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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 28.04.1998 | Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.1997 - C-116/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1897
EuGH, 06.11.1997 - C-116/96 (https://dejure.org/1997,1897)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.1997 - C-116/96 (https://dejure.org/1997,1897)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 1997 - C-116/96 (https://dejure.org/1997,1897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Grenzüberschreitender Personenverkehr - Ort und Grundlage der Besteuerung der Beförderungsleistung

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 b; ; UStG 1980 § 3a Abs. 2 Nr. 2; ; UStG 1980 § 10 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Reisebüro Binder

  • EU-Kommission PDF

    Reisebüro Binder / Finanzamt Stuttgart-Körperschaften

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Dienstleistungen - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - Grenzueberschreitende Personenbeförderung gegen einen Pauschalpreis - Aufteilung der ...

  • EU-Kommission

    Reisebüro Binder / Finanzamt Stuttgart-Körperschaften

  • Wolters Kluwer

    Ort und Grundlage der Besteuerung der Beförderungsleistung im grenzüberschreitenden Personenverkehr; Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer für Beförderungsleistungen, die im Rahmen grenzüberschreitender Busreisen zu einem Pauschalpreis erbracht ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Grenzüberschreitender Personenverkehr

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 3a, 10 UStG 1980
    Umsatzsteuer; grenzüberschreitende Personenbeförderung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 9, Richtlinie 77/388/EWG Art 9
    Gesamtentgelt; Grenzüberschreitende Personenbeförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 378
  • DB 1997, 2414
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.07.1985 - 168/84

    Berkholz / Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt - Einheitliche Festlegung des …

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-116/96
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84 (Berkholz, Slg. 1985, 2251, Randnr. 14) ausgeführt hat, enthält Artikel 9 der Sechsten Richtlinie, der durch eine einheitliche Festlegung des steuerlichen Anknüpfungspunkts bei Dienstleistungen den jeweiligen Geltungsbereich des nationalen Mehrwertsteuerrechts angemessen abgrenzen soll, insoweit in Absatz 1 eine allgemeine Regel und in Absatz 2 eine Reihe besonderer Anknüpfungspunkte.
  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste …

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-116/96
    Diese besondere Anknüpfungsregelung für Beförderungsleistungen, die von der in Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Regelung zur Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung abweicht, soll daher gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Gebiet zurückgelegt werden (Urteile vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 16, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 10).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-331/94

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-116/96
    Diese besondere Anknüpfungsregelung für Beförderungsleistungen, die von der in Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Regelung zur Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung abweicht, soll daher gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Gebiet zurückgelegt werden (Urteile vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 16, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 10).
  • EuGH, 23.01.1986 - 283/84

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-116/96
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 (Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, Randnr. 17) entschieden hat, ist diese Ausnahme von der allgemeinen Regel des Absatzes 1 deshalb geboten, weil für den Beförderer der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit keine sinnvolle Anknüpfung für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Hinblick auf die Besteuerung darstellt.
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld …

    Diese Sonderregelung für Beförderungsleistungen soll --insbesondere bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen-- sicherstellen, dass jeder Mitgliedstaat die (Teil-)Strecken tatsächlich besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet liegen (Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--, Urteile vom 6. November 1997 C-116/96, Reisebüro Binder, Slg. 1997, I-6103;… vom 23. Mai 1996 C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675 Rdnr. 10;… vom 13. März 1990 C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691 Rdnr. 15; vgl. allgemein die 7. Begründungserwägung zur Richtlinie 77/388/EWG).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 26/03

    USt: Bestattungsunternehmer; Überführungen in Drittlandgebiet

    41; vom 26. September 1996 Rs. C-327/94 --Dudda--, Slg. 1996, I-4597, BStBl II 1998, 313; vom 6. November 1997 Rs. C-116/96 --Binder--, Slg. 1997, I-6103, UR 1998, 146 RandNr.

    Es handelt sich insoweit um eine Leistung, die sich auf das Gebiet verschiedener Staaten erstrecken kann, so dass ein anderes Kriterium erforderlich ist, das eine Abgrenzung der Besteuerungsbefugnisse ermöglicht (EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-6103, UR 1998, 146 RandNr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-294/21

    Navitours - Vorabentscheidungsersuchen - Steuern - Mehrwertsteuer - Sechste …

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 1997, Reisebüro Binder (C-116/96, EU:C:1997:520, Rn. 12 bis 14).

    {FN:17} Dieser Grundsatz wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. November 1997, Reisebüro Binder (C-116/96, EU:C:1997:520, Rn. 15 und 16), ausdrücklich bestätigt.

    {FN:42} Vgl. Urteil vom 6. November 1997, Reisebüro Binder (C-116/96, EU:C:1997:520, Rn. 12), und zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (…C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 41).

  • BFH, 12.03.1998 - V R 17/93

    Grenzüberschreitende Personenbeförderung: Entgeltaufteilung

    Der EuGH hat durch Urteil vom 6. November 1997 Rs. C-116/96 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1998, 20) für Recht erkannt:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-218/10

    ADV Allround - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. 9 Abs. 2 …

    {FN:14} - Vgl. in diesem Zusammenhang oben Nr. 34 und Urteil vom 6. November 1997, Reisebüro Binder (C-116/96, Slg. 1997, I-6103, Randnr. 13).

    {FN:15} - Vgl. in dieser Hinsicht Urteile Reisebüro Binder, oben in Fn. 14 angeführt, Randnr. 12, und Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, oben in Fn. 10 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-116/96

    Reisebüro Binder - "Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorabentscheidung - …

    wegen Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH, Slg. 1997, I-6103) abgeschlossenen Verfahrens erläßt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Die Reisebüro Binder GmbH (im folgenden: Binder GmbH) hat mit zwei Antragsschriften vom 15. Dezember 1997 und vom 29. Januar 1998, die am 2. Februar 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 41 der EG-Satzung des Gerichtshofes einen Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH, Slg. 1997, I-6103) abgeschlossenen Verfahrens gestellt.

  • FG Nürnberg, 17.03.2009 - 2 K 1474/07

    Einheitliche Leistung - Bestimmung des Leistungsorts eines "driving-services" für …

    Sie verweise auf die EuGH-Entscheidung vom 06.11.1997/Rs. C-116/96 Binder (UR 1998, 146), wonach sich aus der nationalen Rechtsprechung keine Benachteiligung im internationalen Wettbewerb ergeben dürfe, da z.B. vergleichbare englische Unternehmen nicht mit britischer Steuer über im Ausland durchgeführte Fahrten abrechnen müssten.

    Mit den Vorschriften soll sichergestellt werden, dass jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Gebiet zurückgelegt werden (EuGH-Urteil vom 06.11.1997 C-16/96, UR 1998, 146).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-294/21

    Navitours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Diese besondere Anknüpfungsregelung für Beförderungsleistungen soll daher gewährleisten, dass jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für diejenigen Teilstrecken besteuert, die in seinem Gebiet zurückgelegt werden (Urteil vom 6. November 1997, Reisebüro Binder, C-116/96, EU:C:1997:520, Rn. 13 und 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …

    {FN:47} - Vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 1985, Berkholz (168/84, Slg. 1985, 2251, Randnr. 14), vom 23. Januar 1986, Trans Tirreno Express (283/84, Slg. 1986, 231, Randnr. 14), vom 20. Februar 1997, DFDS (C-260/95, Slg. 1997, I-1005, Randnr. 18), vom 6. November 1997, Reisebüro Binder (C-116/96, Slg. 1997, I-6103, Randnr. 12), vom 11. September 2003, Cookies World (C-155/01, Slg. 2003, I-8785, Randnr. 46), vom 29. März 2007, Aktiebolaget NN (C-111/05, Slg. 2007, I-2697, Randnr. 43), und vom 26. Januar 2012, ADV Allround (C-218/10, Randnr. 27).
  • FG Köln, 22.06.2001 - 2 K 92/99

    Ort der Geschäftsleitung bei Schiffsfracht- und Fuhrunternehmen

    Ergänzend kann insoweit auf die EuGH -Entscheidung in Sachen Binder ( EuGH Urteil vom 6.11.1997 Rs C-116/96, UR 1998, 146) verwiesen werden, in der der EuGH für den Bereich der Beförderungstätigkeit eine Anknüpfung an den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit für nicht sinnvoll angesehen hat (vgl. auch Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b der 6. MwSt. Richtlinie).
  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 337/05

    Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bei einem von einem Reiseunternehmen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-382/02

    Cimber Air

  • FG München, 13.11.2014 - 14 K 2681/12

    Umkehr der Steuerschuldnerschaft und Beförderungseinzelbesteuerung

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Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-116/96 REV   

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https://dejure.org/1998,3660
EuGH, 28.04.1998 - C-116/96 REV (https://dejure.org/1998,3660)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-116/96 REV (https://dejure.org/1998,3660)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-116/96 REV (https://dejure.org/1998,3660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorabentscheidung - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 41

  • Europäischer Gerichtshof

    Reisebüro Binder

    "Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorabentscheidung - Offensichtliche Unzulässigkeit"

  • EU-Kommission PDF

    Reisebüro Binder

    EG-Vertrag, Artikel 177; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 98 bis 100
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Beurteilung durch das nationale Gericht - Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Vorabentscheidung abgeschlossenen Verfahrens durch die Parteien des Ausgangsverfahrens - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Reisebüro Binder

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-116/96 abgeschlossenen Verfahrens; Anwendbarkeit des Art. 41 der EG-Satzung auf die in Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteile; Abschließende Aufzählung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EG-Satzung Art. 41
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Beurteilung durch das nationale Gericht - Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Vorabentscheidung abgeschlossenen Verfahrens durch die Parteien des Ausgangsverfahrens - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 177 - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-116/96
    Nach Einreichung ihres ersten Antrags war der Binder GmbH vom Kanzler des Gerichtshofes mitgeteilt worden, daß Artikel 41 der EG-Satzung des Gerichtshofes, wie aus dem Beschluß vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85 (Wünsche, Slg. 1986, 947, Randnr. 14) ausdrücklich hervorgehe, auf die in Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteile nicht anwendbar sei.

    Nur das nationale Gericht, an das ein solches Urteil gerichtet ist, könnte dem Gerichtshof gegebenenfalls neue Gesichtspunkte unterbreiten, die ihn dazu veranlassen könnten, eine bereits gestellte Frage abweichend zu beantworten (Beschluß Wünsche, Randnr. 15).

  • EuGH, 06.11.1997 - C-116/96

    Reisebüro Binder

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-116/96
    wegen Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH, Slg. 1997, I-6103) abgeschlossenen Verfahrens erläßt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Die Reisebüro Binder GmbH (im folgenden: Binder GmbH) hat mit zwei Antragsschriften vom 15. Dezember 1997 und vom 29. Januar 1998, die am 2. Februar 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 41 der EG-Satzung des Gerichtshofes einen Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH, Slg. 1997, I-6103) abgeschlossenen Verfahrens gestellt.

  • EuGH, 18.10.1979 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-116/96
    Artikel 177 EG-Vertrag begründet nämlich ein Verfahren der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, in dessen Verlauf den Parteien des Ausgangsverfahrens lediglich Gelegenheit gegeben wird, in dem durch das vorlegende Gericht abgesteckten rechtlichen Rahmen Erklärungen abzugeben (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 40/70, Sirena, Slg. 1979, 3169).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung; …

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (…s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.;… Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 27.08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Anschlusskostenbeitrages als Aufschlag auf …

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (…s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.;… Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 26.08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Anschlusskostenbeitrages als Aufschlag auf …

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (…s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.;… Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I 2219 Rn. 39).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-309/07

    Baumann - Verfahren - Antrag auf Auslegung - Unzulässigkeit

    Ein nationales Gericht kann jedoch gemäß Art. 267 AEUV erneut ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung dieses Urteils stellen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 1979, Sirena, 40/70, Slg. 1979, 3169, 3170, vom 28. April 1998, Reisebüro Binder, C-116/96 REV, Slg. 1998, I-1889, Randnrn.

    Daraus folgt, dass die genannten Parteien nicht Parteien des beim Gerichtshof anhängigen Verfahrens sind (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Sirena, S. 3170, und Reisebüro Binder, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00

    Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts; …

    10: - Siehe diesbezüglich die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 29/68 (Milch-, Fett- und Eierkontor, Slg. 1969, 165, Randnr. 3) und vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86 (Pretore di Salò/X , Slg. 1987, 2545, Randnr. 12) sowie die Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85, Slg. 1986, 947, Randnr. 15, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-116/96 REV (Reisebüro Binder, Slg. 1998, I-1889, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-303/98

    Simap

    10: - Beschluss vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder, Slg. 1998, I-1889, Randnrn. 7 und 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2007 - C-2/06

    Kempter - Art. 10 EG - Auslegung des Urteils Kühne & Heitz - Bestandskräftige …

    {FN:48} - Beschluss vom 28. April 1998, Reisebüro Binder (C-116/96 REV, Slg. 1998, I-1889, Randnr. 7).
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   Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96 (https://dejure.org/1997,28760)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Reisebüro Binder GmbH gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Grenzüberschreitender Personenverkehr - Ort und Grundlage der Besteuerung der Beförderungsleistung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 23.01.1986 - 283/84

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    (7) - Vgl. Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 (Trans Tirreno Expreß, Slg. 1986, 231, Randnr. 16).

    Beiläufig sei bemerkt, daß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie "ohne weiteres auch [neben der Beförderung von Personen] auf die Beförderung von Gegenständen als eine selbständige Tätigkeit Anwendung finden [kann], wenn auch nicht auf eine Beförderung von Gegenständen, die Bestandteil der Lieferung dieser Gegenstände ist"; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache 283/84 (angeführt in Fußnote 7, Slg. 1986, 232, 235).

    (17) - Der zuletzt wiedergegebene Standpunkt der Kommission widerspricht jedoch offenbar dem des Generalanwalts Slynn in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache 283/84 (…angeführt oben in Fußnote 7, S. 232, 235): "Werden bei der Beförderung einer Person zwei oder mehr Mitgliedstaaten berührt, ist in jedem Mitgliedstaat für den Teil der Beförderung Steuer zu zahlen, der dort stattfindet, weil jeder Teil einen eigenen Leistungsort darstellt.".

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Ich will mich nicht auf die schwierige Materie der Beziehungen zwischen Herstellungskosten und Preis einlassen, doch steht meines Erachtens fest, daß sich die Kosten bei jeder Form des Marktes, wenn auch in unterschiedlichem Masse je nach der Nähe zu den beiden Extrembeispielen der Wirtschaftsstrukturen, nämlich des vollkommenen Wettbewerbs und des Monopols, zwangsläufig in den Verkaufspreisen niederschlagen (mit Ausnahme, definitionsgemäß, des Verlustpreises und des auf Verdrängung ausgerichteten Preises): vgl. R. Cooter-T. Ulen, Law and Economics, 1988, insbesondere S. 32 bis 43. Das Bestehen einer solchen Beziehung ist z. B. auch in Ihrer Rechtsprechung zu Artikel 86 des Vertrages auf dem Gebiet des Mißbrauchs einer beherrschenden Stellung durch mißbräuchliche Festsetzung unangemessener oder überhöhter Preise (vgl. Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands Company u. a./Kommission, Slg. 1978, 207) oder durch auf Verdrängung ausgerichtete Preise (vgl. Urteile vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951) anerkannt worden.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Ich will mich nicht auf die schwierige Materie der Beziehungen zwischen Herstellungskosten und Preis einlassen, doch steht meines Erachtens fest, daß sich die Kosten bei jeder Form des Marktes, wenn auch in unterschiedlichem Masse je nach der Nähe zu den beiden Extrembeispielen der Wirtschaftsstrukturen, nämlich des vollkommenen Wettbewerbs und des Monopols, zwangsläufig in den Verkaufspreisen niederschlagen (mit Ausnahme, definitionsgemäß, des Verlustpreises und des auf Verdrängung ausgerichteten Preises): vgl. R. Cooter-T. Ulen, Law and Economics, 1988, insbesondere S. 32 bis 43. Das Bestehen einer solchen Beziehung ist z. B. auch in Ihrer Rechtsprechung zu Artikel 86 des Vertrages auf dem Gebiet des Mißbrauchs einer beherrschenden Stellung durch mißbräuchliche Festsetzung unangemessener oder überhöhter Preise (vgl. Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands Company u. a./Kommission, Slg. 1978, 207) oder durch auf Verdrängung ausgerichtete Preise (vgl. Urteile vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951) anerkannt worden.
  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Ich will mich nicht auf die schwierige Materie der Beziehungen zwischen Herstellungskosten und Preis einlassen, doch steht meines Erachtens fest, daß sich die Kosten bei jeder Form des Marktes, wenn auch in unterschiedlichem Masse je nach der Nähe zu den beiden Extrembeispielen der Wirtschaftsstrukturen, nämlich des vollkommenen Wettbewerbs und des Monopols, zwangsläufig in den Verkaufspreisen niederschlagen (mit Ausnahme, definitionsgemäß, des Verlustpreises und des auf Verdrängung ausgerichteten Preises): vgl. R. Cooter-T. Ulen, Law and Economics, 1988, insbesondere S. 32 bis 43. Das Bestehen einer solchen Beziehung ist z. B. auch in Ihrer Rechtsprechung zu Artikel 86 des Vertrages auf dem Gebiet des Mißbrauchs einer beherrschenden Stellung durch mißbräuchliche Festsetzung unangemessener oder überhöhter Preise (vgl. Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands Company u. a./Kommission, Slg. 1978, 207) oder durch auf Verdrängung ausgerichtete Preise (vgl. Urteile vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951) anerkannt worden.
  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Vgl. auch Urteile vom 8. März 1988 in der Rechtssache 102/86 (Apple and Pear Development Council, Slg. 1988, 1443, Randnrn. 11 und 12), vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnrn. 10 und 12) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Vgl. auch Urteile vom 8. März 1988 in der Rechtssache 102/86 (Apple and Pear Development Council, Slg. 1988, 1443, Randnrn. 11 und 12), vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnrn. 10 und 12) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329, Randnrn.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Vgl. z. B. Urteile vom 18. Februar 1964 in den verbundenen Rechtssachen 73/63 und 74/63 (Internationale Crediet- en Handelsvereniging Rotterdam, Slg. 1964, 1), vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 1453), vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85 (Tissier, Slg. 1986, 1207), vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-153/88 bis C-157/88 (Fauque, Slg. 1990, I-649), vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91 (Belovo, Slg. 1992, I-4937), vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-114/91 (Cläys, Slg. 1992, I-6559) und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-168/95 (Arcaro, Slg. 1996, I-4705).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-33/93

    Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    Vgl. auch Urteile vom 8. März 1988 in der Rechtssache 102/86 (Apple and Pear Development Council, Slg. 1988, 1443, Randnrn. 11 und 12), vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnrn. 10 und 12) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329, Randnrn.
  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    (21) - Ausgehend von diesem Grundsatz haben Sie in bezug auf eine Genossenschaft, die ein Lagerhaus für Kartoffeln unterhielt und zwei Geschäftsjahre lang von ihren Mitgliedern kein Lagergeld für die erbrachte Dienstleistung erhob, entschieden, daß die durch die Nichterhebung des Lagergelds eingetretene Wertminderung der Anteilsscheine der Genossenschaftsmitglieder keinen "Gegenwert" (im Sinne der Zweiten Mehrwertsteuerrichtlinie) darstellt: vgl. Urteil vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 154/80 (Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats, Slg. 1981, 445, Randnr. 12).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-18/92

    Bally / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
    (23) - Zum Beispiel haben Sie festgestellt, daß, wenn der Preis für Warenlieferungen mittels einer Kreditkarte entrichtet wird, in die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, die von dem an ein Kreditkartensystem angeschlossenen Verkäufer geschuldet wird, der Geldbetrag einzubeziehen ist, den das Kreditinstitut bei Zahlung des Preises an den Verkäufer einbehält: vgl. Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-18/92 (Bally Slg. 1993, I-2871).
  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste …

  • EuGH, 16.07.1992 - C-187/91

    Belgischer Staat / Belovo

  • EuGH, 18.02.1964 - 73/63

    NV Internationale Crediet- en Handelsvereniging "Rotterdam" und De Coöperatieve …

  • EuGH, 16.12.1992 - C-114/91

    Strafverfahren gegen Claeys

  • EuGH, 07.03.1990 - 153/88

    Strafverfahren gegen Fauque u.a.

  • EuGH, 07.03.1990 - 157/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss …

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