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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 04.09.2019 - C-347/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27750
EuGH, 04.09.2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,27750)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,27750)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,27750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salvoni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung nach Anhang I über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Prüfung von Amts wegen zur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Salvoni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung nach Anhang I über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Prüfung von Amts wegen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung nach Anhang I über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Prüfung von Amts wegen zur ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Prüfungskompetenz des Gerichts hinsichtlich Zuständigkeitsvoraussetzungen bei Ausstellung einer Bescheinigung über Vollstreckbarkeit ("Salvoni")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1882
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.06.2016 - C-511/14

    Pebros Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Rn. 22 Zu der in Art. 53 der Verordnung Nr. 1215/2012 vorgesehenen Bescheinigung führt das vorlegende Gericht aus, dass es sich bei der Bestätigung einer gerichtlichen Entscheidung, wie der Gerichtshof in Bezug auf die Bestätigung nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (…ABl. 2004, L 143, S. 15) im Urteil vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi (C-511/14, EU:C:2016:448), entschieden habe, um eine Handlung mit Rechtsprechungscharakter handele.

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hängt dessen Anrufung gemäß Art. 267 AEUV zwar nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorlagefrage stellt, streitigen Charakter hat, doch können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteil vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi, C-511/14, EU:C:2016:448, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Der Ausdruck "Erlass seines Urteils" im Sinne von Art. 267 Abs. 2 AEUV umfasst das gesamte zur Entscheidung des vorlegenden Gerichts führende Verfahren und ist daher weit auszulegen, um zu verhindern, dass zahlreiche Verfahrensfragen als unzulässig angesehen werden und nicht Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof sein können und dass er nicht über die Auslegung aller vom vorlegenden Gericht anzuwendenden Vorschriften des Unionsrechts entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi, C-511/14, EU:C:2016:448, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2001, L 12, S. 1) habe der Gerichtshof auch entschieden, dass die der Bescheinigung nach Art. 54 dieser Verordnung zugedachte Funktion darin bestehe, den Erlass der Entscheidung, mit der die im Ursprungsmitgliedstaat erlassene Entscheidung für vollstreckbar erklärt werde, zu erleichtern (Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency, C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 41).

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Ausstellung der genannten Bescheinigung fast automatisch erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency, C-619/10, EU:C:2012:531' Rn. 41).

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus den Urteilen vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349' Rn. 39, 41 und 43), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (…C-49/14, EU:C:2016:98' Rn. 46), dass die schwächere Verhandlungsposition und der geringere Informationsstand des Verbrauchers gegenüber dem Gewerbetreibenden nur durch ein positives Eingreifen des Gerichts ausgeglichen werden könnten, das verpflichtet sei, von Amts wegen die etwaige Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu prüfen, wenn es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfüge.
  • EuGH, 28.02.2019 - C-579/17

    Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Rn. 28 Hierzu hat der Gerichtshof in den Rn. 39 bis 41 des Urteils vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana (C-579/17, EU:C:2019:162), entschieden, dass ein Ursprungsgericht richterliche Aufgaben wahrnimmt, wenn es prüft, ob es für die Ausstellung der Bescheinigung nach Art. 53 der Verordnung Nr. 1215/2012 zuständig ist.
  • EuGH, 18.02.2016 - C-49/14

    Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus den Urteilen vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349' Rn. 39, 41 und 43), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98' Rn. 46), dass die schwächere Verhandlungsposition und der geringere Informationsstand des Verbrauchers gegenüber dem Gewerbetreibenden nur durch ein positives Eingreifen des Gerichts ausgeglichen werden könnten, das verpflichtet sei, von Amts wegen die etwaige Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu prüfen, wenn es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfüge.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …

    Dagegen ergibt sich aus diesem Artikel, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (…Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 56, und vom 4. September 2019, Salvoni, C-347/18, EU:C:2019:661, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-187/23

    Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:40} Urteile vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana (…C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 39), und vom 4. September 2019, Salvoni (C-347/18, EU:C:2019:661, Rn. 30).

    {FN:41} Urteile vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana (…C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 41), und vom 4. September 2019, Salvoni (C-347/18, EU:C:2019:661, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …

    {FN:48} Urteil vom 4. September 2019 (C-347/18, EU:C:2019:661).
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   Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,11373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salvoni

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass das durch das Ursprungsgericht ergangene Urteil vollstreckbar ist - Verfahren - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Verbraucherschutz - Art. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Salvoni

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass das durch das Ursprungsgericht ergangene Urteil vollstreckbar ist - Verfahren - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Verbraucherschutz - Art. ...

  • rechtsportal.de

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass das durch das Ursprungsgericht ergangene Urteil vollstreckbar ist - Verfahren - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Verbraucherschutz - Art. ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • RG, 10.06.1913 - V 93/13

    Wer hat den Gewahrsam am Inhalt eines verschlossenen Behältnisses, das sich im …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18
    Rn. 74 Wie oben in Nr. 17 dargelegt, orientiert sich das vorlegende Gericht an der - insbesondere im Zusammenhang mit der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen{FN-VERWEIS:28} entwickelten - Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach sich der Verbraucher gegenüber Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet, weshalb die nationalen Gerichte, gegebenenfalls von Amts wegen, zu positivem Eingreifen verpflichtet sein können, um diese Ungleichheit unter bestimmten Umständen auszugleichen{FN-VERWEIS:29}.

    Rn. 76 In dieser Frage bin ich mit der tschechischen Regierung, Irland, der italienischen Regierung und der Kommission der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Richtlinie 93/13 nicht ohne Weiteres auf die Verordnung Nr. 1215/2012 übertragen werden kann.

    Rn. 77 Die Richtlinie 93/13 zielte in erster Linie darauf ab, das materielle Recht der Mitgliedstaaten in Bezug auf missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen anzugleichen, wobei es im Einklang mit dem bekannten Grundsatz der Verfahrensautonomie{FN-VERWEIS:30} den Mitgliedstaaten überlassen blieb, die erforderlichen Verfahrensvorschriften festzulegen{FN-VERWEIS:31}.

    Die vom vorlegenden Gericht angeführte Rechtsprechung war daher das Ergebnis von Sachverhalten, in denen der Gerichtshof der Auffassung war, dass das nationale Verfahrensrecht es Verbrauchern unmöglich oder übermäßig schwer machte, die ihnen durch die Richtlinie 93/13 verliehenen Rechte wahrzunehmen.

    Rn. 78 In dieser Hinsicht sollte betont werden, dass Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 bestimmt, dass missbräuchliche Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind.

    Sie enthält keine ergebnisorientierte und weitereichende materielle Vorschrift, die Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 entspricht.

    Insbesondere hat er die Auffassung vertreten, dass das Unionsrecht es einem nationalen Gericht grundsätzlich nicht gebiete, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund derer eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß gegen die Richtlinie 93/13 abgestellt werden könnte{FN-VERWEIS:35}.

    {FN:30} Vgl. insbesondere die Erwägungsgründe 10 und 24 der Richtlinie 93/13.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2018 - C-579/17

    Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18
    Rn. 38 Der Gerichtshof hat diese Frage in gewissem Umfang in seinem kürzlich ergangenen Urteil Gradbeništvo Korana erörtert, in dem er entschieden hat, dass das Verfahren zur Ausstellung der Bescheinigung nach Art. 53 unter Umständen wie denen des dortigen Ausgangsverfahrens gerichtlichen Charakter aufweise, so dass das vorlegende Gericht befugt war, ein Vorabentscheidungsersuchen zu stellen{FN-VERWEIS:8}.

    {FN:8} Urteil vom 28. Februar 2019 (C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 41).

    {FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana (C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 37).

    {FN:21} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Gradbeništvo Korana (C-579/17, EU:C:2018:863, Nr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:37} Urteil vom 28. Februar 2019 (C-579/17, EU:C:2019:162).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18
    Rn. 56 Im Urteil Trade Agency hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Ausstellung der betreffenden Bescheinigung nach dem durch die Verordnung Nr. 44/2001 eingeführten System (damals in deren Art. 54 geregelt) "fast automatisch" erfolgte{FN-VERWEIS:24}.

    {FN:15} Vgl. Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency (C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 41), sowie die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in jener Rechtssache (EU:C:2012:247, Nr. 38).

    Vgl. auch Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency (C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 36).

    {FN:24} Urteil vom 6. September 2012 (C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 41).

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