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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.2005 - C-26/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12970
EuGH, 14.07.2005 - C-26/00 (https://dejure.org/2005,12970)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-26/00 (https://dejure.org/2005,12970)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-26/00 (https://dejure.org/2005,12970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 der Kommission vom 15. November 1999 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Zucker des KN-Codes 1701 und Zucker-Kakao-Mischungen der KN-Codes 1... 806 10 30 und 1806 10 90

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

    Überseeische Länder und Hoheitsgebiete , Landwirtschaft , Zucker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Niederlande / Kommission

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Niederlande / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 der Kommission vom 15. November 1999 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Zucker des KN-Codes 1701 und Zucker-Kakao-Mischungen der KN-Codes 1806 10 30 und 1806 10 90 mit Ursprung in den überseeischen Ländern und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar - Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    Insoweit sei zu verweisen auf das Urteil vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675, Randnr. 56).

    60 Die Beschränkung der Kontrolle durch den Gemeinschaftsrichter ist insbesondere dann geboten, wenn sich die Gemeinschaftsorgane wie im vorliegenden Fall veranlasst sehen, widerstreitende Interessen gegeneinander abzuwägen und im Rahmen der in ihrem Verantwortungsbereich zu treffenden politischen Entscheidungen eine bestimmte Wahl zu treffen (in diesem Sinne Urteil Emesa Sugar, Randnr. 53).

    76 Insoweit genügt der Hinweis, dass die Gemeinschaft - was die niederländische Regierung nicht bestreitet - mehr Zucker erzeugt als verbraucht und überdies nach den WTO-Übereinkünften eine bestimmte Zuckermenge aus Drittländern einführen muss (Urteil Emesa Sugar, Randnr. 56).

    78 Gerade wegen der bestehenden Überschusssituation erhöht jede zusätzliche Einfuhr mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG den auf dem Gemeinschaftsmarkt bestehenden Zuckerüberschuss und damit die subventionierten Ausfuhren (Urteil Emesa Sugar, Randnr. 56).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat - "Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    58 Vorab ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).

    59 Angesichts dieses Ermessens hat sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob den Gemeinschaftsorganen bei der Ausübung dieses Ermessens kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten haben (Urteile Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 48, C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 62, und C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 74).

  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    35 Mit am 12. Juli 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenem Schreiben hat das Königreich der Niederlande beantragt, das Verfahren vor dem Gerichtshof bis zur Verkündung der Endentscheidung des Gerichts in der Rechtssache T-47/00 (Rica Foods/Kommission) auszusetzen; diese Rechtssache betraf ebenfalls die Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung.

    37 Das Gericht hat die Klage in der Rechtssache T-47/00 (Rica Foods/Kommission) mit Urteil vom 17. Januar 2002 (Slg. 2002, II-113) als unzulässig abgewiesen.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (u. a. Urteile vom 4. Februar 1997 in den Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuGH, 04.02.1997 - C-9/95

    Belgien und Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (u. a. Urteile vom 4. Februar 1997 in den Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    82 Selbst wenn man indessen davon ausgeht, dass die zusätzlichen Exporte mit Ausfuhrerstattung infolge der Zuckerimporte aus den ÜLG nicht die in den WTO-Übereinkünften vorgesehenen Beträge und Mengen erreicht hätten, so hat doch die niederländische Regierung nicht dargetan, dass die Kommission einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen hat, als sie zum einen die den WTO-Übereinkünften zugrunde liegende Zielsetzung einer schrittweisen Beschränkung der Ausfuhrerstattungen berücksichtigte und zum anderen annahm, dass die zunehmenden Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG im Ergebnis den Gesamtbetrag der Ausfuhrerstattungen ansteigen ließen und schon vor dem 1. Juli 2000 die Gefahr einer Destabilisierung des Zuckersektors in der Gemeinschaft herbeigeführt hatten; dies hat das Gericht bereits in seinem Urteil vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-94/00, T-110/94 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, Randnr. 139) festgestellt.
  • EuG, 11.06.1996 - T-110/94

    Beamte - Überweisung eines Teils der Dienstbezüge in der Währung eines anderen …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    82 Selbst wenn man indessen davon ausgeht, dass die zusätzlichen Exporte mit Ausfuhrerstattung infolge der Zuckerimporte aus den ÜLG nicht die in den WTO-Übereinkünften vorgesehenen Beträge und Mengen erreicht hätten, so hat doch die niederländische Regierung nicht dargetan, dass die Kommission einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen hat, als sie zum einen die den WTO-Übereinkünften zugrunde liegende Zielsetzung einer schrittweisen Beschränkung der Ausfuhrerstattungen berücksichtigte und zum anderen annahm, dass die zunehmenden Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG im Ergebnis den Gesamtbetrag der Ausfuhrerstattungen ansteigen ließen und schon vor dem 1. Juli 2000 die Gefahr einer Destabilisierung des Zuckersektors in der Gemeinschaft herbeigeführt hatten; dies hat das Gericht bereits in seinem Urteil vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-94/00, T-110/94 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, Randnr. 139) festgestellt.
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    58 Vorab ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).
  • EuG, 30.04.1999 - T-44/98

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-26/00
    Wie sich auch aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 107) ergebe, habe die Gemeinschaft über genügend Handlungsspielraum verfügt, um bis zum Jahr 2000 steigende Zuckerimporte aus den ÜLG aufzunehmen.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-310/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE NEUE BEIHILFEREGELUNG FÜR BAUMWOLLE FÜR NICHTIG

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. u. a. Urteil vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-26/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2005, I-6527, Randnr. 113 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An …

    53 Was zweitens die Frage betrifft, ob die in Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung Nr. 97/95 vorgesehene Sanktion wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, so ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf ankommt, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-26/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 126).
  • EuG, 19.06.2015 - T-358/11

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - EGFL und ELER - Von der …

    Rn. 87 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 296 AEUV vorgeschriebene Begründung die Überlegungen des Unionsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und die Unionsgerichte ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen können (vgl. Urteile vom 14. Juli 2005, Niederlande/Kommission, C-26/00, Slg, EU:C:2005:450, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 19. Juni 2009, Qualcomm/Kommission, T-48/04, Slg, EU:T:2009:212, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2013 - T-267/07

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Von der …

    Rn. 46 Zur Rüge eines Begründungsmangels der angefochtenen Entscheidung ist festzustellen, dass die nach Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das Unionsgericht seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 2005, Niederlande/Kommission, C-26/00, Slg. 2005, I-6527, Randnr. 113, und des Gerichts vom 19. Juni 2009, Qualcomm/Kommission, T-48/04, Slg. 2009, II-2029, Randnr. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.12.2014 - T-661/11

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …

    Rn. 145 Wie erinnerlich muss die in Art. 296 AEUV vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Behörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Unionsrichter seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 2005, Niederlande/Kommission, C-26/00, Slg. 2005, I-6527, Rn. 113, …und Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2009, Qualcomm/Kommission, T-48/04, Slg. 2009, II-2029, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 25.09.2014 - F-101/13

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der ab 1. Juli 2013 wirksamen …

    Rn. 41 Enfin, il n'est pas exigé, quelle que soit la nature de l'acte en cause, que la motivation spécifie tous les éléments de fait et de droit pertinents, dans la mesure où la motivation d'un acte doit être appréciée au regard non seulement du libellé de cet acte, mais aussi de son contexte ainsi que de l'ensemble des règles juridiques régissant la matière concernée (arrêt Pays-Bas/Commission, C-26/00, EU:C:2005:450, point 113, et la jurisprudence citée).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12683
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00 (https://dejure.org/2005,12683)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.2005 - C-26/00 (https://dejure.org/2005,12683)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - C-26/00 (https://dejure.org/2005,12683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2423/1999 - Nichtigkeitsklage - Schutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Überseeische Länder und Hoheitsgebiete , Landwirtschaft , Zucker

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat - "Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00
    {FN:15} - Zum Beispiel Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48) und vom 22. November 2001 in den Rechtssachen C-110/97 (Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnrn.

    61 und 62) und C-301/97 (Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnrn.

    {FN:17} - U. a. Urteil in der Rechtssache C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 92, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    {FN:19} - Vgl. z. B. Urteil vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675, Randnr. 53), Urteile in den Rechtssachen C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 63) und C-301/97 (Niederlande/Rat, Randnrn.

    So führt er aus, dass sich "[a]ngesichts dieses Ermessens … der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung zu beschränken [hat], ob den Gemeinschaftsorganen bei der Ausübung dieses Ermessens kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten haben" (Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 48, sowie Urteile in den Rechtssachen C-110/97, Niederlande/Rat, Randnrn.

    61 und 62, und C-301/97, Niederlande/Rat, Randnrn 73 und 74).

    {FN:57} - Vgl. u. a. Urteile vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94 (Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 54), vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-284/95 (Safety Hi-Tech, Slg. 1998, I-4301, Randnr. 57) und in den Rechtssachen Antillean Rice Mills u. a./Kommission (Randnr. 52), C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 122) und C-301/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 131).

    {FN:73} - Urteile in der Rechtssache Deutschland/Rat (Randnr. 94), vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01 (Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 83) und in der Rechtssache C-301/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 135).

    {FN:80} - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil in der Rechtssache C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnrn.

    {FN:87} - Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-284/94 (Spanien/Rat, Slg. 1998, I-7309, Randnr. 28) und in der Rechtssache C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 165).

    {FN:88} - Vgl. Urteile in der Rechtssache Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. II (Randnr. 16), in der Rechtssache Spanien/Rat (Randnr. 30) und in der Rechtssache C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 166).

    {FN:89} - Vgl. Urteil in der Rechtssache Spanien/Rat (Randnr. 33) und in der Rechtssache C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 167).

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar - Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00
    In gewisser Weise hat der Gerichtshof diese Rüge bereits in seinem Urteil Emesa Sugar geprüft.

    Denn selbst wenn es zuträfe, dass die streitigen Einfuhren nicht zu Preisen unter dem Interventionspreis erfolgten und die Kommission insoweit einem Irrtum unterlag, bliebe die in der Verordnung Nr. 2423/1999 vorgesehene Schutzmaßnahme jedenfalls deshalb gerechtfertigt, weil diese Einfuhren für die Gemeinschaftsorgane das Risiko begründeten, dass sie entweder die subventionierten Ausfuhren hätten ausweiten oder aber die Quoten der europäischen Erzeuger hätten herabsetzen müssen, worin nach dem Urteil Emesa Sugar (41) eine Störung der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker läge.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Emesa Sugar unterstrichen hat (44) , muss die Gemeinschaft im Übrigen nach den WTO-Übereinkünften eine gewisse Zuckermenge aus Drittländern importieren.

    Überdies hat der Gerichtshof, wie erwähnt, im Urteil Emesa Sugar entschieden, dass angesichts der Überschusssituation auf dem Gemeinschaftsmarkt und der von der Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen jede zusätzliche Zuckereinfuhr das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker stören konnte, da die Gemeinschaftsorgane hierdurch gezwungen worden wären, entweder (in den durch die WTO-Übereinkünfte gezogenen Grenzen) die Ausgaben für die Ausfuhrsubventionierung zu erhöhen oder aber die Quoten für die europäischen Erzeuger zu senken (49) .

    {FN:19} - Vgl. z. B. Urteil vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675, Randnr. 53), Urteile in den Rechtssachen C-110/97 (Niederlande/Rat, Randnr. 63) und C-301/97 (Niederlande/Rat, Randnrn.

    {FN:26} - Urteil Emesa Sugar (Randnr. 51).

    {FN:52} - Urteil Emesa Sugar (Randnrn. 40 und 56).

    {FN:76} - Vgl. Urteil Emesa Sugar (Randnr. 45).

  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00
    Wie das Gericht jedoch im Urteil Rica Foods II festgestellt hat (61) , wird durch die Tatsache, dass die Kommission eine Schutzmaßnahme gegenüber bestimmten ÜLG-Erzeugnissen erlässt, der Präferenzstatus der ÜLG nicht berührt.

    {FN:3} - Urteile in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, im Folgenden: Urteil Rica Foods II) und in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: Urteil Rica Foods III).

    {FN:53} - Urteil Rica Foods II (Randnr. 124).

    {FN:75} - Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Rica Foods II (Randnr. 172) und Rica Foods III (Randnr. 157).

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