Rechtsprechung
| BFH, 16.01.2008 - II R 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 10 Abs. 5 Nr. 1; AO § 38, § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; EStG § 36; BGB § 1922
- Judicialis
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; AO § 38; ; AO § 119 Abs. 1; ; AO § 157 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 36; ; BGB § 1922
- IWW
- Simons & Moll-Simons
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 10 Abs. 5 Nr. 1; AO § 38, § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; EStG § 36; BGB § 1922
- Betriebs-Berater
Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche - Erwerbszeitpunkt und Steuerentstehungszeitpunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen; Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche; Erwerbszeitpunkt und Steuerentstehungszeitpunkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbschaftsteuer auf Steuererstattungsansprüche?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abhängigkeit der Steuererstattungsansprüche von Erben von der Durchsetzbarkeit zum Zeitpunkt des Todes des Erblasser; Auswirkungen von aufschiebend bedingten, betagten oder befristeten Ansprüchen auf den Erwerbszeitpunkt und den Zeitpunkt der Steuerentstehung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Private Steuererstattungen des Erblassers gehören zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur erbschaftsteuerlichen Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erfassung von Steuer-Erstattungsansprüchen und -Nachzahlungsverbindlichkeiten sowie betrieblicher Hinterbliebenenrente
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Einkommensteuer - Erstattungsansprüche als Teil des Nachlasses
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
- (Die wichtigsten) Änderungen im Steuerrecht
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 10 Abs 1 S 1, ErbStG § ... 12 Abs 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 17 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, AO 1977 § 38, AO 1977 § 37 Abs 2, AO 1977 § 218 Abs 1, AO 1977 § 45 Abs 1
Entstehung; Erbschaftsteuer; Familie; Festsetzung; Gleichheitssatz; Steuererstattungsanspruch; Steuernachzahlung; Verfassungswidrigkeit; Versorgungsfreibetrag
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05
- BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Papierfundstellen
- BFHE 220, 518
- NJW-RR 2008, 676
- FamRZ 2008, 987
- DB 2008, 1191
- BStBl II 2008, 626
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (14)
- BFH, 13.11.1979 - VIII R 193/77
Zusammenveranlagung von Ehegatten für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten. …
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Dagegen entstehen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten (dazu BFH-Urteil vom 13. November 1979 VIII R 193/77, BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188) erst mit Ablauf des Todesjahres.Der Einkommensteuererstattungsanspruch 1994, der das Todesjahr betrifft, ist wegen der Zusammenveranlagung mit der Klägerin als überlebender Ehegattin (dazu BFH-Urteil in BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188) erst mit Ablauf des Todesjahres entstanden.
- BFH, 13.12.1989 - II R 23/85
Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines …
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Die Rechtsprechung, wonach solche Zuwendungen dann nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn es sich um den Erwerb einer Rente durch die Witwe eines Arbeitnehmers oder einer Person handelt, die einem Arbeitnehmer gleichzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, unter 2., und die dort angeführten Nachweise; zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung siehe Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1994 2 BvR 397/90, BStBl II 1994, 547), kommt im Streitfall nicht zur Anwendung.Er war kraft seiner Beteiligung an der GmbH vielmehr herrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, da er zusammen mit einem oder mehreren der anderen Gesellschafter-Geschäftsführer über die Mehrheit verfügte und keiner von diesen allein eine Mehrheitsbeteiligung innehatte (BFH-Urteil in BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 II B 40/04, BFH/NV 2005, 1571).
- BFH, 26.04.1994 - VII R 109/93
Verfahrensrecht; Pfändung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Einkommensteuererstattungsansprüche, die sich aufgrund der Abrechnung nach § 36 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ergeben, entstehen mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, unter 1., und vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2.a) Demnach fallen sämtliche Einkommensteuererstattungsansprüche aus Veranlagungszeiträumen, die beim Tod des Erblassers bereits abgelaufen waren, in den nach § 10 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb, sofern und soweit sich bei Ablauf dieser Zeiträume nach materieller Rechtslage eine Überzahlung ergibt.Die Fälligkeit der materiell-rechtlich entstandenen Ansprüche hängt vom erstmaligen Ergehen, der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung eines Bescheids sowie der damit verbundenen Abrechnung ab, die die Überzahlung ausweist (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 839, unter 2.).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Ob die Höhe des Versorgungsfreibetrags gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, kann im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671) offen bleiben. - BFH, 28.03.2007 - II R 25/05
Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erfüllung eines formunwirksamen …
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Wird etwa ein Miterbe zusätzlich mit einem aufschiebend bedingten Vermächtnis (§ 2177 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) oder eine Person mit mehreren Vermächtnissen bedacht, die an unterschiedliche erst nach dem Tod des Erblassers erfüllbare aufschiebende Bedingungen geknüpft sind, liegen mehrere Erwerbsvorgänge vor (einen vergleichbaren Sachverhalt betraf das BFH-Urteil vom 28. März 2007 II R 25/05, BFH/NV 2007, 1421, 1423). - BFH, 27.08.2003 - II R 58/01
Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
In diesen Fällen entsteht die Erbschaftsteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG --wie bei einer aufschiebend bedingten oder befristeten Forderung-- erst mit dem Eintritt des Ereignisses, welches zur Fälligkeit der Ansprüche führt (so BFH-Urteil vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921). - BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Einkommensteuererstattungsansprüche, die sich aufgrund der Abrechnung nach § 36 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ergeben, entstehen mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, unter 1., und vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2.a) Demnach fallen sämtliche Einkommensteuererstattungsansprüche aus Veranlagungszeiträumen, die beim Tod des Erblassers bereits abgelaufen waren, in den nach § 10 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb, sofern und soweit sich bei Ablauf dieser Zeiträume nach materieller Rechtslage eine Überzahlung ergibt. - BFH, 02.03.2006 - II R 57/04
ErbSt: Tod des Erblassers durch Brandunfall, Wertermittlung
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Im Urteil vom 2. März 2006 II R 57/04 (BFH/NV 2006, 1480, unter II. 3. a) findet sich zwar die Aussage, verschiedene Steuerentstehungszeitpunkte bedeuteten selbständige Erwerbsvorgänge, für die grundsätzlich jeweils gesondert Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung des § 14 ErbStG festzusetzen sei; an der Aussage kann jedoch in dieser Allgemeinheit nicht festgehalten werden. - BFH, 15.10.1997 - II R 56/94
Einheitswert des Betriebsvermögens: Steuererstattungsanspruch
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Diese Regelung schließt es für die Erbschaftsteuer aus, die Zugehörigkeit der Einkommensteuererstattungsansprüche zum steuerpflichtigen Erwerb ebenso von dem zusätzlichen Erfordernis der Durchsetzbarkeit abhängig zu machen, wie dies für den Ansatz derartiger Ansprüche bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens und bei der Vermögensteuer geschehen ist (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 II R 56/94, BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796, sowie vom 2. Dezember 2003 II R 5/03, BFHE 203, 512, BStBl II 2004, 203). - FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05
Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1. …
Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Das Finanzgericht (FG) hat mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1076 und 1080 veröffentlichten Urteil den Erbschaftsteuerbescheid vom 27. Dezember 2000 abgeändert sowie die Klage gegen den Ergänzungsbescheid abgewiesen und dabei hinsichtlich der Steuererstattungsansprüche die Auffassung vertreten, dass diese nur insoweit zum steuerpflichtigen Erwerb zählten, wie diese im Zeitpunkt des Todes des Erblassers entstanden und durchsetzbar gewesen seien. - BFH, 24.05.2005 - II B 40/04
ErbSt; Hinterbliebenenbezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
- BFH, 02.12.2003 - II R 5/03
Steuererstattungsforderungen als sonstiges Vermögen
- BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 397/90
Erbschaftsteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenversorgungen auf …
- BFH, 05.05.1999 - II B 31/98
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Erbersatzanspruchs
- BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als …
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).
- BFH, 17.01.2022 - II B 49/21
Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip …
Noch in der Person des Erblassers entstanden sind Erstattungsansprüche, wenn und soweit beim Tod des Erblassers nach materieller Rechtslage bereits eine Überzahlung vorgelegen hat (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung, vgl. BFH-Urteil vom 16.01.2008 - II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II.A.1.a). - BFH, 18.12.2013 - II R 55/12
Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung
Rn. 11 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unterliegen Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, eine Ruhegeldordnung, betriebliche Übung, den Gleichbehandlungsgrundsatz oder Einzelvertrag begründet wurden (BFH-Urteile vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BFHE 133, 426, BStBl II 1981, 715, und vom 20. Mai 1981 II R 33/78, BFHE 134, 156, BStBl II 1982, 27; seither ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 II R 31/89, BFHE 159, 223, BStBl II 1990, 325; vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322;… vom 15. Juli 1998 II R 80/96, BFH/NV 1999, 311; vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II.B.1, und vom 5. Mai 2010 II R 16/08, BFHE 230, 188, BStBl II 2010, 923, Rz 15;… BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 II B 40/04, BFH/NV 2005, 1571).
- BFH, 21.04.2009 - II R 57/07
Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede
Dies gilt nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG bei Forderungserwerben von Todes wegen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921, sowie vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II. 2. c), sondern auch bei Forderungsschenkungen unter Lebenden im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. - BFH, 31.08.2011 - X R 19/10
Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche …
Rn. 37 Hinsichtlich der Erbschaftsteuer hat der II. Senat des BFH zudem zwischenzeitlich entschieden, dass die Notwendigkeit einer aus Sicht des Bewertungsstichtags noch vorzunehmenden Änderung von Steuerbescheiden dem Ansatz entsprechender Steuererstattungsansprüche beim steuerpflichtigen Erwerb nicht entgegensteht (BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II.A.1.b). - FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 2766/16
Erbschaftsteuer - Erfassung der Auszahlung einer Todesfallleistung
In diesen Fällen entsteht die Steuer (ebenso wie bei einer aufschiebend bedingten oder befristeten Forderung) erst mit dem Eintritt des Ereignisses, welches zur Fälligkeit des Anspruchs führt (vgl. BFH, Urteile vom 16.01.2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 626, …und vom 07.10.2009 II R 27/07, BFH/NV 2010, 891, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung). - BFH, 20.01.2010 - II R 54/07
Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer …
Für die Berechnung der in § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bestimmten Frist von zehn Jahren kommt es auf den Zeitpunkt des Vermögensanfalls, also des Erwerbs an (BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626). - FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15
Keine Saldierung eines negativen Erbes mit positivem Vermächtnis
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 16.01.2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 626) stellten der Erwerb des Klägers als Alleinerbe und als Vorausvermächtnisnehmer trotz der unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkte einen einheitlichen Erwerbsvorgang dar.Rn. 29 Aus den Rechtsgrundsätzen des vom Kläger in Bezug genommenen BFH-Urteils vom 16.01.2008 II R 30/06 (BStBl. II 2008, 626) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes, auch wenn der BFH die Aussage, unterschiedliche Steuerentstehungszeitpunkte seien mit unterschiedlichen Erwerbszeitpunkten verbunden, nicht für jeden Fall aufrecht erhalten hat.
Für letztere entstehe die Steuer zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass es sich um einen gesonderten Erwerbsvorgang handele (vgl. Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, § 9 Rz. 35 mit zustimmendem Hinweis auf das Urteil des BFH vom 16.01.2008 II R 30/06).
- BFH, 04.07.2012 - II R 56/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).
Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).
- BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils - …
Sie ist daher schenkungsteuerlich gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 4 des Bewertungsgesetzes bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II. A. 2.d bb;… Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 7 Rz 52). - BFH, 04.07.2012 - II R 50/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
- BFH, 04.07.2012 - II R 19/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
- BFH, 04.07.2012 - II R 18/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom …
- BFH, 07.10.2009 - II R 27/07
Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf …
- FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
Einkommensteuer ist für das Todesjahr des Erblassers nicht als …
- FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 1364/17
Erbschaftsteuer: Entstehung der Erbschaftsteuer bei fondsgebundenen …
- FG Köln, 10.06.2015 - 9 K 2384/09
Erbschaftsteuer: Kürzung des Verschonungsabschlages wegen Verstoßes gegen die …
- FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch …
- FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 220/10
Für das Todesjahr des Erblassers festzusetzende Einkommensteuer kann nicht als …
- FG Münster, 23.06.2022 - 3 K 606/21
Schenkungsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines …
- FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 1409/20
Erwerb der Todesfallleistung durch Schenkung unter Lebenden bzgl. Entstehung der …
- FG Köln, 06.11.2024 - 2 K 434/16
Versicherungsteuer - Formelle Anforderungen an einen Nachforderungsbescheid; …
- BFH, 19.05.2009 - II B 183/08
Darlegung von Verfahrensmängeln - Rechtliches Gehör
- FG Nürnberg, 12.09.2018 - 4 K 498/17
Besteuerung einer depotgebundenen Lebensversicherung im Rahmen der …
- FG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 11 K 498/07
Versicherungsleistungen an Hinterbliebene des Gesellschafter-Geschäftsführers …
- FG Münster, 22.08.2024 - 3 K 2907/22
Antrag auf Einordnung der Witwen- und Waisenrente auf Grund einer Pensionszusage …
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