Rechtsprechung
| BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- DFR
Spekulationsfrist
- openjur.de
§§ 52 Abs. 39 Satz 1, 23 Abs. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 39 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ... - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 Abs. 39 S. 1
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig - Wolters Kluwer
Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften verfassungswidrig?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- axisrechtsanwaelte.de
(Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist ist teilweise verfassungswidrig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- schrittmacher-kanzlei.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerung teilweise verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig - Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)
Rückwirkende Besteuerung bei Grundstücksverkauf unzulässig
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist und Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-klumpe.de
, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Veräußerung von Wertpapieren
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 460/01
- FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 244/01
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
- FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 46/02
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 1
- NJW 2010, 3629
- DVBl 2010, 1250
- DB 2010, 1858
- DÖV 2010, 901
- BStBl II 2011, 76
- BStBl II 2011, 77
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (491) Zitiert selbst (41)
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, S. 634 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist aber für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden soll (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Rn. 55 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Rn. 55 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Das ändert aber nichts daran, dass auch im Übrigen, auf dem weiten und vielgestaltigen Feld unechter Rückwirkungen (vgl. BVerfGE 63, 343 ), auf dem ein allgemeiner Grundsatz unzulässiger Rückwirkung nicht gilt, die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit bedürfen.
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Rn. 55 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Rn. 77 (3) Andere Rechtfertigungsgründe, wie etwa einen Finanzierungsbedarf möglicherweise begleitende ordnungspolitische Sachziele (vgl. etwa BVerfGE 30, 250 ; 50, 386 ; 72, 175 ; 88, 384 ) oder die Notwendigkeit rascher Korrektur offensichtlicher Fehlsubventionierungen, die durch Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekte gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 97, 67 ), kommen ebenfalls nicht in Betracht.
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Soweit sich die Vorlagen des IX. Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren 2 BvL 2/04 und des 14. Senats des Finanzgerichts Köln in dem Verfahren 2 BvL 13/05 zutreffend auf die im jeweiligen Ausgangsverfahren entscheidungserhebliche Norm des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG beziehen, ist das Verfahren der Entscheidungsformel entsprechend auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG insgesamt zu erstrecken, denn Satz 2 und 3 sind auf Satz 1 bezogen und im Falle einer Nichtigkeitserklärung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 122, 210 ).Rn. 67 bb) Für die Vielzahl der Fälle, in denen die alte Spekulationsfrist von zwei Jahren nicht erst bis zur Verkündung der Neuregelung, sondern bereits bis zum Ende des Jahres 1998 und damit bis zum Abschluss eines vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgelaufen war, erhöhen sich die Anforderungen an die Rechtfertigung, denn der einkommensteuerrechtliche Zugriff auf die steuerfrei erworbenen Vermögenszugänge läuft dem Gebot einer folgerichtigen Ausgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Belastungsentscheidungen (stRspr; vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.) zuwider und bedarf deshalb auch vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG einer besonderen Begründung.
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
2. ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 52 Abs. 39 Satz 1 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I S. 402) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Einkommensteuergesetz alter Fassung) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensteuer unterworfen werden, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2003 - IX R 46/02 -.Die dagegen erhobene Klage führte zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2003 - IX R 46/02 - (BStBl II 2004, S. 284 ff. = BFHE 204, 228 ff.).
Die Schwierigkeit und Streitanfälligkeit der Feststellung des gemeinen Werts im Sinne des § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes, das heißt des Marktpreises, zum Zeitpunkt der Verkündung können allenfalls grobe Schätzungslösungen bei der Wertermittlung rechtfertigen, wie sie der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss im Verfahren 2 BvL 2/04 erörtert hat (vgl. BStBl II 2004, S. 284 = BFHE 204, 228 ).
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Spekulationsgeschäfte
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Diese Grundsatzentscheidung ist als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten gehört zum historisch gewachsenen Bestand des deutschen Einkommensteuerrechts (vgl. bereits oben C. II. 2. b> bb>) und liegt als Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ).
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Doppelbesteuerung Schweiz
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Steuererhöhung im Veranlagungszeitraum
- FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …
- FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 460/01
Verfassungswidrige Rückwirkung der Verlängerung der Spekulationsfristen
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
- BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Ersatzerbschaftsteuer
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Vergünstigte Einkommensteuer
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Zinsbesteuerung
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
Errichtete Wohngebäude
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Demgegenüber ist von einer "unechten" Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 148, 217 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ).Die Kategorie der "echten" Rückwirkung - verstanden als zeitliche Rückbewirkung von Rechtsfolgen auf abgeschlossene Tatbestände - findet ihre Rechtfertigung darin, dass mit ihr eine Fallgruppe gekennzeichnet ist, in welcher der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang hat, weil der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge kraft gesetzlicher Anordnung einen Grad der Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Gesetzgeber vorbehaltlich besonders schwerwiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 156, 354 ).
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).Rn. 102 b) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; stRspr).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 886/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer 2012 für …
Im Rahmen der Gewinneinkunftsarten, zu denen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit zählen, unterliegt der Wertzuwachs bei den zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern der Besteuerung zum Zeitpunkt ihrer Realisierung, insbesondere in Gestalt eines Veräußerungsgewinns (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheide sich von den in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 entschiedenen Fallgestaltungen dahingehend, dass es im Fall der Beteiligungen des Erblassers nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und § 17 EStG um Anteile gehe, die von Beginn an der Besteuerung unterlegen hätten, mithin nicht im Wege echter oder unechter Rückwirkung in die Steuerbarkeit einbezogen worden seien.
Rn. 45 g) Rein ergänzend sei auszuführen, dass auch nach BVerfGE 127, 1 (21) die bloße Möglichkeit, Gewinne später steuerfrei vereinnahmen zu können, keine vertrauensrechtlich geschützte Position darstelle.
Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof hätten die Grundrechtsposition der Beschwerdeführerin verkannt, indem beide Gerichte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 zu Unrecht auf die dort entschiedenen Fälle beschränkt hätten.
Das Bundesverfassungsgericht habe in BVerfGE 127, 1 und 127, 61, in denen bis zur Gesetzesverschärfung entstandene Wertsteigerungen erstmals der Veräußerungsgewinnbesteuerung unterworfen worden seien, eine unechte Rückwirkung angenommen.
Auch wenn die Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 zu Veräußerungen im Bereich der §§ 17, 23 EStG ergangen seien, seien sie nicht auf Veräußerungen im Privatvermögen beschränkt, sondern würden auch für Veräußerungen im Betriebsvermögen, wie solchen nach § 16 EStG, gelten.
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 131, 20 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 - vororganschaftliche Mehrabführungen, jeweils m.w.N.; stRspr).
Dies ist verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 131, 20 ; 148, 217 ; 156, 354 - Vermögensabschöpfung; 157, 177 ; 165, 103 jeweils m.w.N.; stRspr).
Bei einer echten Rückwirkung hat der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang, weil der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge kraft gesetzlicher Anordnung einen Grad der Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Gesetzgeber vorbehaltlich besonders schwerwiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 156, 354 ; 165, 103 ).
Rn. 74 (1) Eine unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 131, 20 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 jeweils m.w.N.; stRspr).
Denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zulasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 131, 20 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ; stRspr).
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 131, 20 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Rn. 77 (a) Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ; stRspr).
Rn. 79 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 m.w.N.; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Denn nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Rn. 80 Auch wenn in diesen Fällen der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 157, 177 ; 165, 103 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens im laufenden Veranlagungszeitraum stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.
Der Normadressat muss eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ; stRspr).
Wäre dies anders, so fehlte den Normen des Einkommensteuerrechts als Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns ein Mindestmaß an grundrechtlich und rechtsstaatlich gebotener Verlässlichkeit (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Ist der materielle steuerrelevante Tatbestand - etwa der Mittelzu- oder -abfluss (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ) oder ein steuerrelevanter Wertzuwachs (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) - unter der Geltung des alten Rechts vollständig verwirklicht beziehungsweise erfüllt und tritt lediglich die Rechtsfolge der Entstehung der Steuerschuld erst nach der Rechtsänderung ein, hat der steuerrelevante Sachverhalt bereits einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht, der nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Vertrauensschutz gebietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Entsprechendes gilt, wenn der Steuerpflichtige vor der Verkündung eines neuen Steuergesetzes über einen konkret verfestigten Vermögensbestand verfügte (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Hierin liegt der grundlegende Unterschied zu den vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 entschiedenen Fällen.
Rn. 86 aa) Die Neuregelung knüpft an einen vor der Verkündung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 erfolgten Erwerb an (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; jeweils für das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002).
Die Gewinnermittlung durch periodenübergreifenden Vermögensvergleich bedeutet, dass im Zeitpunkt der Veräußerung ein über den gesamten Haltenszeitraum akkumulierter Wertzuwachs nachholend besteuert wird (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 1 (20 f.).
Rn. 89 (1) Die in den Veräußerungsgewinnen im Sinne der §§ 14, 14a Abs. 1, der §§ 16, 17 und § 18 Abs. 3 EStG enthaltenen Wertzuwächse aus Veranlagungszeiträumen vor 2004 waren zu jeder Zeit steuerbar (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 zu Gewinneinkunftsarten).
Die Besteuerung im Realisationszeitpunkt (vorliegend im Jahr 2012) greift mithin auf vorhandene Vermögensbestände der Steuerpflichtigen zu, deren Zuerwerb der Einkommensteuer unterlag (vgl. insoweit den umgekehrten Fall einer nachträglichen Anordnung der Steuerbarkeit BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 90 (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist kennzeichnend für die vertrauensrechtlich geschützte Position eines konkret verfestigten Vermögensbestands im Fall von eingetretenen, aber (noch) nicht realisierten Wertzuwächsen, dass diese in das keiner weiteren einkommensteuerlichen Belastung mehr ausgesetzte, frei verwertbare Privatvermögen hineingewachsen waren oder zu einem Zeitpunkt eingetreten sind, in dem sie nicht steuerbar waren (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ;… in diesem Sinne unter der Bezeichnung "steuerentstrickt" auch BFH, Urteile vom 20. Oktober 2016 - VIII R 10/13 -, BFHE 255, 537, juris, Rn. 10 f.;… vom 9. Mai 2017 - VIII R 54/14 -, BFHE 258, 111, juris, Rn. 22 f.;… vom 24. Februar 2022 - III R 9/20 -, BFHE 276, 107, juris, Rn. 34 f.;… Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 25. Aufl. 2024, § 3 Rn. 267;… Koops/Dräger, DB 2010, S. 2247 ;… Levedag, in: Schmidt, EstG, 44. Aufl. 2025, § 17 Rn. 72;… Ratschow, in: Brandis/Heuermann, § 23 EStG Rn. 23 ;… Wernsmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 4 AO 1977 Rn. 769 ;… Werth, DStZ 2010, S. 712 ;… Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2012, S. 761 ).
Mit der tatbestandlichen Bestimmung und Abgrenzung der verschiedenen Einkunftsarten trifft der Gesetzgeber eine Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der ihm bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Mit Wertsteigerungen kann im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wirtschaftsguts nicht sicher gerechnet werden, sodass auch die Enttäuschung der Hoffnung auf künftige steuerfreie Vermögenszuwächse nicht als Beeinträchtigung greifbarer Vermögenswerte zu werten ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Jedoch kann in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut stets der Besteuerung unterlag, das Vertrauen in eine unveränderte Steuerlage hinsichtlich der Schutzwürdigkeit nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, in dem das Wirtschaftsgut oder eine Gesellschaftsbeteiligung erstmals rückwirkend besteuert und damit in einen konkret verfestigten Vermögensbestand eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 127, 1 "rückwirkende Erfassung von Wertzuwächsen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG").
Rn. 94 (2) Die vom Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 für die dort zu entscheidenden Fälle einer rückwirkend erstmals eingeführten Steuerbarkeit von Einkünften aufgestellten Grundsätze lassen sich entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht auf die vorliegende Konstellation der bloßen Verschärfung der Steuermodalitäten übertragen.
Rn. 95 (a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kann der dort verwendeten Formulierung, es könne dahinstehen, inwieweit ausnahmsweise anderes gelte, wenn der Gesetzgeber den allgemeinen Steuertarif mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum "in maßvollen Grenzen" anhebe (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 , jeweils m.w.N.), nicht entnommen werden, dass steuerbare, aber (teilweise) steuerfreie oder tarifbegünstigte Einkünfte vertrauensrechtlich geschützte Positionen eines konkreten Vermögensbestands darstellten.
Rn. 97 (b) Soweit die Beschwerdeführerin weiter anführt, das Bundesverfassungsgericht habe mit den Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 (24); 127, 61 (82) klargestellt, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Belastungszugriff nur nachholen dürfe, was bei einer abschnittsweisen Erfassung der jährlichen Wertzuwächse (stille Reserven) zu besteuern gewesen wäre, trifft dies nicht zu.
Hierbei verkennt die Beschwerdeführerin, dass das Bundesverfassungsgericht in den genannten Entscheidungen lediglich aus dem Wesen der Einkommensteuer abgeleitet hat, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einschließlich darin enthaltener Wertzuwächse aus vorangegangenen Jahren (schonend) erst dann erfolgen soll, wenn der Steuerpflichtige den Gewinn realisiert hat, also liquide geworden ist, und weiter zur Beurteilung gelangt ist, dass eine Nachholung (also ein Hinausschieben) der Besteuerung von Wertzuwächsen erst zum Zeitpunkt der Veräußerung bei einer bislang nicht der Einkommensteuer unterliegenden Veräußerung eines Wirtschaftsguts oder einer Beteiligung gerade nicht in Betracht kommt, weil erstmals eine Besteuerung eingeführt wurde (vgl. BVerfGE 127, 1 im Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 1 GG; BVerfGE 127, 61 ).
Das Jahreseinkommen bleibt grundsätzlich Maßstab der finanziellen Leistungsfähigkeit, an der die Einkommensteuer auszurichten ist, auch wenn die Besteuerung früherer Vermögenszuwächse zum Zeitpunkt der Veräußerung "nachgeholt" wird (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Bereits dies und auch weitere Gesetzesänderungen belegen, dass es sich um eine umstrittene Regelung handelte und mit der Möglichkeit einer weiteren Verschärfung zu rechnen war (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 111 (e) Soweit damit vorliegend durch die Reduzierung der Tarifbegünstigung ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand bisheriger Tarifbestimmungen nicht anzuerkennen ist, reicht das allgemeine Ziel des Abbaus von steuerlichen Vergünstigungen zur Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Stabilität (…vgl. 795. Sitzung des Bundesrats vom 19. Dezember 2003, S. 499 f.; vgl. ferner BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) zur Rechtfertigung der beschriebenen unechten Rückwirkung aus.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Im Einkommensteuerrecht liegt deshalb eine echte Rückwirkung/Rückbewirkung von Rechtsfolgen erst dann vor, wenn der Gesetzgeber die mit dem jeweiligen Ende des Veranlagungszeitraums entstandene Einkommensteuerschuld nachträglich ändert (§ 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfG-Beschlüsse in DStR 2014, 520, HFR 2014, 359, Rz 40 ff., m.w.N.; vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, < 18 f.>, BStBl II 2011, 76; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, < 319>, BStBl II 2012, 932). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Rn. 95 b) Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und so als rechtlich gleich qualifiziert (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), wird, insbesondere für den Bereich des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), daher vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Rn. 96 Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands muss zudem die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Demgemäß müssen sich Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands; vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 137, 350 ) und bedürfen folglich eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Rn. 53 Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.Rn. 65 bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 126, 369 ; 127, 1 ; 135, 1 ; stRspr).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ; 135, 1 ; stRspr).
Rn. 66 Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Demgegenüber ist von einer "unechten' Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 122, 374 ; 123, 186 ; 127, 1 ; 128, 90 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 148, 217 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 -, Rn. 235 f.).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
Die Kategorie der "echten' Rückwirkung - verstanden als zeitliche Rückbewirkung von Rechtsfolgen auf abgeschlossene Tatbestände - findet ihre Rechtfertigung darin, dass mit ihr eine Fallgruppe gekennzeichnet ist, in der der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang hat, weil der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge kraft gesetzlicher Anordnung einen Grad der Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Gesetzgeber vorbehaltlich besonders schwerwiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 127, 1 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Rn. 61 Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).Rn. 96 d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
Rn. 137 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 159 Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17
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Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für …
- BFH, 22.08.2012 - I R 9/11
Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - …
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
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- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
Vereinbarkeit des § 34 Abs. 7 S. 3 und 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) mit …
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
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Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen …
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Einkommensteuer - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung …
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Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum …
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Einstweilige Verfügung, Verfügungsanspruch, Energiespeicheranlagen, unechte …
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Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines …
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Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
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Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer …
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
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Körperschaftsteuer - Ist die Übergangsvorschrift des zur rückwirkenden …
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Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine …
- BGH, 16.07.2014 - XII ZR 108/12
Zugewinnausgleichsanspruch: Anwendbarkeit neuen Rechts wenn die Ehe bei …
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19
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- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
- BGH, 05.04.2017 - XII ZB 259/16
Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten bei rechtskräftiger …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …
- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- FG Düsseldorf, 11.12.2012 - 10 K 4059/10
Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter Altaktien - …
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- BFH, 24.05.2022 - IX R 22/21
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims
- BFH, 29.10.2019 - VIII R 16/16
Zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung …
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23
Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 46/16
Lebensversicherungen müssen Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen …
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines …
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17
Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- FG Köln, 08.11.2018 - 7 K 3022/17
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 20.14
Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich auch dann …
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1124/25
Ablehnungsgesuch nach Bekanntgabe des Tenors; Verpflichtung der Schulverwaltung …
- BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14
Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen …
- FG Düsseldorf, 24.06.2025 - 4 K 1286/24
Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der …
- BFH, 19.10.2023 - IV R 13/22
Tonnagebesteuerung - Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der …
- BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17
Netzanbindungszusage - Energiewirtschaft: Entschädigungsanspruch des …
- BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- BVerfG, 08.01.2026 - 1 BvR 183/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der "Mietpreisbremse"
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
- VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11
Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11
Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …
- BFH, 13.12.2022 - VIII R 23/20
Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15
Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
- BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 49/14
Fachanwaltsbezeichnung: Neuverleihung nach Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11
Entstrickungsbesteuerung gebilligt
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- FG Niedersachsen, 06.07.2011 - 6 K 119/09
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG für das Jahr 2007; Abgrenzung …
- BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist
- BVerwG, 24.06.2026 - 10 B 6.25
- VG Koblenz, 18.11.2025 - 1 K 1219/24
Kommunaler Finanzausgleich verfassungsgemäß: Klagen zweier Ahr-Gemeinden …
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24
Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 verfassungswidrig
- VG Koblenz, 16.12.2025 - 1 K 1216/24
Neufestsetzung von Schlüsselzuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse für das …
- VG Koblenz, 18.11.2025 - 1 K 1216/24
Kommunaler Finanzausgleich verfassungsgemäß: Klagen zweier Ahr-Gemeinden …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- VG Koblenz, 16.12.2025 - 1 K 1219/24
Neufestsetzung von Schlüsselzuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse im Rahmen …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Nachweisanforderungen an die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die …
- FG Düsseldorf, 06.01.2014 - 13 K 329/13
Berücksichtigung der Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als …
- BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen …
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23 (I R 5/18)I R 36/23I R 5/18
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839
Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 …
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- BGH, 12.07.2016 - EnVR 15/15
Unbefristete Genehmigung - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: …
- VG Aachen, 28.03.2014 - 7 K 181/12
Duldungsbescheid; grundstücksbezogene Benutzungsgebühren; gesetzliche …
- BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20
Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 17 U 262/18
Widerruf eines Verbraucherdarlehens im Altfall: Ausschlussfrist des Art. 229 § 38 …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …
- BGH, 25.06.2024 - EnVR 3/22
Netzreservekapazität III - Anpassung der Erlösobergrenzen durch …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- BFH, 07.05.2019 - VIII R 31/15
Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13
Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung - …
- FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10
Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an …
- FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs. …
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14
Zur Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen - …
- FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09
§ 32a KStG teilweise verfassungswidrig
- FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18
Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten …
- FG Münster, 18.12.2019 - 1 K 2665/17
Einkommensteuer - Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- BSG, 01.07.2026 - B 10 KR 4/25 B
- BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 13/19
EEG-Umlage-Verzinsung II - Fälligkeitszinsen bei unterlassener Mitteilung der …
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
- VG Cottbus, 13.08.2015 - 4 K 1382/14
- FG Nürnberg, 04.12.2013 - 3 K 1186/12
Anwendung der Hinzurechnungsregelung bei Überentnahmen auch bei …
- FG Niedersachsen, 18.06.2026 - 1 K 38/24
Äquivalenz; Äquivalenzprinzip; Äquivalenzbetrag; Äquivalenzbeträge; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16
Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch …
- BGH, 04.05.2021 - EnVR 14/20
Erweiterungsfaktor III - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anpassung …
- FG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 5 V 5026/15
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2009
- FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Steuerbarkeit des Barausgleichs beim Aktientausch
- BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den …
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 161/23
Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt
- BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11
Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende …
- FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 2/24
Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09
Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- VG Hamburg, 02.04.2025 - 21 B 151/24
Klagabweisendes Urteil zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 13 im …
- BVerwG, 22.10.2020 - 5 BN 3.20
Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten; erfolglose …
- BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 10/19
Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 S. 1 EEG 2014; Streit um die …
- OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Fahreignungs-Bewertungssystem; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz
- FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 1014/16
Einkommensteuer - Ist die rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung …
- VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15
Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung; …
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
Zeitraumbezogene Aufteilung eines Gewinns aus der privaten Veräußerung eines …
- BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11
Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11
Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20
Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- FG Münster, 20.06.2018 - 10 K 3981/16
Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 ist keine unzulässige Rückwirkung
- LAG München, 21.09.2016 - 11 Sa 90/16
Auflösende Bedingung; Erwerbsminderungsrente; Rückwirkung
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- BFH, 24.08.2016 - X R 11/15
Keine Altersvorsorgezulage für Angehörige eines ausländischen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 11055/14
Anrechnung von Leistungsbezügen auf das Grundgehalt von Professoren
- BFH, 23.10.2013 - X R 11/12
Steuerpflicht von Rentenabfindungen berufsständischer Versorgungswerke
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11
Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für …
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- BGH, 25.06.2024 - EnVR 4/22
Verbuchung der Kosten für die Bestellung von Netzreservekapazität; Berechtigung …
- AG Berlin-Mitte, 06.05.2020 - 123 C 5146/19
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens in Berlin nach dem 18. Juni 2019
- FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13
Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene …
- AG Bad Segeberg, 25.06.2013 - 6 M 430/13
Zwangsvollstreckung: Sperrfrist bei nach altem Recht abgegebenen eidesstattlichen …
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418
Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
Bodenschutzrecht: Anwendbarkeit des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die …
- FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1157/11
Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen - …
- VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis
- FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 803/24
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe
- VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046
Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn …
- BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der …
- FG Hessen, 22.10.2010 - 8 V 1268/10
Steuerliche Erheblichkeit der Verluste in Zusammenhang mit dem Erreichen der …
- VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen …
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte …
- FG Köln, 23.10.2014 - 10 K 3473/12
Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen" geschlossen
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Nichtannahmebeschluss: Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei …
- FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12
Abziehbarkeit von Zahlungen i.R.e. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als …
- VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche …
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- BSG, 22.02.2024 - B 5 R 12/22 R
Kürzung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen …
- FG München, 08.02.2023 - 4 K 2771/21
Feststellung des Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021 14 K 14008/19 - …
- BGH, 11.04.2018 - VIII ZR 197/16
Erneuerbare Energien: Grundvergütung für die Erzeugung von Strom aus einem …
- BFH, 10.01.2017 - VII R 26/14
Zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16
Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG
- BFH, 14.04.2015 - IX R 17/14
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig
- FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 4 K 186/20
Anwachsung; privates Veräußerungsgeschäft; Privates Veräußerungsgeschäft bei …
- FG Thüringen, 24.10.2013 - 2 K 747/12
Privates Veräußerungsgeschäft: Ermittlung des steuerbaren Wertzuwachses, …
- FG Düsseldorf, 15.04.2013 - 6 K 4270/10
Körperschaftsteuererhöhung durch vororganschaftliche Mehrabführungen - Saldierung …
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten …
- FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08
Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …
- FG Hamburg, 29.10.2010 - 6 K 94/10
Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG i.d. Fassung des Steuerentlastungsgesetzes …
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 149/24
Hamburger Besoldung in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 verfassungswidrig
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen
- VG München, 19.11.2012 - M 10 K 12.4557
Eheliche Lebensgemeinschaft; Bestand von weniger als drei Jahren; kein Schutz des …
- VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
Vergnügungssteuer
- FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 1 K 1287/11
Kosten der Erstausbildung keine vorweggenommenen Werbungskosten - …
- LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 6 KR 433/12
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines von der Krankenkasse festgesetzten …
- BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12
Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10
Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg; …
- OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
§ 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009 sind verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit von …
- BFH, 01.10.2010 - IV R 32/07
Notwendige Beiladung des während des Klageverfahrens bzw. Revisionsverfahrens …
- FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11
Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
- FG Düsseldorf, 31.08.2015 - 1 V 1486/15
Bauträgerfälle: Kein Vertrauensschutz für Bauunternehmer
- BFH, 08.04.2014 - IX R 32/13
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Nichtannahmebeschluss: § 46a Abs 1 S 1 EEG 2017 (juris: EEG 2014 idF vom …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
Sozialkassenbeitrag, Zeitraum 2012 bis 2014
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11
Verlustfeststellung gem. § 10d EStG für 1999 - 2001
- BFH, 15.07.2025 - IX R 13/24
Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG
- FG Hamburg, 30.08.2016 - 2 K 84/16
Heilung eines Bekanntgabemangels - Prämien wertlos gewordener Knock-out-Optionen …
- FG Münster, 19.02.2014 - 9 K 511/14
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 34a EStG , Einspruchs- und …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 25/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- OLG Koblenz, 23.11.2012 - 13 UF 592/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung von Rechtsanwendungsfehlern im …
- FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist bei § 23 EStG
- BFH, 03.12.2024 - IX R 2/24
Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- FG Münster, 06.11.2015 - 4 K 1109/14
Steuerpflicht von Ansprüchen aus Lebensversicherungen
- OLG Karlsruhe, 19.07.2013 - 5 UF 288/11
Zugewinnausgleich: Anwendbarkeit der Neuregelung über die Höhe der …
- VG Regensburg, 31.08.2020 - RN 8 K 18.296
Umschreibung einer durch Umtausch erworbenen EU-Fahrerlaubnis
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
- FG Münster, 28.08.2003 - 11 K 6243/01
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nicht verfassungswidrig
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 2.19
Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten
- FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 16 B 678/15
Umstellung des Mehrfachtäter-Punksystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem; …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 2 K 295/08
Beginn der Abfärbewirkung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Betätigung; …
- FG München, 24.06.2024 - 7 V 11/24
Ernstliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- OLG München, 13.01.2017 - 25 U 4117/16
Keine Festschreibung einer einmal erfolgten Mitteilung über die Höhe der …
- VG München, 08.10.2015 - M 12 K 15.3332
Anspruch auf Witwengeld - Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11
Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung …
- FG München, 16.04.2015 - 13 K 2956/11
Übertragung von Kommanditanteilen an Immobilienfonds;Abgrenzung Veräußerung - …
- LG Bayreuth, 26.04.2013 - 42 T 54/13
Sperrfrist für erneute Vermögensauskunft; Überleitungsvorschrift
- FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
Berücksichtigung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO bei der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 23.19
Erstattung von nach dem brandenburgischen Hochschulgesetz geleisteter …
- VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15
Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem
- FG Düsseldorf, 03.09.2015 - 1 V 1659/15
Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden im Hinblick auf die …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Luftverkehrsteuer ist verfassungsgemäß
- OVG Hamburg, 24.04.2013 - 1 Bf 74/12
Gesetzliche Zuweisung von bei der ARGE beschäftigten Landesbeamten zu einer …
- BFH, 18.05.2011 - X R 63/04
Betriebsveräußerung zum 31. März 1999 - Anwendung des halben Steuersatzes
- FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 8 V 8129/24
Gestaltungsmissbrauch bei Gestaltung im sog. Bulle-Bär-Modell (gegenläufige …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST
- FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20
Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten
- FG Nürnberg, 05.11.2019 - 1 K 1550/17
Korrekturmöglichkeit und Anleger-Aktiengewinn
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 1669/13
Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags § 52 Abs. 25 Satz 5 …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2013 - 8 K 8289/10
Übergangregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren nicht …
- FG Düsseldorf, 11.04.2025 - 3 K 1094/23
Festsetzung der Höhe des Zinssatzes für Erstattungszinsen
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 4.19
Rückwirkende Wirkung des Einvernehmens durch den örtlichen Träger der …
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 5.19
Streit um Regelungen des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes; …
- SG Fulda, 23.02.2018 - S 4 KR 255/16
- FG Sachsen, 10.11.2015 - 2 K 741/15
Übergangsregelung anlässlich der Einführung der Abgeltungsteuer zur Behandlung …
- BFH, 21.10.2013 - III B 147/12
Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein laufendes …
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in …
- OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …
- FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 1885/11
Aufteilung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen der durch das …
- LG Dessau-Roßlau, 16.07.2012 - 1 T 141/12
Erfüllung der Forderung des Insolvenzantragstellers: Zulässigkeit des …
- VG Berlin, 05.05.2025 - 41 L 315.25
Eilantrag auf Ermöglichung einer Anmeldung an einem bestimmten Gymnasium; …
- VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
- FG Sachsen, 23.02.2016 - 3 K 502/13
Verfassungsmäßigkeit des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe; Behauptete …
- FG Münster, 21.09.2015 - 5 V 2152/15
Zeitliche Reichweite des § 27 Abs. 19 UStG
- FG Münster, 12.08.2015 - 15 V 2153/15
Vertrauensschutz für Bauleistende
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
- VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
- VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14
Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von …
- AG Offenbach, 19.04.2013 - 61 M 2589/13
Dauer Sperrfrist für die neuerliche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach …
- FG Düsseldorf, 19.10.2012 - 6 K 2439/11
Geltung des Abzugsverbots des § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG im Liquidationsfall - …
- FG Düsseldorf, 05.09.2011 - 1 V 2325/11
Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen
- OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 3.19
Rückwirkende Wirkung des Einvernehmens durch den örtlichen Träger der …
- FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11
Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!
- AG Hamburg-Barmbek, 28.05.2013 - 804a M 184/13
Für nach altem Recht abgegebene eidesstattliche Versicherungen gilt die neue …
- AG Offenbach, 24.04.2013 - 61 M 2589/12
Dauer Sperrfrist für die neuerliche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach …
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 150/24
Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 verfassungswidrig
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18
Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu …
- VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
Zulässige Rückanknüpfung durch GrStG § 33, Fassung 2009
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2025 - 3 V 2429/24
Aussetzung der Vollziehung: keine Tarifermäßigung (§ 34 Abs. 1 EStG) für …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt; …
- FG München, 05.04.2012 - 5 K 464/12
Aussetzungszinsen
- BFH, 03.12.2024 - IX R 3/24
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.12.2024 IX R 2/24 - Nur noch anteiliger …
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- FG Köln, 27.01.2022 - 3 K 1835/20
Steuermindernde Berücksichtigung von Schulgeldkosten für eine Internationale …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 3 A 1366/09
Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung einer sog. Leichenpauschale …
- ArbG Düsseldorf, 18.03.2020 - 15 Ca 6412/19
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 1 K 2535/11
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem …
- FG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - 8 K 3947/11
Besteuerung von Stiftungsleistungen im Veranlagungszeitraum 2001 im …
- FG Niedersachsen, 12.09.2012 - 4 K 316/10
Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Jahr 2007 i.R.e. über 30 Jahre laufenden …
- FG Düsseldorf, 20.01.2011 - 14 K 2239/09
Anerkennung von Schuldzinsen aus einem Darlehen als Werbungskosten bei den …
- BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvR 2555/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
- VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18
Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, …
- FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
Einkommensteuer: Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen …
- VG Aachen, 27.02.2012 - 4 K 1427/10
Übliche Jahresrohmiete als normaler Rohertrag bei bebauten Grundstücken i.S.d. § …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen
- FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2024 - 3 K 1285/22
Lohnsteuerliche Behandlung bei rückwirkender Einführung einer Legaldefinition des …
- FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1788/17
Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. …
- FG Düsseldorf, 30.05.2017 - 10 K 2368/15
Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Wirtschaftsgüter des AV, die nach dem …
- OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65 …
- FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 2087/11
Festsetzung und Begrenzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags als …
- LG Köln, 10.09.2013 - 39 T 121/13
Anwendbarkeit von § 903 ZPO a.F. gegenüber § 802d ZPO n.F. auf nach altem Recht …
- OLG Hamm, 06.07.2012 - 25 U 2/12
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
- BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer
- LAG Hessen, 11.03.2024 - 17 Sa 974/22
Zulässigkeit der Absenkung der Übergangsversorgung in Zusammenhang mit der …
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
- FG Hamburg, 19.06.2013 - 2 K 185/11
Körperschaftsteuer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbringungsgeborener …
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 2 K 1962/12
Aufwendungen für Doppelbett mit einseitig motorisch verstellbarem Einlegerahmen …
- VGH Bayern, 16.12.2025 - 8 ZB 25.1519
Berufungszulassung (abgelehnt), Klagebefugnis, Verpflichtungsklage, Anspruch auf …
- LAG Hessen, 11.03.2024 - 17 Sa 999/22
Zulässigkeit der Absenkung der Übergangsversorgung in Zusammenhang mit der …
- FG Sachsen, 13.11.2014 - 2 K 1399/14
Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 73/13
Berücksichtigung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- OLG Düsseldorf, 21.10.2024 - 5 U 3/23
Anspruch der Betreiberin einer Biogaserzeugungs- und -aufbereitungsanlage …
- FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1792/17
Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- LSG Hessen, 01.03.2013 - L 6 AS 42/12
Arbeitslosengeld II - Streichung des befristeten Zuschlages - unechte Rückwirkung …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10
Die steuerliche Konkretisierung von Aktien im Sammeldepot
- VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Aufenthaltsrecht des Ehegatten
- FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
Ermittlung des steuerbaren Teils des Spekulations-Gewinns aus der Veräußerung …
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
- VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2021 - 10 N 5.21
Erhebung eines Nutzungsentgelts: Angemessenheit eines Entgelts bei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19
Maßnahmen zur Beendigung des Monopols im Bereich der Veranstaltung und …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459
Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 16.868
Versorgungsabschlag bei Altersteilzeit im Blockmodell
- VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12
Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung
- FG Saarland, 29.02.2012 - 2 V 1406/11
Änderung von Einkommensteuerbescheiden, deren Festsetzungsfrist zum 18. Dezember …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - L 4 KR 243/23
- FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 257/10
Kürzung von WK bei VuV und Anschaffungszeitpunkt eines privaten …
- FG Düsseldorf, 25.04.2013 - 8 K 3988/11
Gewinn aus privater Grundstücksveräußerung - Verlängerung der Spekulationsfrist …
- VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 22 K 3024/11
Rückwirkung Vertrauensschutz Eheliche Lebensgemeinschaft Trennungswille
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 1297/12
- FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 13 K 89/12
Kosten für Erststudium als Werbungskosten
- VG Berlin, 12.04.2013 - 4 K 443.12
Subsidiarität der Feststellungsklage; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des …
- VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
- FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG
- FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2010/11
Einkommensteuer: Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen …
- VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 553.10
Bemessung des Beitragssatzes für den Jahresbeitrag eines Finanzdienstleisters
- VGH Bayern, 26.07.2012 - 3 CE 12.1267
Verschiebung des Ruhestandsbeginns bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen durch …
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 CS 15.2598
Keine Beanstandung des Fahreignungs-Bewertungssystems
- VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes; …
- FG Münster, 24.01.2003 - 11 K 6863/01
Veräußerungen nach Gesetzesbeschluss in jedem Fall von der Neuregelung des § 23 …
- ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2189/21
Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf …
- ArbG München, 26.01.2022 - 8 Ca 2190/21
Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Vereinigung, …
- FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02
Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:
- OLG Düsseldorf, 29.03.2023 - 26 U 7/22
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von EEG -Umlagezahlungen eines …
- VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20
Benutzungsgebühren
- VGH Bayern, 15.01.2020 - 3 ZB 18.1697
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes
- VG Hamburg, 01.09.2015 - 2 E 4806/15
Wiederholung der 10. Klasse - Rückwirkung von Neuregelungen
- FG Düsseldorf, 11.03.2013 - 10 K 2457/11
Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2007 angeschaffte …
- VG Berlin, 14.08.2012 - 4 L 159.12
Ermittlung des Kundenstrukturzuschlages
- FG München, 24.02.2011 - 14 K 210/08
Rückwirkende Änderung der Bemessungsgrundlage
- BFH, 13.01.2011 - IX R 19/03
- SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KR 112/09
Krankenversicherung - Inkrafttreten der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 …
- ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2188/21
Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf …
- VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 11255/17
Versorgungsabschlag, Altersteilzeit, Teilzeit, Blockmodell, Arbeitsphase, …
- LG Duisburg, 27.05.2013 - 7 T 74/13
Eidesstattliche Versicherung, Vermögensauskunft, Sperrfrist
- VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erst nach Inkrafttreten der …
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 10 ZB 12.1894
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 7191/11
Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilienveräußerung nach mehr als zwei …
- FG Saarland, 22.02.2012 - 2 V 1406/11
Änderung eines vor dem 18.12.2006 ergangenen Einkommensteuerbescheids des …
- VG München, 18.01.2012 - M 25 K 11.5222
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit; …
- AG Berlin-Mitte, 10.06.2020 - 124 C 5060/19
§ 3 Abs. 1 MietenWoG Bln schließt Mierterhöhungen nach dem Stichtag aus
- OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 B 255/15
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG München, 10.09.2015 - M 6b S 15.2743
Fahreignungs-Bewertungssystem, Entziehung, Fahrerlaubnis, Übergangsregelung, …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09
Erwerb von Eigentumswohnungen: Stichtagsregelung zur Anwendung des § 4 Abs. 3 …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - 12 A 2287/11
Rüge eines Wegfalls des Kinderteilerlasses als verfassungswidrig i.R. eines …
- VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung
- VG Düsseldorf, 15.08.2012 - 22 L 1220/12
Aufenthaltserlaubnis, eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 191/11
Art der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bei noch nicht …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkend angeordneten …
- OLG München, 28.10.2011 - 12 UF 1476/11
Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des neuen Rechts auf Altverfahren
- VG Berlin, 06.12.2018 - 8 K 449.16
Bestätigung der Dauer der Nachwirkungsfrist der öffentlichen Förderung von …
- VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
Nacheheliche Aufenthaltserlaubnis in Übergangsfällen
- LG Landshut, 07.05.2013 - 34 T 869/13
Abnahme der Vermögensauskunft eines Schuldners
- FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 107/02
- VG München, 11.07.2012 - M 25 K 12.1291
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit; …
- BFH - IX R 20/25 (anhängig)
Veräußerung, Aktien, Wesentliche Beteiligung, Bewertung
- FG Münster, 24.04.2015 - 4 K 303/13
Abschreibung des Wertes der Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebsvermögens
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