Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; BGB § 226; ; BGB § 273; ; BGB § 823; ; BGB § 847 aF; ; GVG § 184; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BATO § 70
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog. mobbing
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sogenannten mobbing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine Klageschrift; Notwendigkeit der Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie eines bestimmten Antrags; Geltendmachung einer systematischen Verletzung von Rechten oder Rechtsgütern; Möglichkeit der Verwendung des Begriffs ...
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 07.07.2003 - 5 Ca 5954/02
- LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Papierfundstellen
- BB 2005, 1576
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (17)
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
So soll es sich etwa nach der Definition der 5. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts (vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 - Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2) bei dem Begriff "Mobbing" nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand handeln (so oder ähnlich auch LAG Berlin vom 01.11.2002 - 19 Sa 940/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Berlin vom 06.03.2003 - 18 Sa 2299/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8; LAG Berlin vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 - LAGE Art. 12 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 9).Erforderlich sein sollen aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein übergeordnetes, von der Rechtsordnung missbilligtes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. Thür. LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 sowie die bereits zuvor zitierte Entscheidung derselben Kammer vom 10.04.2001, a. a. O.).
"Mobbing" soll ein systematisches Vorgehen voraussetzen, das im Rahmen einer "klaren" Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts - "insbesondere" der Gesundheit - des Betroffenen führt (vgl. Benecke, NZA-RR 2003, 225, 226 m. w. N. zu Fußnoten 16 bis 21; vgl. auch Thür. LAG vom 10.04.2001, a. a. O.).
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Das hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH vom 05.10.2004 - VI ZR 255/03 - NJW 2005, 215 m. w. N.).Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof sehen den Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts als ein Recht an, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und 2 Abs. 1 GG zurückgeht (vgl. BGH vom 05.10.2004, a. a. O.; BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats] vom 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96 - NJW 2000, 2187).
- ArbG Dresden, 07.07.2003 - 5 Ca 5954/02
Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche aus einem fortbestehenden …
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Auf die Berufungen der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 07. Juli 2003 - 5 Ca 5954/02 - abgeändert:.die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dresden vom 07.07.2003 - 5 Ca 5954/02 - insgesamt abzuweisen.
- LAG Berlin, 01.11.2002 - 19 Sa 940/02
"Mobbing"
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
So soll es sich etwa nach der Definition der 5. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts (vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 - Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2) bei dem Begriff "Mobbing" nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand handeln (so oder ähnlich auch LAG Berlin vom 01.11.2002 - 19 Sa 940/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Berlin vom 06.03.2003 - 18 Sa 2299/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8; LAG Berlin vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 - LAGE Art. 12 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 9).Sogenanntes Mobbing ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage für eine deliktische Haftung, sondern lediglich ein aus dem angloamerikanischen Rechtsraum entliehener Sammelbegriff für bestimmte rechtlich missbilligte Verhaltensweisen (vgl. LAG Berlin vom 01.11.2002, a. a. O., …und vom 06.03.2003, a. a. O.).
- LAG Berlin, 06.03.2003 - 18 Sa 2299/02
Schmerzensgeld, Mobbing
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
So soll es sich etwa nach der Definition der 5. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts (vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 - Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2) bei dem Begriff "Mobbing" nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand handeln (so oder ähnlich auch LAG Berlin vom 01.11.2002 - 19 Sa 940/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Berlin vom 06.03.2003 - 18 Sa 2299/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8; LAG Berlin vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 - LAGE Art. 12 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 9).Sogenanntes Mobbing ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage für eine deliktische Haftung, sondern lediglich ein aus dem angloamerikanischen Rechtsraum entliehener Sammelbegriff für bestimmte rechtlich missbilligte Verhaltensweisen (…vgl. LAG Berlin vom 01.11.2002, a. a. O., und vom 06.03.2003, a. a. O.).
- LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter …
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Erforderlich sein sollen aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein übergeordnetes, von der Rechtsordnung missbilligtes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. Thür. LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 sowie die bereits zuvor zitierte Entscheidung derselben Kammer vom 10.04.2001, a. a. O.). - BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03
Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Insoweit ist sein Bestreiten mit Nichtwissen hier übrigens gerade deshalb ausnahmsweise auch zulässig, ohne dass es wegen der fehlenden Beweisbedürftigkeit des Vorbringens der Klägerin allerdings darauf ankommt (vgl. BAG vom 12.02.2004 - 2 AZR 163/03 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 56). - BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Widersprüchliche Behauptungen sind jedoch keinem Beweis zugänglich (vgl. BAG vom 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1), weshalb der wiederholte Antrag, eine sachverständige Begutachtung vornehmen zu lassen, nicht zu erledigen war. - LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02
Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des …
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Vielmehr ist eine Abgrenzung zu den rechtlich erlaubten und deshalb hinzunehmenden Verhaltensweisen erforderlich (vgl. LAG Berlin vom 17.10.2002 - 3 Sa 78/02 - LA- GE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 5). - LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 542/03
Schmerzensgeld, Mobbing, Eigenkündigung, fristlos, Konflikte, …
Auszug aus LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Sachstreitigkeiten, die von Repräsentanten des Arbeitgebers aufgrund dessen Persönlichkeitsstruktur und seines Rollenverständnisses in unangemessener, teils intoleranter Form ausgetragen werden, begründen allein aus der Art und Weise der Konfliktführung heraus noch nicht per se eine verwerfliche Motivation des Arbeitgebers, die automatisch als "Mobbing" einzuordnen wäre (LAG Schleswig-Holstein vom 01.04.2004 - 3 Sa 542/03 - NZA-RR 2005, 15). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 2 Ta 12/04
Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeld wegen "Mobbing"
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
- BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer …
- BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des …
- LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch …
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 582/94
Haftung des Arbeitgebers: Gesundheitsverletzung des Arbeitnehmers - tarifliche …
- LAG Köln, 03.06.2004 - 5 Sa 241/04
Mobbing, Ausschlussfrist, Schadensersatz
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Die Instanzrechtsprechung hat sich im Zuge der Befassung mit sog. Mobbingklagen bislang lediglich mit der Geltung von Ausschlussklauseln wegen der Verletzung der Gesundheit auseinandersetzen müssen (so LAG Köln 3. Juni 2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; Sächsisches LAG 17. Februar 2005 - 2 Sa 751/03 - allerdings unter ausdrücklicher Betonung, Ansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts würden von der Klausel nicht umfasst). - ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13
Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
(3 b.) - Juris-Rn. 85]; im gleichen Sinne schon Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.1.], wo die Anspruchstellerin verwiesen wird auf Klagen "auf vertragsgemäße Beschäftigung", gegen Überschreitungen des Direktionsrechts und - bei Verletzungen von Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsschutzes - auf u.U. die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.S. BAG 16.5.2007 (Fn. 82) [B.II.3 a, aa.(3 b.) - Juris-Rn. 85]; im gleichen Sinne schon Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.1.], wo die Anspruchstellerin verwiesen wird auf Klagen "auf vertragsgemäße Beschäftigung", gegen Überschreitungen des Direktionsrechts und - bei Verletzungen von Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsschutzes - auf u.U. die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.
19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: : Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].S. BAG 16.5.2007 a.a.O. mit Hinweisen auf Thüringer LAG 10.4.2001 (Fn. 82) [III.3 b, cc (2 b, aa.)], wo es heißt: "Denkbar ist allerdings auch ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Einordnung einer Täter-Opfer-Beziehung zulässt (Heiler/Bielmann [gemeint: " Bieler/Heilmann "; d.U.] ArbuR 1996, 430, 432) und deshalb der Annahme des Mobbings entgegensteht" mit Hinweisen auf Martina Benecke NZA-RR 2003, 225; dies.
19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: : Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].
Das ist von den Gerichten für Arbeitssachen bereits wiederholt zutreffend zu bedenken gegeben worden 148 S. dazu etwa Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Das Wort ,mobbing' kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein"; im selben Sinne BAG 23.1.2007 - 9 AZR 557/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 4 = NZA 2007, 1166 = ZTR 2007, 465 [Leitsatz 2.]: "Ergibt die Auslegung, dass die Arbeitnehmerin sich nicht mehr in der Lage sieht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weil ihr auf Grund von,Mobbing-Attacken' gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, folgt daraus, dass sie nicht ein auf unbestimmte Dauer gerichtetes Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, sondern nur ein solches für die Zeit, während der die sogenannte,Mobbing-Situation' besteht.
Ein solcher in diesem Sinne ausgelegter Feststellungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO".S. dazu etwa Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Das Wort ,mobbing' kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein"; im selben Sinne BAG 23.1.2007 - 9 AZR 557/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 4 = NZA 2007, 1166 = ZTR 2007, 465 [Leitsatz 2.]: "Ergibt die Auslegung, dass die Arbeitnehmerin sich nicht mehr in der Lage sieht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weil ihr auf Grund von,Mobbing-Attacken' gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, folgt daraus, dass sie nicht ein auf unbestimmte Dauer gerichtetes Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, sondern nur ein solches für die Zeit, während der die sogenannte,Mobbing-Situation' besteht.
(3 b.) - Juris-Rn. 85]; im gleichen Sinne schon Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.1.], wo die Anspruchstellerin verwiesen wird auf Klagen "auf vertragsgemäße Beschäftigung", gegen Überschreitungen des Direktionsrechts und - bei Verletzungen von Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsschutzes - auf u.U. die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.
19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: : Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].
148 ) S. dazu etwa Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Das Wort ,mobbing' kann aus Gründen des Prozessrechts nicht Teil des Tenors der Entscheidung eines deutschen Gerichts sein"; im selben Sinne BAG 23.1.2007 - 9 AZR 557/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 4 = NZA 2007, 1166 = ZTR 2007, 465 [Leitsatz 2.]: "Ergibt die Auslegung, dass die Arbeitnehmerin sich nicht mehr in der Lage sieht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weil ihr auf Grund von,Mobbing-Attacken' gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, folgt daraus, dass sie nicht ein auf unbestimmte Dauer gerichtetes Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nimmt, sondern nur ein solches für die Zeit, während der die sogenannte,Mobbing-Situation' besteht.
- LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04
Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer …
Durch die vielfach verbreitete formelhafte Feststellung, dass auch die Gesamtschau keine andere Beurteilung rechtfertigen könne (so z.B. LAG Nürnberg, Urteil vom 2.7.2002, NZA-RR 2003, 121; Sächsisches LAG, Urteil vom 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 -, abgedr.in juris -, Leitsätze in BB 2005, 1576) wird diesem Erfordernis nicht entsprochen, wenn nicht zugleich in einer sich mit den Umständen des Einzelfalles befassenden und nicht lediglich pauschalen Würdigung die Gründe dafür mitgeteilt werden, wieso ein systematischer Zusammenhang zwischen den zur Begründung des Mobbingvorwurfs vorgebrachten Tatbeiträgen nicht anzunehmen ist und wieso isoliert gesehen persönlichkeitsrechtlich nicht zu beanstandende Verhaltensweisen auch nicht im Zusammenwirken mit anderen Tatbeiträgen die Persönlichkeitsrechte der den Mobbingvorwurf erhebenden Partei verletzt haben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Selbst fehlerhafte Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der Erbringung der Arbeitsleistung und unbeherrschtes Verhalten eines Vorgesetzten stellen grundsätzlich kein Mobbing dar, da von Führungsfehlern nicht ohne weiteres auf eine feindliche Einstellung gegenüber den Beschäftigten geschlossen werden kann (…vergleiche Stück, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2012,15 Sa 1424/11, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 17.02.2005, 2 Sa 751/03, juris). - LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05
Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus …
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1997 (- 7 ABR 14/96 - NZA 1997, 781), die Mobbing definiert als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, hat sich in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung die Definition des Mobbing als"fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen" durchgesetzt (…vgl. beispielsweise LAG Thüringen vom 15.02.2001, aaO.; LAG Bremen vom 17.10.2002 - 3 Sa 232/02 - NZA RR 2003, 234; LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Sachsen vom 17.02.2005 - 2 Sa 751/03 - JURIS, LS: BB 2005, 1576;… zur Entwicklung des Begriffs s. Wolmerath, Mobbing im Betrieb, 2. Aufl., S. 24 f.).Für seelisch bedingte Folgeschäden hat der Schädiger haftungsrechtlich auch dann grundsätzlich einzustehen, wenn sie auf einer psychischen Prädisposition oder sonst wie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, wobei einer solchen Haftung auch Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - NJW 1996, 2425; vom 11.11.1997 - VI ZR 146/96 - VersR 1998, 200; s. auch BGH vom 05.02.1985 - VI ZR 198/83 - NJW 1985, 1390; zur Kausalität bei sogenannten Mobbingfällen Sächsischen LAG vom 17.02.2005, aaO.; LAG Köln vom 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04 - NZA RR 2005, 575; zu den beiden letztgenannten Entscheidungen kritisch Federhoff-Rink, FA 2005, 330).
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
(3 b.) - Juris-Rn. 85]; im gleichen Sinne schon Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.1.], wo die Anspruchstellerin verwiesen wird auf Klagen "auf vertragsgemäße Beschäftigung", gegen Überschreitungen des Direktionsrechts und - bei Verletzungen von Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsschutzes - auf u.U. die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings
Rn. 47 Ansprüche auf Schadensersatz (und Schmerzensgeld) wegen Arbeitsunfähigkeit, die der Arbeitnehmer auf Mobbing zurückführt, können allerdings nur begründet sein, wenn der Arbeitnehmer zumindest Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder ihm nach §§ 278, 831 BGB zurechenbarer Arbeitskollegen belegen kann (vgl. ArbG Dresden 7.7.2003 - 5 Ca 5954/02 - AuR 2004, 76 LS: Anspruch in erheblicher Höhe; a.A. Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - EzA-SD 12/05, S. 12 LS).Behauptet folglich eine Arbeitnehmerin, sie sei durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen ihres Arbeitgebers seelisch krank geworden, muss sie im Prozess um Schadensersatz und Schmerzensgeld die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und beweisen, das in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen jedenfalls einerseits rechtswidrige und schuldhafte Überschreitungen des Direktionsrechts gewesen sind und andererseits zudem der Handelnde damit zu rechnen hatte, dass sein Verhalten eine Erkrankung der Arbeitnehmerin verursachen könnte (LAG Bln. 15.7.2004 NZA-RR 2005, 13; Sächs. LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - EzA-SD 12/05, S. 12 LS; Federhoff-Rink FA 2005, 330 ff.).
Rn. 49 Die fortgesetzte und schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Arbeitnehmers durch das von einem Vorgesetzten begangene Mobbing begründet einen Schmerzensgeldanspruch sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Vorgesetzten (Gesamtschuldner; BAG 25.10.2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 7; LAG RhPf 16.8.2001 NZA-RR 2002, 121; a.A. Sächs. LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - EzA-SD 12/05, S. 12 LS; s. Bieder DB 2008, 638 ff.; Gelhaar NZA 2009, 825 ff.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Selbst fehlerhafte Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der Erbringung der Arbeitsleistung und unbeherrschtes Verhalten eines Vorgesetzten stellen grundsätzlich kein Mobbing dar, da von Führungsfehlern nicht ohne weiteres auf eine feindliche Einstellung gegenüber den Beschäftigten geschlossen werden kann (…vergleiche Stück, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2012,15 Sa 1424/11, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 17.02.2005, 2 Sa 751/03, juris). - LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/05
Mobbing durch Vorgesetzte; unerlaubte Handlung; Persönlichkeitsrechtsverletzung; …
c) In Übereinstimmung mit dieser Auffassung geht auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte wohl überwiegend davon aus, dass auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem sog. Mobbing-Verhalten den einschlägigen Ausschlussklauseln unterliegen (…LAG Köln Urt. v. 03.06.2004 - 5 Sa 241/04 - ZTR 2004, 643; LAG Sachsen Urt. v. 17.02.2005 - 2 Sa 751/03 - BB 2005, 1576;… LAG Hamm Urt. v. 08.11.2005 - 19 Sa 1003/05). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15
Mobbing
Rn. 42 Ansprüche auf Schadensersatz (und Schmerzensgeld) wegen Arbeitsunfähigkeit, die der Arbeitnehmer auf Mobbing zurückfuhrt, können folglich nur begründet sein, wenn der Arbeitnehmer zumindest Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder ihm nach §§ 278, 831 BGB zurechenbarer Arbeitskollegen belegen kann (vgl. ArbG Dresden 1.7.2003 5Ca 5954/02, AuR 2004, 76 LS: Anspruch in erheblicher Höhe; a.A. Sächs. LAG 17.2.2005 -2 Sa 751/03, EzA-SD 12/05. - LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2023 - 8 Sa 332/22
Entschädigungsanspruch - unbefugte Weiterleitung eines Nacktfotos durch einen …
- LAG München, 30.10.2014 - 4 Sa 159/14
Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mobbing
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LAG Köln, 21.04.2006 - 12 (7) Sa 64/06
Schmerzensgeld/Mobbing
- LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06
Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing
- ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06
Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 2 Sa 67/06
Mobbing - Schadensersatz - Direktionsrecht
- ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung
- LAG München, 28.09.2006 - 4 Sa 419/06
Mobbing
- LAG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 Sa 1021/11
Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes; …
- LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/0
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Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 5 Sa 328/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 8 TVG, § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG
Betriebsvereinbarungen - Tarifverträge - Auslegungspflicht - Einsichtsrecht
- rechtsportal.de
TVG § 8; BetrVG § 77 Abs. 2 S. 3
Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen eingesehen werden!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Folgen einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung bzw. eines Tarifvertrags an geeigneten Stellen im Betrieb ; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einsichtnahme in eine Betriebsvereinbarung bzw. in einen Tarifvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 11.03.2004 - 17 Ca 8780/03
- LAG Nürnberg, 25.11.2004 - 5 Sa 328/04
- LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 5 Sa 328/04
Papierfundstellen
- BB 2005, 1576
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 5 Sa 328/04
Die in diesen Vorschriften statuierte Verpflichtung des Arbeitgebers, die Betriebsvereinbarung bzw. den Tarifvertrag "auszulegen" bedeutet in beiden Fällen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Anforderung das entsprechende Regelwerk zugänglich machen muss (vgl. zu dem mit § 8 TVG inhalts- und wortgleichen § 7 TVG a.F. BAG vom 05.11.1963, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 18.03.2005 - 6 Sa 2585/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 618 Abs. 1; ; ArbTV § 5 Abs. 1
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rauchfreier Arbeitsplatz außerhalb der Dienstzeiten?
- rechtsportal.de
BGB § 618 Abs. 1; ArbTV § 5 Abs. 1
Kein Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz außerhalb der Dienstzeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nichtraucherschutz schützt nicht vor Geruchsbelästigung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz; Klage auf künftige Leistung bei Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung; Schutz vor unangenehmem Tabakgeruch am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.10.2004 - 60 Ca 3966/04
- LAG Berlin, 18.03.2005 - 6 Sa 2585/04
Papierfundstellen
- BB 2005, 1576
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2005 - 6 Sa 2585/04
Die genannten Bestimmungen dienen dem Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten als sog. Passivraucher vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch (vgl. BAG, Urteil vom 17.02.1998 - 9 AZR 84/97 - BAGE 88, 63 = AP BGB § 618 Nr. 26 zu II 1 der Gründe).
- BAG, 16.08.2005 - 9 AZN 440/05 Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2005 - 6 Sa 2585/04 - wird für den Kläger zugelassen.
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Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anrechnung von Tariferhöhungen auf die vorgefundene übertarifliche Zulage; Dotierungsrahmen als gemäß § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Zulässigkeit einer per Betriebsvereinbarung herbeigeführten begrenzten Effektivklausel; ...
Verfahrensgang
- ArbG Krefeld, 22.06.2004 - 4 Ca 847/04
- LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Papierfundstellen
- BB 2005, 1576
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 391/88
Nur begrenzt mögliche Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Ebenso wie eine unwirksame Betriebsvereinbarung durch Umdeutung analog § 140 BGB zum Inhalt des Arbeitsvertrages aufgrund einer Gesamtzusage des Arbeitgebers oder aufgrund betrieblicher Übung werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 23.08.1989 - 5 AZR 391/88 - AP Nr. 42 zu § 77 BetrVG 1972), ist es denkbar, dass sich der Arbeitgeber über die wirksame Gesamtbetriebsvereinbarung hinaus auch individualrechtlich binden will.Deshalb hat die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Annahme eines Verpflichtungswillens des Arbeitgebers gestellt und immer wieder betont, bei einer irrtümlichen fehlerhaften Normanwendung allein könne ohne das Vorhandensein besonderer Umstände von einem solchen Verpflichtungswillen nicht ausgegangen werden (so BAG - aaO. - AP Nr. 42 zu § 77 BetrVG 1972).
Eine Parallele zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23.08.1989 - 5 AZR 391/88 - AP Nr. 42 zu § 77 BetrVG 1972) ist deshalb nicht gegeben, zumal dort hinzu kam, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung im Eingangssatz als unkündbare Vereinbarung bezeichnet wurde.
- BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67
Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Die zunächst vom RAG und BAG für zulässig erachtete tarifliche begrenzte Effektivklausel hat das Bundesarbeitsgericht erstmals in seiner Entscheidung vom 14.12.1968 - 4 AZR 275/67 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel für unzulässig erklärt.Auch den vom Bundesarbeitsgericht (aaO., AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel) für den Fall der tariflichen begrenzten Effektivklausel gesehene Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vermag die Kammer hier in Übereinstimmung mit dem LAG Hamburg (…aaO.) sowie vielen Stimmen in der Literatur nicht zu sehen.
- BAG, 03.05.1984 - 6 ABR 68/81
Einzelbetriebsrat - Gesamtbetriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Auswahlrichtlinien …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Auch den für die Feststellungsklage geltenden Bestimmtheitserfordernissen (vgl. BAG, Beschluss vom 03.05.1984 - 6 ABR 68/81 - BAGE 46, 4 ff.; BAG, Urteil vom 17.10.2001 - 4 AZR 6338/00 - n. v.) genügt der in der letzten mündlichen Verhandlung zweiter Instanz gestellte Antrag.
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner letzten Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - NZA 1994, 181 ff. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung des Senats auf Kritik gestoßen sei und hat hierfür auf Däubler (…aaO.) und die dort aufgeführte Gegenmeinung verwiesen. - BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87
Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Danach ist der Gesamtbetriebsrat überhaupt nur zuständig, wenn eine Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder zumindest mehrere Betriebe betrifft (so BAG, Beschluss vom 06.12.1988 - 1 ABR 44/87 - AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95
Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Allein aus dem Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung und deren Durchführung über einen längeren Zeitraum hinweg kann nicht gefolgert werden, die Beklagte habe sich unabhängig von deren Wirksamkeit gegenüber ihren Arbeitnehmern binden wollen (vgl. BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt). - BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Insoweit folgt die Kammer dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.1997 - 1 AZR 319/97 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 61. Auch hier enthält die Betriebsvereinbarung keine eigenständige Bestimmung der Lohnhöhe, welche dem Zweck des § 77 Abs. 3 BetrVG zuwider laufen würde. - BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Bestätigt wurde die Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht durch die Urteile vom 18.08.1971 - 4 AZR 342/70 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel und 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung. - BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70
Anrechnungsklauseln
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Bestätigt wurde die Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht durch die Urteile vom 18.08.1971 - 4 AZR 342/70 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel und 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung. - LAG Köln, 12.06.1998 - 11 Sa 1108/97
Seniorentage; Betriebsvereinbarung; Gesamtzusage, betriebliche Übung; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Der Abschluss der Gesamtbetriebsvereinbarung als solcher sowie deren praktische Durchführung reichen nicht aus, weil im Zweifel bloßer Normenvollzug gewollt ist (vgl. LAG Köln, Urteil vom 12.06.1998 - 11 Sa 1108/97 - NZA - RR 1999, 30 f.). - LAG Hamburg, 12.07.1990 - 7 Sa 27/90
Begrenzte Effektivklauseln; Effektivgarantieklauseln; Ablehnung der …
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2005 - 8 Sa 1427/04 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt - IWW
- LAG Düsseldorf
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt - rechtsportal.de
BGB § 307 Abs. 1 S. 2
Wegfall des vom Arbeitgeber gewährten Rabatts auf Unternehmensprodukte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf bestimmter Fristen - Transparenzgebot in allgemeinen Geschäftsbedingungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestellformular "Firmenangehörigengeschäft Bestellung Fahrzeugkauf"und die Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB); AGB-Prüfung einer Klausel über das Entfallen eines Preisnachlasses beim Kauf eines vom Arbeitgeber produzierten ...
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 10.09.2004 - 12 Ca 1941/04
- LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Papierfundstellen
- BB 2005, 1576
- DB 2005, 1523
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Nach der Rechtsprechung des BGH zum AGB-Gesetz, die für das geltende Recht von Bedeutung bleibt, weil dieses eine ausdrückliche Regelung für diesen Fall nicht enthält, ist eine ergänzende Vertragsauslegung bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung erforderlich, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BGH, Urteil vom 03.11.1999, NJW 2000, S. 1110, 1114 m.w.N.).Der Verwender einer unzulässigen Formularbestimmung muss sich vielmehr im Rahmen dessen, was noch als angemessene, den typischen Interessen des Vertragspartners Rechnung tragende Lösung anzusehen ist, mit der ihm ungünstigeren Regelung begnügen, die der ersatzlose Wegfall der von ihm verwendeten unzulässigen Klausel zur Folge hat (BGH, Urteil vom 03.11.1999, a.a.O.).
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Er soll aber verpflichtet sein, bei der Formulierung von vornherein auf die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden Rücksicht zu nehmen und, wenn das ohne unangemessene Ausweitung des Textumfangs möglich ist, zwischen mehreren Klauselfassungen diejenige zu wählen, bei der die Kunden belastende Wirkung einer Regelung nicht unterdrückt, sondern deutlich gemacht wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24.11.1988, BGHZ 106, S. 42).Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen möglichst so gestaltet werden, dass die preiserhöhende oder den Kunden sonst benachteiligende Wirkung einer Klausel nicht erst nach intensiver Beschäftigung oder aufgrund ergänzender Auskünfte deutlich wird (BGH, Urteil vom 24.11.1988, BGHZ 106, S. 42, 50).
- BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92
Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann nur so lange "geheilt" werden, wie sich der Arbeitnehmer noch entscheiden kann, ob er den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abschließen will (im Anschluss an BGH…, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098 und BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH und der Entscheidung des BAG vom 26.05.1993 (…a.a.O.) mangelnde Transparenz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch spätestens bei Vertragsschluss gegebene Hinweise und Erläuterungen "ausgeglichen" werden (BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).
- BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91
Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann nur so lange "geheilt" werden, wie sich der Arbeitnehmer noch entscheiden kann, ob er den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abschließen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098 und BGH…, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).Eine Unterrichtung nach Vertragsschluss genügt jedoch nicht (BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098).
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92
Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Das Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen erfordert bei einer Klausel, nach der ein Preisnachlass beim Kauf eines vom Arbeitgeber produzierten Kraftfahrzeuges entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, dass nicht nur die Voraussetzungen für den Wegfall klar und verständlich dargestellt werden, sondern auch wegen der Höhe der Forderung des Arbeitgebers nicht erst eine intensive Beschäftigung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Nachfrage notwendig wird (im Anschluss an BAG, Urteil vom 26.05.1993, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz).Soweit es um verhaltensbedingte Kündigungen durch den Arbeitgeber geht, soll erreicht werden, dass ein Grund hierfür nicht gegeben wird (BAG, Urteil vom 26.05.1993, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz).
- ArbG Düsseldorf, 10.09.2004 - 12 Ca 1941/04
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2004 - 12 Ca 1941/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2004, Az: 12 Ca 1941/04, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 4.973,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2003 zu zahlen.
- BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02
Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum AGB- Gesetz können inhaltlich trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche AGB- Bestimmungen Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein (BGH…, Urteil vom 28.05.1984, NJW 1984, S. 2816; BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, S. 2899). - BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83
Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum AGB- Gesetz können inhaltlich trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche AGB- Bestimmungen Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein (BGH, Urteil vom 28.05.1984, NJW 1984, S. 2816; BGH…, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, S. 2899).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abfindung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 253 Abs. 2 BGB
Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abfindung - Judicialis
BGB § 253 Abs. 2
- rechtsportal.de
BGB § 253 Abs. 2
Berücksichtigung hoher Abfindung bei Gewährung von Schmerzensgeld für gemobbten Arbeitnehmer - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entschädigung wegen Mobbing - Abfindung berücksichtigen?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zahlung von Schadensersatz wegen Mobbings; Voraussetzungen für die Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs; Berücksichtigung einer gezahlten, außergewöhnlich hohen Abfindung bei der Prüfung des Bestehens eines Schmerzensgeldanspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.06.2004 - 1 Ca 1240/03
- LAG Köln, 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04
Papierfundstellen
- BB 2005, 1576
- NZA-RR 2005, 575
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
Mobbing und Schmerzensgeld
Auszug aus LAG Köln, 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04
Ein Schmerzensgeldanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn andere Wiedergutmachungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen (vgl. LAG Rheinland Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA RR 2002, 121).
- LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05
Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus …
Für seelisch bedingte Folgeschäden hat der Schädiger haftungsrechtlich auch dann grundsätzlich einzustehen, wenn sie auf einer psychischen Prädisposition oder sonst wie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, wobei einer solchen Haftung auch Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - NJW 1996, 2425; vom 11.11.1997 - VI ZR 146/96 - VersR 1998, 200; s. auch BGH vom 05.02.1985 - VI ZR 198/83 - NJW 1985, 1390;… zur Kausalität bei sogenannten Mobbingfällen Sächsischen LAG vom 17.02.2005, aaO.; LAG Köln vom 13.01.2005 - 6 Sa 1154/04 - NZA RR 2005, 575; zu den beiden letztgenannten Entscheidungen kritisch Federhoff-Rink, FA 2005, 330).
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
SGB III § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 § 37b
Keine schadensersatzbegründende Informationspflicht des Arbeitgebers zur Meldung bei Arbeitsbehörden - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Information des Arbeitnehmers zur unverzüglichen Meldung bei der Agentur für Arbeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 09.02.2005 - 7 Ca 22463/04
- LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1177
- BB 2005, 1576
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04
Auslegung eines Vergleichs - Freistellung
Auszug aus LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit dem dem Kläger am 10.03.05 zugestellten Urteil vom 9.02.05 - 7 Ca 22463/05 - die Klage abgewiesen und zur Begründung auf die zitierten Entscheidungsgründe des ArbG Verden vom 27.11.03 - 3 Ca 1567/03 NZA -RR 2004, 108 und des LAG Düsseldorf vom 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04 - NZA 2005, 104 verwiesen. - BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum …
Auszug aus LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05
Dies wird nicht nur durch den Wortlaut ("Sie sollen dabei insbesondere Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die ... Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei Agentur für Arbeit informieren..."), die Überschrift des § 2 SGB III ( "Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit" ) und der Systematik des § 2 SGB III bestätigt, sondern auch dadurch, dass die sich aus dem allgemeinen Programmsatz ergebenden Rechtsfolgen konkret in anderen Normen ausformuliert werden, vorliegend im § 37 b SGB III. Dieser wendet sich jedoch nur an den Arbeitnehmer, nicht an den Arbeitgeber (ebenso BSG 27.05.03 BSGE 91, 90 ff zur Vorgängervorschrift;… LAG Düsseldorf, a.a.O.;… LAG Hamm 7.09.2004 - 19 Sa 1248/04 - ArbG Verden, a.a.O.; Wolf, NZA-RR 2004, 337). - LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04
Schadensersatz bei Nichtbeachtung der Informationsobliegenheit nach § 2 Abs. 2 …
Auszug aus LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit dem dem Kläger am 10.03.05 zugestellten Urteil vom 9.02.05 - 7 Ca 22463/05 - die Klage abgewiesen und zur Begründung auf die zitierten Entscheidungsgründe des ArbG Verden vom 27.11.03 - 3 Ca 1567/03 NZA -RR 2004, 108 und des LAG Düsseldorf vom 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04 - NZA 2005, 104 verwiesen. - LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04
In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer …
Auszug aus LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05
Dies wird nicht nur durch den Wortlaut ("Sie sollen dabei insbesondere Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die ... Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei Agentur für Arbeit informieren..."), die Überschrift des § 2 SGB III ( "Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit" ) und der Systematik des § 2 SGB III bestätigt, sondern auch dadurch, dass die sich aus dem allgemeinen Programmsatz ergebenden Rechtsfolgen konkret in anderen Normen ausformuliert werden, vorliegend im § 37 b SGB III. Dieser wendet sich jedoch nur an den Arbeitnehmer, nicht an den Arbeitgeber (ebenso BSG 27.05.03 BSGE 91, 90 ff zur Vorgängervorschrift;… LAG Düsseldorf, a.a.O.; LAG Hamm 7.09.2004 - 19 Sa 1248/04 - ArbG Verden, a.a.O.; Wolf, NZA-RR 2004, 337). - ArbG Verden, 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung des …
Auszug aus LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit dem dem Kläger am 10.03.05 zugestellten Urteil vom 9.02.05 - 7 Ca 22463/05 - die Klage abgewiesen und zur Begründung auf die zitierten Entscheidungsgründe des ArbG Verden vom 27.11.03 - 3 Ca 1567/03 NZA -RR 2004, 108 und des LAG Düsseldorf vom 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04 - NZA 2005, 104 verwiesen.
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung …
Die auf Grund dieser Vorschrift eintretende Minderung des Arbeitslosengeldes stelle vielmehr eine Sanktion dar, die nur den säumigen Arbeitnehmer treffen solle (LAG Düsseldorf 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 - LAGE SGB III § 2 Nr. 2; LAG Baden-Württemberg 27. Januar 2005 - 11 Sa 110/04 - LAG Düsseldorf 2. März 2005 - 4 Sa 1919/04 - AR-Blattei ES 1400 Nr. 71; LAG Berlin 29. April 2005 - 13 SHa 724/05 - ArbG Verden 27. November 2003 - 3 Ca 1567/03 - LAGE SGB III § 2 Nr. 1 = BB 2004, 1632 mit Anm. Heins/Höstermann BB 2004, 1633, 1634, ebenso im Ergebnis zust. Bepler jurisPR-ArbR 35/2004 Anm. 3; Vetter BB 2005, 891;… Küttner/Voelzke Personalbuch 2005 Arbeitslosengeld Rn. 72; Bauer/Krets NJW 2003, 537, 541, 542).
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