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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 26.01.1993 - C-112/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,401
EuGH, 26.01.1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EStG § 1

  • EU-Kommission PDF

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Bestimmungen des Vertrages; Persönlicher Geltungsbereich; Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte; Ausschluß; Wohnsitz in einem ...

  • EU-Kommission

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

  • Wolters Kluwer

    Höhere Steuerbelastung von nicht im Inland wohnenden eigenen Staatsangehörigen im Gegensatz zu dort wohnenden; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung Gebietsansässiger und Gebietsfremder mit Art. 52 EWG-Vertrag; Verbot des Diskriminierung aus Gründen der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit und beschränkte Steuerpflicht eines deutschen Staatsangehörigen mit niederländischem Wohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 7; EWG-Vertrag Art. 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte - Ausschluß - Wohnsitz in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Art. 52, 7, 58 EWGV
    Einkommensteuer; höhere steuerliche Belastung von beschränkt steuerpflichtigen Selbständigen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 995
  • NVwZ 1993, 461 (Ls.)
  • BB 1993, 347
  • BB 1993, 437
  • DB 1993, 359
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Schließlich verweist es darauf, daß nach dem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273) eine Ungleichbehandlung bei der Ausübung der vom EWG-Vertrag eingeräumten Rechte weder mit der fehlenden Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Steuerrechts noch mit der Pflicht zur Beachtung eines mit einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossenen Abkommens, wie im vorliegenden Fall des Abkommens vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (BGBl. 1960 II, S. 1781), gerechtfertigt werden könne.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399) vertritt es die Ansicht, der Kläger befinde sich, da er sich in einem anderen Staat niedergelassen habe als dem, in dem er wohne, in einer Lage, die mit derjenigen aller anderen Personen, die in den Genuß der durch den EWG-Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kämen, vergleichbar sei.
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Unter Berufung auf das Urteil vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779) führt das Finanzgericht weiter aus, auch mit der Aufnahme einer selbständigen Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat verbundene steuerliche Nachteile beschränkten die in Artikel 52 EWG-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit.
  • EuGH, 09.06.1977 - 90/76

    Van Ameyde / UCI

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1977 in der Rechtssache 90/76 (Van Ameyde, Slg. 1977, 1091, Randnr. 27) festgestellt hat, wird die Durchführung des in Artikel 7 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatzes für das Niederlassungsrecht in Artikel 52 gewährleistet.
  • EuGH, 19.11.2015 - C-241/14

    Bukovansky - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der …

    Da Art. 9 des Anhangs I des Abkommens über die Freizügigkeit die Durchführung dieses Grundsatzes im Bereich der Freizügigkeit der Erwerbstätigen gewährleistet, besteht auch kein Grund zur Annahme, dass eine gegen den genannten Art. 2 verstoßende Diskriminierung vorliegt (vgl. entsprechend Urteil Werner, C-112/91, EU:C:1993:27, Rn. 19 und 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00

    Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird, stellt sich die weitere Frage, ob die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden können.

    In der Sache "Werner" hat der EuGH in EuGHE 1993, I-429, Rz. 17, ausgeführt, dass es nicht gegen EG-Recht verstößt, wenn ein Mitgliedstaat seinen eigenen im Mitgliedstaat arbeitenden Staatsangehörigen eine höhere Steuerbelastung auferlegt, wenn diese im Ausland wohnen.

    Es ist daher fraglich, ob die Kläger noch nach den Grundsätzen der Entscheidung in EuGHE 1993, I-429, 463 zu behandeln sind oder ob sie aufgrund ihrer Auslandstätigkeit einen vergleichbaren Schutz wie ausländische Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen können.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil in EuGHE 1993, I-429, 463 - Werner entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - …

    Nach Auffassung des Riksskatteverk ergibt sich aus dem Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429), dass die vom Vertrag gewährten Grundfreiheiten im Ausgangsfall nicht geltend gemacht werden könnten, da der Sachverhalt auf einen einzigen Mitgliedstaat beschränkt sei.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1992 - C-112/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21780
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1992 - C-112/91 (https://dejure.org/1992,21780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.1992 - C-112/91 (https://dejure.org/1992,21780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - C-112/91 (https://dejure.org/1992,21780)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hans Werner gegen Finanzamt Aachen-Innenstadt.

    Steuern - Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen - …

    Der Beklagte, die niederländische Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreichs wenden ein, dass sich ein Arbeitnehmer gegenüber dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nur auf Art. 39 EG berufen könne, nachdem er Gebrauch von seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit gemacht habe.{FN-VERWEIS:17} Dies sei nach dem Urteil Werner{FN-VERWEIS:18} nicht der Fall, wenn der Betroffene durchgängig in seinem Heimatstaat gearbeitet und nur seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt habe.

    {FN:18} - Urteil vom 26. Januar 1993, Werner (C-112/91, Slg. 1993, I-429, Randnrn.

    Für den restriktiven Ansatz im Urteil Werner hat sich jüngst auch Generalanwalt Geelhoed ausgesprochen (Schlussanträge vom 28. September 2006, Hartmann (C-212/05, Slg. 2006, I-0000, Nrn. 32 bis 42).

    Stattdessen erwähnt der Gerichtshof das Urteil Werner mit keinem Wort.

    So bereits Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen vom 6. Oktober 1992, Werner (C-112/91, Slg. 1993, I-429, Nr. 30).

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