).

    Rn. 20 (aa) Die Fallgruppen "sic non", "aut aut" und "et et" hat die Rechtsprechung im Hinblick auf die Frage entwickelt, welche Anforderungen an das klägerische Vorbringen zur Begründung der Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Abgrenzung zu den ordentlichen Gerichten zu stellen sind (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 18 mwN).

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach …

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16; 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - zu II 1 b aa der Gründe; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - zu II 3 b bb der Gründe) und der Organvertreter nicht zur arbeitnehmerähnlichen Person.

    In diesem Fall eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (…BAG 3. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 - Rn. 17; 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 21 mwN).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
    Im Ergebnis wird der Klägerin mit § 11 DV lediglich aufgegeben, die Beklagte vor Aufnahme einer Nebentätigkeit zu unterrichten (vgl. zur Nebentätigkeit im Arbeitsverhältnis BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 100, 70).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben …

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen …

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips; …

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person, …

  • BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …

  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung …

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 188/17

    Dauer einer Regenerationskur für Fluglotsen

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, BAGE 165, 61;… 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, BAGE 116, 254;… BGH 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 - Rn. 7).

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 31, BAGE 165, 61).

    Rn. 29 bb) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, bei der Klägerin sei keine mit einem Arbeitnehmer vergleichbare soziale Schutzbedürftigkeit gegeben, ist frei von Rechtsfehlern (zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 32, BAGE 165, 61).

    Ihr Vortrag zu den seit Sommer 2017 vorgenommenen Beschränkungen ihrer Vertretungsmacht - seine Richtigkeit unterstellt - ändert nichts daran, dass die von ihr als Geschäftsführerin geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik nicht mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, aaO).

    Rn. 44 c) Es wäre ferner ein Wertungswiderspruch, mit der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts § 622 BGB nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen anzuwenden (…BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 777/06 - Rn. 13, 21, 25 ff.), wohl aber auf einen (Fremd-)Geschäftsführer, dessen geleistete Dienste nach ihrer sozialen Typik noch weniger mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, BAGE 165, 61).

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23 …

    Dies würde voraussetzen, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, BAGE 165, 61).

    Die von (Fremd-)Geschäftsführern geleisteten Dienste sind nach ihrer sozialen Typik nicht mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, BAGE 165, 61).

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des …

    Rn. 25 (1) Da die Richtlinie 2000/78/EG in Art. 3 Abs. 1 c) den Arbeitnehmer vor Diskriminierungen durch Entlassungsbedingungen als Teil der Arbeitsbedingungen schützen will, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Richtlinie insoweit inhaltsgleich umgesetzt hat und die Richtlinie nicht auf den Arbeitnehmerbegriff des deutschen Rechts verweist, ist der Begriff Arbeitnehmer in § 6 Abs. 1 Nr. 1 AGG unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH unionsrechtlich auszulegen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18, juris Rn. 14 z.V.b. in BAGE).

    Rn. 27 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Organmitglieder keine Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind, sondern selbst Arbeitgeberfunktionen ausüben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. November 1967 - II ZR 64/67, BGHZ 49, 30, 31 f.; Urteil vom 29. Januar 1981 - II ZR 92/80, BGHZ 79, 291, 292 f.;… Urteil vom 10. Mai 2010 - II ZR 70/09, ZIP 2010, 1288 Rn. 7, jeweils mwN; ebenso BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18, juris Rn. 24 mwN z.V.b. in BAGE), steht der Einordnung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH als Arbeitnehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AGG nicht entgegen.

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

    Danach kann ein GmbH-Geschäftsführer (regelmäßig) nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein, dessen Organ er ist (vgl BGH Urteil vom 29.1.1981 - II ZR 92/80 - BGHZ 79, 291 = juris RdNr 5), und sind Ausnahmen im Rahmen einer Einzelfallabwägung nur dann anzuerkennen, wenn die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis gerade bezüglich der konkreten Modalitäten der Leistungserbringung des Geschäftsführers hat (vgl BAG Beschluss vom 21.1.2019 - 9 AZB 23/18 - BAGE 165, 61 = juris RdNr 24; BAG Urteil vom 26.5.1999 - 5 AZR 664/98 - juris RdNr 20 ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter - …

    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff (vgl. BGH…, Urteil vom 26.03.2019 - II ZR 244/17, Rn. 22 ff.) findet nur Anwendung bei Vorschriften, die der Umsetzung von Unionsrecht dienen (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 14).

    Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 23 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BAG).

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 24, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BAG).

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 31; BAG…, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; BAG…, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - Rn. 13).

    Sie ist regelmäßig gegeben, wenn der Selbstständige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 34; BAG…, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Rn. 11).

    Rn. 88 (aa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 36; BAG…, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

    Vielmehr sind insbesondere die Besonderheiten der Organstellung des Geschäftsführers zu beachten (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 35).

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 39; BAG…, Beschluss vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - Rn. 24), im Fall des Fremdgeschäftsführers jedenfalls aber eine arbeitgeberähnliche Person.

    Durch die gesetzlichen und nach außen nicht beschränkbaren Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nicht leitenden Arbeitnehmern (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 39; BAG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 34).

    Das sich aus § 37 GmbHG und dem Dienstvertrag sich ergebende unternehmerische Weisungsrecht der Gesellschaft begründet grundsätzlich noch keine mit einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit, sondern dient nur der Abgrenzung der Kompetenzen der Organe der Gesellschaft (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24).

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2019 - 3 Ta 377/19

    Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft begründet keine Rechtswegzuständigkeit

    Das Arbeitsgericht verkenne, dass auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18) im vorliegenden Fall von der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auszugehen sei.

    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17;… BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    Rn. 33 Mit der bereits durch das Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des nunmehr für Rechtswegfragen zuständigen 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.2019 (9 AZB 23/18, juris, Rz. 6, 21) ist die bisherige Rechtsprechung des 5. und 10. Senats weder grundsätzlich aufgegeben noch relativiert worden.

    Im Gegenteil wird die außerordentliche Kündigung im Hinblick auf § 626 BGB angegriffen und damit unter Rückgriff auf eine Norm, die für Arbeitsverhältnisse in gleicher Weise gilt wie für freie Dienstverhältnisse (vgl. BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 21).

    Die durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258, 261) eingefügte, am 1. April 2017 in Kraft getretene Regelung des § 611a BGB entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis in Abs. 1 den nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden, aus § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB abgeleiteten Grundsätzen (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 23;… vgl. auch BAG vom 17.10.2017 - 9 AZR 792/16, juris, Rz. 12;… BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16).

    Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24;… BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, juris, Rz. 18;… BGH vom 10.05.2010 - II ZR 70/09, juris, Rz. 7).

    Berücksichtigt man dies, kann eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie darüber hinaus auf einen Status des betroffenen GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer schließen lässt, allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24;… BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, juris, Rz. 18).

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24).

    Rn. 43 Soweit der Kläger sich darüber hinaus auf die tatsächliche Vertragsdurchführung und darauf beruft, jedenfalls aufgrund dieser sei er weisungsgebunden wie ein Arbeitnehmer tätig geworden, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angesichts des auch bei Geschäftsführern als freien Dienstnehmern bestehenden unternehmerischen Weisungsrechts die Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei einem Fremdgeschäftsführer nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine hierüber weit hinausgehende Weisungsbindung festzustellen ist, was nur in extremen Ausnahmefällen anzunehmen ist (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 24).

    Die Darlegung von einzelnen Weisungen ist nicht schlüssig zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses eines Geschäftsführers, solange dadurch nicht die durchgehend geübte Vertragspraxis gekennzeichnet wird (BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 29).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2024 - L 9 KR 78/23

    Rückforderung erstatteter Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - …

    Geschäftsführer als Vertretungsorgane juristischer Personen und arbeitgeberähnliche Personen gehörten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18) grundsätzlich nicht zu dem Kreis, auf den das EntgFG Anwendung finde.

    Soweit das Sozialgericht arbeitsrechtliche Grundsätze für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft heranziehe, bleibe unverständlich, weshalb nur die Zuständigkeitsregelungen im Arbeitsgerichtsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG; BSG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18) maßgeblich sein sollten und nicht § 14 KSchG.

    Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Rn. 35 Geschäftsführer als Vertretungsorgane der juristischen Person (GmbH) und arbeitgeberähnliche Personen sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris m.w.N.;… Reinhard, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 24. Aufl. 2024, EFZG, § 1 Rn. 2).

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person, im Fall des Fremdgeschäftsführers jedenfalls aber eine arbeitgeberähnliche Person (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris, Rn. 39).

    Rn. 36 Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kann allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen; ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (vgl. zum Ganzen BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris, Rn. 24 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Juli 2021, L 11 KR 714/20, zitiert nach juris, Rn. 72).

    Rn. 38 Soweit die Klägerin darüber hinaus geltend macht, der (bereits vom Sozialgericht herangezogene) Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 2019 (9 AZB 23/18) betreffe nur den Arbeitnehmerbegriff des § 5 Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) und es sei von einem weiter gefassten allgemeinen arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen, der auch § 14 KSchG berücksichtigen müsse, folgt dem der Senat ebenfalls nicht.

    Rn. 43 Die Regelung in § 1 Abs. 2 des Vertrages, wonach der Geschäftsführer die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages sowie der Weisungen der Gesellschafterversammlung ausübt, gibt allein die nach § 37 Abs. 1 GmbHG möglichen internen Beschränkungen der Befugnisse eines Geschäftsführers wieder (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Soweit § 3 des Vertrages vorsieht, dass der Geschäftsführer seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft stellt, ist dies ebenfalls kein Indiz für ein Arbeitsverhältnis, sondern Folge der Organstellung des Geschäftsführers (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Dabei handelt es sich nicht um ein Nebentätigkeitsverbot, sondern um einen Erlaubnisvorbehalt, der den Dienstgeber nicht berechtigt, die Aufnahme einer Nebentätigkeit willkürlich zu verwehren; im Ergebnis wird dem Geschäftsführer dadurch lediglich aufgegeben, die Klägerin vor Aufnahme einer Nebentätigkeit zu unterrichten (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris, Rn. 26).

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen …

    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist in Bereichen, in denen Unionsrecht anzuwenden ist, das nicht auf den Arbeitnehmerbegriff des nationalen Rechts verweist, unabhängig davon zu beachten, ob der Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen oder den ordentlichen Gerichten geführt wird (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 14, BAGE 165, 61).

    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis und der Organvertreter nicht zur arbeitnehmerähnlichen Person (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 17, BAGE 165, 61).

    Dies würde voraussetzen, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, BAGE 165, 61).

    Die Klägerin ist nicht arbeitnehmerähnliche Person iSv. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (vgl. zum Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 31, BAGE 165, 61).

    Durch die gesetzlich und nach außen nicht beschränkten Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nichtleitenden Arbeitnehmern (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, aaO).

  • LAG Hessen, 28.02.2020 - 10 Ta 434/19

    Abgrenzung zwischen Organvertreter und Arbeitnehmerstatus …

    Das einer Geschäftsführerbestellung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ist in aller Regel ein freies Dienstverhältnis und nur in einem extremen Ausnahmefall als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (Anschluss an BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - NZA 2019, 490).

    Auszugehen ist dabei vom allgemeinen nationalen und nicht von einem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 14, NZA 2019, 490) .

    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 17, NZA 2019, 490) und der Organvertreter nicht zum Arbeitnehmer oder zur arbeitnehmerähnlichen Person.

    In diesem Fall eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 20, NZA 2019, 490) .

    cc) In der Entscheidung vom 21. Januar 2019 hat sich der Neunte Senat mit dieser vorausgegangenen Rechtsprechung des Zehnten bzw. Fünften Senats im Einzelnen nicht auseinandergesetzt (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 21, NZA 2019, 490; kritisch deshalb Gravenhorst jurisPR ArbR 21/2019 Anm. 1) .

    Die seit dem 1. April 2017 in Kraft getretene Regelung des § 611a BGB entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis in Abs. 1 den nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden, aus § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB abgeleiteten Grundsätzen (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 23, NZA 2019, 490 ).

    Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, NZA 2019, 490;… ebenso der BGH, vgl. BGH 26. März 2019 - II ZR 244/17 - Rn. 27, NJW 2019, 2086; zu den Unterschieden nach § 14 KSchG BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - NZA 2018, 358) .

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, NZA 2019, 490;… LAG Köln 18. Januar 2018 - 7 Sa 292/17 - Rn. 31, BeckRS 2018, 2690 ).

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person, im Fall des Fremdgeschäftsführers jedenfalls aber eine arbeitgeberähnliche Person (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, NZA 2019, 490) .

  • LAG München, 09.07.2020 - 7 Sa 444/20

    Geschäftsführer als Arbeitnehmer bei § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

    Die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft verbietet sich bereits aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG und aus der Entscheidung des BAG (9 AZB 23/18) wonach ein Geschäftsführer eine arbeitgeberähnliche Person ist.

    Sie sieht keinen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass ihre Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer iSd. § 23 Abs. 1 KSchG zu werten seien und rügt, dass der Kläger übersehe, dass das Bundesarbeitsgericht in dem auch vom Kläger wiederholt zitierten Beschluss vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 - die Eigenschaft des Fremdgeschäftsführers als arbeitgeberähnliche Person bestätigt habe.

    Rn. 23 b) Die Wertung, dass ein Fremdgeschäftsführer nicht als Arbeitnehmer zu gelten hat und daher auch bei der Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG nicht mitzuzählen ist, findet auch seine Bestätigung in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18.

    Die durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258, 261) eingefügte, am 1. April 2017 in Kraft getretene Regelung des § 611a BGB entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis in Abs. 1 den nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden, aus § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB abgeleiteten Grundsätzen (vgl. BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18; 17.10.2017 - 9 AZR 792/16; 11.08.2015 - 9 AZR 98/14).

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (vgl. zum Ganzen BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18) und solche Umstände hat der Kläger zum Vertragsverhältnis der Fremdgeschäftsführer mit der Beklagten aber nicht vorgetragen.

    Das Arbeitsgerichtsgesetz basiert nicht auf Unionsrecht und setzt dieses nicht um (vgl. BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18).

    Rn. 30 bb) Gleiches hat für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerbegriff bei § 23 Abs. 1 KSchG zu gelten, denn auch das deutsche Kündigungsschutzgesetz fällt nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts und § 23 KSchG liegt keine unionsrechtliche Bestimmung zugrunde (vgl. BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 zu § 5 ArbGG).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2024 - 3 Ta 231/23

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei einer Behandlung von DRK-Schwestern als …

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2021 - L 11 KR 714/20

    Rückforderung von geleisteten Arbeitgeberaufwendungen wegen Entgeltfortzahlung im …

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22

    Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

  • LAG Köln, 13.12.2019 - 9 Ta 186/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung - sic-non-Fall (hier abgelehnt)

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 Ta 402/19

    Rechtsweg; Fremdgeschäftsführer; Kündigung; sic-non; Vertragstypenwah

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich …

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft …

  • LAG Hessen, 16.02.2026 - 10 Ta 740/25
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als …

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2019 - 6 Ta 51/19

    Rechtsweg, Fremdgeschäftsführer

  • LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22

    Rechtsweg bei Kündigung einer deutschen Geschäftsführerin in chinesischem …

  • LAG Hessen, 13.01.2023 - 10 Ta 3/23

    Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Abgrenzung zu den …

  • BAG, 11.07.2024 - 9 AZB 9/24

    Rechtsweg - besonderer Vereinsvertreter gemäß § 30 BGB - arbeitnehmerähnliche …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 21 Ta 917/22

    Rechtsweg - Hauptantrag - auflösend bedingter Hilfsantrag - außerordentliche …

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - arbeitsrechtlicher Maßstab für …

  • BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2025 - L 9 BA 15/23

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der getrennten Feststellung zu gemeldeten …

  • LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20

    Verneinung des Rechtsweges zum Arbeitsgericht wegen fehlender …

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2022 - 12 Ta 8/22

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Sic-non-Fall - Geschäftsführer - ordentliche …

  • BGH, 11.11.2024 - AnwZ (Brfg) 22/23

    Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers zur Rechtsanwaltschaft als …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19

    Rechtsweg - Mindestlohnklage als "sic-non-Fall"

  • ArbG Siegburg, 25.09.2024 - 3 Ca 1222/24
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2023 - 3 Ta 273/23

    Fremdgeschäftsführer im Arbeitsverhältnis; Unternehmensumwaldung

  • LAG Hessen, 01.02.2022 - 19 Ta 507/21

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Bezeichnung anhand tatsächlicher …

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

  • BAG, 02.12.2025 - 9 AZB 3/25

    Theaterintendant - Rechtsweg - Arbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 2 Ta 5/24

    Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Dozent - Heilpraktikerschule - Crowdworker

  • BAG, 30.07.2024 - 8 AZB 2/24

    Kostengrundentscheidung nach § 91a ZPO - Klärung von Rechtsfragen mit …

  • LAG Köln, 29.11.2024 - 9 Ta 157/24

    Rechtsweg; Geschäftsführer; Sic-non-Fall

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2026 - 5 Ta 22/26

    Rechtsweg - Arbeitnehmerstatus - Notarzt im Rettungsdienst

  • LAG Niedersachsen, 12.07.2023 - 13 Sa 246/22

    Einordnung eines Beschäftigten als Arbeitnehmer in Abgrenzung zum freien …

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

  • LAG Sachsen, 31.07.2023 - 2 Sa 277/18

    Kündigung; Feststellung einer Teilforderung zur Insolvenztabelle - …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2024 - 3 Ta 21/24

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - Abberufung und Beendigung des …

  • BGH, 11.11.2024 - AnwZ (Brfg) 36/23

    Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwalt

  • AGH Bayern, 09.05.2023 - BayAGH III - 4 - 19/21

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer

  • LAG Köln, 03.09.2021 - 9 Ta 115/21

    Prozesskostenhilfeantrag keine Rechtsanhängigkeit begründend; Zuständigkeit des …

  • OLG Frankfurt, 31.10.2022 - 11 Verg 7/21

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrags in der …

  • LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21

    Rechtsweg; GmbH; Minderheitsgesellschafter; Sperrminorität

  • LAG Sachsen, 12.03.2024 - 1 Ta 17/24

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten einer Klage eines besonderen …

  • LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20

    Rechtsweg - Rechtsanwalt - wirtschaftliche Abhängigkeit - arbeitnehmerähnliche …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2025 - L 1 BA 81/23

    Aufwendungsausgleichsrecht - Arbeitnehmerbegriff - Erhebung der …

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2020 - 3 Ta 155/20

    Rechtsweg/Abgrenzung Arbeitsverhältn iss - freies Dienstverhältnis bei einem …

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2024 - 5 SLa 39/24

    Rechtsweg - Behauptung eines Arbeitsverhältnisses - Fremdgeschäftsführer - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

  • OLG Frankfurt, 27.03.2026 - 3 UKL 1/25

    Vorvertragliche Entgeltinformationen sind keine AGB

  • LAG Köln, 30.09.2020 - 9 Ta 117/20

    Rechtswegzuständigkeit - Mindestlohn - Sic-non-Fall

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 1 AGH 38/19

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • LSG Bayern, 26.10.2022 - L 3 U 56/21

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG

  • LAG Hamm, 24.06.2021 - 5 Sa 1494/20

    Reichweite der Bindungswirkung durch § 65 ArbGG ; Zeugnisanspruch einer …

  • LAG Thüringen, 27.01.2025 - 2 Ta 81/24

    Rechtswirksamkeit mehrerer außerordentlicher Kündigungen

  • ArbG Bonn, 06.11.2025 - 1 Ca 1893/25
  • KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23

    Rechtswegzuständigkeit für eine Klage wegen bauvertraglicher Ansprüche; …

  • BGH, 23.04.2025 - AnwZ (Brfg) 41/24

    Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2024 - 2 Ta 49/24

    Keine Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nur bei bloßer Behauptung des …

  • LAG Köln, 29.12.2021 - 9 Ta 174/21

    Rechtswegzuständigkeit; NGO; Arbeitnehmereigenschaft; Ortskraft

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2023 - 1 U 183/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2025 - 15 E 445/24

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Anspruchs einer Person auf freien …

  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 26 Ta 683/24

    Rechtsweg für Ansprüche eines Mitgesellschafters aus einer Pensionszusage

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 1 AGH 3/20
  • LAG Köln, 04.10.2024 - 9 Ta 123/24

    Eröffnung des Rechtswegs; betriebliche Altersversorgung

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2026 - 2 Ta 10/25

    Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Sic-non-Fall - Betriebsrisiko - …

  • LAG Köln, 04.12.2024 - 9 Ta 156/24

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen i.R.d. ordentlichen Kündigung eines …

  • LAG Nürnberg, 20.10.2023 - 8 Sa 147/23

    Kündigung - Schriftform - arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsabgeltung

  • KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21

    Streitgegenstand und Tatsachenvortrag der klagenden Partei maßgeblich für …

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2020 - 6 Ta 63/20

    Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Rechtswegzuständigkeit, …

  • LAG Sachsen, 25.03.2024 - 1 Ta 2/24

    Abgrenzung eines Schülers mit einem privatrechtlichen Ausbildungsvertrag von …

  • ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 2859/19
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2025 - 5 Ta 61/25

    Rechtsweg - Sozialgerichte - Angelegenheiten der Sozialversicherung - Beendigung …

  • LG Cottbus, 25.04.2024 - 1 O 18/22
  • SG Mannheim, 27.01.2020 - S 13 KR 2141/19
  • ArbG Heilbronn, 16.01.2026 - 7 Ca 278/25

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG nach diskriminierender …

  • ArbG Heilbronn, 15.08.2024 - 8 Ca 325/24

    Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Dozent - Heilpraktikerschule

  • ArbG Regensburg, 22.06.2021 - 6 Ca 877/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

  • ArbG München, 07.11.2019 - 32 Ca 8286/19

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

  • LAG Köln, 26.02.2026 - 6 SLa 285/25

    Verspätete Kündigungsschutzklage; Unterlassene Mitteilung der Adressänderung; …

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