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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11740
BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18 (https://dejure.org/2019,11740)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 (https://dejure.org/2019,11740)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 1 C 21.18 (https://dejure.org/2019,11740)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § ... 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 11 Abs. 1, § 53 Abs. 1, 2 und 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 und 2, § 60 Abs. 5; BZRG § 35 Abs. 1, § 36 Satz 2 Nr. 1, § 46 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 51 Abs. 1, § 52; EMRK Art. 3 und 8; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4 und 5, § 78c Abs. 3 Satz 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2, § 131 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 140

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vereinbarkeit der generalpräventiven Ausweisung mit § 53 AufenthG

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Stützung einer Ausweisung auf generalpräventive Gründe; Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresse zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt; Orientierung von strafrechtlich begründeteten Ausweisungsinteressen an strafrechtlichen Verjährungsfristen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 53 AufenthG, §§ 78 ff. StGB

  • doev.de PDF

    Vereinbarkeit der generalpräventiven Ausweisung mit § 53 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53, StBG § 129a
    Ausweisung, Generalpräventiver Zweck, terroristische Vereinigung, Ausweisungsgrund, Verjährung, Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Stützung einer Ausweisung auf generalpräventive Gründe; Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresse zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt; Orientierung von strafrechtlich begründeteten Ausweisungsinteressen an strafrechtlichen Verjährungsfristen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll Fragen zum Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll Fragen zum Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie klären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die generalpräventive Ausweisung - bei abgeurteilten Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die generalpräventive Ausweisung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einreise- und Aufenthaltsverbote zur Terrorismusbekämpfung - und die Rückführungsrichtlinie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 331
  • NVwZ 2019, 1621
 
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Wird zitiert von ... (344)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Die Maßstäbe, die der rechtlichen Beurteilung einer Ausweisungsverfügung zugrunde zu legen sind, hat der Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 2017 geklärt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 20 ff.) und in der Folge bestätigt (BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15 ff.).

    Es ist frei von Rechtsfehlern davon ausgegangen, der Kläger könne sich nicht auf ein besonders schwerwiegendes oder schwerwiegendes Bleibeinteresse im Sinne des § 55 Abs. 1 oder 2 AufenthG berufen, und hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 24) für die Abwägungsentscheidung im Rahmen des § 53 Abs. 2 AufenthG auch weitere, nicht ausdrücklich in § 55 AufenthG typisierte Bleibeinteressen berücksichtigt, ohne deren hier durchaus erhebliches Gewicht zu verkennen.

    Das Oberverwaltungsgericht durfte hier jedenfalls bereits bei der Ausweisungsentscheidung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigen, dass auf absehbare Zeit keine Aufenthaltsbeendigung beabsichtigt ist, weil ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK besteht und eine konkrete Beeinträchtigung seiner schützenswerten Bleibeinteressen durch Abschiebung konkret mithin nicht droht (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 58 …und vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht auf generalpräventive Gründe gestützt werden (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - NVwZ 2019, 486).

    Rn. 17 a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - (NVwZ 2019, 486 Rn. 16 ff.) für die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG dargelegt, dass und aus welchen Gründen auch allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können.

    Rn. 19 aa) Die für die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entwickelten Grundsätze (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - NVwZ 2019, 486 Rn. 22 ff.) sind auch insoweit auf die Ausweisung selbst zu übertragen.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann indes auch dann eine solche Gefahr ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. zum früheren Ausweisungsrecht: BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 17 ff.).

    Rn. 27 Das Oberverwaltungsgericht hat insbesondere zutreffend erkannt, dass das hier besonders schwerwiegende Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG auch bei der gebotenen individuellen Würdigung der Tat unter Einbeziehung des generalpräventiven Anlasses (dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 17) ganz erhebliches Gewicht hat und am oberen Bereich des Möglichen anzusiedeln ist.

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Die Maßstäbe, die der rechtlichen Beurteilung einer Ausweisungsverfügung zugrunde zu legen sind, hat der Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 2017 geklärt (BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 20 ff.) und in der Folge bestätigt (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15 ff.).

    Das Oberverwaltungsgericht durfte hier jedenfalls bereits bei der Ausweisungsentscheidung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigen, dass auf absehbare Zeit keine Aufenthaltsbeendigung beabsichtigt ist, weil ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK besteht und eine konkrete Beeinträchtigung seiner schützenswerten Bleibeinteressen durch Abschiebung konkret mithin nicht droht (…BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 58 und vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 31).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Mit der Schaffung des § 129a StGB trug der Gesetzgeber der besonderen Gefährlichkeit Rechnung, die von den betreffenden Vereinigungen ausgeht (BGH, Beschluss vom 5. Januar 1982 - 1 BJs 350/81, StB 53/81 - NStZ 1982, 198 und Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94 - BGHSt 41, 47 ).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Auch der mit der Ausweisung derzeit allein verbundenen Titelerteilungssperre nach § 11 Abs. 1 letzte Alt. AufenthG ist eine generalpräventive Wirkung beizumessen (siehe auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 - BVerwGE 121, 356 und Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 7 S. 13 f.).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    § 140 StGB zielt als abstraktes Gefährdungsdelikt darauf, der Entstehung eines "psychischen Klimas" vorzubeugen, das die Nachahmung der in der Norm bezeichneten Delikte begünstigt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1968 - 1 StR 161/68 - BGHSt 22, 282 ).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Mit der Schaffung des § 129a StGB trug der Gesetzgeber der besonderen Gefährlichkeit Rechnung, die von den betreffenden Vereinigungen ausgeht (BGH, Beschluss vom 5. Januar 1982 - 1 BJs 350/81, StB 53/81 - NStZ 1982, 198 und Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94 - BGHSt 41, 47 ).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Auch der mit der Ausweisung derzeit allein verbundenen Titelerteilungssperre nach § 11 Abs. 1 letzte Alt. AufenthG ist eine generalpräventive Wirkung beizumessen (siehe auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 - BVerwGE 121, 356 und Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 7 S. 13 f.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

    Ein Drittstaatsangehöriger, für den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) i.V.m. Art. 3 EMRK (juris: MRK) festgestellt hat, darf nach § 53 Abs. 1 AufenthG aus generalpräventiven Gründen inlandsbezogen ausgewiesen werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17 ff.).

    Dies gilt sowohl für die Ausweisung (…BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21, und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 11) als auch für die Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.02.2021 - 12 S 603/21 -, juris Rn. 3 ) und das Einreise- und Aufenthaltsverbot (BVerwG…, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21).

    Vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i.S.v. § 53 Abs. 1 AufenthG auch dann ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-) Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17 unter Verweis auf Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, juris Rn. 17 ff.; Fleuß, jurisPR-BVerwG 21/2021 Anm. 2 unter C.).

    Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge werde diese Auslegung des Wortlauts binnensystematisch durch § 53 Abs. 3 AufenthG, der ausdrücklich für bestimmte ausländerrechtlich privilegierte Personengruppen verlange, dass das "persönliche Verhalten des Betroffenen" eine schwerwiegende Gefahr darstelle, sowie die Gesetzgebungsgeschichte (BT-Drs. 18/4097 S. 49) bestätigt; auch aus weiteren Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, z.B. § 54 Abs. 2 Nr. 8 lit. a) AufenthG, ergebe sich, dass es generalpräventive Ausweisungsinteressen berücksichtigt sehen wolle (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17, …und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 16 ff.).

    Jedes generalpräventive Ausweisungsinteresse verliert mit zunehmendem Zeitabstand an Bedeutung und kann ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr herangezogen werden (vgl. hierzu und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 18 f.).

    Rn. 84 cc) Bei einer Straftat in Gestalt des - und sei es auch nur versuchten - Mordes besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Verhinderung von vergleichbaren Straftaten gegen die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit, dem durch wirksame verhaltenslenkende Maßnahmen Rechnung zu tragen ist (vgl. hierzu allg. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 22).

    Rn. 86 d) Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts liegen keine besonderen Umstände in der Person des Klägers, seiner Lebenssituation, der Tatbegehung oder der Ausweisungsanordnung selbst vor, welche die Eignung einer generalpräventiv gestützten Ausweisung berühren könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20 -, juris Rn. 29).

    Rn. 92 Die Eignung der Ausweisung, andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Verstöße gegen die Rechtsordnung abzuhalten, wird auch nicht dadurch infrage gestellt, dass ein Ausländer aufgrund des zu seinen Gunsten festgestellten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK bis auf Weiteres nicht in seinen Heimatstaat abgeschoben werden kann (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 23;… VG Freiburg, Urteile vom 13.09.2022 - 10 K 1443/20 -, juris Rn. 71 ff., …und vom 17.05.2022 - 10 K 5070/19 -, juris Rn. 102 ff.;… Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 6, m.w.N. ).

    Rn. 94 IV. Die nach § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG gebotene Abwägung des öffentlichen Ausweisungsinteresses einerseits und des privaten Bleibeinteresses andererseits anhand aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (…vgl. allg. zu den Maßstäben etwa BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 33, und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 24 ff.;… Dörig in: Dörig, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 40 ff.;… Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 37 ff., Rn. 61 ff., m.w.N. ) führt dazu, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung die privaten Interessen des Klägers überwiegt.

    Es ist einzustellen, dass dem Kläger, der sich - wie das Körperverletzungsdelikt vom 15.10.2014 verdeutlicht - auch in der Vergangenheit nicht immer rechtstreu im Sinne des § 53 Abs. 2 AufenthG verhalten hat, auf unabsehbare Zeit aufgrund des nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK festgestellten nationalen Abschiebungsverbots keine konkrete Beeinträchtigung seiner schützenswerten Bleibeinteressen durch Abschiebung droht (vgl. BVerwG, Urteile 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 28…, vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 -, juris Rn. 31, …und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 58), weshalb seine Bleibeinteressen gemindert sind.

    Rn. 100 Im Übrigen ist der Kläger bei einem künftigen Wegfall des in Bezug auf den Iran festgestellten Abschiebungsverbots nicht gehindert, seine dann anders zu gewichtenden Bleibeinteressen im Rahmen eines Verfahrens nach § 11 Abs. 4 AufenthG geltend zu machen (siehe nachfolgend C), soweit der Wegfall nicht als wesentliche Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 LVwVfG zu werten wäre (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 28).

    Auch die Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (unter C) hat keine Folgen für die Ausweisung (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23

    Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden …

    Rn. 14 aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass eine Ausweisung auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen kann (zum neuen Ausweisungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 17; siehe auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - NVwZ 2019, 486).

    Vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Falle des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 LS 1 und Rn. 17 m. w. N.).

    Sie sind zum einen hinreichend aktuell (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 22 ff. und vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 18 ff.), weil zum Zeitpunkt des Ergehens des Berufungsurteils die einschlägigen strafrechtlichen Verjährungs- und Tilgungsfristen noch bei Weitem nicht abgelaufen waren.

    Rn. 24 aa) Bei der Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots sind in die Abwägung der Ausweisungs- und der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (vgl. näher BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 m. w. N., vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 52 …und vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 35).

    Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots sei den Bleibeinteressen ein geringeres Gewicht beizumessen (BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 …und vom 16. November 2023 - 1 C 32.22 - NVwZ-RR 2024, 302 Rn. 20), hält er daran nicht mehr fest.

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr; …

    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren an (BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 11).

    aa) Anders als der Kläger geltend macht, ist in der höchst- und verfassungsrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass Ausweisungen nach § 53 Abs. 1 AufenthG auch allein generalpräventiv begründet werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17) und dass Völker- und Verfassungsrecht dem nicht grundsätzlich entgegen stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 20 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, juris Rn. 23).

    Besondere Umstände in der Person des Klägers, seiner Lebenssituation, den Umständen der Tatbegehung oder der Ausweisungsanordnung selbst, welche die Eignung einer generalpräventiv gestützten Ausweisung berühren könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 23), sind nicht erkennbar.

    Die einfache Verjährungsfrist, die für Straftaten nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zwanzig Jahre beträgt (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB) und die untere Grenze bildet, ab der ein generalpräventives Ausweisungsinteresse nicht mehr aktuell sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 19), ist noch nicht abgelaufen.

    Solange dieses Verbot besteht, muss der Kläger eine Aufenthaltsbeendigung nicht befürchten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 28).

    c) Die Aufhebung der Abschiebungsandrohung (vgl. unten II. 2. a) und des Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. unten II. 2. b) haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Ausweisung (…BVerwG, Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, juris Rn. 40; Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 10 ff.;… VGH BW, Urt. v. 02.01.2023 - 12 S 1841/22, juris Rn. 102).

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