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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2010 - C-215/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,90
EuGH, 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • Europäischer Gerichtshof

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission PDF

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf“

  • Deutsches Notarinstitut

    EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2; HTürGG §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1
    Haustürwiderrufsrecht der Richtlinie 85/577/EWG über Verbraucherschutz auf Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft anwendbar; Vereinbarkeit mit nationalen Regelungen über Beschränkung des Anspruchs auf ein Auseinandersetzungsguthaben ...

  • Wolters Kluwer

    Regelungen zum Verbraucherschutz bzgl. des Widerrufs von Haustürgeschäften; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Widerruf von Haustürgeschäften: Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft kann widerrufen werden, wenn der Beitrittszweck vorrangig in der Kapitalanlage besteht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • Betriebs-Berater

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Austritt, geschlossener Immobilienfonds, Haustürwiderrufsgesetz, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Trennung von "Schrottimmobilie" kann teuer sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch neben dem Auseinandersetzungsguthaben bei einer PublikumsKG?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
    Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761)

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Anlegerschutz und fehlerhafte Gesellschaft

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Widerruf kein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Einlage

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 22. Mai 2008 - E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1511
  • ZIP 2008, 1018
  • ZIP 2010, 772
  • EuZW 2010, 382
  • NZM 2010, 332
  • NJ 2010, 286
  • WM 2010, 882
  • BB 2010, 1301
  • NZG 2010, 501
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
    Daher gelten, wie sich sowohl aus Sinn und Zweck als auch aus dem Wortlaut einiger Bestimmungen dieser Richtlinie ergibt, für diesen Schutz bestimmte Grenzen (vgl. Urteil vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Randnrn.
  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
    Rn. 22 Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53).
  • EuGH, 15.06.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene …

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
    Rn. 22 Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm darf bei der Regelung der Rechtsfolgen des Widerspruchs nach nationalem Recht ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten hergestellt werden (vgl. EuGH, NJW 2010, 1511 Rn. 48; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/09, juris unter 1).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

    Rn. 108 Diese Auslegung wird auch nicht durch den von Allianz vorgebrachten Aspekt in Frage gestellt, dass, wenn der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge hätte, die finanziellen Nachteile hauptsächlich von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären und dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), anerkannt habe, dass die betreffende Person im Falle eines verspäteten Rücktritts einen Teil der Risiken zu tragen habe.

    Rn. 110 Die Tragweite des Urteils vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), ist nach dessen Rn. 24 ausdrücklich auf den Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft beschränkt.

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Der Gerichtshof präzisiert die unionsrechtlichen Regeln über die gerichtliche …

    Rn. 70 Auch wenn außer Zweifel steht, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 der Verordnung Nr. 44/2001 dem Verbraucherschutz dienen, impliziert dies nämlich nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. entsprechend zur Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [ABl. L 372, S. 31] Urteil vom 15. April 2010, E. Friz, C-215/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08   

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https://dejure.org/2009,4257
Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08 (https://dejure.org/2009,4257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2009 - C-215/08 (https://dejure.org/2009,4257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2009 - C-215/08 (https://dejure.org/2009,4257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    E. Friz

    Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Geltungsbereich - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (societas) - Widerruf - Wirkung ex nunc

  • EU-Kommission PDF

    E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden.

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission

    E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Keine Anwendung der Haustürgeschäfte-RL auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds // Haustür-Widerruf nicht möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1902
  • NZG 2009, 1222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 17.03.1998 - C-45/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Rn. 59 So hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Dietzinger{FN-VERWEIS:48} den Bürgschaftsvertrag als Vertrag angesehen, der unter die Richtlinie 85/577 fällt.

    {FN:48} - Urteil vom 17. März 1998, Dietzinger (C-45/96, Slg. 1998, I-1199).

    {FN:49} - Der Gerichtshof hat im Urteil Dietzinger außerdem darauf hingewiesen, dass die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung im Sinne dieser Richtlinie darstellt und dass der Bürgschaftsvertrag akzessorisch zum Kreditvertrag und in der Praxis sehr oft Voraussetzung für den Abschluss dieses Vertrags ist.

    Vgl. Urteil Dietzinger (in Fn. 48 angeführt, Randnr. 18).

  • EuGH, 22.04.1999 - C-423/97

    Travel Vac - Richtlinie 85/577/EWG - Geltungsbereich - Teilzeitnutzungsvertrag - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Im Urteil Travel-Vac{FN-VERWEIS:50} hat der Gerichtshof die Anwendung der Richtlinie 85/577 auf Teilzeitnutzungsverträge ausgedehnt, wenn der Vertrag nicht nur Teilnutzungsrechte an einer Immobilie umfasst, sondern auch die Erbringung gesonderter Dienstleistungen, die einen höheren Wert als die Immobiliennutzungsrechte haben{FN-VERWEIS:51}.

    {FN:50} - Urteil des Gerichtshofs vom 22. April 1999, Travel-Vac (C-423/97, Slg. 1999 I-2195).

    {FN:51} - Im Urteil Travel-Vac wurde außerdem die Frage aufgeworfen, ob der Teilzeitnutzungsvertrag unter die Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a dieser Richtlinie fällt.

    Vgl. Urteil Travel-Vac (in Fn. 50 angeführt, Randnr. 10).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-285/08

    Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Rn. 88 Allerdings möchte ich noch auf das jüngst ergangene Urteil Moteurs Leroy Somer{FN-VERWEIS:80} aufmerksam machen, in dem der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Richtlinie 85/374/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte{FN-VERWEIS:81} entschieden hat, dass diese einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die einen weiteren Anwendungsbereich als die Richtlinie hat.

    Zu einem ähnlichen Ergebnis wie jenem im Urteil Moteurs Leroy Somer können wir meines Erachtens auch in der vorliegenden Rechtssache kommen.

    {FN:80} - Urteil vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, Slg. 2009, I-0000).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    {FN:41} - Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2001, Rechtssache II ZR 331/00.

    Für eine vertiefte Kommentierung des Urteils vgl. Schmidt, K., "Die BGB-Außengesellschaft: rechts- und parteifähig - Besprechung des Grundlagenurteils II ZR 331/00 vom 29.1.2001", in: Neue Juristische Wochenschrift, Nr. 14/2001, S. 993 ff.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    {FN:19} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38), vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne (C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19), vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43), vom 4. Dezember 2008, Zablocka-Weyhermüller (C-221/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 20), und vom 23. April 2009, Rüffler (C-544/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 36).

    {FN:20} - Vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 39); Conseil général de la Vienne (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 20); Lucchini (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 44), Zablocka-Weyhermüller (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 20) und Rüffler (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 38).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    {FN:71} - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 33), und vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30).

    {FN:89} - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteil Apis-Hristovich (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 32), Magoora (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 33) und MOTOE (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 30).

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 4. Dezember 2008, Rechtssache V ZB 74/08, entschieden hat, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden kann, die die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Kattner Stahlbau (C-350/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 24), vom 11. März 2008, Rüdiger Jager (C-420/06, Slg. 2008, I-1315, Randnr. 46), vom 8. März 2007, Campina (C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnr. 30), vom 4. Mai 2006, Haug (C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17), und vom 28. November 2000, Roquette Frères (C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    {FN:71} - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 33), und vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    {FN:52} - Urteil vom 13. Dezember 2001, Heininger (C-481/99, Slg. 2001, I-9945).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene …

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …

  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO - "Vierte Richtlinie 78/660/EWG - Jahresabschluss von Gesellschaften …

  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

  • EuGH, 10.05.2001 - C-203/99

    Veedfald - "Rechtsangleichung - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte …

  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès International / FHT Marketing Choice - "Übereinkommen zur Errichtung der …

  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

  • EuGH, 23.04.2009 - C-544/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH …

  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères - "Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale …

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr. …

  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - …

  • EuGH, 08.03.2007 - C-45/06

    Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung …

  • EuGH, 04.12.2008 - C-221/07

    Zablocka-Weyhermüller - Leistungen für hinterbliebene Ehegatten von Kriegsopfern …

  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von …

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen …

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Zudem führte dies zu einer finanziell günstigeren Lage nicht oder unzureichend belehrter Versicherungsnehmer und damit zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung mit den Versicherungsnehmern, die über ihr Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden und deren Vertragslösungsrecht daher zeitlich begrenzt war (vgl. auch Generalanwältin beim EuGH, Schlussanträge vom 8. September 2009 - C-215/08, BeckRS 2009, 71004 Rn. 100).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auf die in den Schlussanträgen (ZIP 2009, 1902 Rn. 63 ff.) aufgeworfene und verneinte Frage, ob es möglich sei, im Vertragsverhältnis zwischen dem Verbraucher, der der Gesellschaft beitritt, und den anderen Gesellschaftern dieser Gesellschaft, einen "Gewerbetreibenden" im Sinne dieser Richtlinie zu finden, geht der Gerichtshof der Europäischen Union nicht näher ein.
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung …

    Allein die - im Hinblick auf die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak (vgl. ZIP 2009, S. 1902) denkbare - Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof - und ihm später folgend der Bundesgerichtshof - den materiellrechtlichen Standpunkt des Oberlandesgerichts bestätigen könnte, ändert nichts daran, dass das Oberlandesgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung von der prozessrechtlichen Möglichkeit des § 522 Abs. 2 ZPO keinen Gebrauch machen durfte.
  • BGH, 21.10.2025 - II ZR 119/24

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, …

    Im Hinblick auf diese Zielsetzung hat der Gerichtshof die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft unionsrechtlich akzeptiert, insbesondere weil die Haustürwiderrufs-Richtlinie nicht ausschließe, dass der Verbraucher in bestimmten Fällen Verpflichtungen gegenüber dem Gewerbetreibenden haben könne und gegebenenfalls gewisse Folgen tragen müsse, die sich aus der Ausübung seines Widerrufsrechts ergäben, obwohl der Gerichtshof anerkannt habe, dass die Anzeige des Widerrufs sowohl für den Verbraucher als auch für den Gewerbetreibenden eine Wiederherstellung der ursprünglichen Situation bewirke (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ECLI:EU:C:2010:186, ZIP 2010, 772 Rn. 45 - Friz, vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 8. September 2009 - C-215/08, ECLI:EU:C:2009:522, Rn. 97 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …

    Diese Form der Fonds ist vor allem in Deutschland verbreitet (vgl. zu dieser Problematik Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache E. Friz, C-215/08, EU:C:2009:522, Nrn. 33, 42 und 43 sowie die dort angeführten Verweise).
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