Rechtsprechung
| EuGH, 13.11.2008 - C-214/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Durchführung der Entscheidung - Rückforderung der zur Verfügung gestellten Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
- Judicialis
Entscheidung 2004/343/EG Art. 5; ; Entscheidung 2004/343/EG Art. 6; ; EG Art. 249 Abs. 4; ; EG Art. 10
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Durchführung der Entscheidung - Rückforderung der zur Verfügung gestellten Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Durchführung der Entscheidung - Rückforderung der zur Verfügung gestellten Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Durchführung der Entscheidung - Rückforderung der zur Verfügung gestellten Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung“
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Rückforderung von in Form von Körperschaftssteuerbefreiungen gewährten Beihilfen ; Französische Beihilferegelung für die Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten; Nichtumsetzung der Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Entscheidung 2004/343/EG der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Durchführung der Entscheidung - Rückforderung der zur Verfügung gestellten Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 23. April 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 2003 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für die Übernahme von Unternehmen in ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
- EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Rn. 16 Nach der Rechtsprechung könne das Beihilfeelement unter dieser Bedingung als in den Kaufpreis einbezogen erachtet werden, so dass der Käufer grundsätzlich nicht als Nutznießer eines Vorteils angesehen werden könne (Urteile vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 77, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 80), da der Nutzen der Beihilfe dem Veräußerer verbleibe.Rn. 56 Befindet sich ein Unternehmen in einem Gesamtvollstreckungsverfahren, kann die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich durch Anmeldung der Forderung auf Rückerstattung der betreffenden Beihilfen zur Konkurstabelle erfolgen (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 85).
Rn. 58 In diesem Fall wurde das Beihilfeelement zum Marktpreis bewertet und in den Kaufpreis einbezogen, so dass der Käufer nicht als Nutznießer eines Vorteils gegenüber den übrigen Marktteilnehmern angesehen werden kann (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 80).
Andernfalls lässt sich nicht ausschließen, dass der Erwerber gegebenenfalls zur Rückerstattung der fraglichen Beihilfen verpflichtet sein kann, falls erwiesen wäre, dass ihm der tatsächliche Nutzen des mit dem Erhalt dieser Beihilfen verbundenen Wettbewerbsvorteils verblieben ist (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 86).
- EuGH, 20.09.2007 - C-177/06
Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …
Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 2 EG erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, die Entscheidung ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. u. a. Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, C-177/06, Slg. 2007, I-7689, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 67 Den auf Art. 6 der Entscheidung gestützten Antrag auf Verurteilung der Französischen Republik, weil sie die Kommission nicht über die zur Durchführung der Entscheidung getroffenen und geplanten Maßnahmen informiert habe, hat der Gerichtshof nicht zu prüfen, da dieser Mitgliedstaat seine Verpflichtungen gerade nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erfüllt hat (vgl. u. a. Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …
Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Rn. 16 Nach der Rechtsprechung könne das Beihilfeelement unter dieser Bedingung als in den Kaufpreis einbezogen erachtet werden, so dass der Käufer grundsätzlich nicht als Nutznießer eines Vorteils angesehen werden könne (Urteile vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 77, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 80), da der Nutzen der Beihilfe dem Veräußerer verbleibe. - EuGH, 12.05.2005 - C-415/03
GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …
Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Rn. 45 Im Fall von Schwierigkeiten müssen die Kommission und der Mitgliedstaat nach dem - namentlich Art. 10 EG zugrunde liegenden - Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter vollständiger Beachtung der Bestimmungen des Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.12.2006 - C-485/03
Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …
Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Rn. 46 Die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung ist nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen wirkliche Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. u. a. Urteil vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, Slg. 2006, I-11887, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16
Scuola Elementare Maria Montessori/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4 …
Rn. 120 Diese Argumente, die sich auf Kataster- und Steuerdaten beziehen, gleichen denjenigen, auf die sich die Französische Republik in der Rechtssache berufen hatte, in der das Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619), ergangen ist und die ebenfalls eine Steuerbefreiung betraf{FN-VERWEIS:77}.{FN:72} Vgl. Urteile vom 2. Juli 2002, Kommission/Spanien (…C-499/99, EU:C:2002:408, Rn. 38 bis 40), und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 63).
{FN:73} Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 64).
{FN:75} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 50).
{FN:77} Die Französische Republik berief sich u. a. auf den Umstand, dass die streitige Beihilferegelung nicht zwangsläufig eine spezifische Namhaftmachung der Begünstigten im Rahmen eines auf einer Erklärung beruhenden Systems impliziere und dass die auf nationaler Ebene abgegebenen Steuererklärungen bestimmte Informationen nicht enthielten, die zur Berechnung der zurückzufordernden Beihilfen notwendig seien (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 23 und 28).
{FN:78} Vgl. die Rn. 21 und 50 des Urteils vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619).
Vereinzelt hat die Kommission zwischen diesen Schwierigkeiten und dem Fall unterschieden, dass die von einer Beihilfe Begünstigten nicht namhaft gemacht werden konnten, weil die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Buchführungsunterlagen abgelaufen war (vgl. in diesem Sinne den Standpunkt der Kommission in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 13, 22 und 48) ergangen ist.
- EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
Rn. 91 Allerdings ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung des fraglichen Beschlusses verbundenen internen Schwierigkeiten rechtlicher, politischer oder praktischer Art, die dem eigenen Vorgehen oder den Unterlassungen der nationalen Behörden zuzuschreiben sind, zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen echte Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten der Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglichen würden, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 50, …sowie vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:90, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …
{FN:23} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:31} - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Spanien (…C-499/99, Rn. 37) und Kommission/Frankreich (C-214/07, Rn. 64).
{FN:40} - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, Nr. 76).
{FN:44} - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, Rn. 56).
{FN:45} - Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, Nr. 44).
- EuGH, 24.10.2013 - C-214/12
Land Burgenland u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche …
Rn. 93 Zur Prüfung des Marktpreises können die nationalen Behörden u. a. auf die für die Übertragung einer Gesellschaft verwendete Form abstellen, beispielsweise die der öffentlichen Versteigerung, bei der davon auszugehen ist, dass sie einen Verkauf zu Marktbedingungen gewährleistet, oder ein eventuell anlässlich der Übertragung angefertigtes Gutachten berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14
Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen …
In Rn. 58 seines Urteils Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619) stellte er zunächst fest: "[Wenn der Begünstigte seine Tätigkeit eingestellt und seine Vermögenswerte veräußert hat und dabei] das Beihilfeelement zum Marktpreis bewertet und in den Kaufpreis einbezogen [wurde, kann] der Käufer nicht als Nutznießer eines Vorteils gegenüber den übrigen Marktteilnehmern angesehen werden … (…Urteil Deutschland/Kommission, Rn. 80)." In Rn. 83 des Urteils Kommission/Frankreich (C-37/14, EU:C:2015:90) erklärte er dann, dass der Verkauf des Empfängers der Beihilfe zu Marktbedingungen "- seine Vornahme unterstellt - für sich genommen nicht die Pflicht zur Rückforderung berührt, da der betreffende Mitgliedstaat weiterhin verpflichtet bleibt, die Beihilfe, je nach Lage des Falles, von dem verkauften Unternehmen (…Urteil Deutschland/Kommission, C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 81) oder vom Verkäufer (…Urteile Banks, C-390/98, EU:C:2001:456, Rn. 78, sowie Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 180) zurückzufordern"{FN-VERWEIS:43}, womit er erneut die Möglichkeit offenließ, die Beihilfe entweder vom Verkäufer oder von dem verkauften Unternehmen zurückzufordern, ohne das Unterscheidungskriterium zu nennen, das der Ausdruck "je nach Lage des Falles" impliziert.Rn. 151 So hielt es die Kommission in Rn. 38 ihrer Erwiderung in der Rechtssache, die zum Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619) führte, "für sinnvoll, daran zu erinnern, dass bei der Übertragung von Vermögenswerten (asset deal), anders als bei der Übertragung von Anteilen (share deal), eine Überprüfung der finanziellen Bedingungen dieser Transaktion erforderlich ist.
Vgl. auch Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 16).
{FN:52} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Kommission (…C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 86 bis 97), Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 58) sowie Kommission/Spanien (…C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 104).
{FN:54} - Diese Unterscheidung wird auch im Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 48 und 55) übernommen.
- EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Ferracci / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kommunale Immobiliensteuer - …
Rn. 80 Zum einen ist festzustellen, dass sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur absoluten Unmöglichkeit der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen im Allgemeinen auf Fälle bezieht, bei denen der fragliche Mitgliedstaat eine solche Unmöglichkeit nach dem Erlass eines Rückforderungsbeschlusses und im Zusammenhang mit dessen Durchführung geltend macht (Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, EU:C:1995:95, vom 22. März 2001, Kommission/Frankreich, C-261/99, EU:C:2001:179, vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, vom 1. April 2004, Kommission/Italien, C-99/02, EU:C:2004:207, vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619).Rn. 94 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
{FN:22} - Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 44).{FN:47} - Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 45).
{FN:48} - Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 46).
- EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Ein Mitgliedstaat kann zu seiner Verteidigung im Rahmen einer von der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 2 EG erhobenen Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, die Rückforderungsentscheidung ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Randnrn. - EuG, 13.09.2010 - T-415/05
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen …
Unter diesen Umständen war wegen des Fehlens der Zahlung einer Gegenleistung durch einen neuen Erwerber, solange die Privatisierung der Fluggesellschaft nicht erfolgreich abgeschlossen war, nicht zu prüfen, ob der Betrag der OA vor der Spaltung gewährten Beihilfe als in einem den Marktbedingungen entsprechenden Kaufpreis enthalten angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 77, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Randnrn. - EuG, 03.06.2026 - T-1119/23 Rn. 94 La condition relative à l'existence d'une impossibilité absolue d'exécution n'est pas remplie lorsque l'intéressé se borne à faire part à la Commission des difficultés internes, de nature juridique, politique ou pratique, imputables à son propre fait que présente la mise en œuvre de la décision en cause, sans proposer à la Commission des modalités alternatives de mise en œuvre de cette décision qui permettraient de surmonter ces difficultés (voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 13 novembre 2008, Commission/France, C-214/07, EU:C:2008:619, point 50, et du 12 février 2015, Commission/France, C-37/14, non publié, EU:C:2015:90, point 66 et jurisprudence citée).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-71/09
Comitato "Venezia vuole vivere" u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - …
- EuGH, 29.07.2024 - C-697/22
Koiviston Auto Helsinki/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 14.04.2011 - C-331/09
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuG, 01.07.2009 - T-81/07
KG Holding u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe …
- EuGH, 05.05.2011 - C-305/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuGH, 22.12.2010 - C-304/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen …
- EuG, 01.07.2009 - T-291/06
Operator ARP / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der Kommission - Rückforderung von Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit - Veräußerung von Vermögenswerten durch zur Rückerstattung von Beihilfen verpflichtete Unternehmen - Verpflichtungen aus Art. 10 EG
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der Kommission - Rückforderung von Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit - Veräußerung von Vermögenswerten durch zur Rückerstattung von Beihilfen verpflichtete Unternehmen - Verpflichtungen aus Art. 10 EG
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der Kommission - Rückforderung von Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit - Veräußerung von Vermögenswerten durch zur Rückerstattung von Beihilfen verpflichtete Unternehmen - Verpflichtungen aus Art. 10 EG“
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
- EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
Der vorliegende Fall betrifft hingegen Aktiva, auf die sachgerechterweise die im Urteil Deutschland/Kommission genannten Voraussetzungen anzuwenden sind.Ich sehe keinen Grund, von dem im Urteil Deutschland/Kommission dargestellten Grundsatz abzuweichen.
{FN:23} - Urteil vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission (C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:25} - Urteil Deutschland/Kommission, in Fn. 23 angeführt, Randnr. 86.
- EuGH, 14.02.2008 - C-419/06
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:14} - Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland (C-419/06, Slg. 2008, I-0000, Randnrn. 53 f. und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:16} - Urteil Kommission/Griechenland, in Fn. 14 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung.
{FN:18} - Vgl. zuletzt Urteil Kommission/Griechenland, in Fn. 14 angeführt, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- EuGH, 26.06.2003 - C-404/00
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
Im Urteil Kommission/Spanien hat der Gerichtshof ausgeführt, dass "ein Mitgliedstaat, der bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen auf unvorhergesehene und unvorhersehbare Schwierigkeiten stößt oder sich über Folgen, die von der Kommission nicht beabsichtigt sind, klar wird, diese Probleme der Kommission zur Beurteilung vorlegen und dabei geeignete Änderungen der fraglichen Entscheidung vorschlagen [muss].{FN:17} - Urteil vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien (C-404/00, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 55).
- EuGH, 29.04.2004 - C-372/97
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:34} - Urteil vom 29. April 2004, 1talien/Kommission (C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 112). - EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien und SIM 2 Multimedia / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:30} - Im Urteil vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission (C-328/99, Slg. 2003, I-4035), würdigte der Gerichtshof die von der Kommission vorgenommene Beurteilung der Marktverhältnisse. - EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:26} - Urteil vom 20. September 2001 (C-390/98, Slg. 2001, I-6117). - EuGH, 15.01.1986 - 52/84
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:20} - Dies entspricht seit dem Urteil vom 15. Januar 1986, Kommission/Belgien (52/84, Slg. 1986, 89, Randnr. 16), ständiger Rechtsprechung und wurde zuletzt im Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland (C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 42), bestätigt. - EuGH, 12.05.2005 - C-415/03
GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:20} - Dies entspricht seit dem Urteil vom 15. Januar 1986, Kommission/Belgien (52/84, Slg. 1986, 89, Randnr. 16), ständiger Rechtsprechung und wurde zuletzt im Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland (C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 42), bestätigt. - EuGH, 02.07.2002 - C-499/99
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
{FN:21} - Urteil vom 2. Juli 2002, Kommission/Spanien (C-499/99, Slg. 2002, I-6031, Randnr. 24). - EuGH, 12.12.2002 - C-209/00
Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland (C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnrn. - EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuGH, 10.06.1993 - C-183/91
Kommission / Griechenland
- EuGH, 27.04.1988 - 225/86
Kommission / Italien
- EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Ferracci / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kommunale Immobiliensteuer - …
Rn. 80 Zum einen ist festzustellen, dass sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur absoluten Unmöglichkeit der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen im Allgemeinen auf Fälle bezieht, bei denen der fragliche Mitgliedstaat eine solche Unmöglichkeit nach dem Erlass eines Rückforderungsbeschlusses und im Zusammenhang mit dessen Durchführung geltend macht (Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, EU:C:1995:95, vom 22. März 2001, Kommission/Frankreich, C-261/99, EU:C:2001:179, vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, vom 1. April 2004, Kommission/Italien, C-99/02, EU:C:2004:207, vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619).Rn. 94 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten (vgl. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:619, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 96 Schließlich ist die Voraussetzung der absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nur erfüllt, wenn die Umstände eine objektive absolute Unmöglichkeit begründen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Frankreich, C-214/07, EU:C:2008:343, Nr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16
Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2011, Kommission/Polen (…C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 56), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:343, Nr. 39).{FN:37} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:343, Nr. 44).
{FN:49} Vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (…C-37/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:90, Rn. 67), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:343, Nr. 48).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14
Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen …
Rn. 149 Demgemäß versuchte Generalanwältin Sharpston in Nr. 57 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:343) die Unterschiede zwischen den Urteilen Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) und Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) dadurch zu erklären, dass "[es im Fall Banks] um die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen [ging].
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".