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   BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10   

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BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10 (https://dejure.org/2011,3068)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2011 - XII ZB 468/10 (https://dejure.org/2011,3068)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 (https://dejure.org/2011,3068)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 FamFG, § 117 Abs 1 FamFG, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung; Überprüfung einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft; Eingang der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen erstinstanzlichen ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder Rechtsbehelf, das zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die einzuhaltende Form und Frist erstrecken; Erstecken der Rechtsbehelfsbelehrung auf das statthafte Rechtsmittel oder ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsmittelbegründung, Fristversäumung, Geschäftsstellenauskunft

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung; Überprüfung einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft; Eingang der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen erstinstanzlichen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung; Überprüfung einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft; Eingang der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen erstinstanzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstecken der Rechtsbehelfsbelehrung auf das statthafte Rechtsmittel oder Rechtsbehelf, das zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die einzuhaltende Form und Frist; Prüfung der Formalien einer Beschwerde als Aufgabe des Beschwerdeführers sowie ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG und Beschwerdeformalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbelehrung in Familiensachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbegründung beim iudex ad quem

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formalien bei der Rechtsmitteleinlegung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inhalt der nach § 39 FamFG vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vertrauen auf unrichtige Geschäftsstellenauskunft

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vertrauen auf unrichtige Geschäftsstellenauskunft

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vertrauen auf unrichtige Geschäftsstellenauskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2887
  • MDR 2011, 933
  • FGPrax 2011, 258
  • FamRZ 2011, 1389
  • AnwBl 2011, 222
  • BtPrax 2011, 223 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425).

    Dazu gehört auch die Information über einen bestehenden Anwaltszwang (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 14; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308 S. 196).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Zur Form und Frist der Beschwerdebegründung verlangt die Vorschrift hingegen keine Belehrung (im Anschluss an BAG, 4. Juni 2003, 10 AZR 586/02, ZIP 2003, 1850 zu § 9 Abs. 5 Satz 3 und 4 ArbGG).

    Zur Form und Frist der Beschwerdebegründung verlangt die Vorschrift hingegen keine Belehrung (vgl. BAG ZIP 2003, 1850 zu § 9 Abs. 5 Satz 3 und 4 ArbGG; Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 39 Rn. 12; Prütting/Helms/Abramenko FamFG § 39 Rn. 11; Bahrenfuss/Rüntz FamFG § 39 Rn. 6).

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 209/97

    Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Bei dieser Prüfung kann er sich nicht mit einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft entlasten, wenn seine Verfahrensbevollmächtigte die Auskunft pflichtwidrig nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 209/97, VersR 1998, 1046).

    Bei dieser Prüfung kann er sich nicht mit einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft entlasten, wenn seine Verfahrensbevollmächtigte die Auskunft, wie hier, pflichtwidrig nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (BGH Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 209/97 - VersR 1998, 1046).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Andererseits muss auch die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (BVerfG NJW 2006, 1579).

    Das gilt auch deswegen, weil die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (BVerfG NJW 2006, 1579).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Eine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmittelbegründung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, besteht deswegen nicht (vgl. BGH Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Der die Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373 und vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 - NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Der die Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373 und vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 - NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BGH Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06 - FamRZ 2009, 320 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Auch wenn die Akten zunächst noch vom Ausgangsgericht angefordert werden müssen, kann die Beschwerdebegründungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Verlängerungsantrages noch später verlängert werden (BGHZ-GSZ 83, 217 = NJW 1982, 1651).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 371 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff.).

    Ihm obliegt es deswegen auch, dafür Sorge zu tragen, dass das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 371 Rn. 8 und BGH Beschluss vom 4. Dezember 1991 - VIII ZB 34/91 - VersR 1992, 1023 f.).

  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Einreichnung einer Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht durch

    Dies ist der Fall, wenn ein Schriftsatz bei dem unzuständigen Ausgangsgericht so zeitig eingeht, dass die Partei darauf vertrauen darf, ihre Rechtsmittelschrift werde noch rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 19]; Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 13]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - IZB 42/22, juris Rn. 19).

    Es besteht deshalb keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern und auf diese Weise der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes allgemein abzunehmen (BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 6]).

    Geht ein fristgebundener Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, ist dieses deshalb grundsätzlich lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 12]; NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 [juris Rn. 7]; NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 21]; NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

    (a) Ein ordentlicher Geschäftsgang erfordert nicht, dass das unzuständige Gericht die Weiterleitung einer fristgebundenen Rechtsmittelschrift an das zuständige Rechtsmittelgericht beschleunigt veranlasst (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]; NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16]; NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 13]; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386 [juris Rn. 18]; BGH, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 14]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011, XII ZB 468/10, juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

    (b) Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (s. etwa BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - juris Rn. 12 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG FamRZ 2001, 827; ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389, 1390 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649, 1650).

    Selbst wenn der Vorsitzende des Beschwerdesenats oder dessen Vertreter schon am nächsten Arbeitstag nach dem Eingang des Schriftsatzes dessen Weiterleitung an den Bundesgerichtshof angeordnet hätte - was im Rahmen eines gewöhnlichen Geschäftsganges noch nicht einmal geboten gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 - juris Rn. 8 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 13) - und diese Weiterleitung am nächsten Tag von der Geschäftsstelle veranlasst worden wäre, hätte (weil es inzwischen Freitag war) wegen des bevorstehenden Wochenendes nicht erwartet werden können, dass das Schreiben noch am selben Tag an das Postbeförderungsunternehmen zur Übermittlung an den Bundesgerichtshof gelangte (vgl. auch BGH Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06 - FamRZ 2009, 320, 321).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat mithin darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).

    Bei der Frage, ob eine fristgerechte Weiterleitung im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu erwarten war, ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]).

    (c) Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, den Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (BVerfG, NJW 2001, 1343 [juris Rn. 11]; vgl. auch BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12, juris Rn. 14).

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Für die Wahrung der Begründungsfrist ist jedoch allein der Eingang des Schriftsatzes beim zuständigen Beschwerdegericht maßgeblich (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 10).

    (1) Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses grundsätzlich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12).

  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im

    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 22; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff. jeweils mwN).

    Zunächst stellt es kein Versäumnis dar, dass der am Samstag eingegangene Schriftsatz nicht schon am Montag, sondern erst am Dienstag bearbeitet wurde (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 13).

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses grundsätzlich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12 - FamRZ 2014, 550 Rn. 14; vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 26 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Ihm obliegt es deswegen auch, dafür Sorge zu tragen, dass das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 28; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 FamRZ 2011, 1389 Rn. 8 und BGH Beschluss vom 4. Dezember 1991 - VIII ZB 34/91 - VersR 1992, 1023 f.).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 155/13

    Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des

    Auch darüber konnte bei der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners kein Zweifel bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 10).

    Nach der auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsuchender allerdings darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten wird (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 26 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12).

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 571/12

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist einer Familienstreitsache: Beginn der

  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 134/13

    Ehe- und Familienstreitsachen: Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung

  • LG Karlsruhe, 27.08.2014 - 5 T 66/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Widerspruch gegen die Eintragung ins

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der

  • BGH, 28.02.2012 - II ZB 27/10

    Unterzeichnung eines Verlängerungsantrags bzgl. der Berufungsbegründungsfrist

  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

  • OLG Frankfurt, 11.11.2019 - 4 WF 125/19

    Prüfungsumfang bei fehlender Begründung der Beschwerde im vereinfachten

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhafter Verkennung einer

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 15 U 172/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Grundstücks durch Bauarbeiten;

  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

  • OLG Hamm, 26.04.2012 - 1 UF 295/11

    Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Abänderungsklage mangels

  • OLG München, 05.03.2018 - 7 U 3442/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • OLG Naumburg, 07.10.2011 - 8 UF 197/11

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Schuldhafte Versäumung der

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   BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11   

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BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,1468)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2011 - 5 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,1468)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,1468)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; Art. 316e Abs. 1 EGStGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e EMRK; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale Persönlichkeitsstörung; psychische Störung

  • lexetius.com

    StGB § 66b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; EGStGB Art. 316e Abs. 1; MRK Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 66b Abs 1 S 1 StGB vom 23.07.2004, § 66b Abs 2 StGB vom 23.07.2004, Art 316e Abs 1 StGBEG
    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung kann bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigen; Nachträgliche Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei einer dissozialen Persönlichkeitsstörung

  • Bt-Recht

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Nachträgliche Anordnung), Dissoziale Persönlichkeitsstörung, Begriff der psychischen Störung

  • rewis.io

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung kann bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigen; Nachträgliche Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei einer dissozialen Persönlichkeitsstörung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung und die dissoziale Persönlichkeitsstörung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sexualstraftäter erhält nachträgliche Sicherheitsverwahrung

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Weitergeltung der verfassungswidrigen Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bis zur Neuregelung, längstens bis 31.5.2013 (Prof. Dr. Tobias Singelnstein; ZIS 1/2012, S. 128-131)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 254
  • NJW 2011, 2744
  • NStZ 2011, 631
  • StV 2011, 674
  • JR 2012, 171
  • BtPrax 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt.

    Angesichts der fehlerfrei getroffenen Bewertung im angefochtenen Urteil ist zweifelsfrei auszuschließen, dass bei einer tatgerichtlichen Beurteilung in positiver Kenntnis des vom Bundesverfassungsgericht über BGHSt 55, 234 hinaus eingeschränkten Maßstabes ein abweichendes Ergebnis erzielt werden könnte.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    Eine dissoziale Persönlichkeitsstörung unterfällt, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB erfüllt, dem Begriff der psychischen Störung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK, § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG und kann bei aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten ableitbarer hochgradiger Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB aF rechtfertigen (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, BGBl. I S. 1003).

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003) darf § 66b Abs. 2 StGB aF auf Taten, die - wie vorliegend - vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind, allerdings nur noch dann angewendet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet.

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    Das Landgericht hat auf Tatsachen abgestellt, die vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten auf einer abweichenden Grundlage belegen und somit rechtlich in einem neuen Licht erscheinen lassen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08, BGHSt 52, 379, 390 ff.).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 173/96

    Revisiosnrechtliche Überprüfung der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    Dem Urteilstenor und der Schilderung der zugrunde liegenden Taten lassen sich jedoch zumal angesichts der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten Einzelstrafen von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe für die drei Sexualverbrechen sicher entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 1 StR 173/96).
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs verweist auf die Stellungnahme des Vorsitzenden des 5. Strafsenats, der zum Begriff der psychischen Störung auf das Urteil vom 21. Juni 2011 (BGHSt 56, 254) Bezug nimmt.
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Vielmehr sind auch spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz sowie der Impuls- und Triebkontrolle unter diesen Begriff zu fassen; gleiches gilt insbesondere auch für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (BVerfG, a.a.O., S. 1943 , S. 1946 ; vgl. dazu auch BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 u.a. -, juris Rn. 7, sowie Beschluss vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11 -, juris Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Übergangsregelung in Ziff. III 2. a) des Entscheidungstenors für die "Altfälle" die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. ihre Fortdauer unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Betreffende an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leide (vgl. - diesen Vorgaben Rechnung tragend - nunmehr auch BGH, Beschl. v. 23.5.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - NJW 2011, 1981; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 -).

    Das Tatbestandsmerkmal des "unsound mind" setzt nach der Rechtsprechung des EGMR voraus, dass es sich um eine zuverlässig nachgewiesene psychische Störung - "true mental disorder" - handelt, die eine zwangsweise Unterbringung erfordert - "warranting compulsory confinement" -, und die fortdauert - "the validity of continued must depend upon the persistence of such a disorder" - (zuletzt EGMR, Urt. v. 21.6.2005, Beschwerde-Nr. 517/02, K. ./. Vereinigtes Königreich); zu einer Einschränkung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB muss sie hingegen gerade nicht führen (vgl. BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - NJW 2011, 1931; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744).

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Namentlich die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung kann nur dann noch als verhältnismäßig angesehen werden, wenn auch der gebotene Abstand zur Strafe gewahrt ist und weiter die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK erfüllt sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11); das heißt, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThuG) leidet (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Senatsurteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker" auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtsache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.).
  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20

    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern:

    Denn neue Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift können auch dann gegeben sein, wenn die Gefährlichkeit des Täters vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 63 StGB auf einer abweichenden Grundlage belegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 2 StR 211/11, Rn. 13; Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, NJW 2011, 2744 Rn. 18 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Unerheblich ist hingegen, ob er zugleich subjektiv einen Leidensdruck oder eine Behinderung in seiner Lebensführung empfindet (BVerfG, Beschl. v. 15.9.2011 - 2 BvR 1516/11 - StV 2012, 25 ; zum Fehlen eines Leidensdrucks gerade in den Fällen der dissozialen Persönlichkeitsstörung siehe auch Dessecker, zis 2011, 706, 712), ob sie mit Heilungschancen behandelt werden kann (hierzu Morgenstern, zis 2011, 974, 979) und ob sie eine Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedingt (zur Abkopplung des Begriffs der psychischen Störung von den §§ 20, 21 StGB auch BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744 ).
  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall (strikte

    Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11

    Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in

    Sie erschließt sich aber zwanglos daraus, dass die Beschränkung der in Nr. 11. 2 des Urteilstenors der Senatsentscheidung aufgeführten Vorschriften auf § 66b II StGB und 7 II JGG (sowie § 67d III StGB) ersichtlich nur den dem BVerfG vorgelegten Fällen geschuldet war, die eine mittelbare Überprüfung eben nur dieser Vorschriften erforderten (BGH, Urt. v. 21.06.2011 - 5 StR 52/11 - juris Rn 21).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auf die vom Bundesverfassungsgericht für Fälle rückwirkender Anwendung im Rahmen von § 66b oder § 67d StGB entwickelten nochmals deutlich strengeren Verhältnismäßigkeitskriterien (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) kommt es hier nicht an.
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13

    Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei dissozialer Persönlichkeitsstörung und

  • OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11

    Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung;

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

  • OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der zehnjährigen Höchstdauer:

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Rechtsprechung
   LG Kleve, 10.08.2011 - 4 T 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27677
LG Kleve, 10.08.2011 - 4 T 30/11 (https://dejure.org/2011,27677)
LG Kleve, Entscheidung vom 10.08.2011 - 4 T 30/11 (https://dejure.org/2011,27677)
LG Kleve, Entscheidung vom 10. August 2011 - 4 T 30/11 (https://dejure.org/2011,27677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landeskasse hat nach Zahlung von Ersatz für Betreuungsaufwendungen an den Betreuer Anspruch auf Ausgleich gegenüber dem Betreuten; Auswirkungen einer Vergütung von Aufwendungsersatz für Betreuung gegenüber dem Betreuer auf den Anspruch der Landeskasse gegenüber dem ...

  • Bt-Recht

    Regress der Staatskasse

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836e; BGB § 1908i Abs. 1
    Landeskasse hat nach Zahlung von Ersatz für Betreuungsaufwendungen an den Betreuer Anspruch auf Ausgleich gegenüber dem Betreuten; Auswirkungen einer Vergütung von Aufwendungsersatz für Betreuung gegenüber dem Betreuer auf den Anspruch der Landeskasse gegenüber dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungskosten - es gilt das Prinzip der Bedarfsdeckung aus dem Einkommen im Zuflussmonat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2011 - 4 T 30/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob wegen Mittellosigkeit des Betreuten die Betreuervergütung aus der Staatskasse gezahlt wird, ist hierbei der Zeitpunkt der gerichtlichen Festsetzungsentscheidung (vgl. OLG I FamRZ 2008, 91 ff.; Münch/Komm/X, BGB, 5. Aufl., § 1836d, RdNr. 12).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2011 - 4 T 30/11
    (vgl. OLG G, Beschluss vom 03.12.2002, Az.: 20 W 366/02, zitiert nach Juris, dort allerdings noch zu den Bestimmungen des BSHG).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20782
LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11 (https://dejure.org/2011,20782)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2011 - 10 T 29/11 (https://dejure.org/2011,20782)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 10 T 29/11 (https://dejure.org/2011,20782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Dauer einer einstweiligen Anordnung im Unterbringungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Eine einstweilige Anordnung nach § 331 Familienverfahrensgesetz (FamFG) kommt nur für die Dauer von zwei /drei Wochen bei fehlender Stellungnahme des bereits bestellten Verfahrenspflegers in Betracht

  • Bt-Recht

    Dauer einer einstweiligen Anordnung, Unterbringungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 51 Abs. 1; FamFG § 331; FamFG § 332
    Eine einstweilige Anordnung nach § 331 Familienverfahrensgesetz ( FamFG ) kommt nur für die Dauer von zwei /drei Wochen bei fehlender Stellungnahme des bereits bestellten Verfahrenspflegers in Betracht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dauer einer einstweiligen Anordnung im Unterbringungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1612
  • BtPrax 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 479/02

    Betreuung: Persönliche Anhörung des Betreuten vor Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung an die Vorinstanz zurückgeben kann, wenn das Nichtabhilfeverfahren schwerwiegende Mängel aufweist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2003, 964; OLG München FamRZ 2010, 1000; ferner Abramenko, Rechtsprechungsübersicht zum erstinstanzlichen Verfahren und den Rechtsmitteln nach dem FamFG, FGPrax 2010, 217, 218).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung an die Vorinstanz zurückgeben kann, wenn das Nichtabhilfeverfahren schwerwiegende Mängel aufweist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2003, 964; OLG München FamRZ 2010, 1000; ferner Abramenko, Rechtsprechungsübersicht zum erstinstanzlichen Verfahren und den Rechtsmitteln nach dem FamFG, FGPrax 2010, 217, 218).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12754
OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09 (https://dejure.org/2011,12754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.01.2011 - 3 W 124/09 (https://dejure.org/2011,12754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 (https://dejure.org/2011,12754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 2 VBVG, § 5 Abs 1 S 1 VBVG, § 5 Abs 3 S 1 VBVG, § 1836 Abs 1 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Umstände zur Feststellung der Heimaufnahme eines Betreuten; Kriterien für die Beweisaufnahme; Indiz für die Qualifizierung einer Einrichtung; Umfang des Aufwendungsersatzes bei Ratenzahlung des Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur vergütungsrechtlichen Auslegung des Lebens in einem Heim gem. § 5 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG); Anspruch eines Betreuers auf Geltendmachung seines gesamten Vergütungsersatzes und Aufwendungsersatzes gegenüber der Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1754
  • BtPrax 2011, 223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09
    Das Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme, sondern auf eine strikte, an griffige und leicht feststellbare Kriterien gebundene Begriffsbestimmung angelegt (BGH, NJW-RR 2008, 739; OLG Brandenburg, BtPrax 2009, 125).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09
    Damit fehlen Leistungen, die der Heimbegriff notwendig voraussetzt, nämlich die umfangreiche hauswirtschaftliche und pflegerische Betreuung (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 167) und das Angebot sämtlicher, im Heimpreis eingeschlossener Hauptmahlzeiten (vgl. OLG Schleswig, BtPrax 2006, 115).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 71/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09
    Das Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme, sondern auf eine strikte, an griffige und leicht feststellbare Kriterien gebundene Begriffsbestimmung angelegt (BGH, NJW-RR 2008, 739; OLG Brandenburg, BtPrax 2009, 125).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09
    Diesem Umstand kommt eine indizielle Beutung für die Qualifikation der Einrichtung zu, hier in dem Sinne, dass es sich nicht um ein Heim handelt (vgl. zur indiziellen Bedeutung im umgekehrten Fall - die Einrichtung untersteht der Heimaufsicht - BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010, XII ZB 90/09).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09
    Anhaltspunkte dafür, dass diese beiden Leistungsbereiche nur formal von einander getrennt sind, in Wirklichkeit aber unauflöslich miteinander verknüpft sind, liegen nicht vor (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
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