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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.1998 - C-279/96, C-280/96, C-281/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1140
EuGH, 15.09.1998 - C-279/96, C-280/96, C-281/96 (https://dejure.org/1998,1140)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - C-279/96, C-280/96, C-281/96 (https://dejure.org/1998,1140)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - C-279/96, C-280/96, C-281/96 (https://dejure.org/1998,1140)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen - Zinsen

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 10

  • Europäischer Gerichtshof

    Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a.

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen - Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof

    Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a.

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge — Nationale Verfahrensfristen —Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof

    Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a.

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge — Nationale Verfahrensfristen —Zinsen

  • EU-Kommission PDF

    Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a.

    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung - Folgen - Möglichkeit, dem Betroffenen vor der ordnungsgemässen Umsetzung der Richtlinie nationale Vorschriften über die Klagefristen entgegenzuhalten - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a.

  • Wolters Kluwer

    Berechnungsmodalitäten für Zinsen, die weniger günstig sind als die, die allgemein bei Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gelten; Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen eine Richtlinie erhoben worden sind; Abgabe bei ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnungsmodalitäten für Zinsen, die weniger günstig sind als die, die allgemein bei Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gelten; Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen eine Richtlinie erhoben worden sind; Abgabe bei ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnungsmodalitäten für Zinsen, die weniger günstig sind als die, die allgemein bei Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gelten; Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen eine Richtlinie erhoben worden sind; Abgabe bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinsberechnung bei Erstattung gemeinschaftswidriger Abgaben

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen - Zinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Genua - Erstattung von unter Verletzung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital erhobenen Steuern - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, das eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    Die Vereinbarkeit dieser Erstattungsmodalitäten mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben, insbesondere mit dem Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269), sei jedoch zweifelhaft.

    Das Urteil Emmott sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.

    Deshalb müsse das Urteil Emmott auf die Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben angewandt werden, da andernfalls der säumige Mitgliedstaat einen Vorteil aus der von ihm begangenen Verletzung ziehen würde.

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Emmott (Randnr. 23) entschieden, daß sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen könne, die ein einzelner zur Wahrung der ihm durch die Bestimmungen einer Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben habe, und daß eine Klagefrist des nationalen Rechts erst von diesem Zeitpunkt an laufe.

  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel, …

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    Das Urteil Emmott sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.

    Die Kommission hat zunächst geltend gemacht, daß die Urteile Steenhorst-Neerings und Johnson sich auf Beschwerden bezögen, in denen es um zu Unrecht verweigerte Sozialleistungen gegangen sei; folglich seien sie im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteil Haahr Petroleum, Randnr. 52, und Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    Ein Mitgliedstaat habe nämlich das Recht, sich auf eine innerstaatliche Ausschlußfrist wie die in Rede stehende zu berufen, wenn diese in gleicher Weise auf alle Klagen unabhängig davon angewandt werde, ob diese auf Gemeinschaftsrecht oder auf innerstaatliches Recht gestützt würden, und wenn sie die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich mache oder übermäßig erschwere (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1989, 2043).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung dieses Bereichs Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten;diese Verfahren dürfen jedoch nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteile Rewe, Randnr. 5, und Comet, Randnrn. 13 und 16, sowie kürzlich Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).

    So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörden schützt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18; vgl. auch Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 23, vom 10. Juli 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 48).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission diese Auffassung jedoch nicht mehr vertreten; ihr stehe das Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95 (Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783) entgegen.

    So hat der Gerichtshof in dem Urteil Fantask u. a. entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat, der die Richtlinie 69/335 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, nicht verwehrt, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen diese Richtlinie erhoben worden sind, auf eine fünfjährige nationale Verjährungsfrist, die vom Zeitpunkt der Fälligkeit der betreffenden Forderungen an läuft, zu berufen (vgl. auch die Urteile Edis, Randnr. 47, und Spac, Randnr. 30).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörden schützt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18; vgl. auch Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 23, vom 10. Juli 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 48).

    Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteil Haahr Petroleum, Randnr. 52, und Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).

  • EuGH, 06.12.1994 - C-410/92

    Johnson / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    Das Urteil Emmott sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.

    Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteil Haahr Petroleum, Randnr. 52, und Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens sowie die Kommission machen unter Berufung auf das Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629) geltend, daß ein Mitgliedstaat nicht befugt sei, eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Steuervorschrift zu erlassen, und daß eine solche Vorschrift und die entsprechende Steuerpflicht als inexistent anzusehen sei.
  • EuGH, 12.06.1980 - 130/79

    Express Dairy Foods

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    So hat der Gerichtshof entschieden, daß es, da die Erstattung von Abgaben, die rechtsgrundlos, nämlich aufgrund für ungültig erklärter Gemeinschaftsverordnungen, erhoben worden sind, gemeinschaftsrechtlich nicht geregelt ist, Sache der innerstaatlichen Stellen ist, alle mit der Erstattung zusammenhängenden Nebenfragen - etwa die Zahlung von Zinsen - nach ihren innerstaatlichen Vorschriften über den Zinssatz und den Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, zu entscheiden (Urteil vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 130/79, Express Dairy Foods, Slg. 1980, 1887, Randnrn.
  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    16 und 17; vgl. auch Urteil vom 21. Mai 1976 in der Rechtssache 26/74, Roquette/Kommission, Slg. 1976, 677, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-114/95

    Texaco

    Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
    Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteil Haahr Petroleum, Randnr. 52, und Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).
  • EuGH, 26.01.1990 - 286/88

    Falciola / Comune di Pavia

  • EuGH, 16.05.1994 - C-428/93

    Monin Automobiles

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello …

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei - …

    Rn. 54 Wie im Urteil vom 6. Dezember 1994, Johnson (C-410/92, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26), bestätigt worden ist, folgt jedoch aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993, Steenhorst-Neerings (C-338/91, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, sowie Texaco und Olieselskabet Danmark, C-114/95 und C-115/95, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, und Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a., C-279/96 bis C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/07

    Michaeler u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und …

    Rn. 12 Das vorlegende Gericht führt ferner aus, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung indirekt zu einer Ungleichbehandlung von Männern und Frauen führe, da von Teilzeitarbeit häufiger Frauen betroffen seien (Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus, 170/84, Slg. 1986, 1607, vom 7. März 1996, Freers und Speckmann, C-278/93, Slg. 1996, I-1165, vom 17. Juni 1998, Hill und Stapleton, C-243/95, Slg. 1998, I-3739, und vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a., C-279/96 bis C-281/96, Slg. 1998, I-5025).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99

    Prisco

    2. Sind die gesetzlichen Zinsen, die dieser Staat nach der ausdrücklichen Regelung des Absatzes 3 dieses Artikels 11 neben den Erstattungsbeträgen ab Stellung des Erstattungsantrags an die Gesellschaften zu zahlen hat und deren Höhe sich konkret auf jährlich 2, 5 % beläuft - womit dieser Jahreszinssatz als solcher niedriger ist als derjenige, der allgemein im Zusammenhang mit einem nichtgeschuldeten Abgabenbetrag in den Artikeln 1 und 5 des Gesetzes Nr. 29 vom 29. Januar 1961 (und den späteren Verweisungsvorschriften) oder im Zusammenhang mit einem nichtgeschuldeten sonstigen Betrag in Artikel 2033 des Codice civile vorgesehen ist -, unabhängig von der Frage, ob die Beträge, deren Zahlung der italienische Staat nach Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 448/98 verlangt, Gebührencharakter haben, mit dem vom Gerichtshof in den Urteilen vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-260/96 (Spac), C-231/96 (Edis) sowie den verbundenen Rechtssachen C-279/96, C-280/96 und C-281/96 (Ansaldo) mehrfach bestätigten Grundsatz der Äquivalenz der beiden Regelungen (der innerstaatlichen und der gemeinschaftlichen) über den Schutz des einzelnen und/oder dem vom Gerichtshof dort ebenfalls bestätigten Grundsatz der Effektivität der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung zuerkannten Rechte vereinbar? V - Zulässigkeit der Fragen 48. In den Vorlagefragen wird verschiedentlich die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht angesprochen.

    4: - Urteile vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951), in der Rechtssache C-260/96 (Spac, Slg. 1998, I-4997) und in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96 (Ansaldo, Slg. 1998, I-5025).

    55: - Urteile in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 37), in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 30) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 28).

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   Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96   

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https://dejure.org/1998,30423
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, Amministrazione delle Finanze dello Stato gegen Marine Insurance Consultants Srl und GMB Srl u. a. gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato.

    Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen - Zinsen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 15.09.1998 - C-279/96

    Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a. - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    Rn. 2 Die Klägerinnen in den Rechtssachen C-279/96 und C-281/96 sind Gesellschaften, die aufgrund des Dekrets Nr. 641 des Präsidenten der Republik vom 26. Oktober 1972 (nachstehend: DPR Nr. 641/1972) im Verlauf mehrerer Jahre an die italienische Staatskasse unterschiedliche Beträge als jährliche staatliche Konzessionsabgabe für die Eintragung der Gesellschaft im Unternehmensregister (nachstehend: Konzessionsabgabe) entrichteten.

    In der Rechtssache C-280/96 ist Rechtsmittelführerin die italienische Finanzverwaltung, die zur Erstattung der erwähnten Beträge an ein anderes Unternehmen verurteilt wurde.

    (12) - Die mündliche Verhandlung wurde in folgenden Rechtssachen gemeinsam durchgeführt: Edis (C-231/96), Spac (C-260/96), Ansaldo Energia (C-279/96), Marine Insurance Consultants (C-280/96) und GMB u. a. (C-281/96).

  • EuGH, 12.06.1980 - 130/79

    Express Dairy Foods

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    Rn. 39 Der Gerichtshof hat dies ausdrücklich in seinem Urteil vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 130/79 (Expreß Dairy Foods)(24) anerkannt: Bei Fehlen einschlägiger Gemeinschaftsbestimmungen ist es derzeit Sache der innerstaatlichen Stellen, insbesondere der innerstaatlichen Gerichte, für den Fall der Erstattung ohne Rechtsgrund erhobener Abgaben alle mit der Erstattung zusammenhängenden Nebenfragen wie etwa die der Zahlung von Zinsen gemäß ihren innerstaatlichen Vorschriften über den Zinssatz und den Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, zu regeln.

    (24) - Slg. 1980, 1887, Randnr. 17.

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    Rn. 7 Angesichts der Parallelität dieser Vorabentscheidungsfragen und der Fragen, die das Tribunale civile Genua in der Rechtssache C-231/96 (Edis) vorgelegt hat und zu denen ich ebenfalls in meinen Schlussanträgen vom heutigen Tage Stellung genommen habe, wäre es möglich gewesen, einige Ergebnisse durch blosse Verweisung auf die anderen Schlussanträge zu formulieren.

    (12) - Die mündliche Verhandlung wurde in folgenden Rechtssachen gemeinsam durchgeführt: Edis (C-231/96), Spac (C-260/96), Ansaldo Energia (C-279/96), Marine Insurance Consultants (C-280/96) und GMB u. a. (C-281/96).

  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    Rn. 3 Nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 (Ponente Carni und Cispadana Costruzioni; nachstehend: Urteil Ponente Carni)(1), in dem verschiedene Vorabentscheidungsfragen nach der Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital(2) beantwortet wurden, hob der italienische Gesetzgeber die Konzessionsabgabe auf und setzte die Abgabe für die erste Eintragung von Gesellschaften in das Unternehmensregister auf 500 000 LIT herab(3).

    Ebenso hat die Corte costituzionale im zweiten Entscheidungsgrund ihres Urteils Nr. 56 vom 24. Februar 1995 auf die gesetzgeberischen Mängel der Abgabe hingewiesen und sodann zu den Jahren vor ihrer Abschaffung (1993) folgendes ausgeführt: "Da die Abgabe vom italienischen Staat unter Verstoß gegen Artikel 10 der Richtlinie 69/335/EWG vom 17. Juli 1969 in der Auslegung durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. April 1993 in den Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 zu Unrecht erhoben worden ist, sind die gezahlten Beträge aufgrund des Gemeinschaftsrechts zurückzuzahlen, das in der italienischen Rechtsordnung unmittelbar gilt.".

  • EuGH, 17.07.1997 - C-114/95

    Texaco

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    Rn. 11 Während die vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren noch anhängig waren, hat der Gerichtshof die Urteile vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95 (Texaco und Olieselskabet Danmark)(9) sowie in der Rechtssache C-90/94 (Haahr Petroleum)(10) verkündet.

    (9) - Slg. 1997, I-4263, Randnrn.

  • EuGH, 29.06.1988 - 240/87

    Deville / Administration des impôts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    Rn. 34 Im Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville)(21) ist diese Rechtsprechung wie folgt zusammengefasst worden: "[M]angels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf dem Gebiet der Erstattung zu Unrecht erhobener nationaler Abgaben [sind] die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; dabei dürfen freilich diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als diejenigen bei entsprechenden Klagen, die nur nationales Recht betreffen, und sie dürfen nicht so gestaltet sein, daß sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen ..."(22).

    (21) - Slg. 1988, 3513.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    (18) - Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Slg. 1976, 1989).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    (22) - Diese Äusserungen wiederholen sich in einer bereits langen Reihe von Urteilen, die beginnend mit den Urteilen Rewe und Comet auf diesem Gebiet ergangen sind; vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (McCarren, Slg. 1979, 2161), vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 (Just, Slg. 1980, 501), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 265/78 (Ferwerda, Slg. 1980, 617) vom 27. März 1980, in der Rechtssache 61/79 (Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Ariete, Slg. 1980, 2545), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79 (MIRECO, Slg. 1980, 2559), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595), vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85 (Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099) und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94 (Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553).
  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    (22) - Diese Äusserungen wiederholen sich in einer bereits langen Reihe von Urteilen, die beginnend mit den Urteilen Rewe und Comet auf diesem Gebiet ergangen sind; vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (McCarren, Slg. 1979, 2161), vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 (Just, Slg. 1980, 501), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 265/78 (Ferwerda, Slg. 1980, 617) vom 27. März 1980, in der Rechtssache 61/79 (Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Ariete, Slg. 1980, 2545), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79 (MIRECO, Slg. 1980, 2559), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595), vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85 (Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099) und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94 (Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553).
  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
    (19) - Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 45/76 (Slg. 1976, 2043).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

  • EuGH, 25.02.1988 - 331/85

    Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

  • EuGH, 10.07.1980 - 826/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

  • EuGH, 06.12.1994 - C-410/92

    Johnson / Chief Adjudication Officer

  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel, …

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