Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.2015 - C-231/14 P   

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https://dejure.org/2015,16959
EuGH, 09.07.2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,16959)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,16959)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,16959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    InnoLux / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Art. 53 des EWR-Abkommens - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Preisfestsetzung - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) - Ziff. 13 - Bestimmung des Umsatzes, der mit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    InnoLux / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Art. 53 des EWR-Abkommens - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Preisfestsetzung - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) - Ziff. 13 - Bestimmung des Umsatzes, der mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 288 Mio. Euro, die gegen InnoLux wegen ihrer Beteiligung an dem Kartell auf dem Markt für LCD-Panels verhängt wurde

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kartell für LCD-Panels - InnoLux muss zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geldbuße gegen InnoLux wegen Beteiligung an dem Kartell auf dem Markt für LCD-Panels

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    InnoLux / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Art. 53 des EWR-Abkommens - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Preisfestsetzung - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) - Ziff. 13 - Bestimmung des Umsatzes, der mit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

    10 - Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 76), Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57 und 59), Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission (C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 148 und 149), LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 53 und 55), InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 50), AC-Treuhand/Kommission (C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 64) und Toshiba Corporation/Kommission (C-373/14 P, EU:C:2016:26, Rn. 85).

    11 - Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 77), Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 58), LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 54) und InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 62).

    14 - Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 76), Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57), Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission (C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 148), LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 53) und InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 55).

    17 - Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 77), Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 58), LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 54) und InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 62).

    20 - Zur Maßgeblichkeit des Kriteriums einer Verfälschung des Wettbewerbs vgl. auch die Urteile LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 63) und InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 61).

    23 - Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 75 bis 78), Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57 bis 59), Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission (C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 148 und 149), LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 53 bis 58 und 64) sowie InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 51).

    49 - Urteile Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 55), LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 51) und InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 48).

  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    Such an outcome would be manifestly contrary to the objectives of the treaty provisions on competition, which are intended inter alia to protect consumers from unjustified price increases resulting from collusion between competitors (see, to that effect, judgments of 19 March 2015 in Dole Food and Dole Fresh Fruit Europe v Commission, C-286/13 P, ECR, EU:C:2015:184, paragraph 115 and the case-law cited, and 9 July 2015 in InnoLux v Commission, C-231/14 P, ECR, EU:C:2015:451, paragraph 61).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-588/15

    LG Electronics / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren

    Ein solches Vorgehen stehe im Übrigen im Einklang mit dem Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 56 und 57).

    Zum anderen ist die Ausübung des Ermessens der Kommission auch durch die Verhaltensregeln begrenzt, die sie sich selbst u. a. in den Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen auferlegt hat (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es würde aber dem mit Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 verfolgten Ziel zuwiderlaufen, wenn bei vertikal integrierten Kartellteilnehmern, nur weil sie die Produkte, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, außerhalb des EWR in Endprodukte eingebaut haben, der Anteil am Wert der mit diesen Endprodukten im EWR erzielten Umsätze, der dem Wert der Produkte, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, entsprechen konnte, bei der Berechnung der Geldbuße nicht berücksichtigt würde (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Entweder wälzen diese Unternehmen die Preiserhöhungen der Ausgangsmaterialien, die sich aus dem Gegenstand der Zuwiderhandlung ergeben, auf den Preis der Verarbeitungserzeugnisse ab, oder sie wälzen sie nicht ab, was dann zur Folge hat, dass sie einen Kostenvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern erlangen, die sich die gleichen Ausgangsmaterialien auf dem Markt der relevanten Produkte beschaffen (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da der LPD-Konzern auf dem Markt des von der Zuwiderhandlung betroffenen Produkts tätig war, während LGE und Philips auf dem der verarbeiteten Erzeugnisse tätig waren, in deren Zusammensetzung die Produkte, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, eingingen, ist festzustellen, dass der LPD-Konzern und seine Muttergesellschaften entgegen dem Vorbringen von Philips sehr wohl ein vertikal integriertes Unternehmen im Sinne des Urteils vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 56 und 57), bildeten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    180 In dieser Frage bin ich anderer Meinung als Generalanwalt Wathelet - vgl. Nr. 46 seiner Schlussanträge in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292).

    Ähnlich Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292, Nrn. 49 ff.).

    183 Die Parteien haben ausführlich erörtert, ob das unlängst ergangene Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451), einen solchen Ansatz, und wenn auch nur konkludent, stützt.

  • EuGH, 28.04.2022 - C-666/19

    Changmao Biochemical Engineering / Kommission

    Die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung des Gerichtshofs sehen keine Möglichkeit für die Parteien vor, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteile vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2015, Bricmate, C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 39).

    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteile vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2015, Bricmate, C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 40).

    Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gleichwohl kann der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteile vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2015, Bricmate, C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 41).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-228/18

    Budapest Bank u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art.

    Auch wenn somit aus der in den Rn. 33 bis 38 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung hervorgeht, dass es im Fall der Einstufung einer Vereinbarung als "bezweckte" Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV für die Annahme, dass die Vereinbarung nach dieser Bestimmung verboten ist, nicht erforderlich ist, darüber hinaus die Wirkung dieser Vereinbarung darzutun, hat der Gerichtshof im Übrigen bereits festgestellt, dass ein und dieselbe Verhaltensweise eine Wettbewerbsbeschränkung sowohl bezweckt als auch bewirkt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Oktober 1987, van Vlaamse Reisbureaus, 311/85, EU:C:1987:418, Rn. 17, vom 19. April 1988, Erauw-Jacquery, 27/87, EU:C:1988:183, Rn. 14 und 15, vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, Rn. 13, sowie vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 72).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-164/15

    Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine

    Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 9. Juli 2015 , InnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 27 und 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-10/18

    Marine Harvest / Kommission

    47 Urteile vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission (C-289/04 P, EU:C:2006:431, Rn. 57 bis 60), vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission (C-308/04 P, EU:C:2006:433, Rn. 33 bis 36), vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission (C-328/05 P, EU:C:2007:277, Rn. 31 bis 34), und vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 75).

    48 Urteile vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission (C-289/04 P, EU:C:2006:431, Rn. 50 bis 56), vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission (C-308/04 P, EU:C:2006:433, Rn. 28 bis 32), vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission (C-328/05 P, EU:C:2007:277, Rn. 24 bis 30), und vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 75).

  • EuGH, 12.01.2017 - C-411/15

    Der Gerichtshof bestätigt die im Zusammenhang mit dem Phosphat-Kartell gegen die

    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen kann, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio.

    119 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2013, Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:464, Rn. 77), vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 58), und vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 62); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Pilkington Group u. a./Kommission (C-101/15 P, EU:C:2016:258, Nr. 34).
  • EuGH, 16.06.2016 - C-154/14

    SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18

    Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte"

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-211/15

    Orange / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-696/15

    République Tchèque / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9042
Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,9042)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,9042)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,9042)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    InnoLux / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Bestimmung des Wertes der Verkäufe, mit denen der Verstoß in Zusammenhang steht - Extraterritoriale Anwendung der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Der Gerichtshof hat vor Kurzem im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57 bis 59; vgl. auch meine Schlussanträge in dieser Rechtssache, C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) zum einen bestätigt, dass "Ziff. 13 der Leitlinien von 2006 ... darauf [abzielt], bei der Berechnung der gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße einen Betrag als Ausgangspunkt festzulegen, der die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwiderhandlung und das jeweilige Gewicht dieses Unternehmens daran wiedergibt", und es sei außerdem wichtig, dass die Geldbuße "mit dem Anwendungsbereich des betreffenden Kartells in [einem] wirklichen Zusammenhang steht" und "der Teil des Gesamtumsatzes, der aus dem Verkauf der Produkte stammt, die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bilden, besser geeignet ist, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Zuwiderhandlung wiederzugeben .

    Wenn der Gerichtshof im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363) ein für allemal bekräftigt hat, dass die Kommission nicht berechtigt ist, eine Unterscheidung zwischen internen und externen Verkäufen vorzunehmen, ist sie grundsätzlich ebenso wenig berechtigt, nur die externen Verkäufe als "tatsächliche Verkäufe" zu behandeln(8).

    Wie bereits angegeben, ist diese Sichtweise vor Kurzem vom Gerichtshof im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363) bestätigt worden.

    7 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nr. 44).

    9 - Es ist darauf hinzuweisen, dass es zu dieser Zeit bereits eine einschlägige Rechtsprechung gab, wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) darlege.

    Dass das Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363) nach dem angefochtenen Urteil erging, spielt hier also keine Rolle.

    In diesem Zusammenhang vgl. auch das Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 55).

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Mit dem zweiten Teil, der das Urteil Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89) betrifft, macht die Rechtsmittelführerin geltend, die Kommission habe dieses Urteil insoweit missverstanden als sie, statt die konzerninternen Lieferungen in gleicher Weise zu behandeln wie die Verkäufe an Dritte, in Bezug auf bestimmte Adressaten des streitigen Beschlusses ein anderes Kriterium angewandt habe, um den Ort ihrer konzerninternen Lieferungen zu bestimmen.

    Die Kommission ist der Ansicht, das Urteil Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89) bestätige, dass sie den Wert eines Produkts, das Gegenstand eines Kartells sei, unabhängig davon berücksichtigen dürfe, ob ein Kartellteilnehmer das fragliche Produkt direkt auf dem Markt verkaufe oder dieses zuvor in ein anderes Endprodukt eingebaut habe.

    Im Übrigen scheint die Kommission sich nicht mehr daran zu erinnern, dass das Gericht ein entsprechendes Argument - und zwar der Klägerin im Urteil Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89, Rn. 113 und 121 bis 123), dass nämlich die internen Lieferungen nicht berücksichtigt werden dürften, weil sie keinen "tatsächlichen Verkauf" darstellten - bereits zutreffend zurückgewiesen hat.

    Bei der auf die von LGD und AUO durchgeführten konzerninternen Lieferungen von LCD angewandten Methode handele es sich nämlich um die vom Gericht und vom Gerichtshof in den Urteilen Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89) und KNP BT/Kommission (C-248/98 P, EU:C:2000:625) bestätigte Methode.

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union InnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92) aufzuheben, soweit es darin bestätigt hat, dass die gegen die InnoLux Corp.

    2 - T-91/11, EU:T:2014:92, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

    15 - Vgl. auch die Stellungnahme von Professor Demaret, P.: "Note relative à l'arrêt du Tribunal InnoLux T-91/11", Anlage ECJ.A.6 zur Rechtsmittelschrift von InnoLux.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Der Gerichtshof hat vor Kurzem im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57 bis 59; vgl. auch meine Schlussanträge in dieser Rechtssache, C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) zum einen bestätigt, dass "Ziff. 13 der Leitlinien von 2006 ... darauf [abzielt], bei der Berechnung der gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße einen Betrag als Ausgangspunkt festzulegen, der die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwiderhandlung und das jeweilige Gewicht dieses Unternehmens daran wiedergibt", und es sei außerdem wichtig, dass die Geldbuße "mit dem Anwendungsbereich des betreffenden Kartells in [einem] wirklichen Zusammenhang steht" und "der Teil des Gesamtumsatzes, der aus dem Verkauf der Produkte stammt, die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bilden, besser geeignet ist, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Zuwiderhandlung wiederzugeben .

    7 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nr. 44).

    9 - Es ist darauf hinzuweisen, dass es zu dieser Zeit bereits eine einschlägige Rechtsprechung gab, wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) darlege.

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Vgl. die Urteile Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, EU:T:2004:118, Rn. 143) sowie Hoechst/Kommission (T-410/03, EU:T:2008:211, Rn. 603).

    13 - Vgl. u. a. Urteile Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 103) sowie Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, EU:T:2004:118, Rn. 143) (das Rechtsmittel ist mit Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, zurückgewiesen worden).

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    13 - Vgl. u. a. Urteile Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 103) sowie Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, EU:T:2004:118, Rn. 143) (das Rechtsmittel ist mit Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, zurückgewiesen worden).

    26 - Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 91).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Aus dem Urteil Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a. (C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479) ergebe sich nämlich, dass nur dann, wenn eine Partei begehre, auf sie eine rechtswidrige Methode der Geldbußenberechnung anzuwenden, das Gebot rechtmäßigen Handelns geltend gemacht werden könne, um ihm dies zu verweigern.

    Jedenfalls hat die Kommission, wie sie zutreffend dargelegt hat, im vorliegenden Fall im Gegensatz zu der Situation, um die es in der Rechtssache, in der das Urteil Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a. (C 628/10 P und C 14/11 P, EU:C:2012:479) ergangen ist, ging, auf alle Kartellteilnehmer dieselbe Methode (des einheitlichen Unternehmens) angewandt.

  • EuG, 27.02.2014 - T-128/11

    LG Display und LG Display Taiwan / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    So habe sich das Gericht im Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88), um das Argument von LGD zurückzuweisen, wonach die Verkäufe von LCD an ihre Muttergesellschaften ausgenommen werden müssten, nicht darauf gestützt, dass die in Rede stehenden Verkäufe innerhalb eines einheitlichen Unternehmens erfolgt seien.

    Das Gericht selbst habe in dem Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) die Rechtmäßigkeit dieser Methode bestätigt und würde sich demzufolge selbst widersprechen.

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Mit dem dritten Teil, der das Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, im Folgenden: Urteil Zellstoff I) betrifft, macht die Rechtsmittelführerin geltend, aus diesem Urteil folge, dass die Zuständigkeit der Union sich nicht auf jeden innerhalb des EWR getätigten Verkauf erstrecke, sondern lediglich auf im EWR getätigte Verkäufe des relevanten Produkts, auf das sich das abgestimmte Vorgehen beziehe, das Gegenstand der Feststellung des Verstoßes gewesen sei.

    Dieser Standpunkt wurde insbesondere vertreten von Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:32) (in der das Kartell direkte und sofortige, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen in der Gemeinschaft hatte) und von Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:258)(16).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-444/11

    Team Relocations u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    In diesem Zusammenhang füge ich hinzu, dass das Gericht in Rn. 66 des Urteils Team Relocations u. a./Kommission (T-204/08 und T-212/08, EU:T:2011:286) zutreffend entschieden hat, dass "nach ständiger Rechtsprechung der Teil des Umsatzes, der mit den Waren erzielt wurde, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog , einen zutreffenden Anhaltspunkt für das Ausmaß einer Zuwiderhandlung auf dem betreffenden Markt liefern [kann] ... Insbesondere stellt der Umsatz, der mit den Erzeugnissen erzielt wurde, die Gegenstand einer beschränkenden Verhaltensweise waren, ein objektives Kriterium dar, das zutreffend angibt, wie schädlich sich diese Verhaltensweise auf den normalen Wettbewerb auswirkt ... Dieser Grundsatz ist in die Leitlinien von 2006 aufgenommen worden." Dieses Urteil ist vom Gerichtshof im Urteil Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464) bestätigt worden.

    Vgl. auch die Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 76) sowie Putters International/Kommission (T-211/08, EU:T:2011:289, Rn. 59), gegen das kein Rechtsmittel eingelegt worden ist.

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04

    Showa Denko / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

  • EuGH, 03.07.2003 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 29.09.2011 - C-520/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuGH, 23.04.2015 - C-227/14

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 210 Millionen Euro, die gegen LG

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem

  • EuG, 16.06.2011 - T-211/08

    Putters International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 09.09.2015 - T-84/13

    Samsung SDI u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-204/03

    Haladjian Frères / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Artikel 82 EG -

  • EuG, 06.12.2005 - T-48/02

    Brouwerij Haacht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69

    Imperial Chemical Industries Ltd. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.12.2015 - T-36/11

    Japan Airlines / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuGH, 06.03.1974 - 7/73

    Marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Rohstoffe; Marktbeherrschende

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    180 In dieser Frage bin ich anderer Meinung als Generalanwalt Wathelet - vgl. Nr. 46 seiner Schlussanträge in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292).

    Ähnlich Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292, Nrn. 49 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    160 Voir, par exemple, s'agissant du droit de la concurrence, conclusions de l'avocat général Wathelet dans l'affaire InnoLux/Commission (C-231/14 P, EU:C:2015:292, points 39 à 42), et de l'avocat général Wahl dans l'affaire Intel Corporation/Commission (C-413/14 P, EU:C:2016:788, points 283 et 300) ; ainsi que, dans un autre contexte, conclusions de l'avocat général Szpunar dans l'affaire Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:281, point 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292).
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