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Rechtsprechung
   EuGH, 19.03.2015 - C-182/14 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4608
EuGH, 19.03.2015 - C-182/14 P (https://dejure.org/2015,4608)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.2015 - C-182/14 P (https://dejure.org/2015,4608)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 2015 - C-182/14 P (https://dejure.org/2015,4608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    MEGA Brands International / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MAGNEXT - Widerspruch der Inhaberin der älteren nationalen Wortmarke MAGNET 4 - Verwechslungsgefahr

  • Europäischer Gerichtshof

    MEGA Brands International / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MAGNEXT - Widerspruch der Inhaberin der älteren nationalen Wortmarke MAGNET 4 - Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    MEGA Brands International / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MAGNEXT - Widerspruch der Inhaberin der älteren nationalen Wortmarke MAGNET 4 - Verwechslungsgefahr

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2015, 463
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • EuG, 04.02.2014 - T-604/11

    Mega Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug gegen …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die MEGA Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT) (T-604/11 und T-292/12, EU:T:2014:56, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben, soweit das Gericht darin ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. April 2012 (Sache R 1722/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Diset SA (im Folgenden: Diset) und ihr abgewiesen hat.

    Rn. 13 Mit Klageschriften, die am 28. November 2011 (Rechtssache T-604/11) und am 3. Juli 2012 (Rechtssache T-292/12) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhob die Rechtsmittelführerin zwei Klagen auf Aufhebung der ablehnenden Entscheidungen der Beschwerdekammer des HABM.

    Rn. 24 Das Gericht hat infolgedessen in der Rechtssache T-604/11 die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM zur Bildmarke aufgehoben und in der Rechtssache T-292/12 den Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer zur Wortmarke MAGNEXT zurückgewiesen.

    Rn. 44 Die Rechtsmittelführerin wirft dem Gericht vor, die Tatsachen verfälscht zu haben, indem es zu dem Schluss gekommen sei, dass zwischen den einander gegenüberstehenden Marken eine durchschnittliche klangliche Ähnlichkeit bestehe, obwohl es den Grad der klanglichen Ähnlichkeit zwischen der Bildmarke, um die es in der Rechtssache T-604/11 gehe, und der älteren Marke als sehr gering angesehen habe.

    Nr. 4 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT) (T-604/11 und T-292/12, EU:T:2014:56) wird aufgehoben..

  • EuG, 01.06.2016 - T-292/12

    Mega Brands / OHMI - Diset (MAGNEXT)

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die MEGA Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT) (T-604/11 und T-292/12, EU:T:2014:56, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben, soweit das Gericht darin ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. April 2012 (Sache R 1722/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Diset SA (im Folgenden: Diset) und ihr abgewiesen hat.

    Rn. 13 Mit Klageschriften, die am 28. November 2011 (Rechtssache T-604/11) und am 3. Juli 2012 (Rechtssache T-292/12) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhob die Rechtsmittelführerin zwei Klagen auf Aufhebung der ablehnenden Entscheidungen der Beschwerdekammer des HABM.

    Rn. 24 Das Gericht hat infolgedessen in der Rechtssache T-604/11 die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM zur Bildmarke aufgehoben und in der Rechtssache T-292/12 den Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer zur Wortmarke MAGNEXT zurückgewiesen.

    - das angefochtene Urteil aufzuheben, soweit das Gericht darin ihre Aufhebungsklage in der Rechtssache T-292/12 abgewiesen hat,.

    Nr. 4 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT) (T-604/11 und T-292/12, EU:T:2014:56) wird aufgehoben..

  • EuGH, 06.09.2012 - C-327/11

    United States Polo Association / HABM

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein könnten (vgl. u. a. Urteile HABM/Shaker, EU:C:2007:333, Rn. 41, und United States Polo Association/HABM, C-327/11 P, EU:C:2012:550, Rn. 57).

    Allerdings betrifft diese Rechtsprechung nur Ausnahmefälle (…Beschluss Repsol/HABM, C-466/13 P, EU:C:2014:2331, Rn. 83), und die Beurteilung der Ähnlichkeit kann nur dann allein anhand des dominierenden Bestandteils vorgenommen werden, wenn alle anderen Markenbestandteile im Gesamteindruck der Marke zu vernachlässigen sind (vgl. u. a. Urteile Aceites del Sur-Coosur/Koipe, C-498/07 P, EU:C:2009:503, Rn. 62, und United States Polo Association/HABM, EU:C:2012:550, Rn. 57).

    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, sofern kein Fall ihrer Verfälschung vorliegt, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile Nestlé/HABM, EU:C:2007:539, Rn. 53, und United States Polo Association/HABM, EU:C:2012:550, Rn. 62).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Société des Produits Nestlé SA gegen Harmonisierungsamt für …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 31 Wie das Gericht in Rn. 21 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Zeichen hervorrufen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. u. a. Urteile HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 35, und Nestlé/HABM, C-193/06 P, EU:C:2007:539, Rn. 34).

    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, sofern kein Fall ihrer Verfälschung vorliegt, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile Nestlé/HABM, EU:C:2007:539, Rn. 53, und United States Polo Association/HABM, EU:C:2012:550, Rn. 62).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 31 Wie das Gericht in Rn. 21 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Zeichen hervorrufen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. u. a. Urteile HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 35, und Nestlé/HABM, C-193/06 P, EU:C:2007:539, Rn. 34).

    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein könnten (vgl. u. a. Urteile HABM/Shaker, EU:C:2007:333, Rn. 41, und United States Polo Association/HABM, C-327/11 P, EU:C:2012:550, Rn. 57).

  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 54 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die dem Gericht nach Art. 36 der Satzung des Gerichtshofs, der nach Art. 53 Abs. 1 dieser Satzung und Art. 81 der Verfahrensordnung des Gerichts auf das Gericht anwendbar ist, obliegende Begründungspflicht von ihm nicht, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln; die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 64, und Isdin/Bial-Portela, C-597/12 P, EU:C:2013:672, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-597/12

    Isdin / Bial-Portela - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 54 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die dem Gericht nach Art. 36 der Satzung des Gerichtshofs, der nach Art. 53 Abs. 1 dieser Satzung und Art. 81 der Verfahrensordnung des Gerichts auf das Gericht anwendbar ist, obliegende Begründungspflicht von ihm nicht, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln; die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 64, und Isdin/Bial-Portela, C-597/12 P, EU:C:2013:672, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2014 - C-669/13

    AFT Pharmaceuticals / Mundipharma - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 49 Eine solche Verfälschung muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Prozessakten ergeben, ohne dass eine erneute Würdigung der Tatsachen und Beweise erforderlich ist (vgl. u. a. Beschluss Mundipharma/HABM, C-669/13 P, EU:C:2014:2308, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2015 - C-311/14

    Longevity Health Products / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Rn. 48 Die Beurteilung der klanglichen und bildlichen Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen stellt eine Tatsachenwürdigung dar (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss Longevity Health Products/HABM, C-311/14 P, EU:C:2015:23, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung) und kann daher nur im Fall einer Verfälschung dieser Tatsachen Gegenstand eines Rechtsmittels sein.
  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Deoleo / Aceites del Sur-Coosur - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
    Allerdings betrifft diese Rechtsprechung nur Ausnahmefälle (…Beschluss Repsol/HABM, C-466/13 P, EU:C:2014:2331, Rn. 83), und die Beurteilung der Ähnlichkeit kann nur dann allein anhand des dominierenden Bestandteils vorgenommen werden, wenn alle anderen Markenbestandteile im Gesamteindruck der Marke zu vernachlässigen sind (vgl. u. a. Urteile Aceites del Sur-Coosur/Koipe, C-498/07 P, EU:C:2009:503, Rn. 62, und United States Polo Association/HABM, EU:C:2012:550, Rn. 57).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-388/10

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuGH, 22.10.2014 - C-466/13

    (Rechtsmittel; Gemeinschaftsmarke; Verordnung

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …

    Bei der Feststellung des Gesamteindrucks können auch für sich genommen schutzunfähige Bestandteile mit zu berücksichtigen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2015 - C-182/14, GRUR Int. 2015, 463 Rn. 38 - MEGA Brands International [MAGNEXT];… Urteil vom 22. Oktober 2015 - C-20/14, GRUR 2016, 80 Rn. 37 - BGW/Scholz; BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 223/01, GRUR 2004, 783, 785 = WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen: …

    Bei der Feststellung des Gesamteindrucks können auch für sich genommen schutzunfähige Bestandteile mit zu berücksichtigen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2015 - C-182/14, GRUR Int. 2015, 463 Rn. 38 - MEGA Brands International/HABM;… Urteil vom 22. Oktober 2015 - C-20/14, GRUR 2016, 80 Rn. 37 - BGW/Scholz; BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 223/01, GRUR 2004, 783, 785 = WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17

    KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein …

    Der Anerkennung eines Wortbestandteils als dominierendes Element im Rahmen der Beurteilung der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen steht es nicht entgegen, wenn er als rein beschreibend anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 19. März 2015 - C-182/14 P, GRUR Int. 2015, 463 Rn. 34 - MEGA Brandes International/HABM [MAGNEXT/MAGNET 4]).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Rn. 31 Im vorliegenden Fall will Agriconsulting jedoch unter dem Deckmantel einer Verfälschung der Beweismittel in Wirklichkeit eine neue Tatsachenwürdigung erreichen, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (…vgl. entsprechend Urteile vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, EU:C:2010:488, Rn. 49, sowie vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-714/18

    ACTC/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …

    Die Beurteilung der klanglichen und bildlichen Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen stellt aber eine Tatsachenwürdigung dar (Urteil vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187' Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.09.2018 - T-623/16

    Volkswagen/ EUIPO - Paalupaikka (MAIN AUTO WHEELS) - Unionsmarke - …

    Vielmehr sind die betreffenden Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke den Gesamteindruck im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise dominieren (…vgl. Urteile vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings betrifft diese Rechtsprechung nur Ausnahmefälle, und die Ähnlichkeit kann nur dann allein anhand des dominierenden Bestandteils beurteilt werden, wenn alle anderen Markenbestandteile im Gesamteindruck der Marke zu vernachlässigen sind (Urteil vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 38).

  • OLG Köln, 01.02.2019 - 6 U 147/18

    Verletzung der eingetragenen deutschen Wortmarke "Mangal" durch die Verwendung …

    Das Zeichen wäre nur auf "Mangal" zu reduzieren, wenn dies der prägende Bestandteil beider Zeichen ist mit der Folge, dass dieser Bestandteil auch beim kollidierenden Zeichen dominiert und alle zusätzlichen Bestandteile zu vernachlässigen sind (…EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 56 - Calvin Klein/HABM; EuGH GRUR Int 2015, 463 Rn. 38 - MEGA Brands International/HABM).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-698/17

    Klement/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. …

    Die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (Urteil vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-468/15

    PT Musim Mas / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnungen (EU) Nr. …

    Rn. 71 Erstens ist zu dem Vorbringen, die Begründung des angefochtenen Urteils sei unzureichend und diskriminierend, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Begründungspflicht, die dem Gericht nach Art. 36 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der nach Art. 53 Abs. 1 dieser Satzung und Art. 81 der Verfahrensordnung des Gerichts auf das Gericht anwendbar ist, obliegt, von diesem nicht verlangt, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln; die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP, C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 105, und vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-56/16

    EUIPO/ Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto - Rechtsmittel - …

    {FN:41} Vgl. statt aller das kürzlich ergangene Urteil vom 2. März 2017, Panrico/EUIPO (…C-655/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:155, Rn. 68), in dem der Beschluss vom 16. Mai 2013, Arav/H. Eich und HABM (…C-379/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:317, Rn. 42, 81 und 82), das Urteil vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM (C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 48 bis 51), und der Beschluss vom 7. April 2016, Harper Hygienics/EUIPO (…C-475/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:264, Rn. 35 und 36), angeführt werden.
  • BPatG, 02.08.2017 - 28 W (pat) 564/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Jacob AUTOGLAS Ihr Autoglas Favorit …

  • BPatG, 21.11.2016 - 25 W (pat) 501/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "moringa (Wort-Bild-Marke)/MORINGA EUROPA …

  • LG Hamburg, 27.02.2025 - 327 O 164/24

    Markenrechtliche Ansprüche bei Verwechslungsgefahr zwischen sich …

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