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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9114
VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11 (https://dejure.org/2012,9114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 (https://dejure.org/2012,9114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2012 - 10 S 2428/11 (https://dejure.org/2012,9114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwohneranspruch auf Einhaltung der Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen; Verantwortung für durch bestimmungsgemäßen Gebrauch hervorgerufene Geräuschimmissionen

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BImSchG §§ 3 Abs. 5 Nr. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1a; GemO § 10 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Anwohners auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen; Verantwortlichkeit eines Betreibers einer öffentlichen Einrichtung für die durch den bestimmungswidrigen Gebrauch verursachten erheblichen Belästigungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielplatzlärm auch außerhalb der Spielzeiten zu dulden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Anwohner müssen Spielplatzlärm auch außerhalb fester Spielzeit dulden; Abwehrrecht aber bei missbräuchlicher Benutzung

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Spielplatzlärm: Bedeutung von § 22 Abs. 1a BImschG; Verantwortlichkeit für bestimmungswidrigen Gebrauch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielplatzlärm: Anwohner haben bei Missbrauch ein Abwehrrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Immissionsschutz - Anwohner müssen abendlichen Spielplatzlärm von Jugendlichen nicht dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Kinderspielplatz für Erwachsene

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Spielplatzlärm außerhalb der Spielzeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Überschreitung der Benutzungszeiten eines Kinderspielplatzes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendliche lärmen abends auf dem Spielplatz (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Spielplatz-Anwohner müssen Kinderlärm auch außerhalb fester Spielzeiten dulden

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anwohner müssen Spielplatzlärm dulden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner müssen Spielplatzlärm auch außerhalb fester Spielzeit dulden - Abwehrrecht aber bei missbräuchlicher Benutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Anwohners auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen; Verantwortlichkeit eines Betreibers einer öffentlichen Einrichtung für die durch den bestimmungswidrigen Gebrauch verursachten erheblichen Belästigungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abwehranspruch nur bei missbräuchlicher Nutzung eines Kinderspielplatzes! (IMR 2012, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 837
  • VBlBW 2012, 469
  • DVBl 2012, 776
  • DÖV 2012, 571
  • BauR 2012, 1147
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 125/11

    Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Der - unvermeidbare - Lärm spielender Kinder stellt regelmäßig keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar, sodass auch und gerade ein in einem Wohngebiet oder in der Nähe eines Wohngebietes angelegter Kinderspielplatz im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Nutzung unter Anwendung eines großzügigen Maßstabs von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist (vgl. hierzu zuletzt etwa Hess.VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11 - NVwZ-RR 2012, 21).

    Er muss sich darüber hinaus aber bei Hinzutreten besonderer Umstände auch die durch zweckfremde Nutzungen verursachten Beeinträchtigungen zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - juris; Hess.VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11 - a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 12.03.2004 - 2 A 205/03 - juris).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Rn. 5 1. Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage steht dem Antragsteller der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt, teilweise zu (vgl. grundlegend zu dem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch BVerwG, Urteile vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254; sowie vom 19.01.1998 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).

    Als Maßstab dafür, ob Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG heranzuziehen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1989 - 4 B 26.89

    Zulässigkeit von Kinderspielplätzen im reinen Wohngebiet; Lärmimmissionen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Er muss sich darüber hinaus aber bei Hinzutreten besonderer Umstände auch die durch zweckfremde Nutzungen verursachten Beeinträchtigungen zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - juris; Hess.VGH…, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11 - a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 12.03.2004 - 2 A 205/03 - juris).

    Störungen solcher Art sind grundsätzlich polizeirechtlich oder ordnungsrechtlich zu beseitigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - a.a.O.; Nieders.OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Rn. 5 1. Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage steht dem Antragsteller der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt, teilweise zu (vgl. grundlegend zu dem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch BVerwG, Urteile vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254; sowie vom 19.01.1998 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Mit Blick auf die Zumutbarkeit von von Kinderspielplätzen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung ausgehenden Geräuschimmissionen ist in die vorzunehmende wertende Gesamtbetrachtung vor allem einzustellen, dass Kinderspielplätze in einem reinen und erst recht in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 5.88 - NJW 1992, 1779).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 9 LA 113/04

    Streit über Lärmimmissionen eines Spielplatzes; Verstoß gegen das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Störungen solcher Art sind grundsätzlich polizeirechtlich oder ordnungsrechtlich zu beseitigen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - a.a.O.; Nieders.OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Rn. 9 Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920; sowie Beschluss vom 18.10.2005 - 1 S 1697/05 -), nach der dem Anwohner ein Anspruch auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen zustehen kann, ist auf die hier in Rede stehende Abwehr von Geräuschimmissionen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kinderspielplätzen verursacht werden, seit Inkrafttreten von § 22 Abs. 1a BImSchG mit Wirkung zum 28.07.2011 nicht mehr anwendbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 10 S 2443/00

    Lärmschutz - Wohngebiet - Bolzanlage und Skateanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).
  • VG Braunschweig, 12.03.2004 - 2 A 205/03

    Beseitigungsanspruch; Lärm; Missbrauch; Spielplatz; Unterlassungsanspruch; …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Indes steht dem Kläger der der Sache nach geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt, nicht zu (…vgl. grundlegend zu dem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch BVerwG, Urteile vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, a.a.O.; sowie vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -NVwZ 2012, 837).

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit solcher Immissionen jeweils eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen ist, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt und die widerstreitenden Interessen abgewogen werden (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von …

    Denn Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier durch Geräusche, ist nach § 22 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG nicht erst dann zu gewähren, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr eintritt, sondern schon dann, wenn erhebliche Belästigungen auftreten (…vgl. Senatsurteil vom 04.11.2014 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 31.01.2012 - 10 S 2361/11 -, Senatsbeschluss vom 23.02.2012 - 2428/11 -VBlBW 2012, 469).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei …

    Insofern ist eine umfassende situationsbezogene Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und ein Ausgleich widerstrebender Interessen vorzunehmen (…st. Rspr., BVwerG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254, juris Rn. 15f.;… Senat, Urt. v. 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920, juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - NVwZ 2012, 677, juris Rn. 7;… Urt. v. 23.05.2014 - 10 S 249/14 - VBlBW 2015, 81 , juris Rn. 24 ).

    Daher besteht im Hinblick auf solche nicht zurechenbaren Immissionen kein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen den Betreiber der Einrichtung aus §§ 1004, 906 BGB analog, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder Art. 14 Abs. 1 GG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O. Rn. 14;… Beschl. v. 19.04.2017 - 10 S 2264/16 - NVwZ-RR 2017, 653 , juris Rn. 7 ;… Bay. VGH, Urt. v. 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088 - NVwZ 1989, 269, 272;… HessVGH, Urt. v. 25.07.2011 - 9 A 125/11 - NVwZ-RR 2012, 21, juris Rn. 48;… Urt. v. 10.04.2014, a.a.O. Rn. 37;… im Einzelfall strenger zur Zurechnung Senat, Urt. v. 11.04.1994, a.a.O. Rn. 24).

    Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass solchen Missbräuchen grundsätzlich mit polizei- und ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen ist (…st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 29.05.1989 - 4 B 26/89 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O. Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 29.06.2006 - 9 LA 113/04 -, NVwZ 2006, 1199, juris Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2009 - 10 E 289/09 - juris Rn. 3;… HessVGH, Urt. v. 25.07.2011, a.a.O. Rn. 49).

  • VG Aachen, 30.10.2015 - 6 K 1111/15

    Immissionsschutzrecht; Lärm; Basketball; Streetball; Spielplatz; Grünanlage; …

    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, a.a.O., und Urteile vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, a.a.O., vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143 ff., sowie vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, BVerwGE 90, 163, 165 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. November 2004 - 22 ZB 04.2269 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, und Urteil vom 16. April 2002 - 10 S 2443/00 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 30. November 1999 - 2 UE 263/97 -, alle juris.

    Rn. 92 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1989 - 4 B 26.89 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Januar 2001 - 7 B 6/01 -, NRWE Rn. 16, und vom 27. Juni 2000 - 21 A 3025/99 -, NRWE Rn. 13 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. August 2015 - 22 CE 15.1140 -, juris Rn. 22; VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 26. März 1996 - 6 L 5539/94 -, OVGE 46, 371; VG Aachen, Urteil vom 7. September 2009 - 6 K 1755/08 -, juris Rn. 56.

    Rn. 100 Vgl. VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 2346/09 -, juris Rn. 38 (zum Missbrauch von Altglascontainer-Standorten).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und anderer Gerichte geht auch für Anlagen, die ausdrücklich für jedermann ohne Zulassung unentgeltlich zur Verfügung stehen, davon aus, dass es sich um öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde i.S.v. § 10 Abs. 2 GemO handelt, so z.B. für einen Kinderspielplatz (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - VBlBW 2012, 468, juris Rn. 8), ein Kurhaus (…FG Bad.-Württ., Urt. v. 18.10.2018 - 1 K 1458/18 - juris Rn. 76 ), einen Grillplatz (…Senat, Urt. v. 11.04.1984 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920).

    Durch die Widmung kann die Gemeinde für eine öffentliche Einrichtung umfassend die Zulässigkeit ihrer Nutzung bestimmen, z.B. die Häufigkeit der Nutzung festlegen (Senat, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 - GewArch 1989, 311), bestimmte Nutzungsarten ausschließen (Senat, Beschl. v. 16.05.1988 - 1 S 1746/88 - VBlBW 1989, 26), Modalitäten der Benutzung regeln (Senat, Normenkontrollbeschl. v. 08.05.1978 - I 1383/75 - NJW 1979, 1900) und Nutzungszeiten regeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 8 A 2421/11

    Kein Verbot öffentlicher Menschenansammlungen durch Allgemeinverfügung oder …

    Gleichwohl braucht sich der Anlagenbetreiber die Immissionen grundsätzlich jedoch nicht zurechnen zu lassen, die bei missbräuchlicher Nutzung der Anlage entstehen, es sei denn, er hat durch die konkrete Lage und Gestaltung der Einrichtung einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung; …

    Bei alldem sind auch die bei Erlass einer Regelungsanordnung potentiell betroffenen öffentlichen Interessen zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 -, juris; vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -, VBlBW 2012, 469 m.w.N.).
  • VG Trier, 24.07.2023 - 9 K 1721/23

    Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

    § 22 Abs. 1a S. 1 BImSchG normiert damit den in der Rechtsprechung seit langem anerkannten Grundsatz, dass der - unvermeidbare - Lärm spielender Kinder regelmäßig keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung darstellt, sodass auch und gerade ein in einem Wohngebiet oder in der Nähe eines Wohngebietes gelegener Kinderspielplatz im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Nutzung unter Anwendung eines großzügigen Maßstabs von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Insbesondere stünde es dem in Satz 2 zum Ausdruck kommenden Ziel, eine Einzelfallentscheidung ohne Heranziehung statischer Grenz- und Richtwerte sicherzustellen, entgegen, wenn ein Träger einer öffentlichen Einrichtung durch die Festlegung von Benutzungsregeln einen eigenen Zumutbarkeitsmaßstab begründen könnte (VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 9 f.).

    Die Auswirkungen zweckfremder Nutzungen sind dem Betreiber einer Anlage nur bei Hinzutreten besonderer Umstände zurechenbar, insbesondere dann, wenn er - etwa durch die Standortwahl oder die Gestaltung der Anlage - einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen hat, d.h. wenn in dem bestimmungswidrigen Verhalten eine mit der Einrichtung geschaffene besondere Gefahrenlage zum Ausdruck kommt und der Fehlgebrauch sich damit bei einer wertenden Betrachtungsweise als Folge der konkreten Standortentscheidung erweist bzw. als Folge des Betriebs der Einrichtung anzusehen ist, wenn der Betreiber mithin eine Einrichtung geschaffen hat, bei der ein Missbrauch durch einen nicht zugelassenen Personenkreis wie auch in der Art der Benutzung wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1989 - 4 B 26/89 -, juris; VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

    Denn öffentlichen Kinderspielplätzen ist die Gefahr nicht bestimmungsgemäßer Nutzung im Grundsatz stets immanent, sodass die Gefahr gelegentlicher Missbräuche unvermeidbar ist (VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 6. März 2006 - 7 A 4591/04 -, juris Rn. 63 m.w. N.;… OVG Nds., Beschluss vom 29. Juni 2006 - 9 LA 113/04 -, juris Rn. 11).

    Störungen solcher Art sind vielmehr polizei- und ordnungsrechtlich zu beseitigen (BVerwG…, Beschluss vom 29. Mai 1989, a.a.O. Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; OVG NRW…, Urteil vom 6. März 2006, a.a.O., Rn. 63).

  • VG Stuttgart, 11.06.2019 - 2 K 6575/16

    Zweifamilienhaus als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge

    Nach diesen Bestimmungen kann ein Nachbar u. a. Geräusche, welche die Benutzung seines Grundstücks nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, abwehren, wenn sie dem Klagegegner zurechenbar sind, der Nachbar keiner Duldungspflicht unterliegt und die Gefahr der Wiederholung besteht (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.;… Urt. v. 29.04.1988, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2014, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - juris).

    Daher besteht nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich eine Verantwortlichkeit des öffentlichen Trägers für Störungen, die mit der Nutzung der von ihm betriebenen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen typischerweise einhergehen, mithin in einem funktionalen Zusammenhang stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O., Rn. 14;… vgl. dazu allgemein: BVerwG, Urt. v. 29.04.1988, a.a.O.;… Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ. Urt. v. 23.05.2014, a.a.O.).

    Darüber hinaus können im Ausnahmefall auch missbräuchliche, bestimmungswidrige Nutzungen der Einrichtung zurechenbar sein, wenn der Fehlgebrauch der Einrichtung sich bei wertender Betrachtungsweise als Folge der konkreten Standortentscheidung erweist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O., Leitsatz).

  • VG Osnabrück, 09.10.2020 - 6 B 73/20

    AStA; Corona-Leugner; Unterlassungsanspruch; Verschwörungstheorie

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht dagegen nicht feststellbar, kann eine einstweilige Anordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existenzielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -, NVwZ 2012, 837, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

  • VG Aachen, 09.05.2012 - 6 K 1937/09

    Rechte eines Grundstückseigentümers im Hinblick auf die von einem angrenzenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 10 S 81/13

    Zur Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 10 S 2264/16

    Unterlassungsanspruch wegen Lärmimmissionen von einem als öffentliche Einrichtung …

  • VG Stuttgart, 20.08.2013 - 13 K 2046/13

    Errichtung einer Kindertagesstätte im allgemeinen Wohngebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2020 - 10 S 2012/19

    Zurechnung von Immissionen durch den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 10 A 2559/16

    Sind missbräuchliche Nutzungen eines Spielplatzes dem Betreiber zurechenbar?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2026 - 6 S 242.26
  • VG Freiburg, 21.08.2012 - 5 K 529/11

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht - Gebietserhaltungsanspruch; öffentliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 10 S 1870/21

    Untersagung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II im Eilverfahren

  • VG Darmstadt, 02.08.2013 - 7 L 765/13

    Kleinspielfeld nach Konzept der offenen Schule verstößt gegen das Gebot der …

  • VG Karlsruhe, 31.05.2019 - 2 K 2532/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Abwehranspruch; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 7 A 1404/12

    Voraussetzung für die Verantwortlichkeit des Betreibers einer öffentlichen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 10 S 30.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO - Selbstbindung der Verwaltung - …

  • VG Karlsruhe, 15.09.2025 - 14 K 7766/25

    Rechtsschutzbedürfnis; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Zulässigkeit; …

  • VG München, 19.07.2023 - M 28 K 22.414

    Unterlassung von Nutzungen, Schulgelände, Öffentlich-rechtlicher …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 11.4993
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 10 S 28.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4121
  • VG Stuttgart, 10.01.2022 - 4 K 4596/21

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4122
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 10 A 2621/16
  • VGH Hessen, 05.12.2013 - 4 B 1860/13
  • VG Karlsruhe, 23.02.2026 - 14 K 1752/26

    Bindung an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien bei entgeltlicher …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 10 A 2558/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Spielplatz i.R.d. Gebots der …

  • VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 107.11

    Schädliche Umwelteinwirkung durch Sportplatznutzung

  • VG Stuttgart, 30.03.2020 - A 4 K 89/20

    Kein Rechtsanspruch und Klagerecht des Flüchtlings gegen den ersuchten …

  • VG Köln, 04.06.2012 - 23 L 538/12

    Verletzung von Nachbarrechten durch Genehmigung eines Kindergartens mit 2 Gruppen …

  • VG Stuttgart, 03.02.2017 - 11 K 8599/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einbürgerung von Ausländern; …

  • VG Stuttgart, 25.03.2020 - 4 K 1639/20

    Vorwegnahme der Hauptsache wegen frühzeitigem Bewerbungwunsch als Lehrkraft an …

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8779
OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07 (https://dejure.org/2012,8779)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.03.2012 - 1 KO 261/07 (https://dejure.org/2012,8779)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. März 2012 - 1 KO 261/07 (https://dejure.org/2012,8779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Aufhebung der Baugenehmigung für eine Aufschüttung und Errichtung einer Stützmauer auf einem Nachbargrundstück bei Anwendung des thüringischen Baurechts; Folgen des Fehlens einer gebäudegleichen Wirkung bei einer genehmigten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1147
  • BauR 2012, 1929
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (16)

  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Die Abstandsflächen des § 6 ThürBO a. F. dienten den Belangen des Brandschutzes, der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie dem nachbarlichen Wohnfrieden, wobei letzterer der Regelung des § 6 Abs. 7 ThürBO a. F. entnommen wurde, da auch Erker und Balkone einen Mindestabstand einhalten bzw. gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 ThürBO a. F. die Abstandsfläche in Gewerbe- und Industriegebieten deutlich geringer sein mussten (Senatsurteil vom 26. Februar 2002 - Az: 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130).

    Werden beispielsweise im unmittelbaren Grenzbereich erhöhte Terrassen angelegt, ist dies mit einer entsprechend erhöhten und intensiven Einsichtnahmemöglichkeit im Grenzbereich verbunden, was den Wohnfrieden beeinträchtigt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. Februar 2002 - Az: 1 KO 305/99 - a. a. O.).

    Insoweit ist eine Abwägung erforderlich zwischen den mit dem Baugenehmigungsantrag verfolgten Interessen sowie der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der nachbarlichen Belange (vgl. ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - Az: 1 KO 305/99 - zit. nach Juris).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    2010, S. 33; BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - Az: 1 C 21/07 - BVerwGE 129, S. 243 ff.).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt dabei wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - Az: 5 B 44/08 - zit. nach Juris; Urteil vom 9. Juni 1998 - Az: 9 C 6/98 - BVerwGE 107, Satz 117 ff.).
  • OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 3.91

    Baugenehmigung; Hauseingangstreppe; Vollgeschoß; Zugang; Gebäudegleiche Wirkung

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Bei Höhen unter 2 m ist vielmehr für die Annahme einer gebäudegleichen Wirkung darauf abzustellen, ob im Einzelfall die durch das Abstandsflächenerfordernis besonders geschützten nachbarlichen Belange betroffen sind (vgl.BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - Az. 26 ZB 99.3754 - zit. nach Juris - gebäudegleiche Wirkung für eine 1, 85 m hohe Grenzmauer mit aufgesetzten Maschendrahtzaun verneint; gebäudegleiche Wirkung bejaht: Aufschüttung über 2 m Höhe OVG Saarland, Urteil vom 28. September 1993 - Az: 2 R 25/92 - BRS 55 Nr. 113; 1,90 m hohe Dunglege mit 6 m langer Mauer - NiedersOVG, Urteil vom 18. Februar 1993 - Az: 1 L 246/89 - BRS 55 Nr. 84; OVG Berlin, Urteil vom 31. Juli 1992 - Az: 2 B 3.91 - BRS 54 Nr. 19 bei einem 1, 80 - 1, 90 m hohen Holzflechtzaun).
  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4 …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt dabei wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - Az: 5 B 44/08 - zit. nach Juris; Urteil vom 9. Juni 1998 - Az: 9 C 6/98 - BVerwGE 107, Satz 117 ff.).
  • OVG Thüringen, 26.10.2005 - 1 KO 1180/03

    Nachbarklage gegen Werbeanlage an der Grundstücksgrenze; Gebäude; Abstandsfläche; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Rn. 41 Mangels Verletzung des Wohnfriedens kommt es nicht mehr darauf an, ob der Wohnfriede im Anwendungsbereich des § 6 ThürBO n. F. noch vom Regelungszweck der Abstandsfläche umfasst wird (offen gelassen: ThürOVG, Urteil vom 19. Oktober 2005 - Az: 1 KO 1180/03 - ThürVBl. 2006, S. 36 ff.).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 10 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revision, Berufungsverfahren, Berufungsbegründung, …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, was nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - Az: 10 B 3/08 - zit. nach Juris).
  • OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 25/92

    Abstandsfläche; Aufschüttung; Beseitigungsanordnung; Nachbar; Abfalleigenschaft

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Bei Höhen unter 2 m ist vielmehr für die Annahme einer gebäudegleichen Wirkung darauf abzustellen, ob im Einzelfall die durch das Abstandsflächenerfordernis besonders geschützten nachbarlichen Belange betroffen sind (vgl.BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - Az. 26 ZB 99.3754 - zit. nach Juris - gebäudegleiche Wirkung für eine 1, 85 m hohe Grenzmauer mit aufgesetzten Maschendrahtzaun verneint; gebäudegleiche Wirkung bejaht: Aufschüttung über 2 m Höhe OVG Saarland, Urteil vom 28. September 1993 - Az: 2 R 25/92 - BRS 55 Nr. 113; 1,90 m hohe Dunglege mit 6 m langer Mauer - NiedersOVG, Urteil vom 18. Februar 1993 - Az: 1 L 246/89 - BRS 55 Nr. 84; OVG Berlin, Urteil vom 31. Juli 1992 - Az: 2 B 3.91 - BRS 54 Nr. 19 bei einem 1, 80 - 1, 90 m hohen Holzflechtzaun).
  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht zu vereinbaren wäre, eine zur Zeit ihres Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, wenn diese sogleich wieder erteilt werden müsste (Senatsurteil vom 17. Juni 1998 - Az: 1 KO 1040/97 - ThürVBl. 1998, 280 ff. m. w. N.; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 8. November 2010 - Az: 4 B 43/10 - BauR 2010, S. 499 f.).
  • OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1380/10

    Bauplanung; Innen- und Außenbereich; Geltung von Landesrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
    Rn. 37 Dieser gesetzgeberische Wille ist im Wortlaut noch zum Ausdruck gekommen und lässt sich in der Zweifelslage unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien ermitteln (vgl. ThürOVG, Urteil vom 6. Juli 2011 - Az: 1 KO 1380/10 - DVBl. 2011, S. 1364 ff. m. w. N.).
  • OLG Celle, 28.10.2009 - 14 U 77/09

    Verspätetes Vorbringen: Einführung von Werkmängeln im Rahmen eines gerichtlichen …

  • OVG Niedersachsen, 18.02.1993 - 1 L 246/89

    Dunglege; Mauer; Bauliche Anlage; Abstandsflächenvorschrift; Einfriedung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2002 - 7 B 1280/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Baugenehmigung für die Errichtung einer …

  • VGH Bayern, 10.10.2002 - 26 ZB 99.3754
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1992 - 8 S 2695/91

    Abwägungsgebot - wirtschaftlich sinnvolle Ausnutzung des Baugrunds

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1409/04

    Bauordnungsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beseitigungsverfügung …

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 14 CE 13.928

    Nachbarantrag auf Untersagung der Errichtung einer Stützmauer mit Hinterfüllung …

    Gemessen an den Regelungen der Bayerischen Bauordnung hätte im vorliegenden Eilverfahren offen bleiben können, ob es sich bei der streitgegenständlichen Stützmauer mit Hinterfüllung um eine Stützmauer im Sinne von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO handelt (vgl. ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - BauR 2012, 1929 zu § 6 Abs. 11 Nr. 4 ThürBO a.F.; OVG NW, B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn.10;… vgl. auch Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Art. 6 Rn. 269), insbesondere auch ob es sich um eine Stützmauer mit Hinterfüllung handelt, die erforderlich ist, um eine angemessene und zulässige Grundstücksnutzung zu ermöglichen (vgl. OVG NW, U.v. 27.11.1989 - 11 A 195/88 - BRS 50 Nr. 185) bzw. die zur sinnvollen Grundstücksnutzung unumgänglich ist (…vgl. VG Würzburg, B.v. 27.7.2012 - W 5 S 12.617 - juris Rn. 41).

    So werden etwa bei einer Terrasse, die durch Aufschüttung (und Stützmauer) an der Grundstücksgrenze errichtet wird, zwar die Zwecke des Abstandflächenrechts hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Brandschutz in der Regel nicht verletzt sein, wenn die Maßkriterien des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO eingehalten sind; jedoch kann eine solche Anlage den Wohnfrieden, dessen Gewährleistung ebenfalls Zweck des Abstandsflächenrechts ist, gefährden (vgl. ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - BauR 2012, 1929), auch weil sich ein Grundstücksnachbar in einem solchen Fall nicht durch eigene Einfriedungen in den Maßen des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO vor Einblicken in sein Grundstück schützen kann.

  • OVG Thüringen, 19.03.2018 - 1 EO 770/17

    Abstandsflächenberechnung bei großflächigen Abgrabungen auf dem Baugrundstück - …

    2006, 36 = BauR 2006, 1289 = BRS 69 Nr. 144 = juris, hier Rdn. 27 und vom 14.03.2012 - 1 KO 261/07 - ThürVBl.

    2012, 282 = LKV 2012, 427 = BauR 2012, 1929 = BRS 79 Nr. 128 = juris, hier Rdn. 41).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - 10 S 12.15

    Beschwerde; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Stützmauer mit Aufschüttung; …

    Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass bei baulichen Anlagen aus undurchsichtigem Material wie beispielsweise Zäune oder Mauern, die eine Höhe von 2 m überschreiten, gebäudegleiche Wirkungen ausgehen werden (vgl. etwa OVG Bln…, Urteil vom 31. Juli 1992, a.a.O., Rn. 20; SaarlOVG…, Urteil vom 28. September 1993 - 2 R 25/92 -, juris Rn. 34; ThürOVG, Urteil vom 14. März 2012 - 1 KO 261/07 -, juris Rn. 39).

    Denn das Abstandsflächenrecht dient auch der Wahrung der sozialen Distanz, weshalb die Nutzung einer baulichen Anlage zu Aufenthaltszwecken es rechtfertigen kann, auch Anlagen, die niedriger als 2 m oder 1, 50 m sind, gebäudegleiche Wirkungen zuzusprechen (vgl. für mehr als 1 m hohe Terrassen an der Grundstücksgrenze OVG NW…, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 7 A 1408/04 -, juris Rn. 6 …und Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 A 2757/12 -, juris Rn. 78;… Dirnberger in Jäde/Dirnberger u.a., Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand März 2015, § 6 Rn. 149; offen gelassen ThürOVG, Urteil vom 14. März 2012 - 1 KO 261/07 -, juris Rn. 40; anders für einen Stellplatzbereich, weil diesem keine Aufenthaltsfunktion im Sinne einer Terrasse zukomme, etwa BayVGH…, Beschluss vom 12. September 2013 - 14 CE 13.928 -, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2024 - 2 L 147/23

    Aufschüttung ohne Abstandsfläche; gebäudegleiche Wirkung

    Die Frage, ob von einer Anlage gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, ist mit Rücksicht auf die Funktionen der Abstandsflächen zu beantworten (vgl. Thür.OVG, Urteil vom 14. März 2012 - 1 KO 261/07 - juris Rn. 39 m.w.N.).

    Gebäudegleiche Wirkungen werden regelmäßig erst bei Anlagen mit einer Höhe ab 2 m angenommen (vgl. Thür.OVG, Urteil vom 14. März 2012 - 1 KO 261/07 - juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12

    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

    Bei dieser Beurteilung sind die Gefahren, unzumutbare Belästigungen und Nachteile maßgebend, vor denen die Abstandsregelungen schützen sollen (…vgl. Domning/Möller/Suttkus, a.a.O., § 6 Rn 126 f. m.w.N.; OVG Weimar, Urt. v. 14.03.2012 - 1 KO 261/07 - juris, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 11.09.2019 - 1 KO 597/17

    Gebäudegleiche Wirkungen eines ca. 30 m hohen Schleuderbetonmasts mit einem …

    Rdn. 48; vgl. zuletzt etwa Senatsurteil vom 14.03.2012 - 1 KO 261/07 - LKV 2012, 427 = ThürVBl.
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612

    Nachbar-Eilantrag; Abstandsflächen

    Soweit in vereinzelten Erkenntnissen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 14 CE 13.928 - juris Rn. 14 und ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - BauR 2012, 1929 = juris Rn. 40, dort allerdings offen gelassen) auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen wird (…B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn. 6), wonach ab 1 m Höhenunterschied einer Terrasse in Grenznähe von nachteiligen und nicht hinzunehmenden Wirkungen für das Nachbargrundstück auszugehen sei, wird übersehen, dass § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW für solche Anlagen ausdrücklich die entsprechende Geltung der Abstandsvorschiften anordnet und vergleichbare, spezielle Regelungen in der Bayerischen oder der Thüringer Bauordnung fehlen.
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 9 CS 21.2211

    Erfolglose Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im Eilverfahren im Verfahren …

    Darüber hinaus wird die Böschung zum Grundstück der Antragsteller hin entsprechend der Tektur vom 11. Juni 2021 (Nord-West-Ansicht) in voller Breite nicht begehbar mit heimischen Gehölzen bepflanzt (vgl. ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - juris Rn. 40).
  • OVG Thüringen, 07.05.2024 - 1 KO 807/20

    Nachbarklage gegen Mehrfamilienwohnhaus, Bemessung von Abstandsflächen bei auf …

    2006, 36 = BauR 2006, 1289 = BRS 69 Nr. 144 = juris, hier Rn. 27 und vom 14. März 2012 - 1 KO 261/07 - ThürVBl.

    2012, 282 = LKV 2012, 427 = BauR 2012, 1929 = BRS 79 Nr. 128 = juris, hier Rn. 41).

  • VG Mainz, 21.06.2024 - 3 L 244/24

    Kein Baustopp für Mehrparteienwohnhaus im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld in Mainz

    Weder das Bauplanungsrecht im Allgemeinen noch das Gebot der Rücksichtnahme im Speziellen vermitteln einen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken in bebauten Ortslagen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 -, juris, Rn. 15 m.w.N.;… Beschluss vom 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 -, juris, Rn. 7; OVG SA…, Beschluss vom 24.1.2012 - 2 M 157/11 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; ThürOVG, Urteil vom 14.3.2012 - 1 KO 261/07 -, juris, Rn. 45).
  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 21.1034

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus - Abstandsflächen

  • LG Bamberg, 22.04.2020 - 11 O 544/18

    Anspruch auf Unterlassung des Betreibens von Rückkühlanlagen mit Umhausung auf …

  • VG Regensburg, 25.08.2016 - RO 7 S 16.1163

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Errichtung einer Logistikhalle im …

  • VG Cottbus, 13.12.2016 - 3 K 1455/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12 (https://dejure.org/2012,9116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 (https://dejure.org/2012,9116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2012 - 3 S 223/12 (https://dejure.org/2012,9116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 1
    Unmittelbar drittschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 BauGB

  • ibr-online

    Wann besteht Drittschutz im unbeplanten Innenbereich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbar drittschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 BauGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 570
  • BauR 2012, 1147
  • BauR 2012, 1147 DÖV 2012, 570 (Leitsatz) DVP 2013, 126 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats - bezogen auf die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB - unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls - insbesondere der tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie der Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile - zu beurteilen (vgl. etwa Beschlüsse vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147 ff. und vom 16.2.1990 - 3 S 155/90 -, juris).

    Dieser Schutz wird vielmehr vom bundesrechtlichen Kriterium des Maßes baulicher Nutzung abgeleitet (vgl. Beschluss des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147 ff.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542 f.).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Dieser Schutz wird vielmehr vom bundesrechtlichen Kriterium des Maßes baulicher Nutzung abgeleitet (vgl. Beschluss des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147 ff.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90

    Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats - bezogen auf die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB - unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls - insbesondere der tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie der Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile - zu beurteilen (vgl. etwa Beschlüsse vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147 ff. und vom 16.2.1990 - 3 S 155/90 -, juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Sie können in diesem Fall nach ihrer Nutzungsart unzulässige Vorhaben abwehren, ohne sich auf die qualifizierten Anforderungen des Rücksichtnahmegebots verweisen lassen zu müssen (sog. Gebietserhaltungs- oder Gebietsbewahrungsanspruch, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 4 B 68.08 -, ZfBR 2009, 376 f. sowie Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 ff. = NJW 1994, 1546 ff.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Dieses ist verletzt, wenn ein Vorhaben es trotz Einhaltung des Umgebungsrahmens hinsichtlich eines oder mehrerer der Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB "an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt" (so bereits BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 386).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Nachbarschutz vermittelt es nur insoweit, als - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter" Rücksicht zu nehmen ist (st. Rpr. zu. § 34 Abs. 1 BBauG wie zu § 34 Abs. 1 BauGB; vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354 ff. sowie Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 229.91 -, juris).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Rn. 7 2. Gemessen an diesen Grundsätzen, an denen festzuhalten ist, war das Verwaltungsgericht nicht zu einer vollumfänglichen und abschließenden Prüfung der streitigen Mehrfamilienhäuser am objektiv-rechtlichen Maßstab des § 34 Abs. 1 BauGB (einschließlich des Rücksichtnahmegebots in seiner objektiv-rechtlichen Ausgestaltung) verpflichtet, sondern durfte sich auf die Prüfung beschränken, ob sich die Gebäude zu Lasten der Antragsteller anhand eines oder mehrerer der Kriterien des § 34 Abs. 1 BauGB subjektiv-rechtlich als rücksichtslos erweisen und insoweit "drittschützende" städtebauliche Spannungen auslösen (zum Gebot der Rücksichtnahme als Unterfall des Verbots der Begründung oder Erhöhung bodenrechtlich beachtlicher Spannungen in § 34 Abs. 1 BauGB vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.2010 - 4 C 7.10 -, NVwZ 2011, 436 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Bei der Beurteilung ist hierbei allerdings nicht auf "relative" Maßkriterien wie insbesondere die - hier eingehaltene - Grund- und Geschossflächenzahl abzuheben, sondern es kommt vorrangig auf die nach außen im Verhältnis zur Umgebungsbebauung prägenden Eigenschaften an, zu denen insbesondere die flächenmäßige Ausdehnung, die Geschosszahl und die Höhe der den Rahmen bildenden Gebäude zählen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.06.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 1691 f.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets" …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Sie können in diesem Fall nach ihrer Nutzungsart unzulässige Vorhaben abwehren, ohne sich auf die qualifizierten Anforderungen des Rücksichtnahmegebots verweisen lassen zu müssen (sog. Gebietserhaltungs- oder Gebietsbewahrungsanspruch, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 4 B 68.08 -, ZfBR 2009, 376 f. sowie Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 ff. = NJW 1994, 1546 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
    Da die Beigeladene daher für den Fall des Unterliegens kein Kostenrisiko zu tragen gehabt hätte (§ 154 Abs. 3 VwGO), ist es nach der Rechtsprechung aller Bausenate des erk. Gerichtshofs auch nicht unbillig, dass sie - korrespondierend - im Falle des Obsiegens keine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten verlangen kann (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 -, VBlBW 2011, 279 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1; …

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91

    Nachbarschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Baurechtliches …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15

    Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Rn. 23 Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Vorhaben die notwendige Rücksichtnahme auf nachbarliche Belange vermissen lässt, sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die tatsächliche oder rechtliche Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, die tatsächliche und rechtliche Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie die Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -BVerwGE 109, 314; Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 68.08 - BRS 73 Nr. 82 [2008]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Beschl. v. 20.3.2012 - 3 S 223/12 - juris).

    Rn. 40 Das Gebot der Rücksichtnahme wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben - wie hier (vgl. unten 2.4) - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2012, a.a.O.; Beschl. v. 7.9.1999 - 3 S 1932/99 - VBlBW 2000, 113; Beschl. v. 28.8.2006 - 3 S 724/06 -).

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Abzuwägen ist, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (st. Rspr., vgl. nur jüngst VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines …

    bb) Soweit der Kläger der Ansicht ist, dass sich das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen nicht hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 1 BauGB einfüge, ist dies - unabhängig davon, wie weit die prägende Umgebung im vorliegenden Fall reicht und ob der Vortrag diesbezüglich stimmig ist - nachbarschutzrechtlich irrelevant, weil ein (behaupteter) diesbezüglicher objektiv-rechtlicher Verstoß vom Gebietserhaltungsanspruch aus § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit §§ 2 - 14 BauNVO von vornherein nicht umfasst ist (…OVG NRW, B.v. 27.10.2016 - 10 B 1040/16 - juris Rn. 6 ff.;… OVG Schleswig-Holst., B.v. 15.1.2013 - 1 MB 46/12 = juris Rn. 5;… B.v. 8.1.2018 - 1 MB 23/17 - Rn. 6;… VG Schleswig, B.v. 25.7.2019 - 2 B 33/19 - juris Rn. 8) und weil § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten des Klägers dann grundsätzlich - vorbehaltlich der weiteren Erwägungen im Folgenden unter cc) - allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme wahrt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 2.2.2019 - 9 CS 18.2305 - juris Rn. 14 m.w.N.;… B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 8 m.w.N.;… OVG NRW, B.v. 27.10.2016 a.a.O.; VGH BW, B.v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 - BauR 2012, 1147 = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 S 2658/10

    Nachbarschutz gegen von einer Videowerbeanlage ausgehende Lichtimmissionen

    Ob das Vorhaben der Beigeladenen diese Voraussetzung in jeder Hinsicht erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, BauR 2009, 1564), kann im Rahmen des vorliegenden Verfahrens dahinstehen, weil § 34 Abs. 1 BauGB nur insoweit nachbarschützende Wirkung hat, als das in dieser Vorschrift im Tatbestandsmerkmal des "Sich-Einfügens" verankerte Rücksichtnahmegebot in seiner drittschützenden Ausprägung verletzt ist (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Urteil v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, DVBI 1981, 928; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 8 K 5584/19

    Baugenehmigung für die Aufstellung zweier Bankcontainer

    Nachbarschützende Wirkung kommt der Vorschrift nur mittelbar über das im Begriff des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zu (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.3.2015, 4 C 12.14, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2012, 3 S 223/12, juris, Urteil vom 17.4.2013, 5 S 3140/11 ).

    Dies ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls - insbesondere der tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastungen der Grundstücke und des Gebiets, der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie der Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile - zu beurteilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2012 - 3 S 223/12 - juris Rn. 6).

    Verstöße gegen das durch den Umgebungsrahmen vorgegebene Maß der baulichen Nutzung führen nur dann zu einer unzumutbaren Belastung des Nachbarn, wenn das Bauvorhaben eine rücksichtlose erdrückende Wirkung entfaltet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2012 - 3 S 223/12 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Rn. 37 Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Vorhaben die notwendige Rücksichtnahme auf nachbarliche Belange vermissen lässt, sind alle Umstände des Einzelfalles - insbesondere der tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie der Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile - zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -BVerwGE 109, 314; Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 68.08 - BRS 73 Nr. 82 [2008]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Beschl. v. 20.3.2012 - 3 S 223/12 - juris).

    Rn. 38 aa) Das Gebot der Rücksichtnahme wird, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben - wie hier - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2012, a.a.O.; Beschl. v. 7.9.1999 - 3 S 1932/99 - VBlBW 2000, 113; Beschl. v. 28.8.2006 - 3 S 724/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Drittschützende Wirkung entfaltet das Rücksichtnahmegebot insoweit, als in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter, d.h. qualifiziert betroffener Nachbarn, Rücksicht zu nehmen ist (Beschl. des Senats v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354 ff.).

    Rn. 25 Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht - unter "Abarbeitung" der Kriterien des Rücksichtnahmegebots - zutreffend die jeweilige individuelle und gebietsbezogene Vorbelastung und die sich hieraus ergebende Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Klägers und des Beigeladenen ermittelt (zu diesen Kriterien vgl. zusammenfassend zuletzt etwa dazu Beschluss des Senats vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 44/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

    Nachbarschützende Wirkung kommt Verstößen gegen die genannten Merkmale nur mittelbar über das im Begriff des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; stRspr).Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG Beschluss vom 03.04.2014 - 4 B 12/14 -, juris; Beschluss vom 14.03.2013 - 4 B 49/12 -, juris; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, der auf die Firsthöhe abstellt).

  • VG Karlsruhe, 27.02.2017 - 3 K 412/17

    Einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Kindertagesstätte mit …

    Nachbarschützende Wirkung kommt der Vorschrift nur mittelbar über das im Begriff des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme zu (…st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 19.03.2015 - 4 C 12/14 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, …sowie Urt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18

    Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie- …

    Unmittelbarer Drittschutz gegen Gebietsveränderungen steht Gebietsanliegern dabei auch - wie hier - im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB zu, wenn die nähere Umgebung der Nutzungsart nach einem der gesetzlich vorgeformten Gebiete nach §§ 2 ff. BauNVO entspricht (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 46/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 S 629/12

    Gebot der Rücksichtnahme im Gewerbegebiet

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12

    Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16

    Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung; …

  • VG Karlsruhe, 18.07.2022 - 2 K 399/22

    Betrieb von mehreren Ferienappartements in einem reinen Wohngebiet; …

  • OVG Bremen, 20.07.2021 - 1 B 192/21

    Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn mit Abweichberechtigung bezüglich …

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens …

  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und …

  • VG Hannover, 22.04.2021 - 4 A 3809/20

    Einfügen; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinschaftseigentum; Geschlossene …

  • VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlender Drittschutz gegen Maß der …

  • VGH Hessen, 17.01.2024 - 5 B 998/23

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 11 Nr. 2 HBO

  • VG Hannover, 21.02.2020 - 4 B 5673/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließung; gebietsübergreifender Nachbarschutz; …

  • VG Freiburg, 30.10.2014 - 4 K 1804/14

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Gaststättenbetriebs

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 3 S 2035/13

    Gefährdung von Mitarbeitern als städtebaulich relevanter Nachteil

  • VG München, 19.05.2020 - M 1 K 16.5906

    Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus - Verletzung der Abstandsflächen

  • VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22

    6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,349
BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11 (https://dejure.org/2012,349)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2012 - 4 B 39.11 (https://dejure.org/2012,349)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 (https://dejure.org/2012,349)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gesamtbetrachtung bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben; bestätigende Stellungnahme einer der Standortgemeinde übergeordneten Landesplanungsbehörde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 BauNVO, § 34 Abs 3 BauGB
    Gesamtbetrachtung bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben; bestätigende Stellungnahme einer der Standortgemeinde übergeordneten Landesplanungsbehörde

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung auf die Verkaufsfläche eines als "Magnetbetrieb" eingeschätzten Einzelhandelsbetriebs bei einem Verkaufsflächenvergleich zur Beurteilung von schädlichen Auswirkungen

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)

    BauGB § 34 Abs. 3.

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einschränkung auf die Verkaufsfläche eines als "Magnetbetrieb" eingeschätzten Einzelhandelsbetriebs bei einem Verkaufsflächenvergleich zur Beurteilung von schädlichen Auswirkungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Einzelfallbetrachtung bei Verkaufsflächenvergleich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Wann bestehen schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche? (IBR 2012, 1202)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1147
  • BauR 2012, 760
  • ZfBR 2012, 254
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
    Der Prüfungsmaßstab der schädlichen Auswirkungen fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 16).

    Aus diesem Grund kann ein Zentrenkonzept auch umgekehrt nichts daran ändern, dass ein Vorhaben gemäß § 34 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn es die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs - wie vom Oberverwaltungsgericht für die Innenstadt der Beklagten festgestellt - so nachhaltig stört, dass der Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrgenommen werden kann (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 13).

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
    Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 9).

    Rn. 14 3.2 Die geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils vom Beschluss des Senats vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - liegt nicht vor.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
    Rn. 7 2.2 Die in Bezug auf den Verkaufsflächenvergleich geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - (BVerwGE 129, 307) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass, wenn ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, weil es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB), nach der tatsächlich vorhandenen Stadtstruktur innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches liegt und auch auf andere zentrale Versorgungsbereiche keine schädlichen Auswirkungen hat (§ 34 Abs. 3 BauGB), ein städtebauliches Entwicklungskonzept hieran nichts ändern kann; denn ein solches Konzept enthält - anders als ein Bebauungsplan z.B. mit Festsetzungen auf der Grundlage von § 9 Abs. 2a BauGB - keine rechtsverbindlichen Festsetzungen (vgl. § 8 Abs. 1 BauGB, Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 5.09 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 208 Rn. 7).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
    Dies ist bereits im Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - NVwZ 1998, 737).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines …

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307, juris Rn. 24 …und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 und 18, juris Rn. 7 ff. und 10 ff.;… Beschlüsse vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9, und vom 12.01.2012 - 4 B 39.11 - BauR 2012, 760, juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2024 - 8 S 2499/22

    Rechtfertigung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; schädliche Auswirkungen …

    Auch können - wie ausgeführt - bereits vorhandene Einzelhandelsbetriebe an anderer Stelle als der des geplanten Vorhabens Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.01.2012 - 4 B 39.11 -, BauR 2012, 760, juris Rn. 12;… Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43.16 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 222 juris Rn. 4;… Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, a.a.O., Rn. 16).
  • VG Sigmaringen, 02.07.2026 - 8 K 1687/24
    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 -, juris Rn. 15 ff. und 16 ff.;… Beschluss vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 -, juris Rn. 9 und vom 12.01.2012 - 4 B 39.11 -, juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373

    Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum …

    Das sind insbesondere neben der Verkaufsfläche des Vorhabens derselben Branche, der voraussichtlichen Umsatzumverteilung und der Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich auch eine etwaige "Vorschädigung" des betroffenen Versorgungsbereichs sowie die Gefährdung eines dort ggf. vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs hat (…zu § 34 Abs. 3 BauGB vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -BVerwGE 129, 307 = juris Rn. 24;… B.v. 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9; B.v. 12.1.2012 - 4 B 39.11 - ZfBR 2012, 254 = juris Rn. 12;… VGH BW, U.v. 24.10.2017 -5 S 1003/16 - juris Rn. 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - 10 A 1136/22

    Drittrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen an Beigeladenen erteilten …

    Rn. 113 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 -, juris, Rn. 12, und vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, juris, Rn. 9, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 -, juris, Rn. 10 ff., 18 ff., und vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, juris, Rn. 14 ff.; OVG NRW, Urteile vom 29. November 2016 - 10 A 55/15 -, juris, Rn. 56 ff., vom 15. Februar 2012 - 10 A 1770/09 -, juris, Rn. 68 ff., vom 1. Februar 2010 - 7 A 1635/07 -, juris, Rn. 97, und vom 1. Juli 2009 - 10 A 2350/07 -, juris, Rn. 84.
  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 12 K 6647/18

    Festsetzung der Planiehöhe als Bezugspunkt der Geländeoberfläche

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307, vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und 18, …sowie Beschluss vom 17. Februar 2009 - 4 B 4.09 -, juris, Rn. 9 und vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 -, BauR 2012, 760; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 S 1389/14 -, juris).
  • VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 19.361

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit …

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (…vgl. BVerwG, Ue.v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - juris Rn. 15 ff. und 16 ff.;… Be.v. 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9, und vom 12.1.2012 - 4 B 39.11 - juris Rn. 12 ff.).
  • VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11

    Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Discountmarkt; Einzelhandel; …

    Rn. 146 vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 - (zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb), juris, und Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, a.a.O.
  • VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10

    Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines …

    Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige Vorschädigung des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Beschluss vom 12.01.2012 - 4 B 38.11 -, BauR 2012, 760).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 U 106/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47669
OLG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 U 106/11 (https://dejure.org/2011,47669)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 U 106/11 (https://dejure.org/2011,47669)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 2 U 106/11 (https://dejure.org/2011,47669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UKlaG; § 5 Abs. 1 UKlaG; § 12 Abs. 2 UWG
    Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Verwendung von unzulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen in bereits abgeschlossenen Verträgen

  • ibr-online

    Unwirksame AGB: Kein Bestandsschutz für Altverträge!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer AGB-Klausel muss auch für Altverträge berücksichtigt werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Widerlegung der Dringlichkeit im Eilverfahren muss eine konkrete frühere Kenntnis des Antragstellers glaubhaft gemacht werden

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit AGB-Klausel - Reichweite Unwirksamkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung gilt auch für Altverträge

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Die Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung gilt auch für bereits geschlossene Verträge.

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von AGB-Bestimmung betrifft auch Altverträge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Verwendung von unzulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen in bereits abgeschlossenen Verträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame AGB: Kein Bestandsschutz für Altverträge! (IBR 2012, 1107)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 142
  • BauR 2012, 1147
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 U 106/11
    Dies bedeutet neben dem Verbot einer Einbeziehung in künftige Verträge auch, dass sich der Verwender hinsichtlich bereits geschlossener Verträge nicht mehr auf sie berufen darf ( BGH, Urt. v. 23.01.2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 1 UKlaG Rn. 12).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 U 106/11
    Rn. 3 Die Vermutung der Dringlichkeit ist widerlegt, wenn der Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist", er also zu lange mit der Rechtsverfolgung wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (BGH, Beschl. v. 01.07.1999 - I ZB 7/99, GRUR 2000, 191 - "Späte Urteilsbegründung";… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 3.15;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 54 Rn. 24).
  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 U 106/11
    Maßgeblich ist dabei das Interesse des Verfügungsklägers an der Rechtsverfolgung, welches sich im Falle einer auf die Unterlassung der Verwendung einzelner Allgemeiner Geschäftsbedingungen gerichteten Verbandsklage am Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klausel(n) orientiert ( BGH, Beschl. v. 28.09.2006 - III ZR 33/06, NJW-RR 2007, 497; derselbe, Beschl. v. 17.09.2003 - IV ZR 83/03, VersR 2004, 131).
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 83/03

    Wert des Beschwerdegegenstands einer Verbandsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 U 106/11
    Maßgeblich ist dabei das Interesse des Verfügungsklägers an der Rechtsverfolgung, welches sich im Falle einer auf die Unterlassung der Verwendung einzelner Allgemeiner Geschäftsbedingungen gerichteten Verbandsklage am Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klausel(n) orientiert ( BGH, Beschl. v. 28.09.2006 - III ZR 33/06, NJW-RR 2007, 497; derselbe, Beschl. v. 17.09.2003 - IV ZR 83/03, VersR 2004, 131).
  • OLG Koblenz, 14.06.2019 - 2 U 1260/17

    Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Trinkgeldempfehlung eines Reiseveranstalters

    Die Bewertung mit 2.500 EUR pro angegriffene Klausel ist als üblich anzusehen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - III ZR 35/15 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 U 106/11 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11   

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https://dejure.org/2012,8839
OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11 (https://dejure.org/2012,8839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.02.2012 - 1 B 317/11 (https://dejure.org/2012,8839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 1 B 317/11 (https://dejure.org/2012,8839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigungsfähigkeit von Strafvollzugseinrichtungen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet; Einordnung einer Wohnstätte des Jugendstrafvollzugs "in freien Formen" i.S.v. § 13 Abs. 3 SächsJStVollzG als Strafvollzugseinrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 570
  • BauR 2012, 1078
  • BauR 2012, 1147
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

    Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Strafvollzugseinrichtungen dienen - nach bauplanungsrechtlichen Maßstäben - weder dem Wohnen noch sozialen Zwecken; sie sind in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet allenfalls im Wege der Befreiung nach § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig (wie BVerwG, Beschl. v. 26. Juli 2005, NVwZ 2005, 1186 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit ausgeführt (BVerwG, Beschl. v. 26. Juli 2005, NVwZ 2005, 1186):.

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Dabei ist nach den in den Gerichts- und Behördenakten befindlichen Plänen und Fotografien auch nichts dafür ersichtlich, dass - wie vom Beigeladenen vorgetragen - der Rahmen der näheren Umgebung weiter zu ziehen wäre (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urt. v. 21. November 1980, DVBl. 1981, 100).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2006 - 10 A 5098/04

    Maßregelvollzugsklinik in Herne bauplanungsrechtlich zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Dass der gesamte Strafvollzug nach § 2 Satz 1 SächsJStVollzG der Resozialisierung dient und mit ihm die Entwicklung der Betroffenen gefördert werden soll (§ 3 SächsJStVollzG), sie insbesondere befähigen soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, stellt den Vollzugscharakter nicht in Frage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juli 2005 a. a. O.;… SächsOVG, Urt. v. 3. März 2005 a. a. O.; OVG NRW, Urt. v. 19. Dezember 2006 - 10 A 5098/04 -, juris Rn. 88), sondern verknüpft die Durchführung des Strafvollzugs nur mit speziellen Zielstellungen, ohne aber die bauplanungsrechtliche Einordnung des Vorhabens zu tangieren.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.06.1989 - 1 A 61/87

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Jugendheims der Freiwilligen Erziehungshilfe …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Rn. 10 Diese bauplanungsrechtliche Einordnung gilt auch für das Projekt "Jugendstrafvollzug in freien Formen", denn auch dieses dient - wie zuvor ausgeführt - der Umsetzung des mit Strafurteil angeordneten Strafvollzugs (§ 1 SächsJStVollzG) und nicht - wie etwa bei einem Jugendheim - der Freiwilligen Erziehungshilfe oder der Fürsorgeerziehung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 29. Juni 1989, BRS 49 Nr. 59).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Derselbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. September.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 und Beschl. v. 1. März 2010, BRS 76 Nr. 165).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Baunutzungsverordnung in dem Gebiet allgemein zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Februar 2000, BRS 63 Nr. 102); auf die nach der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Abs. 1 BauGB, im Übrigen ist § 31 Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.
  • OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04

    bauaufsichtliche Zustimmung, Freigängerhaus, Justizvollzugsanstalt, offener …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2012 - 1 B 317/11
    Rn. 7 Zum Begriff des Wohnens gehört eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2004, BRS 67 Nr. 70; SächsOVG, Urt. v. 3. März 2005, BauR 2005, 1290).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs - Boardinghouse - in einem faktischen …

    Denn er plant, diese Unterkunft an einen wechselnden Kreis von Personen zu vermieten, die dort nicht eine auf Dauer angelegte eigene Häuslichkeit im Sinn eines Lebens "in den eigenen vier Wänden" (BayVGH…, Beschluss vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 12; SächsOVG, Beschluss vom 29.02.2012 - 1 B 3117/11 - BauR 2012, 1078, juris Rn 8) begründen, sondern für kürzere und begrenzte Zeiträume sowie für beschränkte Zwecke - beispielsweise für beruflich bedingte Aufenthalte - unterkommen sollen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 10 S 2.20

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abänderungsverfahren; Gericht der Hauptsache; …

    Rn. 22 Allerdings erscheint eher fraglich, ob in den faktischen Baugebietstypen, die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. November 2015 (…a.a.O., BA S. 6) hier in Betracht kommen, das "Probewohnen" - z.B. als Nutzung in der Art einer wohnähnlichen sozialen Einrichtung - bauplanungsrechtlich zulässig sein kann, etwa im faktischen allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO, im faktischen Dorfgebiet nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO oder im faktischen reinen Wohngebiet als Ausnahme nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (ablehnend BVerwG…, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 4 B 33.05 -, juris Rn. 5 - 8, für ein Freigängerhaus; ebenso SächsOVG, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 1 B 317/11 -, juris Rn. 10 - 13, für den Jugendstrafvollzug in einer Wohnstätte in freier Form als familienähnliche Wohngemeinschaft).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2012 - 9 O 8114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5469
LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2012 - 9 O 8114/11 (https://dejure.org/2012,5469)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.03.2012 - 9 O 8114/11 (https://dejure.org/2012,5469)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16. März 2012 - 9 O 8114/11 (https://dejure.org/2012,5469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertragskündigung - Fortbestand der kaufrechtlichen Verpflichtungen des Bauträgers

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 S. 1; BGB § 873 Abs. 1
    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks nach Kündigung des Kaufvertrags aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks nach Kündigung des Kaufvertrags aus wichtigem Grund

  • ibr-online

    Kündigung des Bauerrichtungsteils: Auswirkungen auf Kaufvertrag?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Zahlungsanforderung des Bauträgers rechtfertigt Kündigung des werkvertraglichen Vereinbarungsteils

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauerrichtungsteil gekündigt: Was wird aus dem Grundstücksgeschäft? (IBR 2012, 1351)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1147
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2012 - 9 O 8114/11
    17 Auf Grund der aus diesen Umständen berechtigten Kündigung der Kläger vom 26.11.2010 ist die (werkvertragliche) Pflicht der Beklagten, das Gebäude auf dem obigen Grundstück zu sanieren und zum Teil neu zu erstellen, für die Zukunft entfallen (BGH, VII ZR 366/83, Urteil vom 21.11.1985, NJW 1986, 925/927).
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