Rechtsprechung
| EuGH, 06.12.2012 - C-152/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplan, der die Minderung des Abfindungsbetrags für behinderte Arbeitnehmer bei Entlassung vorsieht
- Europäischer Gerichtshof
Odar
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplan, der die Minderung des Abfindungsbetrags für behinderte Arbeitnehmer bei Entlassung vorsieht
- EU-Kommission
Odar
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplan, der die Minderung des Abfindungsbetrags für behinderte Arbeitnehmer bei Entlassung ...
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplanabfindung - Reduzierung der Leistung nach Maßgabe des frühestmöglichen Rentenbeginns
- Wolters Kluwer
Gleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen für ältere und behinderte Beschäftigte
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Geminderte Sozialplanabfindungen für ältere, wirtschaftlich abgesicherte Mitarbeiter/"Odar"
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Sozialplan - Niedrigere Abfindung wegen baldiger Rente
- hensche.de
Sozialplan, Abfindung: Diskriminierung, Diskriminierung: Abfindung, Schwerbehinderung
- Techniker Krankenkasse
- arbeitsrecht-hessen.de
Sozialplan - Niedrigere Abfindung wegen baldiger Rente
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen für ältere und behinderte Beschäftigte; Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts München
- datenbank.nwb.de
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Gekürzte Abfindung für Arbeitnehmer kurz vor Renteneintritt zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reduzierte Sozialplan-Abfindungen für ältere Mitarbeiter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Geminderte Entlassungsabfindung für Ältere im Sozialplan
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gekürzte Abfindung für Arbeitnehmer kurz vor Renteneintritt zulässig?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Zusammenfassung)
Differenzierung nach Alter und Behinderung im Sozialplan
- diabetes-und-recht.de (Kurzinformation und Tenor)
Geringere Abfindung aufgrund des Schwerbehindertenstatus ist unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialplan darf geminderte Entlassungsabfindung für kurz vor dem Renteneintritt stehende Arbeitnehmer vorsehen - Berücksichtigung einer vorzeitigen Altersrente wegen Behinderung stellt jedoch Diskriminierung dar
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine geringere Abfindung für vorzeitig rentenberechtigte schwerbehinderte Arbeitnehmer
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts München (Deutschland) eingereicht am 28 März 2011 - Johann Odar gegen Baxter Deutschland GmbH
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Arbeitsgericht München - Auslegung der Art. 1, 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a und 16 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 17.02.2011 - 22 Ca 8260/10
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
- EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 587
- ZIP 2013, 136
- MDR 2013, 12
- EuZW 2013, 75
- NZA 2012, 1435
- NZS 2013, 174 (Ls.)
- DB 2012, 2872
Wird zitiert von ... (144) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Rn. 34 Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, müssen die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters für Beschäftigung und Beruf konkretisierenden Richtlinie 2000/78 fallen, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 48, sowie vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, Randnr. 22). - EuGH, 12.10.2010 - C-45/09
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Dass es damit den Sozialpartnern überlassen ist, einen Ausgleich zwischen ihren Interessen festzulegen, bietet eine nicht unerhebliche Flexibilität, da jede der Parteien gegebenenfalls die Vereinbarung kündigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, Slg. 2010, I-9391, Randnr. 67). - EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Zum einen liegt eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, wenn die streitige Maßnahme nicht durch objektive Faktoren, die nichts mit dieser Diskriminierung zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. April 2000, Jørgensen, C-226/98, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 67, sowie vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 43).
- EuGH, 05.07.2012 - C-141/11
Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Rn. 47 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene über einen weiten Ermessensspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 32). - EuGH, 12.10.2004 - C-313/02
Wippel
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Zum einen liegt eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, wenn die streitige Maßnahme nicht durch objektive Faktoren, die nichts mit dieser Diskriminierung zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. April 2000, Jørgensen, C-226/98, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 67, sowie vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 43). - EuGH, 07.06.2012 - C-132/11
Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Rn. 34 Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, müssen die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters für Beschäftigung und Beruf konkretisierenden Richtlinie 2000/78 fallen, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 48, sowie vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, Randnr. 22). - EuGH, 06.04.2000 - C-226/98
Jørgensen - "Richtlinien 76/207/EWG und 86/613/EWG - Gleichbehandlung von Männern …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Zum einen liegt eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, wenn die streitige Maßnahme nicht durch objektive Faktoren, die nichts mit dieser Diskriminierung zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. April 2000, Jørgensen, C-226/98, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 67, sowie vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 43). - EuGH, 12.07.2012 - C-378/10
Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18). - EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …
Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18).
- EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …
Rn. 81 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 32, und vom 6. Dezember 2012, Odar, C-152/11, Randnr. 47).Rn. 89 Zur Prüfung der Frage, ob die 120-Tage-Regel des § 5 Abs. 2 FL über das zur Erreichung der verfolgten Ziele Erforderliche hinausgeht, ist diese Vorschrift in dem Kontext zu betrachten, in den sie sich einfügt, und sind die Nachteile zu berücksichtigen, die sie für die Betroffenen bewirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Odar, Randnr. 65).
Rn. 91 Insoweit darf das Risiko für Menschen mit Behinderung, die im Allgemeinen größere Schwierigkeiten als nichtbehinderte Arbeitnehmer haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, und die spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz haben, den ihr Zustand erfordert, nicht verkannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Odar, Randnrn.
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Rn. 48 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können auch auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlungen in betrieblichen Vereinbarungen zulässig sein, wenn die Betriebsparteien mit ihren Regelungen sozial- und beschäftigungspolitische Ziele iSd. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG verfolgen, sofern die zur Erreichung dieser Ziele eingesetzten Mittel angemessen und erforderlich sind und nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 43, 46, 49).Nach den Entscheidungen des Gerichtshofs in den Rs. Odar (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar]) und Hlozek (EuGH 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Slg. 2004, I-11491) steht zudem fest, dass in Betriebsvereinbarungen enthaltene Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters durch sozial- und beschäftigungspolitische Ziele iSd. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt werden können.
- BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17
Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des …
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ergibt sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleich behandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter auch das Alter - bietet (EuGH…, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09, ZIP 2011, 1882 Rn. 39 - Prigge; Urteil vom 6. Dezember 2012 - C-152/11, ZIP 2013, 136 Rn. 32 - Odar;… Urteil vom 28. Juli 2016 - C-423/15, ZIP 2016, 1498 Rn. 32 - Kratzer, alle mwN).
- LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15
Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel …
Dabei hat sich der Kläger auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 - [Odar] berufen.Rn. 88 Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59.).
Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer , die die Möglichkeit hatten, früher, und zwar mit 60 Jahren statt mit 63 Jahren wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer, in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57.).
Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61.).
Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.).
Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nichtbehinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67.).
Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70.).
Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105;… Fitting, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149).
Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar]).
Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (…Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]). Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung (vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59.).
Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.). Die Regelung in C 2.6 STV bewirkt dadurch, dass sie bei betriebsbedingter Kündigung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags an einen schwerbehinderten Arbeitnehmer führt, die geringer ist als die Abfindung, die ein nicht behinderter Arbeitnehmer enthält, eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist, die Ungleichbehandlung ist deshalb nicht gerechtfertigt (…vgl. EuGH aaO, unter 70., 71., zusammengefasst in LS 4).
- BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters
Rn. 38 b) Die Vereinbarkeit der Senatsrechtsprechung mit Unionsrecht wird überdies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Dezember 2012 (- C-152/11 - [Odar]) vollumfänglich bestätigt.Auch der Gerichtshof geht davon aus, dass eine Ungleichbehandlung von älteren Arbeitnehmern bei der Berechnung der Sozialplanabfindung durch ein legitimes Ziel iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt sein kann, wenn der Sozialplan die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft, den Schutz der jüngeren Arbeitnehmer sowie die Unterstützung bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung und eine gerechte Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel bezweckt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 42 f., 45).
Eine in Abhängigkeit von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit berechnete Abfindung könne bei Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt der Entlassung durch den möglichen Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert sind, gemindert werden (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 48).
Rn. 40 aa) Das Arbeitsgericht München hat den Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV ua. nach der Vereinbarkeit der im Ausgangsrechtsstreit maßgeblichen Regelung einer als "Vorsorglicher Sozialplan" bezeichneten Vereinbarung mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG gefragt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 30).
Rn. 41 bb) Der Gerichtshof hat zwar die im "Vorsorglichen Sozialplan" vorgenommene Berechnung der Abfindung auf der Grundlage des frühestmöglichen Rentenbeginns als mit Unionsrecht für vereinbar gehalten (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 54).
- BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16
Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare …
Rn. 12 2. Abschn. C. Ziff. 2.6 STV enthält eine mittelbar auf das Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung, da er für den Umfang der Nettoabsicherung auf den Zeitraum bis zum frühestmöglichen Wechsel der Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente abstellt (vgl. auch EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 56 ff.).Rn. 13 3. Beide Personengruppen sind in Bezug auf die durch die Betriebsschließung verursachten wirtschaftlichen Nachteile in einer vergleichbaren Situation (…zu diesem Erfordernis bei einer mittelbaren Benachteiligung vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 21, BAGE 155, 149). Ihr Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber endet aus demselben Grund und unter denselben Voraussetzungen (vgl. auch EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 61 f.).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmer, die der Notwendigkeit der für einen Sozialtarifvertrag nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel Rechnung trägt, ein rechtmäßiges Ziel dar (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 40 ff., 68;… 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 61).
Rn. 18 b) Die Regelung geht jedoch über das zu Erreichung dieses legitimen Ziels Erforderliche hinaus (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 70;… vgl. auch EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 77).
Durch das undifferenzierte Abstellen auf den "frühestmöglichen Wechsel" in die gesetzliche Rente wird die durch dieses neutrale Kriterium bewirkte Ungleichbehandlung zum Einen nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt, die nichts mit der Behinderung zu tun haben (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 67).
Zum Anderen führt dieses Tatbestandsmerkmal zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer, da die Betriebsparteien damit zur Begrenzung der Höhe der diesen Arbeitnehmern zu zahlenden Abfindung an einen sozialversicherungsrechtlichen Vorteil anknüpfen, dessen Daseinsberechtigung gerade den Schwierigkeiten und den besonderen Risiken Rechnung tragen soll, mit denen schwerbehinderte Arbeitnehmer konfrontiert sind (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] aaO).
Rn. 19 c) Entgegen der Ansicht der Beklagten bedarf es aufgrund der durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits erfolgten Auslegung des Unionsrechts (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 70;… vgl. auch EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 77) keines Vorlageverfahrens an den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV ("acte éclairé"; zu den Vorlagevoraussetzungen vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.]).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmer, die der Notwendigkeit der für einen Sozialplan nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel Rechnung trägt, ein legitimes Ziel iSd. unionsrechtlichen Vorgaben dar (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 40 ff., 68;… 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 61).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsparteien über einen weiten Ermessensspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 47, 53).
Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hat es in der Rechtssache Odar als nicht unangemessen angesehen, dass bei Mitarbeitern, die älter als 54 Jahre sind (und damit das 55. Lebensjahr vollendet haben), bei der Berechnung der Abfindung ein Systemwechsel stattfindet (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 14, 48 ff.).
- LAG Hamm, 06.04.2017 - 11 Sa 1426/16
Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige …
Dabei hat sich der Kläger insbesondere auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 -C 152/11- und auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - berufen.Das unterschiedliche Renteneintrittsalter stelle keine objektive zulässige Differenzierung dar (EuGH 06.12.2012 - C 152/11 [Odar]; LAG Köln 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13).
Rn. 96 Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59.).
Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57.).
Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61.).
Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.).
Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67.).
Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70.).
Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105;… Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149).
Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar]).
Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (…Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]). Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung (vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59.).
Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.). Die Regelung in C 2.6 STV bewirkt dadurch, dass sie bei betriebsbedingter Kündigung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags an einen schwerbehinderten Arbeitnehmer führt, die geringer ist als die Abfindung, die ein nicht behinderter Arbeitnehmer enthält, eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist, die Ungleichbehandlung ist deshalb nicht gerechtfertigt (…vgl. EuGH aaO, unter 70., 71., zusammengefasst in LS 4).
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1525/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
(im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.
Rn. 97 Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59.).
Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57.).
Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61.).
Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.).
Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67.).
Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70.).
Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105;… Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149).
Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar]).
Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (…Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]). Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung (vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59.).
Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.). Die Regelung in C 2.6 STV bewirkt dadurch, dass sie bei betriebsbedingter Kündigung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags an einen schwerbehinderten Arbeitnehmer führt, die geringer ist als die Abfindung, die ein nicht behinderter Arbeitnehmer enthält, eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist, die Ungleichbehandlung ist deshalb nicht gerechtfertigt (…vgl. EuGH aaO, unter 70., 71., zusammengefasst in LS 4).
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 526/16
Beachtung der Diskriminierungsverbote des AGG in Sozialplänen Mittelbare …
(im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.
Rn. 97 Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59.).
Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57.).
Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61.).
Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.).
Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67.).
Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70.).
Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105;… Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149).
Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar]).
Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (…Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]). Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung (vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59.).
Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.). Die Regelung in C 2.6 STV bewirkt dadurch, dass sie bei betriebsbedingter Kündigung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags an einen schwerbehinderten Arbeitnehmer führt, die geringer ist als die Abfindung, die ein nicht behinderter Arbeitnehmer enthält, eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist, die Ungleichbehandlung ist deshalb nicht gerechtfertigt (…vgl. EuGH aaO, unter 70., 71., zusammengefasst in LS 4).
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1518/15
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
(im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.
Rn. 97 Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59.).
Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57.).
Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61.).
Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.).
Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67.).
Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70.).
Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105;… Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149).
Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar]).
Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (…Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]). Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung (vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59.).
Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen (EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.). Die Regelung in C 2.6 STV bewirkt dadurch, dass sie bei betriebsbedingter Kündigung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags an einen schwerbehinderten Arbeitnehmer führt, die geringer ist als die Abfindung, die ein nicht behinderter Arbeitnehmer enthält, eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist, die Ungleichbehandlung ist deshalb nicht gerechtfertigt (…vgl. EuGH aaO, unter 70., 71., zusammengefasst in LS 4).
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 528/16
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- LAG Hamm, 16.06.2016 - 11 Sa 1524/15
Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch geringere Sozialplanabfindung an …
- LAG Hamm, 16.06.2016 - 11 Sa 1643/15
Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei zu geringer Abfindung
- LAG Hamm, 29.06.2017 - 11 Sa 53/17
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1758/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1520/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1761/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 533/16
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1513/15
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1516/15
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 534/16
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1764/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 539/16
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1757/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1514/15
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 531/16
Anpassung einer Abfindungsregelung nach oben; Mittelbare Benachteiligung des …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 527/16
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- LAG Hamm, 16.03.2017 - 11 Sa 1189/16
Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Zahlung eines geringeren …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 536/16
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1760/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1519/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1511/15
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1526/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1763/15
Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 532/16
Anpassung einer Abfindungsregelung nach oben; Mittelbare Benachteiligung des …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 530/16
Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung; …
- EuGH, 19.09.2018 - C-312/17
Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1767/15
Benachteiligung durch Abfindungsregelung eines Sozialtarifvertrages zu …
- LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Wirksamkeit …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1508/15
Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bei geringerer Abfindung an …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1505/15
- LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 489/16
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1510/15
- LAG Hamm, 24.08.2017 - 11 Sa 360/17
Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1768/15
Ungleichbehandlung des schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen geringerer Abfindung …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1765/15
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1759/15
Geringere Sozialplanabfindung für schwerbehinderten Arbeitnehmer
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1766/15
Verstoß gegen AGG bei Zahlung geringerer Abfindung an schwerbehinderten …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1506/15
Zu geringe Zahlung einer Sozialplanabfindung an schwerbehinderten Arbeitnehmer
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1762/15
Diskriminierung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen geringerer …
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1509/15
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1756/15
Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch geringere Abfindungszahlung
- LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 535/16
- BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung
- BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17
Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen …
- BAG, 07.12.2021 - 1 AZR 562/20
Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag - …
- BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18
Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung
- LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18
Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung; …
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12
Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung
- BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von …
- BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen …
- LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan
- BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 857/11
Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung
- BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
Sozialplan - Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18
TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung
- BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters
- BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 693/11
Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung
- BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung
- LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2018 - 8 Sa 26/18
Benachteiligung wegen Behinderung - vorzeitige Altersrente - Ausgleichszahlung …
- BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 252/21
Sozialplanabfindung - Höchstbetragsregelung - betriebsverfassungsrechtlicher …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13
Benachteiligung wegen des Alters bei Sozialplanleistungen
- BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie …
- BAG, 30.01.2024 - 1 AZR 62/23
Sozialplan - Stichtagsregelung
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung - …
- OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12
Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der …
- LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17
Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung
- BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art 3 Abs 3 …
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 393/20
Mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Tarifvertrag; …
- BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 25/12
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung …
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 880/11
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
- BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16
Streitgegenstand - Abfindungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18
Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige …
- BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente
- BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19
Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen …
- LAG Nürnberg, 12.11.2014 - 2 Sa 317/14
Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung - Kappungsgrenze
- LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11
Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter …
- LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13
Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine …
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 11/13
Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze
- BAG, 21.11.2017 - 1 AZR 131/17
Streitgegenstand - Abfindungsanspruch
- BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19
Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen …
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 266/19
Tarifliche Ausgleichszahlung bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11
HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14
Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 3 Sa 271/13
Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung rentennaher Arbeitnehmer
- ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
- LAG Nürnberg, 11.11.2022 - 8 Sa 164/22
Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente
- BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 752/15
Berechnung einer Sozialplanabfindung; Wirksamkeit eines Sozialplans bei …
- EuGH, 24.10.2013 - C-85/12
Das Zahlungsmoratorium, das die isländischen Behörden der Bank LBI bewilligt …
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 613/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 702/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 649/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 673/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 659/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 653/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 647/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 619/15
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 657/15
- ArbG Bochum, 29.10.2015 - 4 Ca 897/15
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 616/15
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 652/15
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 622/15
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 656/15
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 666/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 674/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 664/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 769/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 679/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 669/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 680/15
- ArbG Köln, 05.02.2013 - 13 Ca 5641/12
Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung einer höheren …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15
Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
- ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 672/15
- ArbG Bochum, 08.09.2015 - 2 Ca 696/15
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 700/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
- ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 617/15
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 12/13
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 7 Sa 503/20
Altersdiskriminierung - freiwillige Betriebsvereinbarung - Herausnahme …
- ArbG Bochum, 02.09.2015 - 2.09.2015
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16
Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - …
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 8/13
Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare
- LAG München, 19.06.2020 - 3 Sa 844/19
Sozialplan, Höchstbetragsklausel, Altersdiskriminierung
- LAG Köln, 10.04.2025 - 6 SLa 505/24
Abfindungszahlung nach einer anlässlich der Stilllegung eines Betriebs …
- ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16
Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von …
- ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14
Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2016 - 3 Sa 160/16
Veränderte Berechnung eines tariflichen Abfindungsanspruches auf Grund …
- ArbG Düsseldorf, 12.09.2019 - 9 Ca 2039/19
- EuGH, 10.04.2014 - C-485/12
Maatschap T. van Oosterom en A. van Oosterom-Boelhouwer - Landwirtschaft - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Odar
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und/oder einer Behinderung - Zulässigkeit nationaler Maßnahmen, die es erlauben, Arbeitnehmer, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen, von den in einem Sozialplan ...
- EU-Kommission
Odar
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und/oder einer Behinderung - Zulässigkeit nationaler Maßnahmen, die es erlauben, Arbeitnehmer, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen, von den in einem Sozialplan ...
Kurzfassungen/Presse
- sozialplan-eup.de (Kurzinformation)
Geminderte Entlassungsabfindung diskriminiert schwerbehinderte Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG München, 17.02.2011 - 22 Ca 8260/10
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
- EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
Siehe auch Urteil des Gerichtshofs vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 51).{FN:36} - Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 58.
{FN:37} - Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 65.
{FN:40} - Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 65.
{FN:42} - Vgl. Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 46.
- EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
Zur Auslegung der Ausnahmeregelung in Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 60), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2011, Prigge (C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 56). - EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:53} - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1990, Marleasing (C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Deutsche Lufthansa (C-109/09, Slg. 2011, I-1309, Randnr. 51).
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:22} - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 2009, Schwarz (C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
Zur Auslegung der Ausnahmeregelung in Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 60), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2011, Prigge (C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 56). - EuGH, 10.03.2011 - C-109/09
Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:53} - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1990, Marleasing (C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Deutsche Lufthansa (C-109/09, Slg. 2011, I-1309, Randnr. 51). - EuGH, 18.11.2010 - C-250/09
Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:41} - Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 2010, Georgiev (C-250/09 und C-268/09, Slg. 2010, I-11869, Randnr. 40). - EuGH, 09.12.2004 - C-19/02
Hlozek - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:29} - Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004 (C-19/02, Slg. 2004, I-11491). - EuGH, 21.10.2010 - C-227/09
Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:39} - Zur Auslegung von Ausnahmeregelungen im Allgemeinen vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2010, Accardo (C-227/09, Slg. 2010, I-10273, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.11.1993 - C-132/92
Birds Eye Walls / Roberts
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
{FN:28} - Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1993 (C-132/92, Slg. 1993, I-5579). - EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
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