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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3003
OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 U 104/06 (https://dejure.org/2007,3003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2007 - 1 U 104/06 (https://dejure.org/2007,3003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 1 U 104/06 (https://dejure.org/2007,3003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 631
    Leistungsinhalt einer noch bauordnungsrechtlich zustimmungsbedürftigen Vorentwurfsplanung des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorentwurf hat nur vorläufigen Charakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit des Entwurfsplans eines Architekten als Voraussetzung für die Entstehung des Architektenhonoraranspruchs; Fälligkeit der Honoraransprüche eines Architekten für die Erarbeitung eines Bebauungsvorschlages; Einfügung in den Bebauungsplan als Kriterium für die ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Positiv für alle Planer - Vorentwurf muss dem Bauordnungsrecht nicht in allen Punkten entsprechen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an den Vorentwurf im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Vorentwurf mangelfrei und mithin zu honorieren? (IBR 2007, 498)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 542
  • NZBau 2008, 67
  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09

    Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Die Pflicht, den Bietern die wertungsrelevanten Aspekte mitzuteilen, bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf die Zuschlagskriterien selbst; sie gilt auch für deren Gewichtung bzw. Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (…EuGH, Urteil v. 24.01.2008 - C-532/08, juris Rdn. 36; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.05.2008 - Verg 19/08, NZBau 2008, 67;… 3. VK Bund, Beschluss v. 20.06.2007 - VK 3 - 52/07, juris Rdn. 104).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 159/07

    Zur Haftung wegen Wasseraustritt aus einer Trinkwasserleitung - Ermittlung des …

    Dieser Anspruch kommt gegenüber einer öffentlich rechtlichen Körperschaft - in Abgrenzung zu der unter c) angesprochenen Haftung für hoheitliches Handeln - nur in Betracht, soweit es um vom Grundstücksnachbar nicht abwehrbare Immissionen im Zusammenhang einem privatwirtschaftlichen Tätigwerden der öffentlich-rechtlichen Körperschaft geht (vgl. nur: BGH…, Urteil vom 11.06.1999 - V ZR 377/98 - Rn. 7; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/06 - Rn. 46; OLG Schleswig…, Urteil vom 16.08.2001 - 11 U 190/99 - Rn. 33).
  • AG Krefeld, 30.04.2009 - 4 C 225/08
    weil sich die Klägerin in dieser Hohe ersparte Aufwendungen von 5 % anrechnen lassen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1997, 1 U 104/06 = MDR 1998, 280 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - I-3 U 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6557
OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - I-3 U 23/05 (https://dejure.org/2006,6557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2006 - I-3 U 23/05 (https://dejure.org/2006,6557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - I-3 U 23/05 (https://dejure.org/2006,6557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Zur Haftung für Folgeschäden auf Grund einer sachlich fehlerhaften Auskunftserteilung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Ersatz des aus der Befolgung eines Rates oder einer Empfehlung entstehenden Schadens; Geltendmachung des Schadens eines Dritten durch den Auskunftsempfänger als eigener Ersatzanspruch

  • ibr-online

    Baustofflieferung - Haftet der Hersteller für Richtigkeit der Auskunft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Kostenlose Auskünfte von Herstellern sind nichts wert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Hersteller für Richtigkeit seiner Auskunft? (IBR 2007, 136)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Maßgebend ist die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles (BGH NJW 1991, 32; 1992, 2080;… Palandt-Sprau, BGB 65. Auflage 2006 § 675 Rdz. 30).

    Jedoch sind auch andere Umstände von Bedeutung (BGH NJW 1992, 2080).

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Den Schaden eines Dritten kann der Auskunftsempfänger nicht zum Gegenstand eines eigenen Ersatzanspruchs machen (BGHZ 133, 36).

    Jedoch kann der Dritte nach dem Willen der Vertragsparteien in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sein (BGH NJW 1991, 352. Außerdem kann der Auskunftsvertrag ausnahmsweise nicht (nur) mit dem unmittelbaren Auskunftsempfänger, sondern mit einem Dritten zustande kommen, wenn der Auskunftsgeber weiß, dass die Auskunft auch für diesen bestimmt und für ihn von erheblicher Bedeutung ist, weil er sie zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen (wesentlichen Vermögensverfügungen - BGHZ 133, 36, 42) machen will oder der Auskunft Erteilende zum Ausdruck bringt, dass er - hierfür gelten strenge Anforderungen - Jedem, "den es angeht", für die Richtigkeit einstehen will (BGH NJW 1973, 321).

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Selbst bei Bejahung eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Sachverständigen kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Dritte einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ("Expertenhaftung") nur herleiten, wenn die Auslegung des Vertrages - was vorliegend vom Landgericht zu Recht verneint worden ist - hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Willen der Parteien ergibt (BGHZ 127, 378;… Palandt-Grüneberg § 328 Rdz. 34), wofür - was ebenfalls hier nicht der Fall ist - eine namentliche Bezeichnung des Dritten in dem Vertrag sprechen kann (BGH NJW 2001, 514;… Palandt a.a.O.).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Selbst bei Bejahung eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Sachverständigen kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Dritte einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ("Expertenhaftung") nur herleiten, wenn die Auslegung des Vertrages - was vorliegend vom Landgericht zu Recht verneint worden ist - hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Willen der Parteien ergibt (BGHZ 127, 378;… Palandt-Grüneberg § 328 Rdz. 34), wofür - was ebenfalls hier nicht der Fall ist - eine namentliche Bezeichnung des Dritten in dem Vertrag sprechen kann (BGH NJW 2001, 514;… Palandt a.a.O.).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    In einem solchen Fall ist ein konkludenter Abschluss anzunehmen, wenn die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärung die Auskunft zum Gegenstrand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH NJW 1986, 180).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Denn die Beklagte hat zu keiner Zeit ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck gebracht, dass sie jedem, den es angeht, für die Richtigkeit ihrer Auskunft haften will (vgl. BGH NJW 1973, 323).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • BGH, 05.12.1972 - VI ZR 120/71

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer - Haftung aus unerlaubter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Jedoch kann der Dritte nach dem Willen der Vertragsparteien in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sein (BGH NJW 1991, 352. Außerdem kann der Auskunftsvertrag ausnahmsweise nicht (nur) mit dem unmittelbaren Auskunftsempfänger, sondern mit einem Dritten zustande kommen, wenn der Auskunftsgeber weiß, dass die Auskunft auch für diesen bestimmt und für ihn von erheblicher Bedeutung ist, weil er sie zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen (wesentlichen Vermögensverfügungen - BGHZ 133, 36, 42) machen will oder der Auskunft Erteilende zum Ausdruck bringt, dass er - hierfür gelten strenge Anforderungen - Jedem, "den es angeht", für die Richtigkeit einstehen will (BGH NJW 1973, 321).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89

    Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Maßgebend ist die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles (BGH NJW 1991, 32; 1992, 2080;… Palandt-Sprau, BGB 65. Auflage 2006 § 675 Rdz. 30).
  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung …

  • BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88

    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden …

  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BGH, 25.04.1974 - II ZR 161/72

    Schadensersatz infolge Erteilung einer falschen Bankauskunft - Vorliegen eines …

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13

    Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!

    Es handelt sich dabei vielmehr nur um im Rahmen der sonstigen Gesamtumstände (insbesondere eigenes wirtschaftliches Interesse des Auskunftsgebers, persönliches Engagement des Auskunftsgebers in Gestalt von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, Versprechen eigener Nachprüfungen, Hinzuziehung des Auskunftsgebers zu Verhandlungen mit dem eigentlichen Vertragspartner auf Verlangen des Auskunftsempfängers, Einbeziehung des Auskunftsgebers in solche Verhandlungen als "neutrale Person") zu gewichtende Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369 mwN in Rn 10/11; BGH, Urteil vom 19.03.1992, III ZR 170/90, NJW-RR 1992, 1011; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2006, I-3 U 23/05, IBR 2007, 136 mit Anm. Wenkebach; OLG Köln, Urteil vom 23.05.2000, 22 U 218/99, GI 2002, 298;… Palandt-Sprau, BGB, 72. Auflage 2013, § 675, Rn 35 ff. mwN; vgl. auch Zugehör, NJW 2000, 1601, dort zu 4.).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die …

    Es kommt also darauf an, wie sich dem objektiven Beobachter das Handeln des Leistenden darstellt (BGH, Urteil vom 22.06.1956, I ZR 198/54, BGHZ 21, 102; BGH Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2006, I-15 U 43/05, BauR 2006, 1357; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009, 15 U 243/08, BauR 2011, 279; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2006, I-3 U 23/05, BauR 2007, 765;… Prütting/Wegen/Weinreich-Fehrenbacher, BGB, 7. Auflage, 2012, § 662 BGB Rdnr. 4).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 54/06

    Haftet der Hersteller für Richtigkeit seiner Auskunft?

    7. Februar 2006 3 U 23/05 - wird zurückgewiesen, weil weder die.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.02.2006 - 9 U 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6006
OLG Karlsruhe, 09.02.2006 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2006,6006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2006 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2006,6006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2006,6006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gutachtervertrag: Schadensersatz wegen des unterlassenen Hinweises eines Bodengutachters auf die Erforderlichkeit erneuter Hinzuziehung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 § 635 (a.F.)
    Haftung eines Bodengutachters; Mitverschulden des Architekten

  • Wolters Kluwer

    Mangelhafte Anfertigung eines geologischen Gutachtens als Grund für einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung; Erfordernis einer Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Geschädigten bei der Bestimmung einer ...

  • ibr-online

    Zurechnung bei Einsatz eines Sonderfachmanns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflichten des Bodengutachters

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung von Architektenverschulden bei Haftung des Bodengutachters? (IBR 2007, 1199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 818
  • BauR 2007, 765
  • BauR 2007, 908
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2006 - 9 U 61/05
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BGH vom 10.07.2003 (NJW-RR 2003, 1454) zugrunde liegenden Fall, in dem Fehler eines Bodengutachtens vom Architekten nicht erkannt wurden und der Architekt insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn anzusehen war.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.12.2005 - 22 U 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12951
OLG Köln, 06.12.2005 - 22 U 72/05 (https://dejure.org/2005,12951)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2005 - 22 U 72/05 (https://dejure.org/2005,12951)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 22 U 72/05 (https://dejure.org/2005,12951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch aus Werkvertragsrecht; Minderung wegen eines auf einer vertragswidrigen Leistung des Anspruchsgegners beruhenden Mangels; Mängelhaftung aus § 13 Nr. 3 VOB/B wegen Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten

  • ibr-online

    AG schaltet Sonderfachmann ein: AN muss nicht "klüger" sein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau einer Klimaprüfkammer: Muss Auftragnehmer klüger sein als ein Fachingenieur? (IBR 2007, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17

    Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: …

    Es ist insoweit auch nichts dafür ersichtlich, aus welchem Grunde die Beklagte "klüger" hätte sein müssen oder über bessere Erkenntnisse verfügen sollte als die von dem Entwässerungsbetrieb der W. mit der Planung beauftragten Fachleute (vgl. ähnlich OLG Köln, Urteil vom 06. Dezember 2005, 22 U 72/05 zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.02.2016 - 11 U 106/15

    Mangelhaftigkeit der lufttechnischen Anlage in einem Supermarkt

    Beruht das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf den Planungen von Sonderfachleuten und erkennen diese eine bestehende Problematik nicht, so muss der bauführende Auftragnehmer nicht "klüger" sein; er darf sich vielmehr auf die Aussagen der Sonderfachleute verlassen, soweit diese nicht offensichtlich unzutreffend sind (OLG Köln - 22. ZS - IBR 2007, 192 mit zust. Anm. Hilgers zu einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall).
  • OLG Köln, 20.05.2015 - 11 U 116/14

    Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Mängeln der Statik

    Grundsätzlich kann sich der Bauunternehmer auf die Erkenntnisse eines Sonderfachmannes verlassen, er hat sie nur auf offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen (vgl. Senat BauR 2007, 887 = OLGR 2007, 74;… Urt. v. 16.5.2012 - 11 U 154/11, BeckRS 2014, 1698; OLG Köln - 22. ZS - IBR 2007, 192; OLG Celle BauR 2002, 812 = NJW-RR 2002, 594;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2043;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rdn. 46;… Lauer/Wurm, Die Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rdn. 471 jew. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03

    Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?

    In diesem Fall muss der beauftragte Bauunternehmer nicht "klüger" sein als die vom Auftraggeber eingesetzten Fachleute (OLG Köln Urt. v. 06.12.2005 - 22 U 72/05 - BauR 2007, 765).
  • OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08

    Keine Haftung trotz fehlenden Bedenkenhinweises

    Bei der Abwägung im Rahmen des § 254 BGB ist hier zu berücksichtigen, dass die Beklagte, die hier auf Veranlassung der Klägerin und des Streithelfers gehandelt hat, nicht klüger sein musste als der Streithelfer als Fachplaner (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.12.2005, 22 U 72/05, Rn. 36, zitiert nach juris), und dass das Ausgangsproblem (Fehlen einer weiterführenden Entwässerungsleitung mit einem Durchmesser von 150 mm) ganz allein von der Klägerin zu vertreten ist.
  • LG Köln, 12.06.2007 - 5 O 367/06

    Keine Mehrvergütung bei funktionaler Ausschreibung !

    Rn. 77 Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2005 - 22 U 72/05 - verweist, ist diese Entscheidung nicht einschlägig.
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6909
OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06 (https://dejure.org/2007,6909)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2007 - 14 U 130/06 (https://dejure.org/2007,6909)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 14 U 130/06 (https://dejure.org/2007,6909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 HOAI; § 5 Abs. 4 HOAI
    Zahlungsanspruch aufgrund einer Schlussrechnung i.R.e. Architektenvertrags; Voraussetzungen für eine Vergütung besonderer Leistungen

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenvergütung - besondere Leistungen - Vertragsgegenstand

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    HOAI § 2 § 5 § 7 § 8
    Vergütung Besonderer Leistungen bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zahlungsanspruch aufgrund einer Schlussrechnung i.R.e. Architektenvertrags; Voraussetzungen für eine Vergütung besonderer Leistungen

  • ibr-online

    Vergütung Besonderer Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung Besonderer Leistungen ohne schriftliche Vereinbarung! (IBR 2007, 201)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 831
  • MDR 2008, 488
  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs; …

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06
    Rn. 9 Er hat sie nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht (vgl. BGHZ 157, 118 [BGH 27.11.2003 - VII ZR 288/02]).
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05

    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die …

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06
    Denn allein der Umstand, dass eine Leistung erbracht wird, macht sie noch nicht zum Vertragsgegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006 - VII ZR 110/05, [...]).
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 249/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Bindung eines Architekten an …

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06
    Die Bindung des Auftragnehmers - der Kläger - an die Schlussrechnung setzte nicht nur voraus, dass der Bauherr - der Beklagte - auf diese vertrauen durfte, sondern grundsätzlich auch, dass er tatsächlich darauf vertraut und sich entsprechend eingerichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 249/05, ibr-online).
  • OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18

    Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone; …

    Denn allein der Umstand, dass eine bestimmte Leistung erbracht wird, macht sie noch nicht zum Vertragsgegenstand (Senat, Urt. v. 07.02.2007 - 14 U 130/06, MDR 2007, 831).

    Rn. 59 aa) Im Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats (14 U 130/06 aaO) zugrunde lag, hat die Beklagte die Leistungen in Bezug auf die Fördermittelanträge gewollt und - allerdings formwidrig - in Auftrag gegeben.

  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung …

    Es spricht einiges dafür, dass im Parallelprojekt objektiv bereits kein Nachunternehmervertrag bestand, weil es hinsichtlich der Vergütungspflicht für besondere Leistungen, wie sie hier z. T. von der Antragstellerin auch ausgeführt werden sollten, an einer Einigung mangelte und einer etwaigen Vereinbarung jedenfalls die zwingend erforderliche Schriftform fehlte (vgl. OLG Celle, Urteil v. 07.02.2007, 14 U 130/06, OLGR 2007, 316; § 7 HOAI 2009).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3794
OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06 (https://dejure.org/2007,3794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2007 - 21 U 148/06 (https://dejure.org/2007,3794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 21 U 148/06 (https://dejure.org/2007,3794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung des Rechtmittelführers - Zum Schadensersatz wegen Bauzeitverzögerung

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe einer geltendgemachten Honorarforderung für die Durchführung von Statikerleistungen; Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung; Mangelhaftigkeit einer Statikerleistung; Voraussetzungen für die Annahme eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts; ...

  • ibr-online

    Fehlerhaftigkeit der Planung tiefer Unterzüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Tragwerksplaner muss Planung mit Architekt abstimmen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wie frei ist der Statiker, wenn konkrete Vorgaben zur Gestaltung der von ihm zu planenden Maßnahmen nicht gegeben sind?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplanung: Wie weit dürfen Unterzüge unter die Decke reichen? (IBR 2007, 263)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1094
  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284; BGH Anwaltsblatt 2007, 87).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall ähnlich gesehen, in dem zwei Eheleute als Kläger und Drittwiderbeklagte wegen derselben rechtlichen Beziehung an einem Rechtsstreit beteiligt waren (BGH NJW-RR 2006, 284).

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 14/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284; BGH Anwaltsblatt 2007, 87).
  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284; BGH Anwaltsblatt 2007, 87).
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