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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.07.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 13.01.2000 - C-220/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,114
EuGH, 13.01.2000 - C-220/98 (https://dejure.org/2000,114)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - C-220/98 (https://dejure.org/2000,114)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - C-220/98 (https://dejure.org/2000,114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der Bezeichnung. Lifting' - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Richtlinie 76/768/EWG

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; Richtlinie 76/768/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Estée Lauder

    Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der Bezeichnung .Lifting' - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Richtlinie 76/768/EWG

  • EU-Kommission PDF

    Estée Lauder

    EG-Vertrag, Artikel 30 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG]; Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 6 Absatz 3
    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Verbot der Einfuhr oder des Vertriebs eines kosmetischen Mittels mit der ...

  • EU-Kommission

    Estée Lauder

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr ; Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der Bezeichnung "Lifting"; Vorliegen einer "Irreführung"

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGH beanstandet deutsches Verbraucherleitbild - »Lifting«

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Verbot der Einfuhr oder des Vertriebs eines kosmetischen Mittels mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln - Auslegung der Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) und Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1173
  • GRUR Int. 2000, 354
  • EuZW 2000, 286
  • DVBl 2000, 547
  • BB 2000, 376
  • DB 2000, 272
 
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Wird zitiert von ... (126)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Im Rahmen der Auslegung der Richtlinie 84/450 hat der Gerichtshof zur Bewertung einerseits der Gefahr einer Irreführung der Verbraucher und andererseits der Erfordernisse des freien Warenverkehrs entschieden, daß bei der Beurteilung, ob eine Bezeichnung, Marke oder Werbeaussage irreführend ist, auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31).

    Es ist auch Sache des nationalen Gerichts, ein Sachverständigengutachten einzuholen oder eine Verbraucherbefragung in Auftrag zu geben, falls es dies für erforderlich hält, um beurteilen zu können, ob eine Werbeaussage irreführen kann, und, da es keine einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen gibt, nach seinem nationalen Recht zu bestimmen, welcher Prozentsatz der Verbraucher mindestens durch diese Aussage irregeführt werden muß, damit ein Verbot dieser Werbeaussage gerechtfertigt ist (vgl. Urteil Gut Springenheide und Tusky, Randnrn.

  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Die Richtlinie 76/768 hat eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt (Urteile vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümerie-Fabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb - Clinique -, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-77/97

    DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERMARKTUNG KOSMETISCHER MITTEL …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung dieser Bestimmung zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. insbesondere Urteil Clinique, Randnr. 16, und Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 27).
  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Die Richtlinie 76/768 hat eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt (Urteile vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümerie-Fabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb - Clinique -, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • LG Bonn, 02.09.2020 - 9 O 396/17

    Private Krankenversicherung: Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung

    Denn auch nach dem Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher in Anbetracht aller einschlägigen Tatsachen, einschließlich bereitgestellter Werbung und Informationen, und sämtlicher begleitenden Umstände (vgl. BGH…, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14 -, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 30.04.2014 - C-26/13 -, Rn. 74;… vgl. auch EuGH Urteil vom 06.07.1995 - C-470/93 -, Rn. 24; EuGH, Urteil vom 13.01.2000 -C-220/98 -, Rn. 27, 30) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 27.02.2025 - C-517/23

    Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …

    Somit sähe sich selbst ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (Urteile vom 13. Januar 2000, Estée Lauder, C-220/98, EU:C:2000:8, Rn. 27, …und vom 16. Januar 2014, Juvelta, C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 23) nicht in der Lage, die genaue Höhe dieser Prämie zu berechnen.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT …

    78 Dabei müssen diese Gerichte auf die Wahrnehmung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abstellen (Urteile X, Randnrn. 15 und 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31, vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98, Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27, vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-99/01, Linhart und Biffl, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 31, und Pippig Augenoptik, Randnr. 55).

    79 Um die erforderliche Beurteilung vorzunehmen, müssen die nationalen Gerichte auch alle maßgeblichen Gesichtspunkte der Rechtssache berücksichtigen (Urteil Estée Lauder, Randnrn.

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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1823
BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97 (https://dejure.org/1999,1823)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1999 - I ZR 96/97 (https://dejure.org/1999,1823)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - I ZR 96/97 (https://dejure.org/1999,1823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsausschluß - Ausschluß - Haftung - Ersatzanspruch - Fracht - Transport - Transportunternehmen - Unerlaubte Handlung

  • rechtsportal.de

    Umfang des Haftungsausschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 330
  • MDR 2000, 530
  • VersR 2000, 124
  • WM 2000, 722
  • BB 2000, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Für diese Annahme spricht vor allem, daß zwischen Ansprüchen aus Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung echte Anspruchskonkurrenz besteht und die konkurrierenden Ansprüche eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht ergeben (vgl. zum Verhältnis KVO-Haftung und deliktischer Haftung BGHZ 32, 194, 204).

    Die Anwendbarkeit der Kraftverkehrsordnung schließt die der Vorschriften über unerlaubte Handlungen indes nicht aus, da die letztgenannten Regelungen eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht ergeben, die neben die Ersatzpflicht aufgrund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 32, 194, 203 f.; 32, 297, 302; 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399 f.).

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit …

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Die Anwendbarkeit der Kraftverkehrsordnung schließt die der Vorschriften über unerlaubte Handlungen indes nicht aus, da die letztgenannten Regelungen eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht ergeben, die neben die Ersatzpflicht aufgrund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 32, 194, 203 f.; 32, 297, 302; 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399 f.).

    Jeder Schadensersatzanspruch ist nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seiner Durchsetzung selbständig zu beurteilen und folgt damit grundsätzlich auch seiner eigenen Verjährungsfrist (vgl. BGHZ 116, 297, 299 ff.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Der Gesetzgeber hat die Tendenz und das Programm der Rechtsverordnung so weit zu umreißen, daß deren Zweck und möglicher Inhalt feststehen, wobei es allerdings genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfGE 80, 1, 20 f.; 85, 97, 104 f.).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Rechtsverordnungen - um eine solche handelt es sich bei der VO TSU Nr. 3/83 GüKUMT - sind somit vom Anwendungsbereich des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgenommen (BVerfGE 68, 316, 326; 71, 305, 337).
  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Der Gesetzgeber hat die Tendenz und das Programm der Rechtsverordnung so weit zu umreißen, daß deren Zweck und möglicher Inhalt feststehen, wobei es allerdings genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfGE 80, 1, 20 f.; 85, 97, 104 f.).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegen grundsätzlich nur förmliche Gesetze des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 48, 40, 44;… BGH, Urt. v. 11.2.1999 - I ZR 18/97, WRP 1999, 920, 921 - Verkaufsschütten vor Apotheken).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZR 18/97

    Verkaufsschütten vor Apotheken - GG - Gleichbehandlung; GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegen grundsätzlich nur förmliche Gesetze des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 48, 40, 44; BGH, Urt. v. 11.2.1999 - I ZR 18/97, WRP 1999, 920, 921 - Verkaufsschütten vor Apotheken).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91

    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Die Anwendbarkeit der Kraftverkehrsordnung schließt die der Vorschriften über unerlaubte Handlungen indes nicht aus, da die letztgenannten Regelungen eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht ergeben, die neben die Ersatzpflicht aufgrund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 32, 194, 203 f.; 32, 297, 302; 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399 f.).
  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58

    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses infolge inneren Verderbs und Einwirkung …

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97
    Die Anwendbarkeit der Kraftverkehrsordnung schließt die der Vorschriften über unerlaubte Handlungen indes nicht aus, da die letztgenannten Regelungen eine nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang völlig andere Ersatzpflicht ergeben, die neben die Ersatzpflicht aufgrund Vertrages tritt und sich auf deren Voraussetzungen und Inhalt nicht auswirkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 32, 194, 203 f.; 32, 297, 302; 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399 f.).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe …

    Sollten einzelne Ausführungen des Verordnungsgebers zum amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 hierzu zu beanstanden sein, ließe das die Wirksamkeit von § 14 Abs. 4 BGB-InfoV unberührt; denn die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung wegen teilweiser Überschreitung der Verordnungsermächtigung zwingt - anders etwa als die Verletzung des Zitiergebotes gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (BVerfGE 101, 1, 41 ff.) - nicht dazu, die Rechtsverordnung im Ganzen als unwirksam anzusehen (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen z.B. BGHZ 134, 239, 242 f.; BGH NJW-RR 2000, 330, 331).
  • LG Koblenz, 14.10.2008 - 1 HKO 36/08
    Sollten einzelne Ausführungen des Verordnungsgebers zu den amtlichen Mustern der Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 zu beanstanden sein {vgl. Palandt/Grüneberg, BGB-InfoV, § 14 Rdn. 5), ließe das die Wirksamkeit von § 14 Abs. 4 BGB-InfoV unberührt; denn die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung wegen teilweiser Überschreitung der Verordnungsermächtigung zwingt nicht dazu, die Rechtsverordnung im Ganzen als unwirksam anzusehen (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen z.B. BGHZ 134, 239, 242 f.; BGH NJW-RR 2000, 330, 331).
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