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Rechtsprechung
   EuGH, 21.12.2016 - C-327/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47038
EuGH, 21.12.2016 - C-327/15 (https://dejure.org/2016,47038)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-327/15 (https://dejure.org/2016,47038)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-327/15 (https://dejure.org/2016,47038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    TDC

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/22/EG - Universaldienst - Art. 12 und 13 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Art. 32 - Entschädigung für die Kosten im Zusammenhang mit zusätzlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    TDC

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/22/EG - Universaldienst - Art. 12 und 13 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Art. 32 - Entschädigung für die Kosten im Zusammenhang mit zusätzlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    TDC

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/22/EG - Universaldienst - Art. 12 und 13 - Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen - Art. 32 - Entschädigung für die Kosten im Zusammenhang mit zusätzlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 100 Nach Ansicht von TDC ist der Fall des Ausgangsverfahrens jedoch vergleichbar mit dem in der Rechtssache, die dem Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), zugrunde liege, da das dänische Recht und seine Auslegung durch die zuständigen dänischen Behörden ihr keine Möglichkeit böten, in den Genuss einer Entschädigung für den Verlust durch die Sicherheits- und Seenotdienste zu kommen.

    Daher seien die Umstände des Ausgangsverfahrens nicht mit jenen vergleichbar, die dem Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), zugrunde gelegen hätten.

    Rn. 102 Zwar hat der Gerichtshof entschieden, dass sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen kann, die ein Einzelner zum Schutz der ihm durch diese Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben hat, da eine Klagefrist des nationalen Rechts erst zu diesem Zeitpunkt beginnen kann (vgl. Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott, C-208/90, EU:C:1991:333, Rn. 23).

    Rn. 103 Gleichwohl hat es der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), für zulässig erklärt, dass der säumige Mitgliedstaat gegen Klagen Ausschlussfristen einwendet, auch wenn er im Zeitpunkt der Erhebung der Klagen die betreffende Richtlinie noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte, und die Entscheidung im Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), mit den besonderen Umständen jenes Falles gerechtfertigt, in dem die Ausschlusswirkung dazu geführt hatte, dass der Klägerin des Ausgangsverfahrens jegliche Möglichkeit genommen wurde, ihren auf eine Richtlinie gestützten Anspruch geltend zu machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2011, Iaia u. a., C-452/09, EU:C:2011:323, Rn. 19, …sowie vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.10.2016 - C-429/15

    Danqua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 90 Mangels in Dänemark anwendbarer unionsrechtlicher Vorschriften zu den Verfahrensmodalitäten für die Stellung und die Prüfung eines Antrags auf Entschädigung für den Verlust durch Erbringung eines Universaldienstes ist es nach dem nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats, diese Modalitäten zu regeln, die aber zum einen nicht ungünstiger sein dürfen als die Modalitäten, die für gleichartige interne Sachverhalte gelten (Äquivalenzgrundsatz), und zum anderen die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 92 Die Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes verlangt, dass bei der Anwendung einer nationalen Regelung nicht danach unterschieden wird, ob ein Verfahren auf das Unionsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt wird (Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 92 sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesem Vorbehalt steht es den Mitgliedstaaten frei, längere oder kürzere Fristen vorzusehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Barth, C-542/08, EU:C:2010:193, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 92 …sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesem Vorbehalt steht es den Mitgliedstaaten frei, längere oder kürzere Fristen vorzusehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Barth, C-542/08, EU:C:2010:193, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 93 Um festzustellen, ob der Grundsatz der Äquivalenz im Ausgangsverfahren gewahrt ist, hat das nationale Gericht, das allein eine unmittelbare Kenntnis der Verfahrensmodalitäten besitzt, die im innerstaatlichen Recht den Schutz der Rechte gewährleisten sollen, den die Bürger aufgrund des Unionsrechts genießen, zu überprüfen, ob die Verfahrensmodalitäten diesem Grundsatz entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 92 …sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-89/10

    Q-Beef und Bosschaert - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 103 Gleichwohl hat es der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), für zulässig erklärt, dass der säumige Mitgliedstaat gegen Klagen Ausschlussfristen einwendet, auch wenn er im Zeitpunkt der Erhebung der Klagen die betreffende Richtlinie noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte, und die Entscheidung im Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), mit den besonderen Umständen jenes Falles gerechtfertigt, in dem die Ausschlusswirkung dazu geführt hatte, dass der Klägerin des Ausgangsverfahrens jegliche Möglichkeit genommen wurde, ihren auf eine Richtlinie gestützten Anspruch geltend zu machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2011, Iaia u. a., C-452/09, EU:C:2011:323, Rn. 19, sowie vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 104 Der Gerichtshof hat dazu ausgeführt, dass das Unionsrecht es einer nationalen Behörde nur dann verwehrt, sich auf den Ablauf einer angemessenen Verjährungsfrist zu berufen, wenn ihr Verhalten in Verbindung mit einer Ausschlussfrist dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen hat, seine Rechte vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 52 Ein derartiger Ausgleich ist im konkreten Fall nur dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 88).

    Viertens ist dieser Ausgleich auf der Grundlage einer Analyse der Kosten zu bestimmen, die ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen, das so angemessen mit notwendigen Mitteln ausgestattet ist, dass es den gestellten gemeinwirtschaftlichen Anforderungen genügen kann, bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen hätte, wobei die dabei erzielten Einnahmen und ein angemessener Gewinn aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu berücksichtigen sind (Urteile vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 89, 90, 92 und 93, …sowie vom 10. Juni 2010, Fallimento Traghetti del Mediterraneo, C-140/09, EU:C:2010:335, Rn. 37 bis 40).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-508/14

    T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 46 Dementsprechend sind nach den Art. 12 und 13 der Universaldienstrichtlinie zur Bestimmung der Höhe der etwaigen Entschädigung, die einem zur Erbringung eines Universaldienstes benannten Unternehmen geschuldet wird, in einem ersten Schritt die Nettokosten der Universaldienstverpflichtung für das als Erbringer benannte Unternehmen zu berechnen; in einem zweiten Schritt beschließen die nationalen Regulierungsbehörden, wenn sie feststellen, dass ein Unternehmen unzumutbar belastet wird, ein Verfahren einzuführen, mit dem dieses Unternehmen für die ermittelten Nettokosten unter transparenten Bedingungen aus öffentlichen Mitteln entschädigt wird, und/oder die Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen unter den Betreibern von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten aufzuteilen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2015, T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 33).

    Rn. 84 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich der Einzelne in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie entweder nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (…Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2015, T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Unter diesem Vorbehalt steht es den Mitgliedstaaten frei, längere oder kürzere Fristen vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Barth, C-542/08, EU:C:2010:193, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-452/09

    Iaia u.a. - Richtlinie 82/76/EWG - Niederlassungsfreiheit und freier …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 103 Gleichwohl hat es der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), für zulässig erklärt, dass der säumige Mitgliedstaat gegen Klagen Ausschlussfristen einwendet, auch wenn er im Zeitpunkt der Erhebung der Klagen die betreffende Richtlinie noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte, und die Entscheidung im Urteil vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, EU:C:1991:333), mit den besonderen Umständen jenes Falles gerechtfertigt, in dem die Ausschlusswirkung dazu geführt hatte, dass der Klägerin des Ausgangsverfahrens jegliche Möglichkeit genommen wurde, ihren auf eine Richtlinie gestützten Anspruch geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2011, Iaia u. a., C-452/09, EU:C:2011:323, Rn. 19, …sowie vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-327/15
    Rn. 84 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich der Einzelne in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie entweder nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 6. Oktober 2015, T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.2013 - C-93/12

    Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …

  • EuGH, 10.06.2010 - C-140/09

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein …

  • EuGH, 09.10.2014 - C-222/13

    TDC - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

  • EuGH, 11.06.2015 - C-1/14

    Die Universaldienstrichtlinie verpflichtet nicht zu Sozialtarifen für …

  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/97

    van der Kooy - "Vierter Teil des EG-Vertrags Artikel 227 EG-Vertrag Artikel 7 …

  • EuGH, 05.06.2014 - C-24/12

    X und TBG - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden …

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Mit diesem Vorbehalt ist es den Mitgliedstaaten unbenommen, mehr oder weniger lange Fristen vorzusehen (ua. EuGH 21. Dezember 2016 - C-327/15 - [TDC] Rn. 98 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36 mwN, Slg. 2010, I-7003;… 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 48 mwN, Slg. 2009, I-10467), soweit der Fristlauf mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Arbeitnehmer von der behaupteten Diskriminierung Kenntnis erlangt (…EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 41, aaO).
  • EuGH, 27.02.2020 - C-773/18

    Land Sachsen-Anhalt (Besoldung der Beamten und Richter) - Vorlage zur …

    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC, C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesem Vorbehalt ist es den Mitgliedstaaten unbenommen, mehr oder weniger lange Fristen vorzusehen (Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC, C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - Umwelt - System …

    {FN:56} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck (…C-312/93, EU:C:1995:437, Rn. 14), vom 20. Oktober 2016, Danqua (…C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42), und vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 97).

    {FN:58} Urteile vom 29. Oktober 2009, Pontin (…C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 48), vom 8. Juli 2010, Bulicke (…C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 36), und vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 98).

    {FN:60} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck (…C-312/93, EU:C:1995:437, Rn. 16 bis 21), Frist von 60 Tagen, vom 27. Februar 2003, Santex (…C-327/00, EU:C:2003:109, Rn. 54 bis 61), Frist von 60 Tagen, vom 17. Juni 2004, Recheio - Cash & Carry (…C-30/02, EU:C:2004:373, Rn. 19 bis 22), Frist von 90 Tagen, vom 29. Oktober 2009, Pontin (…C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 60 bis 67), Frist von 15 Tagen, vom 8. Juli 2010, Bulicke (…C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 37 bis 42), Frist von zwei Monaten, vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport (…C-284/11, EU:C:2012:458, Rn. 52 bis 64), Frist von drei bis vier Monaten, vom 20. Oktober 2016, Danqua (…C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 43 bis 49), Frist von 15 Tagen, und vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 99 bis 106), Frist von drei Monaten.

    {FN:69} Vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 1997, Palmisani (…C-261/95, EU:C:1997:351, Rn. 28), vom 17. Juni 2004, Recheio - Cash & Carry (…C-30/02, EU:C:2004:373, Rn. 18), vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert (…C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 36), und vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 98).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-66/16

    Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/ Kommission - Rechtsmittel - …

    {FN:58} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 51).

    Im Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 52), hat der Gerichtshof nämlich befunden, dass eine für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährte Ausgleichsleistung dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist, wenn die vier im Urteil Altmark aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

    {FN:63} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 52).

  • OLG Köln, 04.08.2017 - 20 U 11/17

    Umfang der nach Widerspruch gegen das Zustandekommen einer fondsgebundenen …

    Dies widerspräche dem europarechtlichen Effektivitätsgebot, das allgemein gebietet, die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2016 - C 327/15 -, Rz. 90), und das speziell in der in der hier gegebenen Fallkonstellation verlangt, dass der Verstoß gegen die Belehrungspflicht über das Widerspruchsrecht nicht weitgehend sanktionslos bleiben darf (…vgl. BGHZ 201, 101, Rz. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-81/16

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - …

    {FN:58} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 51).

    Im Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 52), hat der Gerichtshof nämlich befunden, dass eine für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährte Ausgleichsleistung dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist, wenn die vier im Urteil Altmark aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

    {FN:63} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-70/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …

    {FN:58} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 51).

    Im Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 52), hat der Gerichtshof nämlich befunden, dass eine für die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährte Ausgleichsleistung dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist, wenn die vier im Urteil Altmark aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

    {FN:63} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC (C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 52).

  • EuGH, 14.05.2020 - C-749/18

    B u.a. (Vertikale und horizontale steuerliche Integration) - Vorlage zur …

    Rn. 63 Daher ist die Frage, ob den Klägerinnen des Ausgangsverfahrens unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Überschreitung der Frist für die Beantragung der steuerlichen Integration entgegengehalten werden kann, unter entsprechender Berücksichtigung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität zu prüfen, die für Anträge, mit denen die Ausübung eines dem Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechts sichergestellt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC, C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 89 bis 91), und für Klagen gelten, die den Schutz eines solchen Rechts gewährleisten sollen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-572/16

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

    Solche Fristen sind nämlich grundsätzlich nicht geeignet, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2016, TDC, C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 98).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2017 - 7 U 34/17

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrags über eine fondsgebundene …

    Rn. 29 (1) Der Effektivitätsgrundsatz gebietet zwar, dass durch die Anwendung innerstaatlichen Rechts bezüglich der Modalitäten der Rückabwicklung des mangels ordnungsgemäßer Belehrung nicht wirksam zu Stande gekommenen Versicherungsvertrages die Ausübung des dem Kläger durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechts (Widerspruchsrecht) nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf (EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-327/15, ABl. EU 2017, Nr. C 53, 13/14 Rn. 96).
  • LG Bielefeld, 19.01.2018 - 7 O 296/16

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach …

  • OLG Köln, 07.12.2018 - 20 U 76/18
  • LG Aachen, 27.02.2020 - 9 O 343/19
  • LG Aachen, 31.01.2019 - 9 O 168/18

    Ausübung des Widerspruchs durch den Versicherungsnehmer bei Abschluss eines …

  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 154/17

    Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung: Bereicherungsausgleich …

  • LG Aachen, 12.12.2019 - 9 O 220/19
  • LG Aachen, 23.01.2020 - 9 O 177/19
  • LG Aachen, 12.11.2020 - 9 O 141/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-280/18

    Flausch u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16

    Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige …

  • EuGH, 07.04.2022 - C-447/20

    IFAP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - …

  • OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 108/17

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …

  • OLG Stuttgart, 01.06.2017 - 7 U 180/16

    Umfang der Rückzahlungspflicht eines Lebensversicherers bei Fondsverlusten

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Stuttgart, 20.07.2017 - 7 U 68/17

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages nach …

  • OLG Stuttgart, 22.05.2017 - 7 U 54/17

    Kündigung eines Versicherungsvertragsvertrages: Anspruch auf Rückabwicklung unter …

  • OLG Stuttgart, 20.07.2017 - 7 U 76/17

    Umfang der Rückzahlungspflicht eines Lebensversicherers bei Fondsverlusten

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-592/24

    Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten - Niederlassungsfreiheit - …

  • OLG Stuttgart, 03.05.2018 - 7 U 210/17

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Belehrung über das …

  • OLG Stuttgart, 20.07.2017 - 7 U 50/17

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Berechnung des Bereicherungsanspruchs nach …

  • EuGH, 10.11.2022 - C-494/21

    Eircom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-548/22

    Presidenza del Consiglio dei ministri u. a. (Rétribution des magistrats …

  • LG Hagen, 09.02.2021 - 9 O 368/19
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